Mülltourismus in den HSK

Daran, dass die Abfalldeponie (“ZRD”) des HSK in Frielinghausen (in der Nähe von Bödefeld) eine Fehlplanung ist, besteht kein Zweifel. Geplant wurde sie für eine Hausmüll-Jahresmenge von 190.000 Tonnen und ist nun seit zwei Jahrzehnten in Betrieb.

(Der Artikel ist heute zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Aber bereits zum 01.06.1993 – also vor dem Bau! – trat die “Technische Anleitung Siedlungsabfall” in Kraft. Sie wurde übrigens von der damaligen Bundesumweltministerin namens A. Merkel erlassen. Damit war eindeutig klar, dass ab 01.06.2005 Hausmüll nicht mehr auf derartigen Deponien abgelagert werden dürfte, sondern in Sortieranlagen behandelt und der nicht verwertbare Restmüll danach verbrannt wird.

Seitdem dient die ZRD der Entsorgung von Gewerbeabfällen, was zu einem Anliefervolumen von etwa einem Viertel der ursprünglich geplanten Jahresmenge führt. In der letzten Sitzung des Betriebsausschusses wurde auf Nachfrage bestätigt, “dass 31% des Abfalls aus dem HSK und 69% von außerhalb auf der ZRD abgelagert werden”. Mehr als zwei Drittel der Abfälle für die Abfalldeponie des HSK werden also extra in das Kreisgebiet transportiert.

Damit das funktioniert, muss dieser Transport für die Anlieferer preislich attraktiv sein. Wer sich über die Preise der Deponie informieren möchte, erhält auf der Internetseite “Entgeltordnung” des kreiseigenen Abfallbetriebs GAH keine konkrete Auskunft:

http://www.hochsauerlandkreis.de/ahsk/2gh/entgeldordnung/index.php .

Es findet sich dort allerdings der vielsprechende Satz: “Unter bestimmten Vorraussetzungen können mit den Geschäftsführern der GAH, Herrn P. und Herrn G., besondere Preise verhandelt werden” …

9 Gedanken zu „Mülltourismus in den HSK“

  1. Dieser Artikel der ‚Sauerländer Bürgerliste‘ ist von jeglicher Sachkenntnis ungetrübt und dient vermutlich wider besseres Wissen vorsätzlich der Verbreitung sachverhaltswidriger Greuelpropaganda. Die sog. Gewerbeabfälle dürfen nach Maßgabe der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften schon seit langem nicht mehr unbehandelt auf Hausmülldeponien für Siedlungsabfälle deponiert werden. Sie sind vielmehr getrennt gesammelt und möglichst sortenrein zwingend einer stofflichen oder energetischen Verwertung zuzuführen. Auch das gehört zu den unbestrittenen Verdiensten der TA Siedlungsabfall aus dem Hause der damaligen Bundesumweltministerin Merkel!

    Ich empfehle deswegen den Schreiber/inne/n der SBL dringend, sich doch zunächst einmal gründlich darüber sachkundig zu machen, welche Abfallarten abfallrechtlich eigentlich unter den Sammelbegriff ‚Gewerbeabfälle‘ zusammengefasst werden. Sehr hilfreich ist dazu der Blog-Beitrag „Alles, was Otto Normalverbraucher zum Thema Gewerbeabfall wissen muss“ (Stand: 31.1.2017):

    https://wertstoffblog.de/2017/01/31/alles-was-der-otto-normal-verbraucher-zum-thema-gewerbeabfall-wissen-muss/

    Wer das aufmerksam liest, wird selbst feststellen können, welchen unverdauten Quark die SBL hier verbreitet.

    Dr. Bernd Dammann (früher sehr lange wohnhaft in Erwitte, inzwischen ganz weit weg woanders)

  2. Der mittlerweile weit vom Sauerland entfernt wohnende Kommentator vom 28. Mai unterstellt der SBL, sie hätte keine Sachkenntnis. Er selbst hat aber den Beitrag der SBL offensichtlich nicht einmal aufmerksam gelesen. Denn dort steht, dass Hausmüll seit 01.06.2005 überhaupt nicht mehr auf der ZRD abgelagert werden darf, sondern komplett durch die Sortieranlage geschickt und dann anderswo entsorgt wird. Und dass auf der ZRD nur noch Gewerbeabfall abgelagert werden darf. Darüber, welche Vorbehandlung welche Gewerbeabfälle erhalten, steht in dem Beitrag gar nichts drin. Daher geht der Vorwurf des Herrn Kommentators ins Leere.
    Entscheidend ist hier, dass die ZRD nur noch Gewerbeabfälle annehmen darf, und von denen werden derzeit mehr als zwei Drittel von außerhalb des Kreisgebiets herangekarrt. All das trifft zu – auch wenn manch einer es vielleicht nicht so gerne hört…

