Umleitung

weissgarnix und die Rente: Flassberg ist verdammt gut … weissgarnix

PolitCamp 2009: Das war das PolitCamp für … das pottblog

MultiKulti: Gastarbeiter, Islamismus und die aufgeklärten Deutschen … ruhrbarone

WAZ-Konzern: Keine Diskussion im Mescheder Kreishaus … sbl

Religionen: Du gehst mich an – Juden und Christen in Westfalen … ruhrtal-cruising

Wandern in Winterberg: Nordic Trekking Trail eröffnet … wp

Ein Gedanke zu „Umleitung“

  1. WAZ und Altlasten – keine Themen im Kreistag

    -Briefe an den Landrat-

    Der Fraktionssprecher der SBL schickte gestern zwei Briefe an den Landrat.

    Er schrieb zum Umgang des Kreistags mit dem Thema „WAZ“ u.a.:

    „Allein die Tatsache, dass der Landrat selbst wiederholt zur Situation der WAZ-Gruppe Stellung genommen hat (wie auch in der Drucksache 7/1115 erwähnt), belegt den Bezug zur Kreispolitik.

    Außerdem ist darauf hinzuweisen, dass die WAZ und der Hochsauerlandkreis gemeinsam die Gesellschafter der Trägergesellschaften von Radio Sauerland sind. Selbstverständlich können sich der Kreistag und die Ausschüsse jederzeit näher mit der Situation eines Mitgesellschafters befassen.“

    Außerdem äußerte Reinhard Loos die Meinung, der Umgang der Verwaltung mit dem Antrag der SBL-Fraktion sei auch formal nicht richtig:

    „Der betreffende Antrag war von uns gar nicht an den Kreistag gerichtet worden. Es entbehrt daher jeder Logik, wenn der Landrat aus eigenem Antrieb einen Antrag in die TO des Kreistages aufnimmt, um ihn anschließend ohne inhaltliche Debatte von der TO absetzen zu lassen.

    Gemäß § 41 Abs. 4 KrO NW hat jede Fraktion das Recht, Anträge für die TO jedes Ausschusses zu stellen. Jeder fristgerecht (also laut Geschäftsordnung des Kreistags zwei Wochen vorher) gestellte Antrag muß vom Vorsitzenden in die TO der nächsten Aussschußsitzung aufgenommen werden. Dieses Recht kann nicht durch den Landrat oder den Kreistag eingeschränkt werden.“

    Daher fordert die SBL-Fraktion den Landrat auf, „den in der Kreistagssitzung am 24.04.2009 zu TOP 9.1 gefassten Beschluss gemäß § 39 Abs. 2 KrO NW unverzüglich zu beanstanden.“

    In dem zweiten Brief kritisiert R. Loos den ebenfalls in der letzten Kreistagssitzung gefassten Beschluss, den „Bericht über mögliche Gefahren, die von den Altlasten auf still gelegten Deponien ausgehen, über eventuelle Versäumnisse bei den Genehmigungen und die Minimierung der Folgen“ durch Geschäftsordnungsbeschluß von der Tagesordnung abzusetzen. Der Beschluß soll lt. Aussage der Verwaltung gleichzeitig auch für den Ausschuss Umwelt, Landwirtschaft und Forsten gelten.

    Diese Vorgehensweise beantstandet R. Loos; denn der betreffende Antrag wäre von der SBL gar nicht an den Kreistag gerichtet worden. Es entbehre daher jeder Logik, wenn der Landrat aus eigenem Antrieb einen Antrag in die TO des Kreistages aufnehme, um ihn anschließend ohne inhaltliche Debatte von der TO absetzen zu lassen.

    Zum Inhaltlichen schreibt R. Loos:

    „Bei dem beantragten Berichtsgegenstand handelt es sich nicht um ein Geschäft der laufenden Verwaltung, sondern um eine grundsätzliche Angelegenheit der Abfallwirtschaft und der Kreispolitik. Denn es standen in den Gremien des Kreises in den letzten Jahren wiederholt Entscheidungen über die Rekultivierung von Altdeponien und über Investitionen in der ZRD Frielinghausen an und sind auch für die nähere Zukunft zu erwarten. Für diese Entscheidungsfindungen sind die Erkenntnisse über die Ursachen und Folgen von Altlasten auf still gelegten Deponien von großer Bedeutung. Außerdem ergeben sich daraus Konsequenzen für die Festsetzung von Abgaben und Entgelten gemäß § 26 Abs. 1 Buchst. h) KrO NW.
    Bisher hat die Kreisverwaltung die zu diesem Themenbereich beantragten Informationen nicht im notwendigen Umfang vorgelegt.“

Kommentare sind geschlossen.