Hochsauerlandkreis: Trendwende bei der kommunalen Energiegesellschaft EEH?

Symbolbild Windenergie: Soll RWE in der kommunalen Energiegesellschaft viel Geld an der Projektierung der Anlagen verdienen? (foto: zoom)

Im Blog der Sauerländer Bürgerliste (SBL) wurde schon häufiger kritisch über die vom Kreis geplante kommunale Energiegesellschaft berichtet, z.B. hier: https://sbl-fraktion.de/?p=11693 Die SBL habe die Förderung Erneuerbarer Energien immer für wichtig gehalten. Allerdings gelte dies nicht für die von der Mehrheit des Kreistags geplante Art der Umsetzung in einer kommunalen Gesellschaft, in der die RWE letztlich die Mehrheit erhalten und außerdem viel Geld an der Projektierung der Anlagen verdienen sollte.

(Die Sauerländer Bürgerliste berichtet aktuell auf ihrer Website)

Bisher wurde dieses Modell von Landrat und CDU-Fraktion hoch gepriesen. Dies ändert sich aktuell. Die SBL-Kreistagsfraktion hatte zur Kreistagssitzung am 24.10.2025 einen “Bericht über die Arbeit der EEH” beantragt.

Im Antrag stand u.a.: “Am 21.06.2024 hat der Kreistag die Gründung der „Erneuerbare Energien Hochsauerlandkreis GmbH“ (EEH) beschlossen. Anders als geplant, beteiligen sich an dieser Gesellschaft nur 4 der 12 kreisangehörigen Kommunen, woraus sich eine größere Verantwortung des Kreises als ursprünglich geplant ergibt. Von konkreten Aktionen und Planungen dieser Gesellschaft ist dem Kreistag bisher wenig bekannt geworden, ebenso wie von der für die Durchführung von Projekten zur Energieerzeugung bestimmten weiteren Gesellschaft WiSo. Daher soll die Geschäftsführung der EEH dem Kreistag über ihre Tätigkeiten und Planungen berichten und einen Bericht zur Lage geben.”

In der Sitzung selbst sagte die Geschäftsführung nichts, sondern erstellte vorher einen schriftlichen Bericht, aus dem hervorgeht, dass es keine konkreten Projekte gibt, deren Realisierung wahrscheinlich ist.

Aber der Landrat äußerte sich im Kreistag erstmals kritisch zu dieser Gesellschaft.
Im Protokoll dieser Sitzung ist über die Ausführungen des (bisherigen) Landrats zu lesen:

“Zu Beginn des Gründungsprozesses der EEH gab es andere Voraussetzungen, insbesondere durch die fehlende Regionalplanung. Aktuell ist die Entwicklung sehr beschränkt und viele Kommunen lehnen eine Positivplanung in ihrem Stadt- bzw. Gemeindegebiet ab. Die weitere Diskussion in den Kommunen bleibt abzuwarten. Im Zweifel müssen die neugewählten Kreistagsmitglieder erneut über die derzeitige Organisationsform der EEH beraten. Die von Herrn Loos geforderte Aufstellung über die bisher entstandenen Kosten der EEH werden der Niederschrift beigefügt.”

Über die bisher für die EEH entstandenen Kosten steht im Protokoll:
“Beratungs- und Gründungskosten der EEH ca. 153.400 €
Beihilferechtliches Gutachten ca. 48.000 €
Geschäftsführung (seit Januar 2024) ca. 52.000 €
Summe ca. 253.400 €”

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert