{"id":52820,"date":"2022-08-01T09:53:43","date_gmt":"2022-08-01T07:53:43","guid":{"rendered":"https:\/\/www.schiebener.net\/wordpress\/?p=52820"},"modified":"2022-08-01T09:53:43","modified_gmt":"2022-08-01T07:53:43","slug":"verbrannte-kommunalfinanzen-fortsetzung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.schiebener.net\/wordpress\/verbrannte-kommunalfinanzen-fortsetzung\/","title":{"rendered":"Verbrannte Kommunalfinanzen \u2013 Fortsetzung"},"content":{"rendered":"<div class=\"wp-block-image\">\n<figure class=\"aligncenter size-full is-resized\"><img decoding=\"async\" src=\"https:\/\/www.schiebener.net\/wordpress\/wp-content\/uploads\/2022\/07\/20220728Feuer.jpg\" alt=\"\" class=\"wp-image-52803\" width=\"698\" srcset=\"https:\/\/www.schiebener.net\/wordpress\/wp-content\/uploads\/2022\/07\/20220728Feuer.jpg 1024w, https:\/\/www.schiebener.net\/wordpress\/wp-content\/uploads\/2022\/07\/20220728Feuer-300x225.jpg 300w, https:\/\/www.schiebener.net\/wordpress\/wp-content\/uploads\/2022\/07\/20220728Feuer-768x576.jpg 768w\" sizes=\"(max-width: 709px) 85vw, (max-width: 909px) 67vw, (max-width: 1362px) 62vw, 840px\" \/><figcaption>Symbolbild: z\u00fcngelndes Feuer<\/figcaption><\/figure>\n<\/div>\n\n\n<p><strong>Wie <a rel=\"noreferrer noopener\" href=\"http:\/\/sbl-fraktion.de\/?p=10666\" target=\"_blank\">hier<\/a> berichtet, wurde am Donnerstag beim Landgericht in Arnsberg \u00fcber die Schadenersatzklage eines bayerischen Holzunternehmens gegen die Stadt Brilon verhandelt. Das Ergebnis: Das Landgericht entschied, dass die Stadt schadenersatzpflichtig ist.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><em>(Der Artikel ist <a rel=\"noreferrer noopener\" href=\"http:\/\/sbl-fraktion.de\/?p=10677\" target=\"_blank\">zuerst auf der Website der Sauerl\u00e4nder B\u00fcrgerliste<\/a> erschienen.)<\/em><\/p>\n\n\n\n<p>Der Verlauf der Verhandlung zeigte, dass die Stadt eindeutig vertragsbr\u00fcchig geworden war. Das k\u00f6nnte auch noch ein Fall f\u00fcr den Landrat als Kommunalaufsicht werden. Bereits im Jahr 2020 hatten sich zwei Briloner Ratsmitglieder wegen eines anderen Holzliefervertrages an den Landrat gewandt; damals schritt die Kommunalaufsicht jedoch nicht ein.<\/p>\n\n\n\n<p>Worum geht es im aktuellen Verfahren? Im Jahr 2020 gab es wegen massiven Borkenk\u00e4ferbefalls sehr gro\u00dfe Mengen an Fichtenholz, die aus den W\u00e4ldern geholt und verkauft werden mussten. Das Problem hatten viele Waldbesitzer.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Stadt Brilon schloss im Herbst 2020 mit dem bayerischen Unternehmen zwei Vertr\u00e4ge \u00fcber insgesamt 80.000 Festmeter ab. Es handelte sich um sog. Selbstwerbervertr\u00e4ge. Dies bedeutet, dass der Waldbesitzer zum einen Holz verkauft und zum anderen den Vertragspartner beauftragt, die B\u00e4ume zu f\u00e4llen und selbst aus dem Wald abzutransportieren. Es handelt sich also um einen kombinierten Dienstleistungs- und Kaufvertrag. Der Auftraggeber und Verk\u00e4ufer legt die Fl\u00e4chen fest, aus denen sich der Vertragspartner das Holz holt; den Rest erledigt das Unternehmen. Der zu zahlende Preis entsteht aus der Differenz zwischen dem Wert der Holzes und den Kosten f\u00fcr die Dienstleistungen.<\/p>\n\n\n\n<p>Die zwischen der Stadt Brilon und dem bayerischen Unternehmen abgeschlossenen Vertr\u00e4ge enthielten die Klausel, dass die Liefermenge um 30.000 Festmeter gek\u00fcrzt werden k\u00f6nne, wenn nicht ausreichend Holz zur Verf\u00fcgung st\u00fcnde. Andere Gr\u00fcnde zur Reduzierung der Liefermenge waren nicht vereinbart.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Vertr\u00e4ge hatten eine Laufzeit bis zum 31. Mai 2021. Als Mitte April 2021 noch 35.000 von den vereinbarten 80.000 Festmetern Holz fehlten, wandte sich das Unternehmen an die Stadt Brilon mit der Aufforderung, ihm Fl\u00e4chen zum weiteren Abholzen zu benennen. Die Stadt erkl\u00e4rte jedoch, die Vertr\u00e4ge seien bereits \u201cerf\u00fcllt\u201d und gab dem Vertragspartner keine M\u00f6glichkeit zum weiteren Holzeinschlag. Einigungsversuche scheiterten; die Stadt Brilon bot eine Zahlung von nur etwa 1\/10 des nun geforderten Betrages an.<\/p>\n\n\n\n<p>In der Verhandlung stellte das Landgericht fest, dass der einzige denkbare Grund f\u00fcr eine Mengenk\u00fcrzung \u2013 zu wenig Holz vorhanden \u2013 nicht vorlag. Die Stadt hatte selbst an anderer Stelle erkl\u00e4rt, dass ausreichend Holz zur Verf\u00fcgung st\u00fcnde. Also habe die Stadt den Vertrag rechtswidrig nicht erf\u00fcllt und sei daher schadenersatzpflichtig.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00dcber die tats\u00e4chliche H\u00f6he des Schadenersatzes wurde noch nicht entschieden. Ein oder mehrere Gutachter sollen den nun feststellen. Dabei geht es u.a. um den ma\u00dfgeblichen Zeitpunkt f\u00fcr den Holzwert, um den zu akzeptierenden Anteil an (minderwertigem) Industrieholz und um die Kosten f\u00fcr die Holzf\u00e4llung und den Transport. Vor der Beauftragung der Gutachter wird das Landgericht jedoch abwarten, ob die Stadt Brilon beim Oberlandesgericht Hamm Berufung einlegt. Dann w\u00fcrde sich das Verfahren voraussichtlich \u00fcber etwa zwei weitere Jahre hinziehen.<\/p>\n\n\n\n<p>Politisch sollte \u00fcber den Schadenersatz hinaus nun aber auch gekl\u00e4rt werden,<br>\u2013 wer das dem bayerischen Unternehmen zugesagte Holz tats\u00e4chlich erhielt und aufgrund welcher Umst\u00e4nde,<br>\u2013 wer f\u00fcr die Vertragsverletzung verantwortlich und ggf. haftbar ist,<br>\u2013 ob eine Beteiligung des zust\u00e4ndigen politischen Gremiums an den Vertragasabschl\u00fcssen erfolgte, oder ob der B\u00fcrgermeister eigenm\u00e4chtig handelte.<br>Dies k\u00f6nnten spannende Fragen werden. Denn insbesondere wird zu kl\u00e4ren sein, ob ein gro\u00dfes heimisches Unternehmen, dem sehr gute Beziehungen ins Briloner Rathaus nachgesagt werden, zus\u00e4tzliche Holzmengen erhielt. Und in den einsehbaren Tagesordnungen des f\u00fcr solche Angelegenheiten zust\u00e4ndigen Haupt- und Finanzausschusses ist kein Tagesordnungspunkt zu finden, aus dem eine Beteiligung des Gremiums hervorgeht.<\/p>\n\n\n\n<p>Wer das kl\u00e4ren kann?<\/p>\n\n\n\n<p>Naheliegend w\u00e4re, dass die Presse sich daf\u00fcr interessiert und investigativ berichtet. Das w\u00e4re in vielen Regionen nun selbstverst\u00e4ndlich, ist im HSK aber eher unwahrscheinlich. Statt dessen ist die <a href=\"https:\/\/www.wp.de\/staedte\/altkreis-brilon\/urteil-im-fall-um-schadenersatz-gegen-stadt-brilon-gefaellt-id236012659.html\" rel=\"noreferrer noopener\" target=\"_blank\">Berichterstattung in der WP<\/a> \u00fcber dieses Verfahren ein weiterer Beleg f\u00fcr den Niedergang der Lokalpresse, denn in dem Artikel sind viele \u201cFakten\u201d falsch, z.B. \u00fcber die Mengen und \u00fcber das weitere Verfahren. Kritische Fragen werden dort keine gestellt. Die Situation der Lokalpresse wurde j\u00fcngst <a href=\"https:\/\/www.schiebener.net\/wordpress\/westfalenpost-gibt-es-einen-plan\/\" rel=\"noreferrer noopener\" target=\"_blank\">im Blog \u201cZoom\u201d erneut analysiert<\/a>.<\/p>\n\n\n\n<p>Und als zust\u00e4ndige Institution ist nun der Landrat als gesetzliche Kommunalaufsicht gefordert, wie oben schon erw\u00e4hnt. Auch dort war aber die Knfliktbereitschaft mit dem Kommunen war in den letzten Jahren nicht sehr ausgepr\u00e4gt.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wie hier berichtet, wurde am Donnerstag beim Landgericht in Arnsberg \u00fcber die Schadenersatzklage eines bayerischen Holzunternehmens gegen die Stadt Brilon verhandelt. 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