{"id":55647,"date":"2023-08-16T10:40:05","date_gmt":"2023-08-16T08:40:05","guid":{"rendered":"https:\/\/www.schiebener.net\/wordpress\/?p=55647"},"modified":"2023-08-16T10:40:21","modified_gmt":"2023-08-16T08:40:21","slug":"geheime-stellungnahme-zum-landesentwicklungsplan","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.schiebener.net\/wordpress\/geheime-stellungnahme-zum-landesentwicklungsplan\/","title":{"rendered":"\u201cGeheime\u201d Stellungnahme zum Landesentwicklungsplan"},"content":{"rendered":"\n<p><strong>Die Landesregierung hat ihre Vorschl\u00e4ge zur \u00c4nderung des Landesentwicklungsplans (LEP) ver\u00f6ffentlicht. Ziel ist es, zus\u00e4tzliche Fl\u00e4chen f\u00fcr die Errichtung von Windenergieanlagen (WEA) verf\u00fcgbar zu machen. Dies ist wichtig f\u00fcr die Energiewende.<br \/><a rel=\"noreferrer noopener\" href=\"https:\/\/recht.nrw.de\/lmi\/owa\/br_vbl_detail_text?anw_nr=7&amp;vd_id=21086&amp;ver=8\" target=\"_blank\">https:\/\/recht.nrw.de\/lmi\/owa\/br_vbl_detail_text?anw_nr=7&amp;vd_id=21086&amp;ver=8<\/a><\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><em>(Der Beitrag ist am 12. August <a rel=\"noreferrer noopener\" href=\"http:\/\/sbl-fraktion.de\/?p=11093\" data-type=\"link\" data-id=\"http:\/\/sbl-fraktion.de\/?p=11093\" target=\"_blank\">auf der Website der Sauerl\u00e4nder B\u00fcrgerliste<\/a> erschienen.)<\/em><\/p>\n\n\n\n<p>Bis zum 28.07.2023 konnten u.a. die Gebietsk\u00f6rperschaften (wie der HSK) Stellungnahmen zur \u00c4nderung des LEP abgeben. Weil aus dem Kreishaus in Meschede dazu nichts bekannt gegeben wurde und dieses Thema auch nicht in der Tagesordnung irgendeines Gremiums vorkam (anders als in St\u00e4dten und Gemeinden), stellte die SBL-Kreistagsfraktion eine schriftliche Anfrage an den Landrat. Dabei kam heraus, dass die Kreisverwaltung doch eine Stellungnahme abgegeben hat, aber leider ohne jede Beteiligung oder Information der Gremien.<\/p>\n\n\n\n<!--more-->\n\n\n\n<p>Aus der Antwort des Landrats:<br \/>\u201cFrage 3: Von wem und wann wurde sie erarbeitet?\u201d<br \/>\u201cErarbeitet wurde die Stellungnahme von Mitte Juli an; konnte aufgrund zahlreicher ausstehender R\u00fcckmeldungen jedoch erst am Stichtag 28.07.2023 final erstellt und \u00fcber das Beteiligungsportal versendet werden.\u201d<\/p>\n\n\n\n<p>\u201cFrage 4: Warum erfolgte keine Beteiligung der Gremien des Kreises?\u201d<br \/>\u201cZiel der LEP-\u00c4nderung ist die z\u00fcgige Umsetzung des Wind-an-Land-Gesetzes des Bundes, welches die Sicherung von 1,8 Prozent der Landesfl\u00e4che f\u00fcr Windenergie in NRW vorgibt. Im Rahmen der Gesetzesbegr\u00fcndung wird deutlich, dass die Fl\u00e4chenbeitragswerte ebenso wie die Umsetzungsfristen Mindestvorgaben sind. Die \u00c4nderung des LEP schafft durch die textlichen \u00c4nderungen der Ziele und Grunds\u00e4tze damit die Grundlage f\u00fcr die parallel dazu stattfindenden Regionalplan\u00e4nderungen.<br \/>Auf dieser Planungsebene werden somit die Rahmenbedingungen f\u00fcr den Ausbau der erneuerbaren Energien angepasst. Eine Fl\u00e4chenbetroffenheit des HSK und seiner St\u00e4dte und Gemeinden findet erst auf der nachfolgenden Regionalplanebene statt.<br \/>Die Stellungnahme des Hochsauerlandkreises kann damit nur auf die fachliche Ebene einwirken. Dies wird in der Stellungnahme zu den konkreten Zielen und Grunds\u00e4tzen deutlich. Die dort aufgef\u00fchrten Anregungen und Bedenken wurden von der UNB verfasst oder auf Anregung anderer Tr\u00e4ger \u00f6ffentlicher Belange aufgenommen. Sie sind also als Gesch\u00e4ft der laufenden Verwaltung zu sehen.\u201d<\/p>\n\n\n\n<p>In der Stellungnahme der Kreisverwaltung heisst es u.a. zu den \u201cBereichen f\u00fcr den Schutz der Natur (BSN)\u201d:<\/p>\n\n\n\n<p>\u201cDie \u00d6ffnung der BSN bei der Festlegung von Windenergiebereichen wird \u00e4u\u00dferst kritisch gesehen. Als BSN werden Fl\u00e4chen dargestellt, die f\u00fcr den Naturschutz gesichert oder entwickelt werden sollen, insbesondere zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung wertvoller Biotope sowie zum Aufbau eines landesweiten Biotopverbundes. Dementsprechend kommen sie auch nach Nr. 3.2.4.1 des Windkrafterlasses nicht als Fl\u00e4che f\u00fcr die Windenergienutzung in Betracht (Tabubereich). Laut Umweltbericht haben BSN aufgrund ihrer im Allgemeinen h\u00f6heren Strukturvielfalt h\u00e4ufig auch eine besondere Boden- und Landschaftsqualit\u00e4t sowie einen hohen Erholungswert.<br \/>Die vorgetragene Argumentation, dass mit diesem Ziel die Erreichung der gesetzlich vorgegebenen Fl\u00e4chenziele zum Ausbau der Windenergie erm\u00f6glicht bzw. erleichtert werden soll, ist nicht nachvollziehbar, da gem\u00e4\u00df Fl\u00e4chenanalyse des LANUV auch ohne Einbeziehung der fraglichen BSN-Teilfl\u00e4chen ausreichend Fl\u00e4chen zur Verf\u00fcgung stehen. Laut LANUV betr\u00e4gt das landesweite Gesamtpotenzial 106.802 ha (=3,1 % der Landesfl\u00e4che) ohne Beanspruchung der BSN, und gem\u00e4\u00df gesetzlicher Vorgaben m\u00fcssen 1,8 % der Landesfl\u00e4che (= 61.402 ha) planerisch f\u00fcr die Windkraftnutzung festgelegt werden, so dass bereits auf dieser Basis ausreichend Spielr\u00e4ume zur Ausweisung von Windenergiebereichen bestehen, mit denen die festgesetzten Fl\u00e4chenbeitragswerte erreicht werden k\u00f6nnen. Hiervon geht auch der Umweltbericht in Tab. 8 aus.<br \/>Die im Umweltbericht bei der Betrachtung der Nullvariante vorgetragene Begr\u00fcndung, dass ohne das Ziel 10.2-8 in einigen Bereichen WEA n\u00e4her an Siedlungen oder andere schutzw\u00fcrdige Nutzungen heranr\u00fccken w\u00fcrden, ist aus Sicht von Natur- und Landschaftsschutz nicht stichhaltig.