
Seit heute ist es gewissermaßen amtlich, dass medizinische Dissertationen nicht unbedingt wissenschaftlichen Kriterien genügen müssen. Ursula von der Leyen darf weiterhin ihren Dr.-Titel führen, obwohl sie in ihrem schmalen Werk großflächig plagiiert hat.
Die Medizinische Hochschule Hannover (MHH) belässt von der Leyen den Titel, obwohl „die Prüfungskommission der Uni gravierende Fehler an der Dissertation festgestellt hat.“[1]
Die Ministerin habe zwar plagiiert, aber es handele sich nicht um „ein „Fehlverhalten“, das von einer „Täuschungsabsicht getragen“ worden wäre.“[2]
Die Verbindungen Ursula von der Leyens zur (MHH) sind ein offenes Geheimnis:
Hmm.Warum hinterfragt niemand die engen Verbindungen des Ehepaars #vonderleyen zur MHH? pic.twitter.com/S6SvaXSiqi
— Bob Roberts (@GabiElenaDohm) 9. März 2016
Die Leidtragenden der Affäre von der Leyen sind diejenigen DoktorandInnen der Medizin, die zur Erlangung des Dr.-Titels eine wissenschaftliche Arbeit abgeliefert haben (bitte melden!).
Die Verteidigungsministerin hat wahrscheinlich dazu beigetragen, den medizinischen Dr. weiter ins Lächerliche zu ziehen.
Den Vorgang selbst kommentierte Erbloggtes gestern folgendermaßen:
„Auf der Ebene der öffentlich nachprüfbaren Kriterien für eine Doktor-Entziehung hatte Gerhard Dannemann schon im Herbst 2015 festgestellt, dass von der Leyens Promotion alle Kriterien erfüllte, die von Gerichten zur Bestätigung von früheren Doktorentziehungen wegen Täuschung verlangt worden waren.“[3]
(Update: Link zu einem Account gelöscht.)
Die Plagiatsuntersuchung[4] von VroniPlag kann man hier nachvollziehen: http://de.vroniplag.wikia.com/wiki/Ugv
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[1] http://www.taz.de/Kommentar-Von-der-Leyens-Doktortitel/!5285935/
[3] https://erbloggtes.wordpress.com/2016/03/09/ursula-von-der-leyens-doktor-nicht-entzogen/