Gesamtschule in Meschede – befürchtet die Stadt zu wenige oder zu viele Anmeldungen?

Meschede im Hochsauerland (foto: archiv)
Meschede im Hochsauerland (foto: archiv)

Auf Anfrage der Fraktion „Meschede braucht Zukunft“ (MbZ) vom 14.04.2012 stellte die Stadt Meschede am 27.04.2012 eine längere Aufzählung von Argumenten zusammen, die nach Meinung der Verwaltung gegen die Einführung einer Gesamtschule in Meschede sprechen. Wir geben sie hier etwas verkürzt wieder.

Die Verwaltung befürchtet, für die Gesamtschule gebe es nicht genügend Schülerinnen und Schüler.

Argument der Stadt: Abweichend von der Mindestzügigkeit (mindestens vier Parallelklassen pro Jahrgang) kann die Bezirksregierung Arnsberg Ausnahmen genehmigen. Jedoch müsste aber bei einem Teilstandort mindestens eine Dreizügigkeit nachgewiesen werden. Dies ist für Freienohl nicht realisierbar.

Die Verwaltung misstraut der Finanzierung.

Sie hält das Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) und die Regelung für die Schlüsselzuweisungen pro Schüler für nicht kalkulierbar. Zwar würden vom Land nach dem GFG 2012 für Ganztagsschüler höhere Zuweisungen als für Halbtagsschüler gezahlt, doch die Schulstatistik fände erst 2 Jahre später im jeweiligen GFG Berücksichtigung. Auf einen Halbtagsschüler entfallen demnach 40,75 Euro, auf einen Ganztagsschüler 193,87 Euro, und bei einem Wechsel einer Schule vom Halbtag zum Ganztag würden 1.500 Euro zusätzlich gezahlt.

Doch letztlich, so schreibt die Stadt Meschede, hänge die Höhe der Schlüsselzuweisungen von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. der Höhe der vom Land zur Verfügung gestellten Gesamtsumme und der Gewichtung einzelner Faktoren. Die Faktoren und deren Gewichtung würden sich immer wieder ändern und daher ließe sich nicht vorhersagen, ob die Unterscheidung nach Ganz- und Halbtagsschülern bliebe.

Die Verwaltung befürchtet einen Ansturm auf die Gesamtschule und hohe Fahrkosten.

Im nächsten Absatz des Schreibens bezieht sich die Stadtverwaltung Meschede auf die Schülerfahrkostenverordnung und darauf, dass grundsätzlich gelte, dass die nächstgelegene Schule die Schule der „gewählten Schulform“ ist, die mit dem geringsten Kostenaufwand und einem zumutbaren Zeitaufwand erreichbar ist. Weiter heißt es, eine Gesamtschule in Meschede wäre nicht nur für Mescheder Schülerinnen und Schüler die nächstgelegene Schule der „gewählten Schulform“. Darum äußert die Stadt die Befürchtung, auch viele andere Schülerinnen und Schüler aus den umliegenden Gemeinden, für die dann ja in Meschede die nächstgelegene Schule der „gewählten Schulform“ wäre, zög es zu der Gesamtschule nach Meschede. Der Höchstbetrag für die Übernahme der Schülerfahrkosten betrage gemäß der Schülerfahrkostenverordnung 100,- Euro monatlich.

Die Verwaltung macht sich Sorgen, dass Mescheder Schülerinnen und Schüler keinen Platz in der Gesamtschule bekommen.

Dabei geht es um die Aufnahmekriterien und wieder um die Befürchtung, die Zahl der Anmeldungen könnte die Aufnahmekapazität der Schule überschreiten. Der Kriterienkatalog zum Aufnahme- und Auswahlverfahren ziehe dann verschiedene Kriterien heran, z.B. ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Mädchen und Jungen und letztlich ein Losverfahren. Somit hätten Mescheder Schülerinnen und Schüler keinen Vorrang gegenüber auswärtigen Bewerberinnen und Bewerbern, deren Gemeinde keine Gesamtschule anbietet.

Das zu den neuesten Bedenken der Stadt Meschede.

Anmerkung: Zur Festsetzung der Schlüsselzuweisung, Schul- und Bildungspauschalen kann man alles im Gesetzentwurf des Gemeindefinanzierungsgesetzes (GFG) nachlesen.

Siehe: http://www.gruene.landtag.nrw.de/sites/www.gruene.landtag.nrw.de/files/mmd15-3402.pdf

Da heißt es: „Im GFG 2012 wird bei der Ermittlung des fiktiven Bedarfes der Schüleransatz nach der Empfehlung des ifo-Gutachters und mit einer neuen regressionsanalytisch ermittelten Gewichtung berücksichtigt. Demnach wird der fiktive Bedarf im GFG 2012 für Ganztagsschüler mit 3,33 und Halbtagsschüler mit 0,70 gewichtet.

Auf den ersten Blick ist für uns die Berechnung der Stadt Meschede mit der Angabe der festen Beträge 193,87 Euro für Ganztagsschüler und 40,75 Euro für Halbtagsschüler nicht ganz nachvollziehbar. Letztlich ist es für die Gewichtung des Bedarfs auch gleichgültig, ob der Schüler ganztags eine Sekundarschule oder ganztags eine Gesamtschule besucht.