Hochsauerland: Insolvente Kliniken – Herrenlose Patientenakten – Ungeklärte Rechtslage

Die unhaltbaren Zustände in der verlassenen Veramed-Klinik bei Meschede haben weit über die Grenzen des Sauerlands Furore gemacht. Obwohl die Sauerländer Bürgerliste (SBL) schon im Januar 2011 einen „Sachstandsbericht über die Aufbewahrung und den Verbleib der Patienten-Akten in dem Gebäude der ehemaligen Veramed-Klinik in Meschede-Beringhausen“ beantragt hatte, tat sich lange Zeit behördlicherseits anscheinend nichts.

(Crosspost: Der Artikel ist zuerst auf der Webseite der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Anzumerken ist noch, dass der Antrag der SBL seinerzeit von der Verwaltung nicht auf die Tagesordnung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales genommen worden ist. Stattdessen antwortete der Landrat, der Insolvenzverwalter sei zuständig und, dass dem Datenschutzbeauftragten des Landes Nordrhein-Westfalen ein Bericht erstattet worden sei.

Jetzt schloss ein weiteres Krankenhaus im Hochsauerlandkreis endgültig seine Tore. Auch in diesem Gebäude lagern „verlassene“ Patientenakten. Darum stellte SBL-Kreistagsmitglied Reinhard Loos am 17.01.2013 an den Landrat eine Anfrage bzgl. des Verbleibs und der Sicherung der Patienten-Akten im ehemaligen St.-Georg-Krankenhaus in Bad Fredeburg.

Hier der Wortlaut der Antwort des Landrats und der Kreisverwaltung (mit Datum vom 21.01.2013):

Sehr geehrter Herr Loos,
Ihre Anfrage beantworte ich nach Rücksprache mit dem Insolvenzverwalter hiermit wie folgt:

Frage 1: Trifft es zu, dass sich die Patienten-Akten noch im Gebäude des ehemaligen St. Georg-Krankenhauses befinden?
Ja.

Frage 2: Wer ist derzeit verantwortlich für die ordnungsgemäße und sichere Aufbewahrung der Patienten-Akten und Röntgenbilder etc., die noch in der ehemaligen Klinik lagern?

Die Rechtsfrage zur Zuständigkeit für Patientenakten bei insolventen Krankenhäusern ohne Rechtsnachfolger ist noch nicht abschließend geklärt. Die bekannten Regelungen zum Umgang mit Patientenakten sehen das Insolvenzszenario nicht vor. Es gibt dazu auch noch keine einschlägige Rechtsprechung.

(Hinweis: Die Frage der Eigentümerschaft und der Zuständigkeit für die Sicherung von Patientenakten sowie der Gewährung von Akteneinsicht bei insolventen Krankenhäusern und Privatkrankenanstalten ohne Rechtsnachfolger soll im Zusammenhang mit den Patientenakten aus der ehemaligen Veramed-Klinik in Kürze bei einem runden Tisch beim Gesundheitsministerium NRW geklärt werden).

Frage 3: Wie ist sicher gestellt, dass die Dokumente und Unterlagen nicht in unrechtmäßige Hände gelangen?

Die Patientenakten befinden sich nach Auskunft des Insolvenzverwalters wie in der Vergangenheit auch in einem abgeschlossenen Archiv im St. Georg Krankenhaus. Zugriff darauf haben zwei Mitarbeiterinnen der St. Georg Krankenhaus GmbH, die der Insolvenzverwalter zurzeit für Abwicklungsarbeiten weiter beschäftigt. Während der Dienstzeiten der Mitarbeiter ist der Empfang besetzt. Außerhalb der Dienstzeiten wird das Gebäude von einer Sicherheitsfirma durchgehend bewacht.

Frage 4: Wer ist jetzt Eigentümer der Patienten-Akten und somit Ansprechpartner für frühere Patientinnen des St.-Georg-Krankenhauses und deren Angehörige?

Auch diese Rechtsfrage ist derzeit noch nicht abschließend geklärt (vgl. Hinweis zu Frage 2).

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Schneider