„Ja zur Energiewende, aber mit Augenmaß, Transparenz und strikter Einhaltung des Naturschutzes“

Die SBL/FWG-Fraktion fordert beim Ausbau der Windenergie im Sauerland„konsequenten Klimaschutz mit dem Naturschutz und nicht dagegen.“ Allerdings zeige die Antwort des Landrats auf ihre jüngste Anfrage, dass die Kreisverwaltung zu beschönigenden Ausflüchten zu neigen scheine, während vor Ort vollendete Tatsachen geschaffen würden und Gerichte die Genehmigungspraxis des Hochsauerlandkreises (HSK) reihenweise kassierten.
(Nach einem Bericht auf der Website der SBL-Fraktion)
Die SBL-Kreistagsabgeordnete Annette Loos hatte am 19. April 2026 eine detaillierte Anfrage zu den massiven Naturschutzverstößen beim Bau von Windkraftanlagen – insbesondere im Aupketal bei Arnsberg-Moosfelde – sowie zu den juristischen Niederlagen des Kreises vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster eingereicht.
Die nun vorliegende Antwort der Kreisverwaltung lasse, so die SBL/FWG, tief blicken.
Skandal im Aupketal: „Genehmigt“, aber rechtswidrig umgesetzt?
Bezüglich der rücksichtslosen Baumaßnahmen im Aupketal stelle der Landrat zwar klar, dass die Maßnahmen „zum Zeitpunkt der jeweiligen Durchführung genehmigt waren“, aber diese formale Absicherung kaschiere ein, so die SBL/FWG, massives Vollzugsdefizit.
Der Landrat räumte ein, dass die Untere Naturschutzbehörde (UNB) ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Verstößen gegen Nebenbestimmungen der Kabelgenehmigungen einleiten musste. Zudem ermittelt die Staatsanwaltschaft.
Wie gravierend die Situation wirklich sei, hätte sich kurz darauf in der Sitzung des Naturschutzbeirats gezeigt:
Der Kalkschotter-Bluff:
Obwohl die Verwendung von kalkfreiem Material zwingend vorgeschrieben war, wurde der gesamte Weg, auf HSK Gebiet, komplett mit kalkhaltigem Schotter, vermutlich, aus dem Steinbruch Ebel (Herdringen) belegt. Die verheerenden Auswirkungen auf die geschützten FFH- und NSG-Flächen sind bekannt. Erst nach den Untersuchungen von Professor Nieder und dem Druck von Naturschützern bestätigte die UNB den Verstoß. Die Forstverwaltung hat den Investor nun aufgefordert, den Schotter nach dem Transport der Rotorblätter komplett zu entfernen.
Klage statt Einsicht:
Anstatt den Fehler einzugestehen, habe der Projektierer am 17. April 2026 prompt gegen das Verbot kalkhaltiger Materialien durch die UNB und gegen den Forst geklagt.
Zerstörung abseits der Wege:
Während die Verwaltung von der Einhaltung der Wegebreiten spreche, sei im Naturschutzbeirat deutlich geworden: Ein Wildnisentwicklungsgebiet ist auf 750 Metern massiv gestört, und etwa zwei Dutzend Bäume wurden abseits der Wege einfach illegal entfernt. Der Projektierer tischt Forst und UNB widersprüchliche Geschichten auf, die bis heute nicht aufgeklärt sind.
Ausrede Zuwegung:
Angeblich wäre die alternative, schonendere Zufahrt über Brüningsen „zu steil“. Dass es auch anders gehe, zeige ein aktuelles Projekt der Fa. Uniper nördlich des Diemelsees: Dort werde kein Kalkschotter verwendet, und die Fahrzeuge bewältigten problemlos Steigungen von bis zu 15 % – das hätte auch für Brüningsen gereicht!
Ortskenntnis? „Geschäft der laufenden Verwaltung“
Auf die Kritik der SBL/FWG, dass den politischen Gremien oft die nötige Ortskenntnis fehle, um über sensible Befreiungen von Landschaftsplänen zu entscheiden, habe der Landrat abgewiegelt: Dies sei ein „Geschäft der laufenden Verwaltung“, teilte er mit. Die Organisationen hätten angeblich „ausreichend Zeit“, sich zu informieren.
Die Realität zeige jedoch, dass die bisherige Praxis völlig unzureichend sei und kritische Stimmen erst Gehör finden, wenn die Bagger bereits rollen.
OVG-Klatsche: Absolute Verfahrensfehler bei der UVP
Noch desaströser sei die Bilanz des HSK vor dem Oberverwaltungsgericht Münster. Auf Klagen der Städte Sundern und Meschede stoppte das OVG die Vorbescheide für insgesamt 11 Windkraftanlagen. Der Grund: Unterlassene oder unvollständige Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP).
Der HSK gabe einräumen müssen, dass die Vorbescheide aufgrund eines „absoluten Verfahrensfehlers“ rechtswidrig sind. Bei den Verfahren in Sundern wurde die Pflicht zur UVP bei kumulierenden Vorhaben schlicht missachtet. Die schriftlichen Urteile für die acht Anlagen in Meschede gingen der Verwaltung am 30. April 2026 zu und werden nun geprüft.
Auf die Frage, welche Konsequenzen der Kreis für laufende und zukünftige Verfahren ziehe, folge „die übliche, nichtssagende Floskel“: Man werde die Ausführungen der Urteile „in zukünftigen Verfahren berücksichtigen“.
Ein echtes Umdenken oder eine proaktive Fehlerkorrektur sehe anders aus, findet jedenfalls die SBL/FWG.
Fazit der SBL:
Der Landrat und seine Verwaltung scheinen, die Versäumnisse als „Einzelfälle“ oder rein formale Fehler darzustellen. Die Berichte aus dem Naturschutzbeirat und die harten OVG-Urteile zeigten das Gegenteil: Es scheine an einer frühzeitigen, genauen Kontrollen und an dem Willen, Investoren von Anfang an wirksam in die Schranken zu weisen zu fehlen, so der Eindruck der SBL/FWG.
Die SBL bleibe dabei:
„Ja zur Energiewende, aber mit Augenmaß, Transparenz und strikter Einhaltung des Naturschutzes. Wir werden der Kreisverwaltung auch weiterhin genau auf die Finger schauen.“
Weitere Informationen in den Beiträgen unter:
Zuwegung Windpark Aupketal: Naturschutz im Schnellverfahren geopfert?