Dokumentiert: ein Brief an den Landrat des Hochsauerlandkreises

Reinhard LoosIm Folgenden dokumentieren wir einen Brief des Kreistagsabgeordneten Reinhard Loos an den Landrat des Hochsauerlandkreises. Weitere Informationen zum kommunalen Haushalt wird der SBL Abgeordnete Loos heute Abend auf einer Veranstaltung in Meschede geben. Der Brief ist ebenfalls auf der Website der Sauerländer Bürgerliste einzusehen.

Sehr geehrter Herr Landrat,

in der kommenden Woche soll der Kreistag den Kreishaushalt 2010 beschließen. Dabei handelt es sich um eine der wesentlichsten Angelegenheiten des Kreistags, und vor der Beschlussfassung sollte allen Kreistagsmitgliedern eine angemessene Vorbereitung möglich sein.

Mehreren Presseveröffentlichungen (z.B. bereits am 03.02.2010 in der „Westfälischen Rundschau“) war zu entnehmen, dass die Kreisverwaltung eine „Änderungsliste“ zum Entwurf des Kreishaushalts 2010 erstellt.

In der gestrigen Sitzung des Gesundheits- und Sozialausschusses wurde seitens der Verwaltung bei zahlreichen Haushaltspositionen auf diese Änderungsliste verwiesen, die dem Ausschuss aber noch nicht vorlag. Den Aussagen der zuständigen Fachbereichsleiterin war zu entnehmen, dass in dieser Liste sehr wesentliche Veränderungen gegenüber dem dem Kreistag bisher ausgehändigten Haushaltsentwurf enthalten sind.

Der Ausschuss folgte daher nicht dem Beschlussvorschlag der Verwaltung: Statt der vorgesehenen Empfehlung an den Kreistag, “den Sozialhaushalt in der vorliegenden Fassung zu verabschieden”, wurde die Vorlage nur “zur Kenntnis” genommen. Wie soll man auch eine Empfehlung aussprechen, wenn man gar nicht weiß, was man empfiehlt?

Gemäß § 1 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Kreistags hätten Sitzungsvorlagen für die nächste Kreistagssitzung spätestens am Montag an die Kreistagsmitglieder verschickt werden müssen. Das ist mit der Änderungsliste nicht erfolgt. Dass es vielleicht über den derzeitigen Stand hinaus noch weitere Änderungen im Haushaltsentwurf geben könnte, sollte kein Hindernis für den rechtzeitigen Versand darstellen: einzelne weitere Änderungen lassen sich sicherlich noch ergänzen.

In diesem Zusammenhang sei daran erinnert, dass gemäß § 10 Abs. 2 der Geschäftsordnung von Kreistagsmitgliedern eingebrachte Änderungsanträge spätestens am Montag vorliegen müssen; diese Frist lässt sich ohne Kenntnis der aktuellen Unterlagen nicht einhalten.

Bitte veranlassen Sie daher den umgehenden Versand der Änderungsliste.

Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Loos
SBL-Kreistagsmitglied