    1. ad Reinhard Loos/SBL:

      1. Wer die Art und Weise des Umgangs mit Gewerbeabfällen auf der ZRD des HSK skandalisiert, sollte zuerst und vor allem klar und deutlich darauf hinweisen, dass es sich bei den sog. Gewerbeabfällen als Untergruppe aus der Gesamtmenge der sog. Siedlungsabfälle nach Massgabe der einschlägigen Bestimmungen des Abfallrechts eben gerade nicht um Müll („Mülltourismus“) handelt, sondern um eine Ressource zur Gewinnung von Wertstoffen, die hochgradig geeignet sind für die stoffliche oder energetische Wiederverwertung, die das Abfallwirtschaftsrecht im Übrigen zwingend verlangt. Wer in diesem Zusammenhang bereits alarmierend von „Mülltourismus“ redet, hat die Grundregeln einer ökologisch wie effizient und kostengünstig ausgerichteten Abfallwirtschaft nicht verstanden.

      2. Unter diesen veränderten Vorzeichen des Einstiegs in eine ressourcenschonende Abfall“entsorgungs“wirtschaft musste sich die in den 1990er Jahren ursprünglich als Hausmülldeponie für verschiedene Arten von Siedlungsabfällen projektierte ZRD des HSK schon seit der Phase ihrer Inbetriebnahme Schritt für Schritt als Wertstoffwiedergewinnungsanlage reorganisieren. Um sie als solche mit den dafür erforderlichen Mengen überhaupt wirtschaftlich betreiben zu können, war es geboten, durch geeignete Maßnahmen (z.B. durch eine entsprechende Gebührengestaltung) ihren Einzugsbereich über die Gebietsgrenzen des HSK hinaus deutlich und attraktiv zu erweitern.

      3. Daraus folgt: Je größer das auf der ZRD angenommene Aufkommen an hochgradig werstoffhaltigen Gewerbeabfällen ist, desto höher fallen die durch Gebühren und Verkäufe der recycelten Werrtstoffe erwirtschafteten Einnahmen aus, und zwar zugunsten der Müllgebührenzahler im HSK. Denn nach dem hier in Anschlag zu bringenden Kostendeckungsprinzip müssen erwirtschaftete Gewinne in der kommunalen Abfallwirtschaft zur Stabilisierung bzw. Senkung der Müllgebühren insgesamt eingesetzt werden. – Wenn ich Herrn Loos richtig verstanden habe, will die SBL das allerdings ausdrücklich nicht !

  3. Die Argumentation des Kommentators ist nicht nachvollziehbar.

    Zu 1.:
    Die ZRD in Frielinghausen hat auf Antrag des Betreibers die Anerkennung als „Deponieklasse III“ erhalten, das ist die zweithöchste von 5 Deponie-Stufen, eine Stufe unter Untertagedeponien wie z.B. einem Salzstock. Diese Deponieklasse ist für „gefährliche“ Abfälle bestimmt, die z.B. explosiv, leicht entzündbar, krebserregend, ätzend, infektiös oder ökotoxisch sind. In solchen Deponien werden dann z.B. Teerpappe und säurehaltige Abfälle entsorgt.

    Zu 2.:
    Mit Verwertung von Rohstoffen hat die Ablagerung derart gefährlicher Stoffe überhaupt nichts zu tun. Da geht es nur um sichere „Endlagerung“, so dass keine Gifte o.ä. Stoffe ins Grundwasser gelangen können! Deswegen gibt es für diese Deponieklasse hohe Anforderungen an die Grundabdichtung und an die Überwachung des sog. Sickerwassers.

    Zu 3.:
    Der tatsächlich gezahlte Durchschnittspreis pro Tonne Gewerbeabfall liegt bei etwa 20% des Betrages, den die Haushalts pro Tonne Hausmüll an den Abfallbetrieb des HSK zahlen müssen.
    Wer subventioniert da wohl wen?

  4. Riecht nach Schieberei, Fetternwirtschaft. In der großen Domstadt am Rhein spricht man von Klüngel!
    Normalerweise sollte jeder Bürger die Möglichkeit haben, seinen Abfall als Gewerbemüll entsorgen zu dürfen. Das wäre eine echte finanzielle Entlastung. Ferner müßte die Halde nicht für Fremdmüll herhalten. Da machen es sich andere Kreise auf Kosten des HSK mit Billigung des Kreises recht einfach. Aber die sind ja gewählt worden. Aber nicht von mir. Deshalb kann ich das ja kritisieren!

