SBL-Fraktion beantragt, den Naturschutzpreisträger Norbert Panek als Sachverständigen in den Umweltausschuss einzuladen.

Monokulturen, Waldböden
Spätestens seit der Flutkatastrophe im Sommer 2021 lassen sich auch für unsere Region die verheerenden Auswirkungen des Klimawandels nicht mehr leugnen. Aus kleinen Bächen und Flüssen wurden durch den Starkregen in kürzester Zeit reißende Flüsse mit zerstörerischer Gewalt. Greenpeace und etliche andere Umweltverbände gehen davon aus, dass die fehlende Schutzfunktion der Mittelgebirgswälder zu diesem Desaster beigetragen hat. Denn Monokulturen und die starke Bewirtschaftung der Wälder bewirkten eine Verdichtung der Waldböden und verringerten somit dessen Fähigkeit, Wasser zu speichern.

(Der Artikel ist zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Hier im Sauerland
Wie wir allerorten im Sauerland sehen können, kommen auch in unseren von Stürmen geschädigten Wäldern vermehrt schwere Forstmaschinen zum Einsatz. Die brachialen Geräte verdichten die Böden bekanntlich sehr stark. Dadurch können sich die für Waldböden und eine gesunde Natur so wichtigen Pilze und Bakterien nur schlecht entwickeln. Das beeinträchtigt wiederum das Baumwachstum und führt letztendlich, neben diversen anderen schädlichen Auswirkungen, wieder zu der bereits oben erwähnten reduzierten Wasserspeicherfähigkeit der Waldböden.

Antrag der Fraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL)
Um die Art und Weise der Waldbewirtschaftung im Sauerland besser beurteilen zu können beantragte die SBL-Fraktion am 29.04.2022, den Waldschützer Norbert Panek als Referenten in den Umweltausschuss einzuladen. Der Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten tagt voraussichtlich am 18.05.2022.

Herr Panek möchte bitte darstellen:

  • Wie sich kurz- und langfristig eine nicht naturschonende und wenig sachgemäße Waldbewirtschaftung (mit Harvestern und anderem schweren Gerät) in unseren Wäldern und unseren Waldböden auswirken wird,
  • wie sich diese Form der Waldbewirtschaftung bei Extremwetter-Ereignissen auswirken kann,
  • wie elementar wichtig ein natürlich gewachsener und gesunder Lebensraum Wald für Mensch, Tier und Umwelt jetzt und in Zukunft ist.

PS: Die Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten ist öffentlich.

2 Gedanken zu „SBL-Fraktion beantragt, den Naturschutzpreisträger Norbert Panek als Sachverständigen in den Umweltausschuss einzuladen.“

  1. Waldschützer Norbert Panek als Referent im Umweltausschuss des HSK unerwünscht?

    Die Kreisverwaltung hat auf den Antrag der SBL-Fraktion (vom 02.05.2022) „Waldbewirtschaftung/Waldrodung mit schwerem Gerät“ reagiert.

    Wie?
    Das ist nachzulesen ist in der Drucksache 10/470 vom 09.05.2022.
    Klick: https://sdoffice.hochsauerlandkreis.de/tops/?__=UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZcDmWfnR0puqLlEJnIhAFjY

    Enttäuschung
    Für die SBL-Mitglieder ist der Inhalt des Schreiben vom Fachdienst Abfallwirtschaft und Bodenschutz des Hochsauerlandkreises enttäuschend.

    Warum?
    Um er kurz zu machen, der HSK zitiert eine Reihe von Gesetzen und Paragraphen, nimmt Bezug auf die Bundesbodenschutzverordnung, das Wasserhaushaltsgesetz, die Landesforstgesetze und und und (was aber weder dem geschundenen Wald noch der SBL wirklich hilft.)
    Worauf der HSK in diesem Schreiben aber mit keinem Sterbenswörtchen eingeht, ist die von der SBL beantragte Einladung des Waldexperten und Naturpreisträgers Norbert Panek.

