{"id":54116,"date":"2023-01-31T22:34:45","date_gmt":"2023-01-31T21:34:45","guid":{"rendered":"https:\/\/www.schiebener.net\/wordpress\/?p=54116"},"modified":"2023-01-31T22:34:45","modified_gmt":"2023-01-31T21:34:45","slug":"kein-soziales-bewusstsein","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.schiebener.net\/wordpress\/kein-soziales-bewusstsein\/","title":{"rendered":"<a href=\"http:\/\/sbl-fraktion.de\/?p=10895\">Kein soziales Bewusstsein<\/a>"},"content":{"rendered":"\n<p><strong>6.191 Haushalte im HSK (also mehr als 10.000 Personen) waren im Jahr 2021 auf Grundsicherung angewiesen. Bei ihnen reichte das Einkommen sonst nicht aus, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Grundsicherung wird f\u00fcr Erwerbsf\u00e4hige nach dem Sozialgesetzbuch II gezahlt, f\u00fcr Nicht-Erwerbsf\u00e4hige (z.B. RentnerInnen) nach dem SGB XII. Die Empf\u00e4nger-Haushalte (\u201cBedarfsgemeinschaften\u201d) enthalten die Leistungen f\u00fcr den laufenden Lebensunterhalt und die \u201cangemessenen\u201d Kosten der Unterkunft (KdU).<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><em>(Der Artikel ist gestern <a rel=\"noreferrer noopener\" href=\"http:\/\/sbl-fraktion.de\/?p=10895\" target=\"_blank\">auf der Website der Sauerl\u00e4nder B\u00fcrgerliste<\/a> erschienen.)<\/em><\/p>\n\n\n\n<p>Die Angemessenheitsgrenzen f\u00fcr die KdU reichen jedoch h\u00e4ufig nicht aus. Laut einer schriftlichen Antwort der Bundesregierung vom 05.08.2022 wurden im HSK bereits im Jahr 2021 f\u00fcr 16,6% aller Bedarfsgemeinschaften durchschnittlich 73,60 Euro pro Monat f\u00fcr die KdU nicht erstattet, weil die ihnen tats\u00e4chlich entstehenden Kosten nicht anerkannt wurden (BT-Drs. 20\/3018, S. 18). Und daran \u00e4ndert sich durch das \u201cB\u00fcrgergeld\u201d nichts: Anders als von der Kreisverwaltung in der Sitzung des Gesundheits- und Sozialausschusses am 01.12.2022 behauptet, sind die \u201eAltf\u00e4lle\u201c, bei denen die tats\u00e4chlichen KdU bisher nicht anerkannt wurden, von der mit dem B\u00fcrgergeld ab 01.01.2023 neu eingef\u00fchrten einj\u00e4hrigen Karenzzeit ausdr\u00fccklich ausgenommen (\u00a7 65 Abs. 7 SGB II).<\/p>\n\n\n\n<p>F\u00fcr die Haushaltsberatung im Kreistag hatte die SBL beantragt, dass die Kreisverwaltung im I. Quartal 2023 ein neues Gutachten \u00fcber die angemessenen Kosten der Unterkunft f\u00fcr Empf\u00e4ngerInnen von B\u00fcrgergeld erstellen lassen soll.<\/p>\n\n\n\n<p>In der Haushaltsrede der SBL wurde dies so erl\u00e4utert:<\/p>\n\n\n\n<p>\u201c<em>Ein f\u00fcr viele Mitb\u00fcrgerinnen und Mitb\u00fcrger in unserem Kreis sehr wichtiges Thema ist die Grundsicherung. Wir haben da schon \u00f6fter dar\u00fcber gesprochen. Nun, die Situation wird schlimmer. Lassen Sie uns zun\u00e4chst einen geistigen Ausflug nach Augsburg machen. Die Damen und Herren der CDU werden sich daran erinnern, dass dort Ende Oktober der Parteitag der CSU stattfand. Da ist auch Ihr Bundestagsabgeordneter, der gleichzeitig der Bundesvorsitzende ist, aufgetreten, die Rede kann man bei YouTube nachh\u00f6ren. Nach 51 Minuten kam er zum Thema Cannabis. Warten Sie ein paar S\u00e4tze ab, Sie werden gleich erfahren, was das mit unserem Thema heute zu tun hat. Also auf Cannabis gehe ich nicht ein. Aber dann sagte Herr Merz den sch\u00f6nen Satz, um seine Kompetenz in der Kenntnis der niederl\u00e4ndischen Verh\u00e4ltnisse zu demonstrieren: Ich wohne an der niederl\u00e4ndischen Grenze. Er, der bekanntlich aus Niedereimer kommt \u2013 beides f\u00e4ngt mit \u201eNieder\u201c an \u2013 sagt, er wohnt an der niederl\u00e4ndischen Grenze? Jeder hier wei\u00df, dass das Unsinn ist und er muss eigentlich wissen, wo er wohnt.