Offenes WLAN – rechtliches Risiko? Eine ePetition von Stefan Meiners.

Offenes WLAN. Nicht verboten, aber riskant? (foto: zoom)
Offenes WLAN. Nicht verboten, aber riskant? (foto: zoom)

Stefan Meiners, Stadtratsmitglied der Grünen in Voerde am Niederrhein, möchte, dass es eine eindeutige Rechtslage gibt, die es ihm erlaubt sein privates Wireless-LAN (WLAN) unverschlüsselt zu betreiben und damit „Hinz und Kunz“ einen Zugang zum Netz anzubieten.

Meiners hat aus diesem Grund eine ePetition auf der Seite des Deutschen Bundestags eingereicht, die man noch bis zum 24. Februar mitzeichnen kann.

Den Hintergrund für seine ePetition erläutert er Im Blog „Nachrichten aus Absurdistan“.

Nicht verboten und doch verboten?
Zwar, so der Grünen-Politiker, sei der Betrieb eines unverschlüsselten WLAN aktuell nicht verboten. Jedoch mache die Rechtsprechung ein  faktisches Verbot durch Gerichtsurteile möglich. Im Rahmen dieser Urteile sei der “Betreiber” eines WLAN verpflichtet, die aktuellste Verschlüsselung zu nutzen. Das bedeute, dass man nicht nur WPA  nicht mehr benutzen dürfe, neuere Urteile verbieten sogar die Nutzung des durch den Hersteller voreingestellten Sicherheitsschlüssels – und sei er noch so zufällig.

Stefan Meiners:

„Folge ich diesen Vorgaben nicht, mache ich mich nicht strafbar. Wenn aber jetzt jemand hingeht und sich in mein WLAN einloggt, kann ich dafür belangt werden, was er anstellt.“

Insbesondere auf Druck der “Rechteverwerter” gebe es das Modell des Mitstörers:

„Angenommen, jemand loggt sich bei mir ein und lädt illegal etwas herunter. Auf dem Server ist dann die IP-Adresse meines Internet-Zugangs gespeichert. Da man den Verursacher ja nicht kennt, hat man sich darauf eingeschossen dann halt mich haftbar zu machen: Man wirft mir vor, durch die erlaubte Mitnutzung meines WLAN diese “Störung” mit verursacht, begünstigt zu haben.“

Ein offenes WLAN kann sozial sein
Stefan Meinersam sieht vor allem die sozialen Aspekte eines offenen WLANs. Ein kostenloser Gastzugang per WLAN würde vor allem einkommensschwachen Schichten wie den Beziehern von Hartz-IV-Regelleistungen helfen, wirtschaftlich zu handeln.

Ungenutzte bezahlte Bandbreiten
„Natürlich kann man jetzt die Frage stellen: “Warum soll ich Geld bezahlen, damit andere Surfen?” Aber mal Hand auf’s Herz: Wie viel Zeit des Tages verbringen die Breitbandanschlüsse heute im IDLE-Zustand und haben nichts zu tun? Und selbst wenn man daheim ist und surft oder Telefoniert oder ähnliches: Wann werden aktuelle Bandbreiten mal komplett genutzt? Statt also zu fragen, warum ich für andere zahlen soll, muss ich mich fragen warum ich die Leistung die ich ohnehin bezahle nicht auch teile und damit effektiv und effizient nutze?“

Die kompette Argumentation von Stefan Meiners lesen.

Die ePetition anschauen und eventuell mitzeichnen.