Alles ist gut – jedenfalls fast alles…

In meinem Briefkasten

…so der Tenor der Pressekonferenz, die im Anschluss an die zweistündige Fachkonferenz zum Thema

„Kommunalhaushalte und Optionskommunen“

am 12. Oktober 2010 im Kreishaus in Meschede stattfand.

Wie die Sauerländer Bürgerliste (SBL) bereits berichtete, waren zu diesem „Kommunalpolitischen Treffen“ u.a. Vertreter aller Kreistagsfraktionen eingeladen. Nur die SBL wurde nicht eingeladen und durfte auch auf Nachfrage ausdrücklich nicht teilnehmen. Die Mitarbeiterin der SBL nahm aber die Gelegenheit wahr, die anschließende Pressekonferenz zu besuchen. Hier der Bericht:

Die Runde bei der Pressekonferenz war behördlicherseits und seitens der Politik prominent besetzt. Staatssekretär Dr. Brauksiepe vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales, MdB Sensburg, Landrat Dr. Schneider, Kreisdirektor Stork, der Pressesprecher der Kreisverwaltung Herr Reuther sowie der Moderator der vorausgegangenen Fachkonferenz, Dr. Hartmann von der Unternehmensberatungsfirma con_sens, Hamburg saßen vier Reportern gegenüber.

Herr Dr. Schneider begrüßte die Anwesenden und berichtete, die Diskussion um die Regelsätze wäre nicht Thema gewesen, sondern die Organisation der Optionskommune und ihre erfolgreiche Arbeit in den letzten fünf Jahren. Das sei der Zweck der heutigen Fachkonferenz gewesen. Im Anfang hätte es Schwierigkeiten (Stichwort Einheitlichkeit) gegeben, und diese Schwierigkeiten seien thematisiert worden. Sie wüssten jetzt, wo örtlich der Schuh drücke. Es sei gute Arbeit geleistet worden. Insgesamt sei von der Fa. con_sens bestätigt worden, dass die Arbeit gut gemacht wurde und 13.000 Leute in den ersten Arbeitsmarkt zurück geholt worden sind.

Ein Problem, so Herr Dr. Schneider, seien die Kosten der Unterkunft. Dazu gebe es unterschiedliche Standpunkte von Kommunen und Bund. Da müsse ein Dialog her. Der Landrat sprach dann die Pauschalisierung der Nebenkosten an und die Kontrollen des Bundes.

Staatssekretär Dr. Brauksiepe bedankte sich für die gute und fachgerechte Aufgabenwahrnehmung. Im HSK sei erfolgreiche Arbeit geleistet worden. Bei der Debatte wäre viel Demagogie im Spiel gewesen. Im Grundsatz sei die Zusammenlegung von Arbeitslosengeld und Sozialhilfe ein Erfolg. Fördern und Fordern! Die Rechte fänden in der Praxis statt. Wir stünden jetzt deutlich besser da als vor dem Boomjahren. Es sei gelungen, Langzeitarbeitslose zu integrieren. Das wäre auch ein Erfolg des HSK. Der HSK solle die Aufgaben unbefristet in eigener Trägerschaft fortführen. Er setze auf das Know-how des HSK, sagte Herr Dr. Brauksiepe.

Zur Optimierung, also zu dem was besser gemacht werden könne, führte Herr Dr. Hartmann von der Fa. con_sens auf, es müsse eine bessere Verzahnung zum ersten Arbeitsmarkt hergestellt werden und man müsse schauen, was in den kleinen und mittleren Betrieben passiert. Die Verzahnung müsse kreisweit geschehen. Einzelne Zielgruppen, wie Alleinerziehende, hätte man zu wenig im Blick. Die familiäre Situation müsse berücksichtigt werden. Man müsse sich z.B. fragen, ob das mit den Zeiten passe.

Herr Dr. Schneider sprach daraufhin von einem Lernprozess. Der HSK habe die Evaluierung aus eigenem Antrieb gestellt. „Wir wollen uns von con_sens den Spiegel vorstellen lassen.“

Herr Dr. Hartmann ging auf die Aussage des Landrats ein und sagte, der HSK sei vergleichsweise gut aufgestellt. Hier würde gute Arbeit geleistet.

Auf die Frage nach Wünschen an den Bund antwortete der Landrat, das Hauptanliegen sei, Optionskommune zu bleiben. Er sprach das Problem der Kosten für die Unterkunft an und die Pauschalisierung der Heiz- und Nebenkosten. Die Rechts- und Finanzaufsicht solle nicht durch zunehmende Aufsicht erdrückt werden, wobei der Bund aber das meiste Geld gebe und kontrollieren dürfe. Für schwer zu vermittelnde Personen müsse der Betreuungsschlüssel in Augenschein genommen werden. Der Staat könne keine Einzelfallgerechtigkeit schaffen. Er bewundere die, die das leisten können.