  5. Wie wäre es, wenn Sie auf die Argumente 1, 2, 3 von Herrn Loos antworteten, statt mit unbelegten Schlagworten („verschwörungstheoretisch irregeleitete Alarmisten“) um sich zu werfen und dann noch ohne engen Zusammenhang einen dreieinhalb Jahre alten Zeitungsartikel zu verlinken?

  6. Erinnern wir uns: Ausgangs- und Bezugspunkt meiner Kommentare war und ist der von Herrn Loos verfasste Artikel der SBL „Mülltourismus im HSK“. Zu den darin von ihm skandalisierten Entwicklungen und der von ihm dazu außerdem noch nachgeschobenen Problematik der Ablagerung von leicht entzündbaren und/oder giftigen und deswegen auch besonders überwachungsbedürftigen Stoffen (Sondermüll) auf der ZRD liefert der dreieinhalb Jahre alte Zeitungsartikel schon hinreichende und zugleich immer noch ebenso aufschlussreiche wie überzeugende und nach wie vor gültige Antworten. Deswegen habe ich ihn hier verlinkt.

    Bereits im Lichte der in diesem Zeitungsartikel enthaltenen Informationen zur Sache erweist sich die Darstellung der von Herrn Loos jetzt einmal mehr als so empörend wie beängstigend empfundenen Entwicklungen als durchweg haltlos und unbegründet, wenn er etwa selbst einräumen muss, dass die ZRD in besonders ausgeprägter Weise alle geologischen und hydrogeologischen Voraussetzungen und Erfordernisse tatsächlich erfüllt, um auch als Deponie der Klasse III betrieben werden zu können. Das ist alles bereits vor mehr als 10 Jahren ausführlich und vor allem auch öffentlich eingehend erörtert worden. An dem damaligen Urteil der Sachverständigen gibt es bis heute keine begründeten Zweifel – siehe dazu:
    „Informationen zu den Änderungen der Deponieklasse der Zentralen Reststoffdeponie des Hochsauerlandkreises (ZRD) in Meschede-Frielinghausen“. Protokoll vom 9.6.2005

    https://ris.meschede.de/buerger/to020.asp?TOLFDNR=832

    Wie man sieht, sind diese Dinge also schon seit langem, auch öffentlich, bekannt und stehen zudem von Anfang an unter der ständigen Kontrolle der dafür zuständigen Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden einerseits und der parlamentarischen Gremien andererseits. Einen sonderlichen Neuigkeitswert hat der übrigens völlig abwegig betitelte Artikel der SBL „Mülltourismus im HSK“ also mitnichten. Auch das belegt der von mir verlinkte Zeitungsartikel !

    Um es noch einmal klar und deutlich zu sagen: die Entwicklung, die die ZRD des HSK seit ihrer Inbetriebnahme durchlaufen hat, ist nach Maßgabe des ‚Kreislaufwirtschaftsgesetzes‘ (KrWG) aus guten Gründen abfallpolitisch landes- und bundesweit parteiübergreifend gewollt, auch wenn sich da einzelne notorische Bedenkenträger immer wieder mit öffentlich gestreuter Fundamentalkritik und bei genauerer Betrachtung als haltlos erweisenden Sicherheitsbedenken zuerst und vor allem politisch selbst zu profilieren suchen.

    Gewerbeabfälle, die nach dem Abfallrecht als solche eindeutig in einem Katalog als solche abschließend aufgezählt und klassifiziert sind, werden in der Regel nicht als gemischte Abfälle angeliefert und abgerechnet. Deswegen existiert de facto auch kein tatsächlich „gezahlter Durchschnittspreis pro Tonne Gewerbeabfall“ in den Übersichten der Gebühren- oder Tarifordnungen für Gewerbeabfälle bei den kommunalen Entsorgungsunternehmen. Vielmehr wird für jede Abfallart, die abfallrechtlich dem Typus ‚Gewerbemüll‘ zugeordnet ist, eine gesonderte Entsorgungsgebühr ausgewiesen. Je sortenreiner sie angeliefert werden, um so größer ist die Chance, sie auf dem Markt der wiederverwertbaren Sekundärrohstoffe gewinnbringend verkaufen zu können. Daraus erklärt sich der Umstand, dass sie etwa in kleinen Mengen aus Privathaushalten bei kreiseigenen Abfallwirtschaftsanlagen sogar kostenlos angenommen werden.

