Maulkorb-Beschluss aufgehoben: OLG Köln bestätigt korrekte Berichterstattung von Bürgerblick Passau

In unserem BriefkastenPassau/Köln, 14. März 2011. Heute hat das Oberlandesgericht die korrekte Berichterstattung des istlokal.de-Mitglieds Hubert Denk (Bürgerblick Passau) bestätigt. Ein zuvor vom Landgericht Köln gegen Denk erlassene Einstweilige Verfügung wurde aufgehoben (siehe hier im Blog). Der Labormedizin-Unternehmer Dr. Bernhard Schottdorf hatte per Einstweiliger Verfügung und fliegendem Gerichtsstand versucht, die Berichterstattung von Bürgerblick Passau zu unterbinden.

„Ich muss Hubert Denk ein großes Lob aussprechen. Er hat es geschafft durchzuhalten“, sagt Medien-Anwalt Dr. Klaus Rehbock.

Vor dem Oberlandesgericht Köln hat sich der Herausgeber des Passauer Magazins Bürgerblick erfolgreich gegen einen Zensur-Versuch des milliardenschweren Labor-Konzern von Dr. Bernhard Schottdorf gewehrt. Die Klage wurde in allen Punkten zurückgenommen.

Das per Einstweiliger Verfügung erwirkte und zunächst vom Landgericht Köln bestätigte Verbot eines kompletten Artikels auf Bürgerblick Passau ist damit hinfällig.

Der freie Journalist Hubert Denk hatte über den Betrugsprozess gegen einen Münchner Heilpraktiker, der durch das „System Schottdorf“ einen Großteil seiner ergaunerten Erlöse erzielt hat, berichtet. Im Zeugenstand berichteten LKA-Beamten der SOKO „Labor“, wie sie bei ihren Ermittlungen auf eine Parteispende gestoßen seien, die dem damaligen Ministerpräsidenten Stoiber persönlich zugestellt worden war und über die aus ihrer Sicht spürbare Behinderung der Ermittlungen.

„Er hat die Wahrheit geschrieben“, so sein Rechtsanwalt Rehbock.

Gegen diesen Bericht war Schottdorf zunächst mit dem Hamburger “Star”-Anwalt Matthias Prinz vorgegangen. Für die zweite Instanz hatte Schottdorf nun Dr. Peter Gauweiler engagiert. Der ehemalige CSU-Staatssekretär ist als konservativer Hardliner bekannt und sitzt als Bundestagsabgeordneter im Ausschusses für Kultur und Medien, dessen stellvertretender Vorsitzender er ist.

Am Dienstag schloss sich das Oberlandesgericht Köln in allen Punkte der Argumentation von Rehbock an. Nach einem halbstündigen Telefonat nahm Schottdorf-Anwalt Dr. Peter Gauweiler die Klage in allen Punkten zurück und verzichtete auf sämtliche Rechte aus der Einstweiligen Verfügung.

Die Kosten für die Einstweilige Verfügung und die beiden Gerichtsverfahren muss Schottdorf in voller Höhe tragen. Zuletzt lag der Streitwert bei 30.000 Euro.

Das Journalisten-Netzwerk istlokal.de begrüßt die klare Haltung des Oberlandesgerichts Köln und hofft, dass nun auch andere finanzkräftige Unternehmen und Institutionen zur Kenntnis nehmen, dass sich unliebsame Berichterstattung nicht einfach durch die Androhung teurer Gerichtsprozesse unterbinden lässt.

Das Netzwerk istlokal.de setzt sich unter anderem bei Rechtsstreitigkeiten für seine Mitglieder ein – zunächst mit dem bescheidenen Mittel der Öffentlichkeitsarbeit. Langfristig ist auch ein Rechtsschutz für istlokal.de-Mitglieder geplant.

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Siehe auch:
Schottdorf gegen Bürgerblick: Freie Presse gewinnt

Milliardenkonzern gegen freien Journalisten: Zusammenschluss von lokalen Blogs protestiert gegen bizarres Verbot

Passau/Köln, 14. März 2011. Am Dienstag, den 15. März 2011 steht Hubert Denk, Herausgeber des Passauer Magazins Bürgerblick, vor dem Oberlandesgericht Köln. Er wehrt sich in mittlerweile zweiter Instanz gegen einen Maulkorb, den der millardenschwere Konzern von Europas größtem Laborarzt, Dr. Bernhard Schottdorf, gegen ihn erwirkt hat.

Per Einstweiliger Verfügung des Landgerichts Köln wurde ein kompletter Bericht Denks zu einem Prozess gegen einen ehemaligen Schottdorf-Partner verboten. Strafandrohung: Bis zu 250.000 Euro, ersatzweise zwei Jahre Gefängnis.

Das Verbot ist bizarr: Nicht einzelne Aussagen oder Behauptungen wurden verboten oder als falsch angegriffen. Sondern der Artikel in seiner Gesamtheit soll den Eindruck erweckt haben, dass Parteispenden von Bernhard Schottdorf mit der Absicht geflossen sein sollen, die Ermittlungen gegen ihn zu bremsen.