<\/p>\n\n\n\n<p>Immissionsschutzrechtliche Vorgaben gew\u00e4hrleisten bereits jetzt, dass die erforderlichen Schutzabst\u00e4nde eingehalten werden m\u00fcssen. In der Fl\u00e4chenanalyse Windenergie wurden sachgerechte Mindestabst\u00e4nde zu Wohnnutzungen\/schutzw\u00fcrdigen Nutzungen ermittelt und angewendet, mit denen die einzuhaltenden Vorgaben hinsichtlich Immissionsrichtwerten ?nd optisch bedr\u00e4ngender Wirkung sicher eingehalten werden k\u00f6nnen. Eine teilweise Beanspruchung der BSN, welche per Definition f\u00fcr den Naturschutz gesichert und entwickelt werden sollen, zugunsten gr\u00f6\u00dferer Mindestabst\u00e4nde zu Siedlungen \/ schutzw\u00fcrdigen Nutzungen f\u00fchrt zu einer doppelten Ber\u00fccksichtigung bzw. Beg\u00fcnstigung der Siedlungsr\u00e4ume zulasten der Naturschutzbelange und ist nach Einsch\u00e4tzung der UNB nicht sachgerecht, da die ermittelte Fl\u00e4chenkulisse auch ohne Beanspruchung der BSN ausreichend gro\u00df ist und nicht plausibel erl\u00e4utert wird, warum eine Vergr\u00f6\u00dferung der bestehenden Spielr\u00e4ume f\u00fcr erforderlich gehalten wird. Es wird im Umweltbericht auch nicht dargelegt, warum die teilweise Beanspruchung der BSN aus naturschutzfachlicher Sicht vertretbar w\u00e4re, sondern es wird nur auf die Fl\u00e4chenanalyse des LANUV verwiesen. Aber auch dort findet sich keine naturschutzfachliche Analyse oder Begr\u00fcndung, warum die Beanspruchung der nicht streng gesch\u00fctzten BSN-Teilfl\u00e4chen naturschutzfachlich vertretbar sei. \u2013<br \/>Diese Vorgehenswejse verwundert auch vor dem Hintergrund, dass im Ziel 10.2-14 eine Inanspruchnahme von BSN durch raumbedeutsame Freifl\u00e4chen-Photovoltaikanlangen pauschal ausgeschlossen wird und somit der Umgang mit BSN im Zusammenhang mit Windkraft einerseits und Freifl\u00e4chenphotovoltaik andererseits deutlich voneinander abweicht bzw. sich widerspricht.<\/p>\n\n\n\n<p>Im HSK liegen die BSN-Teilfl\u00e4chen, die nicht auch als NSG, Nationales Naturmonument oder Natura 2000-Gebiet ausgewiesen sind, i.d.R. im unmittelbaren Umfeld der jeweiligen NSG oder FFH-Gebiete oder als Inseln innerhalb dieser Schutzgebiete. Sie stellen somit wichtige Pufferbereiche f\u00fcr die.Schutzgebiete bzw. Entwicklungsfl\u00e4chen innerhalb der Schutzgebiete dar und sollten entsprechend der o.g. Definition von BSN (u.a. Entwicklung wertvoller Biotope) dazu genutzt werden, durch entsprechende Aufwertungs- und Entwicklungsma\u00dfnahmen in Richtung der angrenzenden \u00f6kologisch hochwertigen NSG-Fl\u00e4chen optimiert zu werden und so auch den landesweiten Biotopverbund zu st\u00e4rken- und auszubauen.\u201d<\/p>\n\n\n\n<p>Schade, dass in der Stellungnahme zwar viel \u00fcber \u201cBSN\u201d geschrieben wird, aber nicht konkret auf erforderliche Mindestabst\u00e4nde zu Naturschutzgebieten eingegangen wird. Und um ein \u201cGesch\u00e4ft der laufenden Verwaltung\u201d \u2013 wie vom Landrat behauptet \u2013 handelt es sich sicherlich nicht.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Landesregierung hat ihre Vorschl\u00e4ge zur \u00c4nderung des Landesentwicklungsplans (LEP) ver\u00f6ffentlicht. 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