Absicherung von Krediten: Winterberger Skiliftbetreiber wollen Hüttengrundstücke von der Stadt kaufen.

Möppis Hütte am Poppenberg 2012 (archiv): zoom)
Möppis Hütte am Poppenberg 2012 (archiv:  zoom)

Die Winterberger Skiliftbetreiber wollen die von der Stadt gepachteten(?) Grundstücke, auf denen ihre Skihütten stehen, kaufen. Dies geht aus den Unterlagen zur Haupt- und Finanzausschusssitzung vom 4. Februar 2014 hervor (siehe Ratsinformationssystem).

Insgesamt  31 Betriebe, für die zur Zeit ein Kaufgesamtkonzept verhandelt wird,  stehen auf einer Liste, welche dem Ausschuss Anfang Februar vorgelegt wurde.

In einem Papier von November 2013 hieß es zu den Hintergründen des Verkaufs:

„Vor dem Hintergrund der veränderten Rahmenbedingungen bei der Besicherung von Investitionskrediten kann sich der Rat einen Verkauf von städtischen Grundstücken in Skigebieten grundsätzlich vorstellen.“

In einem Sammelschreiben von sieben Skiliftbetreibern vom 29. Januar 2014 wird beantragt „die Immobilien zum Zweck der Besicherung und Absicherung künftiger Investitionen -in Abhängigkeit vom Kaufpreis- zu erwerben.“

Die Stadt verhandelt also derzeit wohl a) über den Verkaufspreis und b) über die Gesamtmodalitäten des Verkaufs. Wo liegt das Problem?

Die städtischen Grundstücke können von den Skiliftbetreibern nicht in Verhandlungen zur Kreditaufnahme in die Verhandlungen mit den Banken eingebracht werden. Kredite sind für die großen Investitionen der Vergangenheit getätigt worden und werden aller Wahrscheinlichkeit auch in Zukunft nötig.

Gelangen die Grundstücke in Besitz der Skiliftbetreiber, werden sie zur Gewerbeflächen und können zur Absicherung von Krediten herangezogen werden.

Damit haben die Grundstücke einen potentiellen Wert, der höher ist als der derzeitige Verkehrswert als städtische Fläche.

Würde die Stadt jetzt sagen „Liebe Skiliftbesitzer, Ihr habt soviel für Winterberg getan, dass wir euch die Flächen zu dem niedrigen Preis verkaufen“, machte sie sich versteckter Subventionen schuldig, weil ja in der Differenz zwischen niedrigem Wert als Pachtfläche und dem höheren Wert als Gewerbefläche ein geldwerter Vorteil steckt.

Das ist gesetzlich nicht so einfach, denn dann könnten andere Gewerbe in Winterberg gleichfalls Subventionen verlangen. Außerdem würde die Stadt, das „Eigentum“ der Bürgerinnen und Bürger, nämlich die städtischen Flächen, unter Wert „verscherbeln“ und gewissermaßen die Differenz verschenken.

Weiterhin könnte man annehmen, dass die Skiliftbetreiber durch die in der Vergangenheit getätigten hohen Investitionen ihren jetzigen finanziellen Rahmen eingeschränkt haben. Sie bräuchten in diesem Fall weitere Kredite, um ihre Spielräume wieder zu erweitern. Diese Kredite gibt es von Banken gemeinhin nur, wenn es etwas zu besichern gibt, nämlich in diesem Fall die noch zu erwerbenden Grundstücke.

Noch ein Punkt könnte wichtig sein. Es ist anzunehmen, dass nicht alle Betriebe in gleichem Maße Investitionskredite aufgenommen haben, bzw. aufnehmen werden. Diese Betriebe würden trotzdem auf Gleichbehandlung pochen.

Ein Gesamtkonzept muss also her. Dies wird unter Federführung der Tourismus- und Wirtschaft GmbH (Michael Beckmann) verhandelt und erarbeitet („runder Tisch“).

Das weitere Verfahren wird laut Beschlussvorlage vom 4. Februar*** folgendermaßen sein (Hervorhebungen von mir):

„Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen dieser Verwaltungsvorlage zur Kenntnis und verweist die Angelegenheit zur weiteren Vorberatung an die Ratsfraktionen. Anschließend soll in einer der nächsten Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses eine Grundsatzentscheidung im öffentlichen Teil getroffen werden. Im nicht-öffentlichen Teil sollen anschließend die konkreten Verkaufsmodalitäten und Rahmenbedingungen festgelegt werden.“

*** sämtliche Angaben, Protokolle, Grundstückspläne usw., sind den Unterlagen zur Sitzung am 4. Februar zu entnehmen, die im Ratsinformationssystem einzusehen bzw. herunterzuladen sind.