<\/em><\/p>\n\n\n\n<p><em>Dieses Argumentationsmuster, was dann eindeutig gelogen ist, findet sich leider in vielen anderen Aussagen der CDU-Bundesspitze auch wieder. Sei es Energiepolitik, sei es Staatsb\u00fcrgerrecht und sei es auch die Grundsicherung bzw. das B\u00fcrgergeld. Was es da an Kampagne von der CDU-Spitze zusammen mit der BILD-Zeitung in den letzten Monaten gab, spottet jeder Beschreibung und vor allem jeder sachlichen Richtigkeit. Man hat einfach \u00fcbersehen, dass es auch f\u00fcr Leute, die wenig Geld haben, au\u00dfer Grundsicherung noch Wohngeld und Kinderzuschlag und vieles andere gibt. Dass etwa 30 % der Grundsicherungsempf\u00e4nger parallel arbeiten und nur deswegen aufstocken m\u00fcssen, weil der Lohn zu gering ist und vieles andere. Hier sind \u00c4ngste und Ressentiments gesch\u00fcrt worden, die nichts mit der Realit\u00e4t zu tun haben.<\/em><\/p>\n\n\n\n<p><em>Aber, meine Damen und Herren, wir haben eine Verantwortung. Es gibt eine Auskunft der Bundesregierung vom August dieses Jahres. Der ist zu entnehmen, dass eben bei 16,6 % der Bedarfsgemeinschaften hier im Kreis \u2013 das sind ungef\u00e4hr 1.000 Bedarfsgemeinschaften \u2013 durchschnittlich mehr als 70 \u20ac von den Unterkunftskosten nicht anerkannt werden \u2013 bezogen auf das Jahr 2021. Und das, meine Damen und Herren, wird schlimmer. Jeder wei\u00df, wie die Kosten steigen. Und wenn dann von der CDU auch behauptet wird: Ja, wir haben das B\u00fcrgergeld, das steigt jetzt um 12 %, so sagt das nur die halbe Wahrheit. Wir haben f\u00fcr die unteren Einkommensgruppen eine Preissteigerung von 14 % \u2013 allgemein 10,5 %, aber die unteren Einkommensgruppen haben h\u00f6here Anteile von Ausgaben f\u00fcr Lebensmittel und Haushaltsenergie -, und wir haben steigende Wohnkosten. Wenn man sieht, was der Kreis, der allein f\u00fcr diese Unterkunftskosten zust\u00e4ndig ist \u2013 und da sind wir bei unserem Thema \u2013 diesen Familien und Bedarfsgemeinschaften zubilligt, so sind das zum Beispiel in Brilon, Olsberg, Schmallenberg und Winterberg \u2013 wir haben die Beispiele reingeschrieben \u2013 teilweise knapp 6 \u20ac, teilweise etwas mehr als 6 \u20ac und zwar einschlie\u00dflich aller Nebenkosten au\u00dfer Heizung, die pro Quadratmeter aufgewendet werden d\u00fcrfen.<\/em><\/p>\n\n\n\n<p><em>Jeder, der sich ein bisschen auskennt, wei\u00df, das reicht hinten und vorne nicht. Deswegen haben wir aufgrund der besonders prek\u00e4ren Situation erneut beantragt, ein neues Gutachten zu machen, um reell festzustellen, wie hoch denn die tats\u00e4chlich angemessene Angemessenheitsgrenze ist. Wir k\u00f6nnen uns doch nicht damit zufriedengeben, dass 1.000 Bedarfsgemeinschaften aufgrund zu geringer Angemessenheitsobergrenzen nicht mehr ihre Grundsicherung bekommen, sondern diese noch erheblich gek\u00fcrzt wird. Das, meine Damen und Herren, kann nicht richtig sein. Es war auch nicht sehr hilfreich, dass die Verwaltung im Gesundheits- und Sozialausschuss behauptet hat, das w\u00fcrde alles mit dem neuen B\u00fcrgergeldgesetz gekl\u00e4rt. Da, meine Damen und Herren, steht ausdr\u00fccklich drin, dass eben das f\u00fcr die Altf\u00e4lle nicht gilt. Wenn einmal gek\u00fcrzt wurde, bleibt es dabei.\u201d<\/em><\/p>\n\n\n\n<p>Leider unterst\u00fctzte im Kreistag nur die Linke den Antrag der SBL. CDU\/FDP, SPD und Gr\u00fcne waren nicht bereit, die Aktualisierung der Angemessenheitsgrenzen zu unterst\u00fctzen. Wo bleibt das soziale Bewusstsein, z.B. bei der \u201csozial\u201d-demokratischen Partei?<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>6.191 Haushalte im HSK (also mehr als 10.000 Personen) waren im Jahr 2021 auf Grundsicherung angewiesen. Bei ihnen reichte das Einkommen sonst nicht aus, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. 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