Hochsauerlandkreis: im Schneckentempo zur Inklusion?

„Jeder Mensch erhält die Möglichkeit, sich vollständig und gleichberechtigt an allen gesellschaftlichen Prozessen zu beteiligen – und zwar von Anfang an und unabhängig von individuellen Fähigkeiten, ethnischer wie sozialer Herkunft, Geschlecht oder Alter.“

So erklärt „Aktion Mensch“ was mit dem Begriff „Inklusion“ gemeint ist.

Dafür, dass schönen Worten Taten folgen, ist z.B. auch der Hochsauerlandkreis in seiner Funktion als Schulträger gefordert.

Wie weit ist der HSK mit der Umsetzung der Inklusion? Dazu hatte Kreistagsmitglied Reinhard Loos von der Sauerländer Bürgerliste am 20.11.2012 dem Landrat eine Anfrage geschickt. Am 30.11.2012 wurde sie beantwortet.

Die Kurzfassung zuerst. Die heißt: Abwarten.

Und für diejenigen, die es genauer wissen möchten, hier ausführlich:

Der HSK schreibt, es sei zur Umsetzung der Inklusion eine kommunal übergreifende Arbeitsgruppe eingerichtet worden:
„Die Arbeitsgruppe setzt sich aus den Leiterinnen und Leitern der Schulverwaltungsämter der Städte und Gemeinden im Hochsauerlandkreis, der Leitung der Schulverwaltung des Hochsauerlandkreises und der Schulaufsicht zusammen. Die Gruppe tagte bislang am 25.09.2012 und am 08.11.2012, die nächste Sitzung ist für den 17.01.2013 angesetzt.“

Zu den Ergebnissen:
„Es wurden konkrete Arbeitsaufträge vergeben und Vorschläge für die HVB-Konferenz beschlossen.“ (HVB = Hauptverwaltungsbeamte, sprich Landrat und Bürgermeister)

Zu den Planungen zur Umsetzung der Inklusion, die die Kreisverwaltung derzeit für die einzelnen Förderschulen des HSK verfolgt, gibt es noch nichts Konkretes:
„Im ersten Durchgang standen die Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen im Mittelpunkt der Diskussion. Dies sind Schulen in Trägerschaft der Städte und Gemeinden im Hochsauerlandkreis. Hinsichtlich der Förderschulen des Hochsauerlandkreises ist derzeit davon auszugehen, dass die im Referentenentwurf zur „Verordnung über die Schulgrößen der Förderschulen und der Schulen für Kranke“ genannten Mindestgrößen für Klassengrößen vorerst noch überschritten werden. Insoweit gibt es derzeit noch keine konkreten Planungen hinsichtlich dieser Förderschulen.“

Aber:
„Der Schulausschuss des Hochsauerlandkreises wird fortlaufend über aktuelle Entwicklungen informiert.“

Jedoch:
„Vorerst bleibt jedoch die Entwicklung an den Förderschulen der Städte und Gemeinden im Hochsauerlandkreis abzuwarten.“

Und:
„Eine detaillierte Information der Schülerinnen und Schüler, der Lehrerinnen und Lehrer sowie der Öffentlichkeit über die rechtlichen Rahmenbedingungen kann erst nach Verabschiedung des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes erfolgen. Über die Art und Weise der Information wird dann zu gegebener Zeit entschieden. Im Übrigen finden bereits seit 2006 unter Einbeziehung der verschiedenen beteiligten Gruppen lnklusionsaktivitäten im Hochsauerlandkreis statt.

Im Rahmen der Schüler-Lehrer-Relation und der personellen Ressourcen werden Lehrerstellen der Förderschulen aller Förderschwerpunkte entsprechend dem Anteil der Schüler im gemeinsamen Lernen an der Gesamtzahl der Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in die Regelschulen übergehen.“

Die Frage von Reinhard Loos nach dem Konzept für die Schulsozialarbeiter beantwortet der HSK so:
„In NRW besteht seit 2008 die Möglichkeit, Schulsozialarbeiterstellen an allen Schulformen durch Umwandlung von Lehrerstellen einzurichten, wenn ein abgestimmtes, sozialräumlich orientiertes Handlungskonzept mit der örtlichen Jugendhilfe vorliegt. Daneben besteht die Möglichkeit, dass der kommunale Schulträger Sozialarbeiter einstellt. Schulsozialarbeiter sind derzeit an 22 Schulen im Hochsauerlandkreis im Einsatz, der Hochsauerlandkreis beschäftigt sie an der Förderschule mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung „Roman-Herzog-Schule“ in Brilon und im Rahmen des Übergangscoaching am „Berufskolleg Olsberg“. Ein weiterer -bis 2013 befristeter- Ausbau der Schulsozialarbeit ist auf kommunaler Ebene über das Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes erfolgt. Die Regionale Schulberatungsstelle beim Hochsauerlandkreis führt regelmäßige Dienstbesprechungen für alle Schulsozialarbeiter durch und bietet regelmäßig Supervisionen an.“

Und die Frage, ob geplant ist ein oder mehrere Inklusionsbeauftragte zu benennen, wird so beantwortet:
„Das Land NRW hat für die Umsetzung der Inklusion im Schulbereich insgesamt 53 Koordinatorenstellen in den Schulämtern eingerichtet. Jedem Schulamt steht somit 1 Stelle zur Verfügung, die auf maximal 2 Lehrkräfte aufgeteilt werden konnte. Beim Schulamt für den Hochsauerlandkreis wurde die Stelle halbiert, wobei eine Lehrkraft aus dem Bereich der Förderschulen und die zweite Lehrkraft aus dem Bereich der allgemein bildenden Schulen, vorzugsweise aus einer Schule der Sekundarstufe I, kommen sollte. Die halbe Stelle der Förderschul-Lehrkraft konnte zum 01.02.2012 besetzt werden. Eine Besetzung der anderen halben Stelle ist bisher trotz wiederholter Ausschreibung nicht möglich gewesen.“

Die Verwaltung werde in regelmäßig im Schulausschuss über aktuelle Neuigkeiten im Bereich der Inklusion berichten, heißt es abschließend in der Antwort auf die SBL-Anfrage.

Letzte Anmerkung:
Die Landesregierung NRW hat kürzlich den Entwurf des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes vorgelegt. Das Gesetz sieht u.a. folgende Regelung vor:
„Schülerinnen und Schüler mit und ohne Behinderung werden in der Regel gemeinsam unterrichtet und erzogen. Sonderpädagogische Förderung findet in der Regel in der allgemeinen Schule statt.“

Das Gesetz tritt am 1. August 2013 in Kraft.