In Kürze: Die Fern-Universität Hagen will die Plagiatsvorwürfe gegen den Sauerländer CDU-Bundestagsabgeordneten Patrick Sensburg jetzt prüfen.

Vor wenigen Minuten berichtete Radio Sauerland, dass die Fernuniversität Hagen die Plagiatsvorwürfe Patrick Sensburg jetzt prüfen wolle. „Vorher“, so der Reporterbericht,  „würde es keine Stellungnahme geben. Man bemühe sich aber um eine schnelle Klärung.“

Update (25.10. 10:30): Auch der Westen berichtet. „Fernuni Hagen: Wir tun unser Möglichstes“

Update (12:40): Ein Artikel von Oliver Eickhoff: Doktor-Arbeit durchgegangen: „Sie ist kein Plagiat“: „Dass Doktor-Arbeiten öffentlich diskutiert werden, hält Sensburg nach eigenen Angaben für richtig. „Aber das muss vernünftig erfolgen. Auf der Internet-Plattform Vroniplag findet keine offene Diskussion statt – das finde ich nicht gut.““

Es könnte interessant sein, zu verfolgen, wie die Universität das Verfahren abwickelt, ist doch Dr. Patrick Sensburg selbst nicht irgendein beliebiger ehemaliger Student, sondern auch heute noch institutionell mit der Bildungseinrichtung in Hagen verwoben. So heißt es auf  der Website der Fernuni unter dem Punkt „Aktuelles-August 2011„:

„Kamps Kollege von der CDU-Bundestagsfraktion, Prof. Dr. Patrick Sensburg, dagegen kennt das Lehr- und Lernsystem der FernUniversität bereits aus der Praxis: Der Jurist hat an der FernUniversität promoviert und war danach mehrere Jahre lang in der Rechtswissenschaftlichen Fakultät tätig. Zukünftig will er als neues Mitglied im „Parlamentarischen Beirat FernUniversität“ mitarbeiten.“ (ebda.)

Über den möglichen Verfahrensweg kann ich nicht mehr vermuten als unter „Grundsätze zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“  auf der Website der Fernuniversität zu lesen ist:

„Zweiter Abschnitt: Verfahren bei Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten

7. Verfolgung wissenschaftlichen Fehlverhaltens

… Die FernUniversität in Hagen wird zur Sicherung einer guten wissenschaftlichen Praxis jedem Verdacht auf ein wissenschaftliches Fehlverhalten innerhalb der Universität nachgehen, so-fern(sic!) konkrete Anhaltspunkte vorliegen…“

8. Begriff des wissenschaftlichen Fehlverhaltens

„(1) Wissenschaftliches Fehlverhalten liegt vor, wenn in einem wissenschaftserheblichen Zu-sammenhang(sic!) vorsätzlich oder grob fahrlässig falsche Angaben gemacht werden, geistiges Eigentum anderer verletzt oder in anderer Weise deren Forschungstätigkeit beeinträchtigt wird …“
9. Ombudsperson

„… Das Rektorat bestellt eine erfahrene Professorin oder einen erfahrenen Professor der FernUniversität in Hagen als Ombudsperson und zwei erfahrene Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer als dessen Stellvertreterinnen oder Stellvertreter …“

10. Kommission

„… Zur Aufklärung wissenschaftlichen Fehlverhaltens setzt das Rektorat eine Ad-hoc-Kommission ein. Zu Mitgliedern der Kommission beruft das Rektorat drei Hochschullehre-rinnen(sic!) oder Hochschullehrer und eine akademische Mitarbeiterin oder einen akademischen Mitarbeiter, die Mitglieder oder Angehörige der FernUniversität in Hagen sind. Die Rektorin oder der Rektor, Prorektorinnen oder Prorektoren, Dekaninnen oder Dekane können nicht zu Mitgliedern berufen werden. Die Mitglieder sollen jeweils aus verschiedenen wissen-schaftlichen Bereichen entstammen …“

11. Verfahren im Rektorat“

„… Das Rektorat entscheidet auf der Grundlage des Berichts der Kommission, ob ein wissen-schaftliches(sic!) Fehlverhalten hinreichend erwiesen ist. Ist dies aus Sicht des Rektorats der Fall, entscheidet es auf der Basis der entsprechenden Empfehlung der Kommission über das wei-tere(sic!) Vorgehen …“

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