Themenstrecke zur USA-Wahl I: Ende 2019 lebten 14.250 US-Amerikaner in Nordrhein-Westfalen

Datenquelle: Ausländerzentralregister (Grafik: IT.NRW)

Düsseldorf (IT.NRW). Im Vorfeld der Präsidentschaftswahlen in den USA am 3. November 2020 stellt der Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt Daten und Fakten zu den Beziehungen zwischen Nordrhein-Westfalen und den Vereinigten Staaten zur Verfügung.

Ende 2019 lebten in NRW 7 005 Frauen und 7 245 Männer mit US-amerikanischer Staatsbürgerschaft. Von diesen 14 250 US-Bürgern waren 10 980 im Alter von 18 bis 64 Jahren. 1 850 US-Bürger waren älter als 65 Jahre. Damit waren gut 90 Prozent (12 830) der in NRW lebenden US-Bürger 18 Jahre oder älter und somit grundsätzlich für die kommende US-Präsidentschaftswahl wahlberechtigt.

Mehr als zwei Drittel der Personen in NRW mit amerikanischer Staatsangehörigkeit sind schon seit mindestens vier Jahren in Deutschland ansässig: 35,6 Prozent leben bereits seit mindestens 15 Jahren und 15,9 Prozent zwischen acht und 15 Jahren in Deutschland. Knapp ein Drittel (31,2 Prozent) lebt seit weniger als vier Jahren in NRW bzw. lebte zuvor in einem anderen Bundesland.

Der Anteil der US-Amerikaner bezogen auf alle in NRW lebenden Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit liegt im Landesdurchschnitt bei unter einem Prozent und ist damit im Vergleich zu anderen Nationalitäten eher gering. Zu den Regionen mit überdurchschnittlich vielen amerikanischen Bürgern zählen Bonn, Düsseldorf, Münster, der Kreis Heinsberg, Köln, der Rhein-Sieg-Kreis und der Rheinisch-Bergische Kreis. Allein in den rheinischen Großstädten Düsseldorf (2 215), Köln (2 150) und Bonn (1 320) leben fast 40 Prozent der US-Amerikaner in NRW.

Die Ergebnisse basieren auf Daten des Ausländerzentralregisters, das beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge geführt wird. Erfasst werden nur Personen, die ausschließlich eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen und sich mindestens drei Monate in Deutschland aufhalten. Ausländische Stationierungsstreitkräfte sowie Diplomaten und deren Familienangehörigen werden nicht statistisch erfasst.

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