Jörg Tauss: einfach nur bekloppt? oder ein Getriebener? oder ein Unterschätzter?

Jörg Tauss. Was ist das für einer?
Jörg Tauss. Was ist das für einer?

Vor vielen Jahren habe ich gelernt, dass allein der Besitz von Kinderpornographie strafbar ist. Dass, wenn ich auf eine Website komme und mir eine Kinderpornographische Darstellung ins Auge springt, ich diese noch nicht einmal irgendwo speichern darf, selbst wenn ich dies zur Beweissicherung zu machen glaube. Für mich ist das fast ein elftes Gebot geworden.

Ich bin ein Laie, ein kleines Licht. Ich habe übrigens noch nie und überhaupt Kinderpornos im Netz jemals gesehen. Ich konnte nie in Versuchung eines downloads geraten.

Der Kinderporno-Experte Jörg Tauss hat hat es getan. Er wusste um das Tabu. Das, was er gemacht hat, ist völlig bekloppt.

Falls er ansonsten unschuldig ist, sage ich ihm:

Wie konnten Sie, Herr Tauss, in Kenntnis der Gesetze, so einen Unfug veranstalten? Allein diese Handeln disqualifiziert sie vorerst als Politiker. Ich sage ja nicht, dass Sie nie mehr Politik machen dürfen sollen, aber Sie brauchen unbedingt eine Auszeit, denn Sie haben einen riesigen Blödsinn verzapft.

Falls er schuldig ist: Game over!

In beiden Fällen gehören sie nicht in die Piratenpartei, es sei denn diese Partei wäre eine schlüpfrige Organisation aus Halbweltlern und Kriminellen, die die Gutgläubigkeit der Netzgemeinde ausnutzt. Da würden Sie dann doch hinein passen.

Sie brauchen auf gut Deutsch „time out“, aber keine neue Partei.

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4 Gedanken zu „Jörg Tauss: einfach nur bekloppt? oder ein Getriebener? oder ein Unterschätzter?“

  1. Zitat:
    Der Journalist hat gegen einen Kinderpornoring ermittelt und nun wird ihm der Prozess gemacht. Na und? Wenn er illegales Material besitzt, wird er es verantworten müssen.

    „Der Kinderporno-Experte Jörg Tauss hat hat es getan.“
    Was denn?

    Wer bist Du denn? Ach ja, „Ein Laie, ein kleines Licht“, das mit den Wölfen heult und nicht auf ein Urteil warten kann? Womit hast Du Dir ein Recht auf Meinst Du wirklich, daß Dir ein Paar Fragezeichen das Recht auf Straftaten wie Verleumdung oder übler Nachrede erlauben?

  2. @summ …
    Doch. War aber gerade weg.
    Ich will Dir meine Meinung ohne die im Artikel verwendetet Polemik darlegen:
    Für Jörg Tauss gilt selbstverständlich die Unschuldsvermutung. Ich halte es aber für vollkommen falsch, dass er zu diesem Zeitpunkt in die Piratenpartei eintritt. Damit tut er sich und seiner neuen Partei keinen Gefallen. Soweit mir bekannt hat er auf eigene Faust in einem sehr sensiblen Bereich ermittelt. Da er ein kenntnisreicher Politiker zu sein scheint, verstehe ich nicht wie er sich ohne Netz und Absicherung in Gefahr begeben konnte.

  3. nochmal summ etc.:
    “ “Der Kinderporno-Experte Jörg Tauss hat hat es getan.”
    Was denn?“

    Er hat Kinderpornographien gekauft.

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