    Behördendeutsch
    Damit den Leserinnen und Lesern der Klick zur Drucksache 10/470 erspart bleibt, zitieren wir hier das besagte Schreiben Satz für Satz, Wort für Wort:

    „Waldbewirtschaftung/Waldrodung mit schwerem Gerät;
    hier: Antrag der SBL-Kreistagsfraktion vom 02.05.2022

    Auswirkungen auf den Klimaschutz
    Kreuzchen bei NEIN

    Beschlussvorschlag
    Der Ausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

    Erläuterung: Sachdarstellung, Begründung, Folgekosten
    Der Bodenschutz wird im Gesetz zum Schutz schädlicher Bodenveränderungen und Sanierung von Altlasten (BBodSchG, 1998) und der Bundesbodenschutzverordnung (BBodSchV, 1999) geregelt.

    Ziel des Bundesbodenschutzgesetzes (BBodSchG) ist es, die Funktionen des Bodens nachhaltig zu sichern (§ 1), schädliche Bodenveränderungen abzuwehren (§ 4) und Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden zu treffen (§ 7).

    Das BBodSchG wird ergänzt, erweitert und flankiert durch weitere Bestimmungen in anderen Fachgesetzen, z. B. – Landesforstgesetze (LFoG NRW), – Bundesnaturschutzgesetz, – Gesetz über die Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden (USchadG, 2007), – Wasserhaushaltsgesetz und Wassergesetze der Länder.

    Die Waldböden unterliegen dem Schutz des Bundesbodenschutzgesetzes.

    Für den Wald wird in § 3 Abs. 1 Ziffer 6 Bundesbodenschutzgesetz explizit auf das Bundeswaldgesetz und die Landesforstgesetze verwiesen.

    Die im Bundeswaldgesetz (§ 1, § 11) benannten Anforderungen an die Bewirtschaftung des Waldes werden in den Landesforstgesetzen konkretisiert.

    In § 1a LFoG NRW wird die nachhaltige Forstwirtschaft und in § 1 b LFoG NRW die ordnungsgemäße Forstwirtschaft genauer definiert (hier vor allem die Absätze 5, 6 und 7).

    Zum Antrag der SBL-Kreistagsfraktion vom 02.05.2022 zum Thema „Waldbewirtschaftung/Waldrodung mit schwerem Gerät“, teile ich daher mit, dass die Zuständigkeit für den Bodenschutz in Wäldern, in den im Antrag vom 02.05.2022 beschriebenen Fällen im Rahmen der Fragestellung in der Zuständigkeit der regionalen Forstämter als Fachbehörde für Forstwirtschaft liegt, da diese dort hoheitlich tätig werden, um eine drohende Gefahr für den Wald und die seinen Funktionen dienenden Einrichtungen abzuwehren und Störungen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung im Wald beseitigen.

    Weitere Informationen wären daher ggf. direkt bei den zuständigen regionalen Forstämtern einzuholen.

    In Vertretung

    gez.
    Dr. Drathen“

    PS:
    Die SBL überlegt nun, den vom HSK unter den Tisch gekehrten Antrag für die Sitzung des Ausschusses Umwelt, Landwirtschaft und Forsten noch einmal zu stellen. Falls er dann wieder so ergebnislos verläuft, sollte die SBL vielleicht im nächsten Schritt beantragen, den Namen des zuständigen Gremiums in „Ausschuss für Umwelt und Landwirtschaft“ abzukürzen?

  2. „vermehrt schwere Forstmaschinen zum Einsatz.“

    Wie sonst sollen die Massen an Bäumen und Holz aus dem Wald entfernt werden?

    Der eigentliche Sündenfall war doch die für den/die einzelnen Waldbesiter:in profitable Fichtenmonokultur. Schon vor Jahrzehnten stand in einem Schulbuch: „Willst du den Wald vernichten, pflanze Fichten, Fichten, Fichten.“

    Mit der sich auch bei uns verschärfenden Klimakatastrophe fallen der Gesellschaft die alten Sünden mit fünffacher Wucht auf die Füße.

    Dass Profit vor gesamtgesellschaftliche Überlegungen geht, sieht man an den sich wie ein Flächenbrand
    ausbreitenden Weihnachtsbaumkulturen.

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