{"id":46393,"date":"2020-04-15T20:52:33","date_gmt":"2020-04-15T19:52:33","guid":{"rendered":"https:\/\/www.schiebener.net\/wordpress\/?p=46393"},"modified":"2020-04-15T20:53:17","modified_gmt":"2020-04-15T19:53:17","slug":"dokumentiert-buergeranregung-der-freien-waehler-winterberg-zur-durchfuehrung-der-kommunalwahlen-2020-auswirkungen-der-corona-krise","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.schiebener.net\/wordpress\/dokumentiert-buergeranregung-der-freien-waehler-winterberg-zur-durchfuehrung-der-kommunalwahlen-2020-auswirkungen-der-corona-krise\/","title":{"rendered":"Dokumentiert: B\u00fcrgeranregung der Freien W\u00e4hler Winterberg zur Durchf\u00fchrung der Kommunalwahlen 2020 \u2013 Auswirkungen der Corona-Krise"},"content":{"rendered":"<p><strong>Im Folgenden ist eine B\u00fcrgeranregung der Freien W\u00e4hler (FW) Winterberg &amp; Ortschaften dokumentiert. Kern des Anliegens: da unter den Bedingungen der Corona-Krise ein normaler Wahlkampf (u. a. pers\u00f6nliche Gespr\u00e4che, Haust\u00fcrkontakte) f\u00fcr die Kommunalwahl am 13. September nicht m\u00f6glich sei, pl\u00e4diert die W\u00e4hlergruppe f\u00fcr einen sp\u00e4teren Wahltermin.<\/strong><\/p>\n<p>Die Stadt Winterberg solle die Landesregierung NRW dazu auffordern, dass der Wahltermin f\u00fcr die Kommunalwahl am 13.09.2020 verschoben werde, bis weitestgehend wieder Normalit\u00e4t im Land herrsche.\u00a0 Alle Parteien und W\u00e4hlergruppen sollten, so die FW,\u00a0 eine ausreichende Zeitspanne zur Wahlvorbereitung bekommen, welche, auch unter Beachtung des Grundsatzes der Chancengleichheit, laut Kommunalwahlgesetz vorgesehen sei.<\/p>\n<p>Im Wortlaut:<\/p>\n<p><strong>B\u00fcrgeranregung gem\u00e4\u00df \u00a7 24 Abs. 1 Satz1 GO NRW <\/strong><\/p>\n<ol>\n<li><strong>Durchf\u00fchrung der Kommunalwahlen 2020 \u2013 Auswirkungen der Corona-Krise<\/strong><\/li>\n<li><strong>Rats- und Ausschusssitzungen w\u00e4hrend der Corona-Krise<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Sehr geehrter Herr B\u00fcrgermeister Eickler und Ratsmitglieder,<\/p>\n<p>die Corona-bedingten Einschr\u00e4nkungen des \u00f6ffentlichen Lebens haben auf unsere Vorbereitung, hier: <strong>Kommunalwahlen am 13. September 2020<\/strong> einen erheblichen Einfluss und wir sehen uns massiv behindert und erheblich im Nachteil.<\/p>\n<p>Durch die aktuellen Erlasse des Ministeriums f\u00fcr Arbeit, Gesundheit und Soziales vom 13.03.2020 zur Durchf\u00fchrung von Veranstaltungen und vom 15.03.2020 zur weiteren kontaktreduzierenden Ma\u00dfnahmen sowie vom 17.03.2020 zu weiteren kontaktreduzierenden Ma\u00dfnahmen ab dem 18.03.2020 und zuletzt vom 22.03.2020 sowie der Allgemeinverf\u00fcgung der Stadt Winterberg vom 18.03.2020 werden wir massiv in unserer Arbeit behindert, da es untersagt ist, sich als Verein zu versammeln oder sich mit mehr als 2 Personen zu treffen.<\/p>\n<p>Am Freitag, den 27.03.2020 haben Sie eine Pressemitteilung heraus gegeben, dass das Amtsblatt Nr. 5 des Jahrgangs 2020 der Stadt Winterberg mit der Bekanntmachung \u00fcber die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschl\u00e4gen f\u00fcr die Wahl des B\u00fcrgermeisters\/der B\u00fcrgermeisterin und der Vertretung der Stadt Winterberg am 13. September 2020 erschienen sei. Das Amtsblatt wurde erst am <strong>Samstag, dem 04.04.2020<\/strong>, aufgrund unserer Nachfrage auf der Webseite (Rathaus Stadt Winterberg) ver\u00f6ffentlicht.