Montag, 20. November: Internationaler Tag der Kinderrechte

Illustration: Eine Familie unter einer Glasglocke (Grafik: © Stefan Eling)

„„Jedes Kind hat das Recht auf einen Namen.“
„Jedes Kind hat das Recht, vor wirtschaftlicher Ausbeutung geschützt zu werden.“
„Jedes Kind hat das Recht auf Bildung.“
„Jedes Kind hat das Recht auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit.“
„Kein Kind darf zum Beispiel wegen seines Geschlechts benachteiligt werden.““

Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen

Seit 34 Jahren wird am 20. November der internationale Tag der Kinderrechte begangen. Denn am 20. November 1989 haben 191 Staaten der UNO eine wichtige Konvention (Übereinkommen) unterschrieben: die Kinderrechtskonvention.

Darin sind die Rechte der Kinder zusammengefasst. Die Staaten haben sich verpflichtet, die Rechte der Kinder zu achten, weil dies eine wichtige Voraussetzung für ein friedliches Zusammenleben der Menschen ist.

Schützt die Kinder!

Da Kinder nicht so stark sind wie Erwachsene und sich auch nicht so gut wehren können, wenn ihnen Unrecht geschieht, brauchen sie besonderen Schutz. Schon vor mehr als 100 Jahren haben das viele Staaten erkannt und die sogenannte „Genfer Erklärung über die Rechte der Kinder“ niedergeschrieben. Inzwischen hat die UNO diese „Genfer Erklärung“ von 1924 erweitert und verbessert.

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Quelle: Der Text von Tanja Hebenstreit und Christiane Toyka-Seid sowie die Grafik von Stefan Eling sind unter der Commons BY-NC-ND/3.0de-Lizenz auf der Kinder- und Jugendwebsite der Bundeszentrale für Politische Bildung Hanisauland erschienen.

2 Gedanken zu „Montag, 20. November: Internationaler Tag der Kinderrechte“

  1. Ich habe erst vor kurzem erfahren, dass die Prügelstrafe in zwei Dritteln der Welt noch nicht verboten ist – hätte ich mir nicht gedacht! Der Friedensforscher Franz Jedlicka weist mit seiner „White Hand Kampagne“ auf diesen Umstand hin.

    LG Erika

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