Ein Pressevertreter hinterfragte die Rechts- und Fachaufsicht. Staatssekretär Dr. Brauksiepe erläutert, die Rechtsaufsicht müsse ausgeübt werden, ob sich die Einrichtungen an das Recht halten. Bei der Fachaufsicht ginge es um die Zweckmäßigkeit. Das Thema sollte nicht allzu hoch gehängt werden. Der Bund gucke, ob zweckmäßig mit seinem Geld umgegangen werde. Das sei eine Formalie. Die Aufsicht sei keine Prüfung. Sie erfolge während des Prozesses. Falls das Geld nicht zweckmäßig eingesetzt werde, könne der Bund die Mittel zurück fordern. Manche Aufgaben könnten aus Mitteln der Arbeitsberatung finanziert werden, also aus den Versichertenleistungen. ALG II-Gelder seien hingegen Steuergelder. Manchmal gebe es unterschiedliche Auffassungen. Entscheidend wäre die Rechtssicherheit.

Kreisdirektor Stork warf ein, der Kreis habe Sorge, dass es mehrere Prüfungsebenen gibt. Es sollte nur eine sein; entweder der Bund oder das Land. Die verschuldensunabhängige Haftung müsse geklärt werden.

Dr. Schneider ergänzte, es sei wichtig, dass der HSK gezeigt habe, dass er erfolgreich arbeite. „Wir wollten mit der heutigen Veranstaltung zeigen, dass wir erfolgreich sind.“

Ein Vertreter der Presse hakte nach und wollte wissen, wie er sich das praktisch vorzustellen habe. Ideen von vor Ort würden oft zurück gezogen. Es gebe bei den Arbeitsagenturen ohnehin einen Steuerzuschuss. Des Weiteren fragte er, ob es zukünftig einen gemeinsamen Pott geben solle.

Der Staatssekretär aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales antwortete: „ Wir wollen die Arbeitslosenversicherung nicht abschaffen.“ Die Versicherung habe einige Jahre erhebliche Überschüsse erwirtschaftet. Die Arbeitslosenagenturen sollten nicht nur auszahlen, sondern Arbeitsplätze vermitteln. Der Bund wolle die Steuern nicht erhöhen und auch nicht Steuergelder dazu tun, um Defizite auszugleichen. Nach der Wirtschaftskrise werde die Arbeitslosenversicherung wieder Überschüsse machen. Der größte Haushaltszuschuss sei der zur Rente. Auch die Krankenversicherung bekomme Zuschüsse. Die Themen sollten getrennt gehalten werden.

Die nächste und letzte Frage der Presse lautete, wann die Entfristung des für sechs Jahre angedachten Modells Optionskommune komme.

Herr Dr. Brauksiepe antwortete, man sei im Gesetzgebungsprozess. Es würde an anderen Stellen Veränderungen geben. Das Gesetzgebungsverfahren solle nach den Sommerferien abgeschlossen sein, und es würde das ein oder andere zu regeln sein. Es müsse eine Vorlaufzeit gegeben sein.

Ein Gedanke zu „Alles ist gut – jedenfalls fast alles…“

  1. Das scheint ja eine Jubel-Veranstaltung gewesen zu sein, wobei die „Expertise“ der Fa. con_sens aus Hamburg über die Bearbeitung der „Fälle“ eine große Rolle spielte. Die im letzten Jahr von der SBL an der Methodik dieser Studie geäußerte Kritik kam selbstverständlich nicht zur Sprache. Z.B. waren von der Gutachter-Firma viele Gespräche mit Führungskräften in der Verwaltung, nur wenige Gespräche mit Sachbearbeitern und gar keine Gespräche mit Bedarfsgemeinschaften (also mit Betroffenen) geführt worden. Und betrachtet wurde nur eine der beiden Hauptaufgaben der Optionskommune, die Arbeitsvermittlung. Die andere wesentliche Aufgabe, die Berechnung und Auszahlung der finanziellen Leistungen, spielte keine Rolle in dieser “Evaluation”! Vielleicht waren ja bei dieser Fachkonferenz keine kritischen methodischen Anmerkungen erwünscht…
    Unabhängig davon erscheint der SBL die Lösung ‚Optionskommune‘ nach wie vor besser als die in den meisten Kreisen eingerichteten Argen, also Mischverwaltung durch Arbeitsagenturen und Kommunen. Man muss halt nur bereit sein, konsequent an der Verbesserung von Schwachstellen zu arbeiten!

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