PFT: Unzulänglichkeit des Sanierungsverfahrens war dem Landrat seit langem bekannt

In unserem BriefkastenBrilon (sbl) Seit einigen Wochen steht fest, dass die Sanierung eines Teils der PFT-verseuchten Felder oberhalb von Scharfenberg gescheitert ist. Es handelt sich dabei um die sogenannte Südfläche, die zum Dorf hin abfällt. Die vom Hochsauerlandkreis — mit Unterstützung von CDU, SPD und FDP — gegen viele Bedenken gebaute Drainage hat sich für diese ca. 3 ha große Fläche als weitgehend wirkungslos erwiesen.

Dies sieht nicht nur die „Welt für am Sonntag“ (in ihrer Ausgabe vom 09. Mai) so. Auch das am 18.05.2010 veröffentlichte Urteil des Verwaltungsgerichts Arnsberg stellt u.a. in Bezug auf einen Behördentermin am 31.03.2009 fest:

„Die bereits damals den beteiligten Behörden (nicht jedoch dem Gericht) bekannte Unzulänglichkeit des vom Landrat des Hochsauerlandkreises nach sachverständiger Beratung gewählten Sanierungsverfahrens beruht … darauf, dass auf der sog. „Südfläche das belastete Wasser nicht bzw. nicht vollständig er­fasst wird“.

Der Landrat hat dies mehr als ein Jahr lang verschwiegen, denn weder Kreistag noch Öffentlichkeit wurden informiert. In einigen Schächten wurden Belastungen von mehr als 100.000 Nanogramm PFT/Liter gemessen; der zulässige „Leitwert“ liegt bei lediglich 300 Nanogramm/Liter.

Statt dessen wurden anscheinend die Stadtwerke Brilon von der Landesregierung und dem Hochsauerlandkreis unter Druck gesetzt, Verfügungen gegen die unterhalb der Südfläche wohnenden Anlieger zu erlassen. Dadurch sollten die Anlieger mit Fristsetzung und Zwangsgeldandrohung gezwungen werden, das vom belasteten Feld auf ihr Grundstück fließende Wasser direkt in die Bäche einzuleiten, statt dass es teilweise in die Kläranlage gelangte.

Erfreulicherweise hat das VG dies jetzt verhindert. Im Urteil heißt es u.a. „Die Gefahr für die Kläranlage Scharfenberg, die Möhne und im weiteren Verlauf die Trinkwasserversorgung geht nicht von dem Grundstück der Antragstellerin aus, sondern von den PFT-belasteten Feldern … Die der Antragstellerin abverlangte Maßnahme würde zwar eine Reduzierung der PFT-Werte in der Kläranlage herbeiführen, ohne dass hier­durch die Gewässerqualität von Möhne und Ruhr wirklich gehoben würde“.

Durch die Klage von Elisabeth Henne wurde nun mehr Klarheit geschaffen. Den Stadtwerken Brilon ist der Vorwurf zu machen, dass sie sich in die Interessen aus Düsseldorf und Meschede haben einspannen lassen. Sie sollten jetzt schleunigst ihre Verfügungen gegen die sieben weiteren Anlieger „Im Siepen“, die nicht geklagt haben, zurücknehmen.

Entscheidend ist, dass Land und Kreis endlich wirksame Maßnahmen
ergreifen bzw. unterstützen. Dazu gehören ein effektives Sanierungsverfahren für die Südfläche (z.B. Bodenabtrag wie im benachbarten Rüthen) und eine Aufrüstung der Kläranlage Scharfenberg, damit diese PFT aus dem ihr zufließenden Wasser herausfiltern kann. Dies schlägt auch das Verwaltungsgericht vor: „Die Kläranlage Scharfenberg ließe sich nachrüsten, um sie auch bezüglich der PFT im Abwasser zu ertüchtigen“. Vom Hochsauerlandkreis kann man erwarten, dass er nun endlich für mehr Transparenz hinsichtlich aktueller Messwerte und aller Informationen zur PFT-Belastung der Gewässer sorgt; in den letzten Monaten wurden Anfragen der Sauerländer Bürgerliste zum Thema PFT vom Landrat nur unzureichend beantwortet und Informationen zurückgehalten.

Reinhard Loos, Brilon
BBL-Ratsmitglied
SBL-Kreistagsmitglied

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