Schulbeginn in NRW: Kopfnoten und verbindliche Grundschulgutachten weg, Drittelparität Eltern, Lehrer, Schüler in der Schulkonferenz.

In unserem Briefkasten Die Fraktionen von SPD und Grünen haben im Landtag den Gesetzentwurf für ein 4. Schulrechtsänderungsgesetz eingebracht.

Dieser Gesetzentwurf ist das „schulrechtliche Sofortprogramm“, das vor einer grundlegenden und umfassenden Novellierung des Schulgesetzes erste Akzente setzen soll. Geändert werden die § 11, 46, 49, 66 und 84. Es handelt sich hierbei um die Themen Übergang, Grundschule-Sekundarstufe I (Grundschulempfehlung und Prognoseunterricht), Kopfnoten, Drittelparität in der Schulkonferenz und Schul(einzugs)bezirke.

Als Grund für die Gesetzesänderungen werden von Seiten der SPD und Bündnis 90/Grüne folgende Punkte genannt:

Mit der verbindlichen Grundschulempfehlung und dem Prognoseunterricht wird der Elternwille nicht ausreichend berücksichtigt. Die sogenannten Kopfnoten werden weder der individuellen Vielfalt der Kinder und Jugendlichen gerecht, noch entsprechen sie einer angemessen Kultur der Rückmeldung. Mit der Streichung der Drittelparität wurde den Schülerinnen und Schülern die gleichberechtigte Teilhabe in der Schulkonferenz genommen und die innerschulische Demokratie beschädigt. Mit der verbindlichen Abschaffung der Schulbezirke für Grundschulen wurde den Schulträgern ein wichtiges Steuerungsinstrument für eine optimale Schulversorgung aus der Hand genommen.

Der Gesetzentwurf enthält die Festlegung, dass das 4. Schulrechtsänderungsgesetz am Tag nach seiner Verkündigung in Kraft treten soll, eine Ausnahme wird bei der Veränderung der Zusammensetzung der Schulkonferenz gemacht. Hier ist geregelt, dass der neue § 66 des Schulgesetzes zum 01.08.2011 in Kraft tritt.

Gesetzentwurf:
http://www.gew-nrw.de/uploads/tx_files/LTD_15_24.pdf

Das Gesetz befindet sich zur Zeit noch in der Beratung  und ist nach der 1. Lesung am 15. Juli an den Ausschuss für Schule und Weiterbildung, sowie an den Ausschuss für Kommunalpolitik überwiesen worden.

Siehe dazu auch hier auf der Seite des Landtages.

Ob sich an einzelnen Punkten noch etwas ändern wird, kann ich nicht beurteilen. Ich könnte mir vorstellen, dass die geplante Drittelparität den vielen Lehrern und Lehrerinnen ein Dorn im Auge sein könnte, da Eltern und Schüler in der Schulkonferenz eine rechnerische Mehrheit erhalten.

Immerhin ist die Schulkonferenz das oberste Mitwirkungsgremium der Schule, in dem alle an der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule Beteiligten zusammenwirken. Sie berät in grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule und vermittelt bei Konflikten innerhalb der Schule. Sie kann Vorschläge und Anregungen an den Schulträger und an die Schulaufsichtsbehörde richten.