{"id":52531,"date":"2022-06-22T07:26:55","date_gmt":"2022-06-22T05:26:55","guid":{"rendered":"https:\/\/www.schiebener.net\/wordpress\/?p=52531"},"modified":"2022-06-23T16:44:09","modified_gmt":"2022-06-23T14:44:09","slug":"klage-gegen-ehemaligen-papst-benedikt-im-missbrauchsskandal","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.schiebener.net\/wordpress\/klage-gegen-ehemaligen-papst-benedikt-im-missbrauchsskandal\/","title":{"rendered":"Klage gegen ehemaligen Papst Benedikt im Missbrauchsskandal"},"content":{"rendered":"<div class=\"wp-block-image\">\n<figure class=\"alignleft size-full\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" width=\"120\" height=\"91\" src=\"https:\/\/www.schiebener.net\/wordpress\/wp-content\/uploads\/2009\/02\/lt_briefkasten01.jpg\" alt=\"In unserem Briefkasten\" class=\"wp-image-2182\"\/><\/figure>\n<\/div>\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Der emeritierte Papst Benedikt XVI. muss sich wom\u00f6glich vor einem weltlichen Gericht wegen des Missbrauchsskandals in der katholischen Kirche verantworten. <\/strong><br><br><em>(Recherchen und Pressemitteilung; CORRECTIV, ZEIT und BR)<\/em><br><br>Am vergangenen Wochenende reichte der Anwalt eines Missbrauchsopfers aus Bayern Klage vor dem Landgericht Traunstein gegen den Priester Peter H. sowie gegen mehrere Kirchenverantwortliche ein, unter ihnen Kardinal Friedrich Wetter, der ehemalige Papst Benedikt XVI., sowie die Erzdi\u00f6zese M\u00fcnchen und Freising \u2013\u00a0vertreten durch Generalvikar Christoph Klingan. (*) Das berichten CORRECTIV, die Wochenzeitung DIE ZEIT sowie der Bayerische Rundfunk.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">In den 1990er Jahren soll der damalige Priester Peter H. in der Erzdi\u00f6zese M\u00fcnchen und Freising mehrere Kinder und Jugendliche sexuell missbraucht haben, unter ihnen auch den Kl\u00e4ger. Die Kirchenoberen um den damaligen Kardinal Joseph Ratzinger hatten den p\u00e4dophilen Priester H. 1980 im Erzbistum aufgenommen und dessen Umgang mit Jugendlichen nicht unterbunden, obwohl H. zuvor bereits in Essen bei mehreren sexuellen \u00dcbergriffen ertappt worden war. Ein Psychiater hatte damals eine \u201enarzisstische Grundst\u00f6rung mit P\u00e4derastie und Exhibitionismus\u201c diagnostiziert. 1986 wurde H. von einem Gericht wegen Missbrauchs an mehreren Jugendlichen zu einer Bew\u00e4hrungsstrafe verurteilt, aber weiter eingesetzt.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Da die Missbrauchstaten strafrechtlich weitgehend verj\u00e4hrt sind, wendet der Rechtsanwalt des Opfers, der Berliner Strafverteidiger Andreas Schulz, einen juristischen Kniff an: er hat eine so genannte Feststellungsklage eingereicht, mit der zwar keine strafrechtliche Verfolgung, wom\u00f6glich aber eine Feststellung der Schuld der Kirche erreicht werden kann. Sein Mandant hoffe darauf, dass ein weltliches Gericht feststelle, dass der damalige Priester H. ihn missbraucht habe und deswegen \u201ezum Ersatz des Schadens ihm gegen\u00fcber verpflichtet ist\u201c, hei\u00dft es in der 69-seitigen Klageschrift, die CORRECTIV, der ZEIT sowie dem Bayerischen Rundfunk vorliegt.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">\u201eEr will erreichen, dass ein weltliches Gericht ebenfalls feststellt, dass der Papst Emeritus Benedikt XVI. hierzu verpflichtet ist, weil dieser als Erzbischof verantwortlich zugestimmt hat, den Priester H. wieder in der Gemeindearbeit einzusetzen, obwohl dem Erzbistum M\u00fcnchen und Freising die sexuellen \u00dcbergriffe des H. bekannt waren\u201c. Ratzinger habe als Kardinal \u201eKenntnis von allen Umst\u00e4nden und hat es zumindest billigend in Kauf genommen, dass dieser Priester ein Wiederholungst\u00e4ter ist.\u201c<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Im Fall von Peter H. sind die Indizien erdr\u00fcckend. Ein internes Verfahren der Kirche hatte bereits 2016 die Schuld des Priesters festgestellt. Danach seien mehrere Jugendliche, darunter der heutige Kl\u00e4ger, von Peter H. in den 1990er Jahren missbraucht worden, hei\u00dft es in einem au\u00dfergerichtlichen Dekret. Dort ist auch von einer Pflichtverletzung der damals verantwortlichen Kirchenoberen die Rede. Auch das M\u00fcnchner Missbrauchsgutachten vom Januar 2022 erkannte eine Mitverantwortung der Kirchenoberen des Erzbistums. Der Kl\u00e4ger nutzt das Dekret und das Missbrauchsgutachten, um auch gegen den Ex-Papst sowie dessen Nachfolger als Erzbischof in M\u00fcnchen Kardinal Friedrich Wetter vorzugehen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Ob der emeritierte Papst f\u00fcr die \u00dcbergriffe belangt werden kann, ist umstritten. Experten r\u00e4umen der Klage Chancen ein, wenn die Kirche darauf verzichtet, sich auf die Verj\u00e4hrung zu berufen, wie sie es bereits in den innerkirchlichen Verfahren getan hatte. Gegen\u00fcber Correctiv, der ZEIT und dem BR k\u00fcndigte Wetter an, keinen Antrag auf Verj\u00e4hrung stellen zu wollen. Ein Sprecher des erzbisch\u00f6flichen Ordinariats M\u00fcnchen bat um Verst\u00e4ndnis, \u201edass sich die Erzdi\u00f6zese M\u00fcnchen und Freising nicht zu einem laufenden gerichtlichen Verfahren \u00e4u\u00dfert\u201c. Der emeritierte Papst lie\u00df eine Anfrage bis zum Redaktionsschluss ebenso unbeantwortet, wie der ehemalige Priester Peter H.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Im Falle eines Erfolgs der Klage w\u00fcrde die Kirche zwar nicht zur Zahlung eines Schadensersatzes verurteilt, geriete aber weiter unter Druck, ihre Haltung zu Entsch\u00e4digungen zu \u00fcberdenken.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><em>(*) der vorhergehende Teilsatz ab &#8222;unter&#8220; wurde (23.6.2022, 16:45) korrigiert.<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der emeritierte Papst Benedikt XVI. muss sich wom\u00f6glich vor einem weltlichen Gericht wegen des Missbrauchsskandals in der katholischen Kirche verantworten. 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