Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidär Schutzberechtigten

Ein Brief an den heimischen SPD-Bundestagsabgeordneten und seine Antwort

PRO ASYL – terre de hommes – Familiennachzug jetzt – Mahnmal für getrennte Familien – Familien gehören zusammen – VergissMeinNicht – Kundgebung vor dem Brandenburger Tor im Dezember 2023 (Symbolfoto: C.Suthorn / cc-by-sa-4.0 / commons.wikimedia.org)

Anläßlich der Abstimmung im Bundestag über die Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidär Schutzberechtigten hat sich eine Leserin dieses Blogs über das Abstimmungsverhalten unseres SPD-Bundestagsabgeordneten für den Hochsauerlandkreis Dirk Wiese geärgert und ihm einen Brief geschrieben. Fünf Tage später erhielt sie eine Antwort.

Brief und Antwort sind im Folgenden dokumentiert.

Sehr geehrter Herr Wiese,

heute hat Ihre Partei im Bundestag gemeinsam mit AfD und CDU/CSU für die Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidär Schutzberechtigten gestimmt. Aus Ihrer gesamten Fraktion haben zwei Personen gegen die Aussetzung gestimmt, Sie stimmten dafür.

Ihrer Partei sei die Zustimmung schwer gefallen, aber die SPD trage diese Politik mit, „weil wir zum Koalitionsvertrag stehen…“, so Staatsministerin Pawlik. Nun ja, ein Koalitionsvertrag fällt nicht vom Himmel. Ihre Partei hat ihm zugestimmt. Nach dem geradezu hysterischen Abschiebewahlkampf schien ein solcher „Kompromiss“ offenbar politisch akzeptabel zu sein. Vor einigen Jahren hätte selbst die CDU einer Aussetzung des Familiennachzugs nicht zugestimmt.

Diese Entschließung ist herzlos, inhuman und nach Einschätzungen von Jurist*innen verletzt Sie die Menschenrechte, Kinderrechte sowie das Grundrecht auf Familie.

Von Ihrer Partei erwarte ich, dass die SPD sich für Menschen auf der Flucht einsetzt. Oder hat Ihre Partei die leidvollen Erfahrungen vieler Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten in der Zeit des Nationalsozialismus völlig vergessen? Ihre Partei unterlässt es, verzweifelten Menschen zu helfen. Stattdessen bringen Sie Menschen auf der Flucht in Gefahr und bedrohen möglicherweise deren Leben. Sie stimmen gemeinsam mit Rechtsradikalen ab, denen diese Entschließung natürlich nicht weit genug geht und verschieben den politischen Diskurs in diesem Land noch weiter nach rechts.

Ich halte diese Abstimmung für fatal. Ändern Sie die Politik der SPD hin zum Schutz von Menschenrechten, Humanität und Empathie.

Mit freundlichen Grüßen

********** Die Antwort ***********

Sehr geehrte Frau …,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 27. Juni 2025. Die Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten für zwei Jahre haben CDU/CSU und SPD im Koalitionsvertrag vereinbart. Dies war für mich ein sehr schmerzhafter Kompromiss. Trotzdem habe ich als Mitglied der die Regierung tragenden SPD-Bundestagsfraktion aus nachfolgenden Gründen mit „Ja“ und damit für den vorliegenden Gesetzentwurf gestimmt.

Ich halte den Familiennachzug generell für ein wichtiges Instrument geordneter Migrationspolitik. Er eröffnet einen sicheren und geprüften Zugang zu einem Aufenthaltstitel. Familien gehören zusammen. Sie haben zumeist auch positiven Einfluss auf die Integration, Leistung und Stabilität. Die Position der CDU/CSU war es jedoch noch in den Koalitionsverhandlungen, den Familiennachzug bei subsidiär Schutzberechtigten generell auszusetzen.

Bereits in den Koalitionsverhandlungen haben wir als SPD durchgesetzt, dass die Aussetzung des Familiennachzugs lediglich befristet auf zwei Jahre durchgeführt wird. Dabei ist die Befristung auf zwei Jahre für uns auch ein wichtiger Punkt, um verfassungs- und völkerrechtlichen Vorgaben zu genügen. Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, ist vorgesehen, dass in zwei Jahren geprüft wird, ob eine weitere Aussetzung möglich ist. Eine andere Auslegung ist nach der Vereinbarung im Koalitionsvertrag nicht möglich, es kann kein Automatismus der Aussetzung entstehen.

