SBL fordert Aufklärung über Baumfällungen und Gutachter-Standards im HSK

Teil 2 “Der Antrag”

Zur Vorgeschichte (Teil 1) siehe den Artikel Massive Baumfällungen im Stadtgebiet sorgen für Unruhe und Unverständnis in Olsberg.

Nach einem Artikel auf der Website der SBL: https://sbl-fraktion.de/?p=11881

Antrag gemäß § 2 Abs.1 i. V. m. § 21 Abs. 2g der Geschäftsordnung des Kreistags für die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten

Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,

für die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten (geplant für den 04.03.2026) beantragt die SBL/FWG-Kreistagsfraktion den folgenden Tagesordnungspunkt:

Umgang mit Baumfällungen im Innenbereich – Verkehrssicherungspflicht, fachliche Standards und Rolle der Aufsichtsbehörden

mit folgendem Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, im Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten einen Sachstands- und Fachbericht vorzulegen zu folgenden Punkten:

1. Abgrenzung von Zuständigkeiten
Darstellung der rechtlichen Zuständigkeiten von Kommunen, Kreis und Bezirksregierung bei Baumfällungen im Innenbereich, insbesondere im Zusammenhang mit der Verkehrssicherungspflicht.

2. Fachliche Standards bei Baumkontrollen und Gutachten
Darstellung der im Kreisgebiet üblichen fachlichen Anforderungen an Baumkontrollen, Gefahreneinschätzungen und die Beauftragung externer Gutachter, einschließlich der Frage, welche Mindeststandards aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde als fachgerecht anzusehen sind.

3. Verhältnismäßigkeit und Naturschutzbelange
Darstellung, wie bei Fällentscheidungen im Innenbereich sichergestellt wird, dass Eingriffe in den Baumbestand verhältnismäßig erfolgen und Naturschutzbelange – auch außerhalb formaler Zuständigkeiten – angemessen berücksichtigt werden.

4. Rolle der Aufsichtsbehörden
Darstellung der Rolle des Kreises und der Bezirksregierung bei Beschwerden oder strittigen Fällen im Zusammenhang mit Baumfällungen im Innenbereich.

5. Handlungsmöglichkeiten des Kreises
Prüfung, inwieweit der Kreis durch Empfehlungen, Leitlinien oder andere geeignete Instrumente zu einer einheitlichen, fachlich fundierten und transparenten Praxis bei Baumfällungen im Kreisgebiet beitragen kann.

Begründung

„Baumfällungen im Innenbereich führen regelmäßig zu erheblicher öffentlicher Aufmerksamkeit und tiefgreifenden Konflikten zwischen Gefahrenabwehr und Naturschutz. Aktuelle Vorgänge im Kreisgebiet – insbesondere die erheblichen Fällungen in der Stadt Olsberg – verdeutlichen eine besorgniserregende Diskrepanz in der fachlichen Bewertung der Stand- und Bruchfestigkeit von Stadtbäumen.

Wenn externe Gutachter zu wesentlich unterschiedlichen Ergebnissen, als die verantwortlichen Gutachter der Stadt kommen, erschüttert dies das Vertrauen der Bürger in die Rechtsstaatlichkeit und Fachlichkeit kommunaler Entscheidungen. Es besteht daher ein dringendes öffentliches Interesse an Transparenz hinsichtlich:

1. Fachlicher Mindeststandards:
Welche methodischen Anforderungen stellt die Untere Naturschutzbehörde an Gutachten, um sicherzustellen, dass die Verkehrssicherungspflicht nicht als Pauschalargument für ökonomisch motivierte oder übermäßige Fällungen missbraucht wird?

2. Qualitätssicherung:
Wie kann verhindert werden, dass Gefahreneinschätzungen ohne ausreichende Validierung zur Grundlage für unumkehrbare Eingriffe in das Stadtklima und das Ortsbild werden?

3. Aufsichtsfunktion:
Es bedarf einer Klärung, welche fachliche Instanz bei begründeten Zweifeln an der Richtigkeit kommunaler Fällbeschlüsse intervenieren oder beratend tätig werden kann.

Ziel dieser Anfrage ist es ausdrücklich nicht, die kommunale Selbstverwaltung zu beschneiden. Vielmehr soll durch die Erarbeitung einheitlicher Leitlinien und fachlicher Orientierungsrahmen eine rechtssichere, fachlich fundierte und für die Bürger nachvollziehbare Praxis im gesamten Hochsauerlandkreis gefördert werden.
Nur durch klare Standards lässt sich der Schutz des Baumbestandes mit den notwendigen Sicherheitsaspekten dauerhaft in Einklang bringen.“

Mit freundlichen Grüßen

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