Kein Ruhmesblatt für die Universität Düsseldorf: Einladung an den geneigten wissenschaftlichen Nachwuchs, auch plagiierend in Düsseldorf zu promovieren?

Die Universität Düsseldorf, die sich standhaft dem Druck der „Schavanisten“ entgegenstellte, knickt bei einer plagiierenden Fernsehdarstellerin ein.

Auf wikipedia lese ich heute Abend:

Koch wuchs in Baden-Württemberg auf. Sie studierte Pädagogik in Tübingen. Im Jahr 2011 wurde sie mit ihrer Arbeit „Mentalisierungsfähigkeit der Mutter und kindliche Bindung“ an der Heinrich-Heine-Universität zu Düsseldorf zur Dr. phil. im Fach Erziehungswissenschaft promoviert.[2] Im März 2015 veröffentlichte VroniPlag Wiki die Ergebnisse einer Überprüfung, wonach Kochs Dissertation zahlreiche umfangreiche Passagen mit Textübereinstimmungen zu anderen Texten (Plagiate) enthält.[3][4] Am 17. März 2015 teilte die Universität Düsseldorf mit, dass ihr aufgrund wissenschaftlichen Fehlverhaltens der Doktorgrad am 3. Februar 2015 durch den Fakultätsrat der Philosophischen Fakultät entzogen wurde.[5] Hiergegen reichte sie Klage beim Verwaltungsgericht Düsseldorf ein.[6][7][8][9]

Sie hat geklagt und das Resultat ist kein Urteil, sondern ein Vergleich, der auf CausaSchavan süffisant dekonstruiert wird:

„Unvergleichliche Sarah Sophie“, heißt es dort, „eine Einladung an den geneigten wissenschaftlichen Nachwuchs, auch plagiierend in Düsseldorf zu promovieren: Denn wenn man erwischt wird, kann man auf dem Klageweg zumindest mit dem Vergleich und einer halben Ehrenrettung sicher rechnen“.

Lang-Zitat:

Das Fernsehsternchen Sarah Sophie Koch, einst angetreten als pädagogisch promovierte Zauberfee für allerlei Notlagen und zwischenzeitlich selbst in Nöten wegen eines entzogenen Doktorgrades, hat nun einen Vergleich mit der Universität Düsseldorf geschlossen.

[ … ]

Klägerin und Beklagte sind einander also auf halbem Wege entgegen gekommen, und nun steht es im Kampf um den Ruf in der Wissenschaft irgendwie Unentschieden. Man fragt sich allerdings, was das denn für ein Vergleich sein soll: Denn wenn die Klägerin ihr Werk „nachbessert“ und dann an einer anderen Hochschule vorlegt, ist dies ohnehin nichts, was die Universität Düsseldorf ihr verwehren könnte. Und es ist folglich auch nichts, was sie ihr „zubilligen“ kann.

Es handelt sich um einen Vergleich, bei dem es nichts zu vergleichen gab und nur der Schein gewahrt bleiben sollte, um eine Beendigung des Rechtsstreits ohne Urteil möglich zu machen. Wenn Sarah Sophie Koch sich auf einen solchen Vergleich einlässt, ist das nur zu verständlich. Denn entscheidend ist allein seine mediale Verwertbarkeit: Die „TV-Pädagogin“ schafft sich weitere unangenehme und potentiell geschäftsschädigende Berichte über ihre Plagiatsaffäre vom Hals und kann sich jetzt ungestört ihrer neuen Serie „Liebesduell“ widmen, in der sie demnächst „den schönsten Heiratsantrag Deutschlands“ sucht.

Das Verfahren ist beendet. Es begann mit der Klage gegen die Entscheidung der Universität, den Doktorgrad wegen vorsätzlicher Täuschung abzuerkennen. Es endete mit einer Irreführung der Öffentlichkeit durch einen Vergleich, in dem die Beklagte ein Zugeständnis macht, das sie nicht machen kann, und die Klägerin ein Zugeständnis erreicht, das sie nicht braucht.

Dass diese Universität, die einen Fall Schavan ausgehalten hat, sich nun in einem viel weniger heiklen Fall auf solche Spielchen einlässt, ist kein Ruhmesblatt. Und es ist eine Einladung an den geneigten wissenschaftlichen Nachwuchs, auch plagiierend in Düsseldorf zu promovieren: Denn wenn man erwischt wird, kann man auf dem Klageweg zumindest mit dem Vergleich und einer halben Ehrenrettung sicher rechnen. Ein Gerichtsurteil, das die vorsätzliche Täuschung bestätigt, ist hier offenbar nicht mehr zu befürchten.
Alles lesen auf Causa Schavan.

Tempora mutantur, anscheinend auch an der Universität Düsseldorf. Der Fall „Annette Schavan“ ist einfach nur zu früh entdeckt worden. Vergleich statt Vatikan, ein Schwebezustand.

2 Gedanken zu „Kein Ruhmesblatt für die Universität Düsseldorf: Einladung an den geneigten wissenschaftlichen Nachwuchs, auch plagiierend in Düsseldorf zu promovieren?“

  1. Juristisch ist dieser Vergleich eine Luftnummer und der Titel endgültig weg. Aber optisch eine Katastrophe für die Uni. Die beiden Dekane, die den Fall Schavan an derselben (!) Uni durchgezogen haben, haben das übrigens in deutlichen Worten kommentiert.

  2. @Gerd Hoerkens

    Die unter dem Artikel aufgelaufenen Kommentare sind sehr lesenswert.

    Simone G. weist auf einen Artikel in der Legal Tribune hin. Besonders pikant sei die Schilderung des öffentlichen Termins:

    „Als sie sich auf einen Schein-Vergleich einließ, konnte dIe Prozessvertretung der beklagten Universität also überhaupt nicht im Unklaren darüber sein, dass das Gericht die Klage abgewiesen hätte.“

    Zitat aus der Legal Tribune:

    „Der Richter stellt einleitend klar, dass die Klage gegen die Rücknahme des Doktorhutes praktisch aussichtslos sei. Die Sitzung wird unterbrochen. Anschließend hält das Protokoll einen Prozessvergleich in wenigen Sätzen fest: Die Möchtegern-Doktorin Koch nimmt ihre Klage zurück.“

    Quelle:
    http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/sarah-sophie-koch-plagiat-vergleich-uni-duesseldorf-vewaltungsgericht/

Kommentare sind geschlossen.