<\/p>\n<p>Mit Erscheinen der v. g. Bekanntmachung konnten wir erst mit unserer eigentlichen Arbeit beginnen (Aufstellungsversammlung, notwendige Unterst\u00fctzungsunterschriften usw.), nur fehlen uns hier viele Tage \/ Wochen zwecks Corona-Einschr\u00e4nkungen und Verboten s.o.<\/p>\n<p>Die Meinung des Ministeriums des Innern NRW aus dem Schreiben an die Gemeinden vom 19.03.2020 teilen wir in diesem Punkt nicht, dass der dann noch zur Verf\u00fcgung stehende Zeitrahmen aus wahlrechtlicher Sicht unbedenklich sei.<\/p>\n<p><strong>So ist bis zum heutigen Tage noch keine Lockerung der Verbote in Sicht, um n\u00f6tige \u00d6ffentlichkeitsarbeiten (Versammlung etc.) zu t\u00e4tigen, auch die Wahlvorbereitung zwecks Unterst\u00fctzerunterschriften-Sammlung ist doch bedeutend arbeitsintensiver gegen\u00fcber Ratsparteien. <\/strong><\/p>\n<p>Gem\u00e4\u00df \u00a7\u00a7 15 ff. KommWahlG NRW sind die W\u00e4hlergemeinschaften ausdr\u00fccklich gleichberechtigt neben den politischen Parteien und Einzelbewerbern zur Teilnahme an den Kommunalwahlen zu ber\u00fccksichtigen. Den Grundsatz der Chancengleichheit hatte das Bundesverfassungsgericht bereits in einer Entscheidung im Jahre 1960 festgestellt.<\/p>\n<p>Der Landesverband der freien und unabh\u00e4ngigen W\u00e4hlergemeinschaften im Land NRW hat dazu mit Schreiben vom 31.03.2020 bereits das Ministerium des Innern NRW angeschrieben und ausdr\u00fccklich darum gebeten, eine entsprechende Gesetzes\u00e4nderungsinitiative zur Neubestimmung des Kommunalwahltermins in den NRW-Landtag einzubringen.<\/p>\n<p><strong>Daher halten wir es f\u00fcr dringend geboten, dass sich auch die Stadt Winterberg daf\u00fcr einsetzt und die Landesregierung NRW dazu auffordert, dass <\/strong><\/p>\n<ul>\n<li>Sie den Wahltermin f\u00fcr die Kommunalwahl am 13.09.2020 verschiebt bis weitestgehend wieder Normalit\u00e4t im Land vorhanden ist!<\/li>\n<li>Alle Parteien und W\u00e4hlergruppen eine ausreichende Zeitspanne zur Wahlvorbereitung bekommen, welche laut Kommunalwahlgesetz vorgesehen ist, auch unter Beachtung des Grundsatzes der Chancengleichheit.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Aus den Medien haben wir entnommen, dass der St\u00e4dte- und Gemeindebund aufgrund der derzeitigen Situation dringend empfiehlt, alle Rats- und Ausschusssitzungen auszusetzen bzw. abzusagen.<\/p>\n<p>Dazu haben wir einige Fragen:<\/p>\n<ol>\n<li>Wann und wie wird \u00fcber unsere v. g. Anregung verfahren bzw. entschieden?<\/li>\n<li>Wie werden derzeit grunds\u00e4tzlich Entscheidungen zu aufgeschobenen und aktuellen Beratungspunkten entschieden?<\/li>\n<li>Werden alle Stadtvertreter der Parteien vorab bei wichtigen Entscheidungen, z.B. im Zuge von Dringlichkeitsentscheidungen gem. GO NRW, \u00fcber Verwaltungsvorlagen mit einbezogen?<\/li>\n<li>\u00a0Gibt es Entscheidungsfindungen (hier aktuell Versammlungsverbot), welche im Vorfeld und \u201ekleinen Kreis\u201c, z.B. vom B\u00fcrgermeister und den Fraktionsvorsitzenden entschieden werden (k\u00f6nnen \/ d\u00fcrfen)?<\/li>\n<\/ol>\n<p>In Erwartung Ihrer positiven R\u00fcckantwort verbleiben wir<\/p>\n<p>Im Namen und Auftrag des Gesamtvorstandes<\/p>\n<p>Sebastian Vielhaber<br \/>\n&#8211; 1. Vorsitzender &#8211;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Im Folgenden ist eine B\u00fcrgeranregung der Freien W\u00e4hler (FW) Winterberg &amp; Ortschaften dokumentiert. 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