Dabei hat Denk lediglich einen Kripo-Beamten zitiert, der bei der Gerichtsverhandlung als Zeuge ausgesagt hatte. Denks Prozesskosten liegen mittlerweile weit jenseits der 10.000 Euro.

Der Spiegel beschreibt Schottdorf so: “Schottdorf ist einer der umstrittensten Männer des deutschen Gesundheitswesens. In den vergangenen zwei Jahrzehnten gab es nur wenige Jahre, in denen Staatsanwälte nicht gegen ihn ermittelten. Zurzeit führt die Anklagebehörde Augsburg unter dem Aktenzeichen 501 Js 113815/08 ein “Großermittlungsverfahren” gegen ihn wegen des Verdachts des “gewerbsmäßigen Bandenbetrugs”.”

Das Journalisten-Netzwerk istlokal.de sieht darin einen weiteren traurigen Höhepunkt bei der immer beliebteren Praxis finanzkräftiger Unternehmen und Institutionen kritische Berichterstattung per Kostenkeule zu unterbinden.

Allein die für den Passauer Journalisten kostentreibende Wahl des Gerichtsstands Köln spricht Bände. Dass ein ganzer Artikel verboten wird, ohne dem betroffenem Journalisten auch nur irgendeine Falschbehauptung nachzuweisen, ist beispiellos. Für den erweckten Eindruck ist nicht Hubert Denk verantwortlich, er mag sich einem unbedarften Betrachter einfach aufdrängen.

Ein kurzer Abriss zum Hintergrund:
Bereits seit Monaten ermittelt die Staatsanwaltschaft Augsburg gegen Bernhard Schottdorf. Mit umstrittenen Rabatten und versteckten Provisionen konnte sein Labor-Konzern deutschlandweit an die 10.000 Ärzte als Partner anwerben. Einer dieser Schottdorf-Partner, ein Münchner Heilpraktiker, wurde im Vorjahr vom Landgericht München wegen Betrugs verurteilt.

Den Großteil seiner Erlöse hat der Heilpraktiker, wie die Münchner Richterin im Urteil feststellte, durch das System Schottdorf ergaunert, von dem beispielsweise angeregt wurde, bei den Laborbefunden seiner Patienten mehr Parameter abzufragen als nötig gewesen wäre. Das Münchner Urteil dürfte ein wichtiger Baustein für die Ermittlungen und einer Anklage gegen Schottdorf sein, die wohl nur noch eine Frage der Zeit ist.

Beamte einer Sonderkommission des Landeskriminalamts führten bei der Verhandlung in München aus, dass ihre Arbeit noch nie so sehr behindert worden sei, und beklagten, dass man ihre SOKO systematisch abgebaut habe. Druck „von oben“ wurde vermutet.

Im selben Atemzug berichtete ein LKA-Mann, dass bei den Hausdurchsuchungen in mehreren Immobilien Schottdorfs ein persönliches Schreiben an den damaligen Ministerpräsidenten Edmund Stoiber gefunden worden sei, mit dem Hinweis auf einen beigefügten Scheck. Es handelt sich um eine legale Parteispende, die aber eben dem Ministerpräsidenten persönlich zugestellt worden war.

Nichts anderes hatte Denk im Bürgerblick und im Internet berichtet. Prompt folgte die juristische Keule aus dem Hause Schottdorf. Denk würde den Eindruck vermitteln, Schottdorf habe Stoiber geschmiert. Das Landgericht Köln gab Schottdorf recht.

Für die zweite Instanz hat Schottdorf nun Dr. Peter Gauweiler engagiert. Der ehemalige CSU-Staatssekretär ist als konservativer Hardliner bekannt und sitzt als Bundestagsabgeordneter im Ausschusses für Kultur und Medien, dessen stellvertretender Vorsitzender er ist.

Termin für das Bürgerblick-Verfahren am Kölner Oberlandesgericht: Dienstag (15. März) um 10.15 Uhr.

Nachtrag:
Eine Anfrage der Grünen an die Bayerische Staatsregierung hat die Spenden aus den Jahren 2004 und 2005 (insgesamt 20.000 Euro) und das Schreiben Schottdorfs an Stoiber übrigens bestätigt. Ebenso bestätigt das Bayerische Justizministerium, dass die Sonderkommission in Sachen Schottdorf („SOKO Labor“) von Juni 2007 bis Februar 2008 von zunächst 17 auf fünf Beamte reduziert wurde.

„Ein Eingriff in die Ermittlungen, insbesondere auf den Bestand und die Anzahl der eingesetzten Polizeibeamte, fand und findet nicht statt. Die verfahrensrelevanten Entscheidungen wurden von den dafür zuständigen Staatsanwaltschaften getroffen“, schreibt das Justizministerium weiter. Daraus mag sich jeder seine Meinung bilden. Das ist schließlich nicht verboten.

Material:

Kleine Anfrage der Grünen

Bericht bei Bürgerblick