Es ist für mich ein wichtiger Punkt, dass explizit Härtefälle von der Aussetzung des Familiennachzugs unberührt bleiben. Hierfür wird auf die §§ 22, 23 des Aufenthaltsgesetzes zurückgegriffen. Ich unterstütze nachdrücklich, dass während der parlamentarischen Beratungen beschlossen wurde, die geltende Härtefallregelung gemäß § 22 Aufenthaltsgesetz transparent zu gestalten. Hierfür müssen insbesondere die Zuständigkeiten und das Antragsformat inklusive des Rechtschutzes gegen ablehnende Entscheidungen klar definiert sein, und vor allem müssen die Informationen zum Verfahren nach § 22 Aufenthaltsgesetz für die Betroffenen gut zugänglich sein. Es gilt auch die Gewährleistung des Artikels 8 EMRK. Hiernach sind bei den im Rahmen einer Einzelfallbetrachtung zu berücksichtigenden humanitären Gründen bei der Härtefallregelung auch die Dauer der Trennung, das Kindeswohl sowie unüberwindbare Hindernisse, die Familieneinheit im Herkunftsland herzustellen, zu berücksichtigen. Familienangehörige, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes bereits von einer Auslandsvertretung eine Einladung zur Visierung bzw. Visumabholung erhalten haben oder bei denen die Erteilung eines Visums Folge eines zuvor außergerichtlichen oder gerichtlich geschlossenen Vergleiches ist, sind von der Regelung nicht betroffen. Sie dürfen trotz Aussetzung des Familiennachzugs zu ihren Angehörigen nach Deutschland kommen.

Die Abstimmung über die Aussetzung des Familiennachzugs ist für mich und für uns keine einfache Entscheidung gewesen. Mit Blick auf die oben beschriebenen Punkte ist die befristete Aussetzung zu vertreten.

Beste Grüße

Dirk Wiese

2 Gedanken zu „Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidär Schutzberechtigten“

  1. Dirk Wiese, Zitat: „… und vor allem müssen die Informationen zum Verfahren nach § 22 Aufenthaltsgesetz für die Betroffenen gut zugänglich sein.“

    Der durchschnittliche Geflüchtete hat ja immer ein Team aus Rechtsanwalt und Übersetzer dabei – und ist deshalb gegenüber den normalen Leser*innen dieses Blogs klar im Vorteil:

    die Wand aus Paragraphen und Juristensprech, die Dirk Wiese zur Abwehr von Kritik an seiner menschenverachtenden Entscheidung aufbaut, ist beeindruckend:

    Ja, laßt uns die „Westlichen Werte“ einmauern! Nur so sind sie sicher! Vor „illegaler Migration“ und, und, und …

  2. Ich war ein paar Tage fort, daher etwas verspätet meine Beobachtung.

    Dirk Wiese geht nicht auf drei wichtige Punkte ein:

    „Nach dem geradezu hysterischen Abschiebewahlkampf schien ein solcher „Kompromiss“ offenbar politisch akzeptabel zu sein.“

    Die Migrationspolitik wurde von CDU über SPD und AfD in den Mittelpunkt des Wahlkampes gestellt. Wichtige Punkte wie Klimakrise, Krieg und die horrende soziale Ungerechtigkeit konnten auf diese Weise in den Hintergrund gedrängt werden. Warum hat die SPD keinen sozial-demokratischen Wahlkampf geführt, sondern sich gemeinsam mit AFD und CDU am rechten Rand gedrängelt?

    „… hat Ihre Partei die leidvollen Erfahrungen vieler Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten in der Zeit des Nationalsozialismus völlig vergessen?“

    Wenn ich die Nichtbeantwortung dieser Frage in Rechnung stelle, lautet die Antwort anscheinend „Ja, wir haben unsere eigene Geschichte vergessen.“

    „Sie stimmen gemeinsam mit Rechtsradikalen ab, denen diese Entschließung natürlich nicht weit genug geht und verschieben den politischen Diskurs in diesem Land noch weiter nach rechts.“

    Das bedeutet doch nach meiner Lesart, dass die SPD für das Erstarken der AfD mitverantwortlich ist und damit aus Angst vor dem politischen Tod Suizidversuche begeht. Die Umfragewerte liegen mit 13% knapp über dem historischen Tiefstand von 2019 (12%). Dazu: https://www.tagesschau.de/inland/deutschlandtrend/deutschlandtrend-3482.html

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