Gefährliche Sperren an Radwegen

Umlaufsperre am Radweg in Arnsberg (alle Fotos: SBL)

Bereits ihr Name klingt gefährlich: “Umlaufsperren”. Sie stehen am Beginn und bei Kreuzungen mit Straßen diverser Radwege auch im HSK, wie unsere Bildbeispiele zeigen. Ihr offizieller Zweck ist es zu verhindern, dass Kfz auf den Radwegen fahren. Dafür sind sie aber in dieser Form nicht nötig.

(Der Artikel ist heute auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Diese engen Umlaufsperren (auch Umlaufschranken oder „Drängelgitter“ genannt) verhindern, dass Radwege mit Fahrradanhängern oder mit Lastenrädern befahren werden können. Auch für alle anderen Radfahrerinnen und Radfahrer stellen sie eine Gefahr dar, die in keinem angemessenen Verhältnis zum Zweck dieser Umlaufsperren stehen.

Beispiel Brilon

Der ADFC fordert daher, auf derartige Umlaufsperren ganz zu verzichten.

Eine Grundlage bilden die „Empfehlungen für Radverkehrsanlagen“ (ERA), die 2010 von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) herausgegeben wurden. Laut ERA ist „für die Verkehrssicherheit des Radverkehrs […] das Freihalten des lichten Raumes von grundlegender Bedeutung.“1 Die Installation von Pollern, Umlaufsperren oder ähnlichen Einbauten ist […] „nur gerechtfertigt, wenn der angestrebte Zweck mit anderen Mitteln nicht erreichbar ist und die Folgen eines Verzichtes die Nachteile für die Radverkehrssicherheit übertreffen: Poller sind unzulässig, wo Verkehrsteilnehmer gefährdet oder der Verkehr erschwert werden kann.“

Die Begründung des ADFC für seine Empfehlungen:

  • Die genannten Einbauten führen zu einer Verengung der Fahrbahn, erschweren somit die Durchfahrt der betroffenen Stelle und stören die Fahrdynamik. Durch die zusätzlich meist mangelnde Sichtbarkeit entsteht ein Gefahrenpotenzial.
  • Speziell für in Gruppen fahrende Radfahrer oder bei der Begegnung von Radfahrern und Fußgängern entsteht ein Unfallrisiko, z.B. durch Kollisionsgefahr.
  • Umlaufsperren, die im Bereich von Straßenkreuzungen installiert wurden, lenken die Aufmerksamkeit des Radfahrers vom Autoverkehr ab.
  • Umlaufschranken an Bahnübergängen beeinträchtigen das zügige Räumen des Gefahrenpunktes. Dies gilt speziell für Radfahrergruppen oder Radfahrer mit Anhängern.
  • Durch die entstandene Verengung ist eine barrierefreie Nutzung des Weges nicht gewährleistet. Verschiedene Nutzergruppen (z.B. Handbikefahrer, Radfahrer mit Gepäck oder Kinderanhänger) werden behindert oder ausgeschlossen.
Ein weiteres Beispiel aus Brilon

Der ADFC spricht sich stattdessen aus für den Einsatz von StVO-Zeichen (z.B. Verkehrsschild Nr. 260 („Verbot für Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas sowie für Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge“) und für bauliche (seitliche) Verengung des Radweges auf mindestens 2 m.

https://www.adfc.de/artikel/umgang-mit-pollern-und-umlaufsperren

https://www.adfc.de/fileadmin/user_upload/Expertenbereich/Touristik_und_Hotellerie/Positionspapiere/ADFC_Positionspapier_Umgang_Poller_Umlaufsperren.pdf

Als „milderes“ Mittel können ersatzweise an beiden Seiten Halbschranken errichtet werden, die eine Durchfahrbreite von ca. knapp 2 m frei lassen und daher ungeöffnet ein Befahren dieser Radwege mit Kraftfahrzeugen verhindern. Unser Beispielbild stammt aus Warnemünde:

Die „mildere“ Variante in Warnemünde

Die Bürgerliste ist bereits in den Stadträten von Arnsberg und Brilon initiativ geworden, damit diese Hindernisse beseitigt werden. Vor einigen Tagen hat der Briloner Rat den Umbau beschlossen.