    Ganz anders sieht dagegen die Kostenseite der benannten giftigen oder sonstwie gefährlichen Gruppe von Stoffen aus dem Bereich des Sondermülls aus, die mit der Umdeklarierung der ZRD als Deponie der Klasse II zur Deponie der Klasse III auf die ZRD rein theoretisch verbracht werden dürften. Sie gehören nicht (!!!) zur Gruppe der Abfallarten, die abfallrechtlich als Gewerbemüll eingestuft werden. Dafür sind vielmehr horrende Entsorgungsgebühren zu zahlen, die auf Tonnenpreise hochgerechnet den Preis für eine Tonne Hausmüll aus der Restabfalltonne, die der HSK als entsorgungspflichtige Körperschaft über die kreisangehörigen Städte und Gemeinden den privaten Haus- und Grundstückseigentümern in Rechnung stellt, um ein Vielfaches übersteigen. Wenn Herr Loos sich also aufschwingt zu behaupten:

    „Der tatsächlich gezahlte Durchschnittspreis pro Tonne Gewerbeabfall liegt bei etwa 20% des Betrages, den die Haushalte pro Tonne Hausmüll an den Abfallbetrieb des HSK zahlen müssen. Wer subventioniert da wohl wen?“

    werden er selbst und diejenigen, die ihm umstandslos Glauben schenken, zu Opfern seiner Kurz-, Schnell- und Trugschlüsse.

    „Tatsächlich gezahlte Durchschnittspreise pro Tonne Gewerbemüll“ existieren nur in der Phantasie des Herrn Loos. Es handelt sich dabei bestenfalls um eine rein rechnerisch sehr aufwendig zu ermittelnde Größe vermutlich für die in Rechnung zu stellenden Kosten im Umgang mit wertstoffhaltigen Gewerbeabfallgemischen. Ein solcher rechnerisch ermittelter „Durchschnittspreis“ kann wegen der Zusammensetzung und der alternativlos sehr kostensteigernden thermischen Behandlungspflicht von sog. Hausmüll aus der grauen Restmülltonne mit den Kosten für dessen Entsorgung ernsthaft überhaupt nicht verglichen werden. Deswegen gilt im Gegensatz zu den Irrlehren des Herrn Loos auch weiterhin: Aus den Erlösen des Verkaufs von rückgewonnenen Sekundärrohstoffen, die aus angeliefertem verwertbaren Gewerbemüll nach Maßgabe des Kreislaufwirtschaftsgesetzes aussortiert werden müssen, können bei ständig steigenden Entsorgungskosten zumindest teilweise auch die „Müllgebühren“ für die privaten Haushalte stabilisiert oder gelegentlich sogar gesenkt werden.

    Deponiegebühren sind keine „Mondpreise“. Die Kalkulation der sog. Hausmüllgebühren für die privaten Haus- und Grundstückseigentümer muss nach Maßgabe haushaltsrechtlich strikt einzuhaltender Grundsätze erfolgen. Dabei spielt die Beachtung und Einhaltung des Kostendeckungsprinzips eine entscheidende Rolle. Es verbietet unter anderem, über die Kalkulation der Höhe der Entsorgungskosten für den in privaten Haushalten anfallenden Hausmüll Gebühren für die Entsorgung anderer Abfallarten zu subventionieren! Über die korrekte Anwendung und Einhaltung dieser Vorschriften wachen Rechnungsprüfungsämter, Kommunalaufsichtsbehörden, selbständige Wirtschaftsprüfer und schlussendlich auch die Verwaltungsgerichtsbarkeit.

    Schließlich ist die den HSK prägende Siedlungsstruktur eine entscheidende Einflussgröße, die die Art und Weise bestimmt, wie im HSK die Abfallentsorgung in der Alltagswirklichkeit vonstattengehen muss. Der HSK ist der größte Flächenkreis in ganz NRW mit einer der zugleich geringsten Bevölkerungsdichten (rechnerisch gemessen in der Größe ‚Zahl der Einwohner pro Quadratkilometer‘). Diese Konstellation hat zur Folge, dass ein großer Teil des zu behandelnden bzw. behandelten Abfalls aus dem HSK, der bei den Anlagen der ZRD angeliefert wird, längere (!) Transportwege hinter sich hat als der größere Teil kreisfremden Gewerbeabfalls oder „Sondermülls“, der aus unmittelbar benachbarten Kreisen dieser Region stammt und bei der ZRD des HSK zur Behandlung und/oder Ablagerung angeliefert werden darf bzw. muss.

