Passau/Köln, 14. März 2011. Heute hat das Oberlandesgericht die korrekte Berichterstattung des istlokal.de-Mitglieds Hubert Denk (Bürgerblick Passau) bestätigt. Ein zuvor vom Landgericht Köln gegen Denk erlassene Einstweilige Verfügung wurde aufgehoben (siehe hier im Blog). Der Labormedizin-Unternehmer Dr. Bernhard Schottdorf hatte per Einstweiliger Verfügung und fliegendem Gerichtsstand versucht, die Berichterstattung von Bürgerblick Passau zu unterbinden.
„Ich muss Hubert Denk ein großes Lob aussprechen. Er hat es geschafft durchzuhalten“, sagt Medien-Anwalt Dr. Klaus Rehbock.
Vor dem Oberlandesgericht Köln hat sich der Herausgeber des Passauer Magazins Bürgerblick erfolgreich gegen einen Zensur-Versuch des milliardenschweren Labor-Konzern von Dr. Bernhard Schottdorf gewehrt. Die Klage wurde in allen Punkten zurückgenommen.
Das per Einstweiliger Verfügung erwirkte und zunächst vom Landgericht Köln bestätigte Verbot eines kompletten Artikels auf Bürgerblick Passau ist damit hinfällig.
Der freie Journalist Hubert Denk hatte über den Betrugsprozess gegen einen Münchner Heilpraktiker, der durch das „System Schottdorf“ einen Großteil seiner ergaunerten Erlöse erzielt hat, berichtet. Im Zeugenstand berichteten LKA-Beamten der SOKO „Labor“, wie sie bei ihren Ermittlungen auf eine Parteispende gestoßen seien, die dem damaligen Ministerpräsidenten Stoiber persönlich zugestellt worden war und über die aus ihrer Sicht spürbare Behinderung der Ermittlungen.
„Er hat die Wahrheit geschrieben“, so sein Rechtsanwalt Rehbock.
Gegen diesen Bericht war Schottdorf zunächst mit dem Hamburger “Starâ€-Anwalt Matthias Prinz vorgegangen. Für die zweite Instanz hatte Schottdorf nun Dr. Peter Gauweiler engagiert. Der ehemalige CSU-Staatssekretär ist als konservativer Hardliner bekannt und sitzt als Bundestagsabgeordneter im Ausschusses für Kultur und Medien, dessen stellvertretender Vorsitzender er ist.
Am Dienstag schloss sich das Oberlandesgericht Köln in allen Punkte der Argumentation von Rehbock an. Nach einem halbstündigen Telefonat nahm Schottdorf-Anwalt Dr. Peter Gauweiler die Klage in allen Punkten zurück und verzichtete auf sämtliche Rechte aus der Einstweiligen Verfügung.
Die Kosten für die Einstweilige Verfügung und die beiden Gerichtsverfahren muss Schottdorf in voller Höhe tragen. Zuletzt lag der Streitwert bei 30.000 Euro.
Das Journalisten-Netzwerk istlokal.de begrüßt die klare Haltung des Oberlandesgerichts Köln und hofft, dass nun auch andere finanzkräftige Unternehmen und Institutionen zur Kenntnis nehmen, dass sich unliebsame Berichterstattung nicht einfach durch die Androhung teurer Gerichtsprozesse unterbinden lässt.
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Siehe auch:
Schottdorf gegen Bürgerblick: Freie Presse gewinnt