Dirk Wiese zur Neuregelung des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung: „Union blockiert eine entscheidende Verbesserung für das Handwerk.“

BaurechtWordle20160612Meschede. (spd-pm) Der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete Dirk Wiese (MdB) begrüßt es, dass sich auch Dr. Patrick Sensburg (MdB, CDU) in der lokalen Presse[1] hinter die Neuregelung des Bauvertragsrechts und die Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung stelle.

Allerdings blockiere die Union eine entscheidende Verbesserung für das Handwerk. Die nicht paraphrasierte Stellungnahme von Patrick Sensburg kann in der Sensburg-Mail vom 10. Juni nachgelesen werden[2].

Dazu Dirk Wiese:

„Wir als SPD wollen im parlamentarischen Verfahren durchsetzen, dass Lieferanten ihre Haftung für Ein- und Ausbaukosten bei mangelhaften Materiallieferungen nicht mehr durch AGB ausschließen können, wie es derzeit im Gesetzentwurf noch vorgesehen ist. Anders als die Union wollen wir vor allem für die kleinen und mittleren Handwerksbetriebe einen klar geregelten Rechtsanspruch auf Erstattung von Ein- und Ausbaukosten gegenüber Lieferanten, die mangelhafte Ware liefern. Die im Gesetzentwurf enthaltene Regelung ist zu unklar und zwingt Handwerker in jahrelange Prozesse. Das kann existenzbedrohend sein, und das wollen wir verhindern. Handwerkern ist in der Praxis nicht geholfen, wenn marktmächtige Unternehmen die gesetzlichen Ansprüche von Handwerkern vertraglich durch AGB ausschließen können. Kleine Betriebe brauchen rechtliche Sicherheit. Diese richtige und wichtige Änderung wird aber seit längerem immer wieder von den Rechspolitikern der CDU blockiert. Ich hoffe sehr, dass den positiven Worten jetzt auch in den kommenden Wochen auch mal Taten folgen und die Union an dieser Stelle endlich einlenkt. Dies war bisher leider nicht der Fall.“

Hintergrund: Der aktuelle Gesetzentwurf sehe noch vor, dass Unternehmer untereinander (Verhältnis Lieferant – Handwerker) die Haftung bei mangelhaften Materiallieferungen durch Allgemeine Geschäftsbedingungen ausschließen könnten. Im Konfliktfall könnte eine Klärung der Rechtslage nur in einem langwierigen und teuren Rechtsstreit erreicht werden. Nicht jeder Handwerksbetrieb habe dazu jedoch die finanziellen und zeitlichen Kapazitäten. Darum setze sich die SPD-Bundestagsfraktion für eine Regelung ein, mit der ein solcher AGB-Ausschluss nicht möglich sei.

[1]http://www.derwesten.de/staedte/nachrichten-aus-brilon-marsberg-und-olsberg/sensburg-das-handwerk-wird-gestaerkt-aimp-id11907165.html

[2]http://www.patrick-sensburg.de/images/downloads/sensburg_mail/Sensburg-Mail_Nr._10-2016.pdf