    „Mülltourismus im HSK“ – Mit dieser steilen, aber irreführenden These und daraus abgeleiteten unwahren Tatsachenbehauptungen verstellen sich Herr Loos und die SBL einen sachangemessenen und wirklichkeitsnahen Blick auf die abfallpolitischen Verhältnisse und Gegebenheiten im HSK. Das ist erschreckend und bedauerlich zugleich, aber wegen mangelnder Lernbereitschaft wohl nicht zu ändern.

  7. Sehr geehrter Dr. Bernd Dammann,

    Sie haben 6519 Zeichen (ohne Leerzeichen) verwendet, um sich selbst zu widerlegen.

    Sie haben einen Link gesetzt, um folgende Aussage zu belegen:

    „Das ist alles bereits vor mehr als 10 Jahren ausführlich und vor allem auch öffentlich eingehend erörtert worden. An dem damaligen Urteil der Sachverständigen gibt es bis heute keine begründeten Zweifel – siehe dazu:
    „Informationen zu den Änderungen der Deponieklasse der Zentralen Reststoffdeponie des Hochsauerlandkreises (ZRD) in Meschede-Frielinghausen“. Protokoll vom 9.6.2005“

    Ihr Link: https://ris.meschede.de/buerger/to020.asp?TOLFDNR=832

    Danach behaupten Sie:

    „Wie man sieht, sind diese Dinge also schon seit langem, auch öffentlich, bekannt und stehen zudem von Anfang an unter der ständigen Kontrolle der dafür zuständigen Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden einerseits und der parlamentarischen Gremien andererseits. Einen sonderlichen Neuigkeitswert hat der übrigens völlig abwegig betitelte Artikel der SBL „Mülltourismus im HSK“ also mitnichten. Auch das belegt der von mir verlinkte Zeitungsartikel ! „

    Die Probleme der Deponie sind schon lange bekannt und werden in dem von Ihnen verlinkten Sitzungsprotokoll des Bezirksausschusses Remblinghausen diskutiert und benannt. Auch der von Herrn Loos im Artikel monierte „Mülltourismus“ wurde vor 13 Jahren schon als Gefahr angeführt.

    Zitat:

    „Sachkundiger Bürger Antonius Vollmer weist darauf hin, die Deponie werde weniger Material aufzunehmen haben und erkundigt sich, ob bei der Kostenstruktur überhaupt zu rechtfertigen sei, dass die Kosten so blieben. Eventuell müsse auch noch aus anderen Städten Müll aufgenommen werden, um die Gebühren konstant halten zu können. Die Deponie könne sich nur dann rechnen, wenn ein “Mülltourismus” deutschlandweit, wenn nicht sogar europaweit, betrieben werde. Er halte diese Entwicklung für sehr bedenklich. „

    Und:

    „Sachkundiger Bürger Heinrich Josef Knippschild führt aus, die Mülldeponie sei nur für den Hochsauerlandkreis gebaut worden. Damals seien mehrere Standorte untersucht worden. Die Entscheidung sei letztlich auf Frielinghausen gefallen. Die Deponie sei jedoch viel zu groß gebaut worden. Jetzt stehe der Hochsauerlandkreis vor der Aufgabe, für dieses Problem eine Lösung zu finden und habe nun den Antrag auf Umdeklarierung von Deponieklasse II auf Deponieklasse III gestellt, ohne vorher darüber zu informieren. Der Rat der Stadt Meschede habe in Windeseile mit Gegenstimmen von der UWG-Fraktion keine Einwendungen gegen den Antrag des Hochsauerlandkreises erhoben. Zwar halte er die heutige Informationsveranstaltung für gut, der Zeitpunkt sei jedoch schlecht gewählt. Die Veranstaltung hätte früher stattfinden müssen, da Remblinghausen direkt betroffen sei. „

    Wie können Sie behaupten: „An dem damaligen Urteil der Sachverständigen gibt es bis heute keine begründeten Zweifel“?

    Ganz im Gegenteil wirft das Protokoll viele Widersprüche und Zweifel auf.

    Ich zumindest zweifele, ob Sie die von Ihnen verlinkten Beiträge überhaupt gelesen haben.

    BTW: In der Netiquette werden 2000 Zeichen als Maximum für Kommentare gesetzt. Damit wären Sie ohne Füllphrasen locker ausgekommen.

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