Winterberg: Aderlass – FDP verliert Ratsmitglied Bernhard Fladung

Ich bin dann mal weg. Ratsherr Fladung, FDP (foto: fdp winterberg)
Ich bin dann mal weg. Ratsherr Fladung, FDP (foto: fdp winterberg)

Am kommenden Dienstag wird das FDP Ratsmitglied Bernhard Fladung wahrscheinlich sein Mandat verlieren. Ratsherr Fladung ist ins hessische Willinger Upland verzogen, ohne sich um seine Position und Nachfolge im Rat der Stadt Winterberg zu kümmern.

Die Einladung zur Ratssitzung liest sich wie ein Vorwurf an einen unverantwortlich handelnden Abgeordneten, der seine Wähler verprellt. Erinnerung: Fladung wurde in der kurzen Scheinblüte der FDP ins Winterberger Rathaus gewählt.

Ein Auszug aus der Einladung zur Sitzung am Dienstag, den 11. Oktober um 19 Uhr im Rathaus Winterberg:

Erläuterungen: Sachdarstellung, Begründung, Folgekosten
Das Ratsmitglied Bernhard Fladung hat seinen Hauptwohnsitz von Winterberg nach Willingen/Upland (Adresse ist der Verwaltung bekannt) verlegt. Durch diesen Hauptwohnsitzwechsel verliert Herr Fladung nach § 37 des Kommunalwahlgesetzes (KWahlG) durch den nachträglichen Verlust seiner Wählbarkeit sein Mandat im Rat der Stadt Winterberg.

Verfahrensablauf:
Die Stadt Winterberg hat Herrn Fladung unverzüglich nach Bekanntwerden des Wohnsitzwechsels mit Schreiben vom 31.08.2011(Einschreiben Einwurf) diesen Sachverhalt dargestellt und ihn darüber informiert, dass es zwei Möglichkeiten gibt, sein Ausscheiden aus dem Rat der Stadt Winterberg abschließend zu regeln:

Die erste Möglichkeit ist sein Verzicht auf sein Ratsmandat. Dieser Verzicht ist nur wirksam, wenn er dem Wahlleiter oder einem von ihm Beauftragten zur Niederschrift erklärt wird.

Ansonsten entscheidet der Rat der Stadt Winterberg nach § 44 KWahlG darüber, ob Herr Fladung seinen Sitz im Rat der Stadt Winterberg verloren hat, weil die Voraussetzungen seiner Wählbarkeit nach der Wahl weggefallen sind (nachträglicher Verlust der Wählbarkeit).

Herr Fladung wurde daher mit o. g. Schreiben im Sinne einer zügigen Nachfolgeregelung darum gebeten, von der Möglichkeit des Mandatverzichtes Gebrauch zu machen und sich diesbezüglich mit der Verwaltung in Verbindung zu setzen.

Da Herr Fladung auf dieses Schreiben nicht geantwortet hat, wurde er – obwohl nicht erforderlich – mit Erinnerungsschreiben vom 26.09.2011 (Einschreiben Einwurf) erneut gebeten, sich zu erklären, ob er von einer Verzichtserklärung Gebrauch machen möchte.

Ansonsten, so wurde ihm weiter mitgeteilt, werde sich der Rat der Stadt Winterberg im öffentlichen Teil der Sondersitzung am 11.10.2011 mit dieser Angelegenheit befassen und einen Beschluss fassen, ob Herr Fladung sein Mandat im Rat der Stadt Winterberg durch den nachträglichen Verlust seiner Wählbarkeit verloren hat.

Dieses Erinnerungsschreiben vom 26.09.2011 konnte von der Post jedoch nun nicht mehr zugestellt werden und kam am 30.09.2011 mit dem Vermerk „Empfänger unter der angegebenen Anschrift nicht zu ermitteln“ an die Stadt Winterberg zurück. Auf telefonische Nachfrage beim Einwohnermeldeamt der Gemeinde Willingen am 30.09.2011 wurde bestätigt, dass Herr Bernhard Fladung nach wie vor mit Hauptwohnsitz in Willingen-Usseln unter der bekannten Adresse gemeldet ist.

Da sich Herr Fladung bislang nicht bei der Stadt Winterberg gemeldet hat, wird davon ausgegangen, dass er von der Möglichkeit des Mandatverzichtes keinen Gebrauch machen will. Somit hat der Rat nach § 44 Abs. 1 KWahlG darüber zu entscheiden, ob das Ratsmitglied Bernhard Fladung seinen Sitz im Rat der Stadt Winterberg verloren hat, weil die Voraussetzungen seiner Wählbarkeit nach der Wahl weggefallen sind.

Update: Auch die Westfalenpost berichtet ausführlich.