{"id":40175,"date":"2018-02-10T00:41:49","date_gmt":"2018-02-09T23:41:49","guid":{"rendered":"https:\/\/www.schiebener.net\/wordpress\/?p=40175"},"modified":"2018-02-10T00:41:49","modified_gmt":"2018-02-09T23:41:49","slug":"informationen-und-meinungen-zur-kreispolitik-im-hsk-welche-folgen-kann-der-koalitionsvertrag-fuer-die-kommunalpolitik-haben-ii","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.schiebener.net\/wordpress\/informationen-und-meinungen-zur-kreispolitik-im-hsk-welche-folgen-kann-der-koalitionsvertrag-fuer-die-kommunalpolitik-haben-ii\/","title":{"rendered":"Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK Welche Folgen kann der Koalitionsvertrag f\u00fcr die Kommunalpolitik haben? (II)"},"content":{"rendered":"<p><strong>Sehr ung\u00fcnstig sind mit der neuen GroKo die Perspektiven f\u00fcr Fl\u00fcchtlinge. Vor allem die Einschr\u00e4nkungen auf Fl\u00fcchtlinge mit \u201cdauerhafter Bleibeperspektive\u201d im Zusammenhang mit der nach sp\u00e4testens 3 Jahren erfolgenden \u00dcberpr\u00fcfung positiver Entscheidungen wird zu sehr deutlichen Einschr\u00e4nkungen f\u00fchren.<\/strong><\/p>\n<p><em>(Der Artikel ist <a href=\"http:\/\/sbl-fraktion.de\/?p=8278\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">zuerst auf der Website der Sauerl\u00e4nder B\u00fcrgerliste<\/a> erschienen. Hier geht es <a href=\"https:\/\/www.schiebener.net\/wordpress\/welche-folgen-kann-der-koalitionsvertrag-fuer-die-kommunalpolitik-haben-i\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">zum Teil I<\/a>.)<\/em><\/p>\n<p>Gleich mehrfach wird im Koalitionsvertrag faktisch auf die Obergrenze eingegangen:<br \/>\n\u201cDeswegen setzen wir unsere Anstrengungen fort, die Migrationsbewegungen nach Deutschland und Europa angemessen mit Blick auf die Integrationsf\u00e4higkeit der Gesellschaft zu steuern und zu begrenzen\u2026 stellen wir fest, dass die Zuwanderungszahlen (inklusive Kriegsfl\u00fcchtlinge, vor\u00fcbergehend Schutzberechtigte, Familiennachz\u00fcgler, Relocation, Resettlement, abz\u00fcglich R\u00fcckf\u00fchrungen und freiwilligen Ausreisen k\u00fcnftiger Fl\u00fcchtlinge und ohne Erwerbsmigration) die Spanne von j\u00e4hrlich 180 000 bis 220 000 nicht \u00fcbersteigen werden. Dem dient auch das nachfolgende Ma\u00dfnahmenpaket.\u201d (Z. 4810 ff.)<\/p>\n<p>Die folgenden S\u00e4tze bedeuten im Klartext, dass die \u2018R\u00fcckf\u00fchrungen\u2019 nach dem Dublin III-Abkommen in andere EU-L\u00e4nder ausgeweitet werden und die Asylbewerberleistungen weiter eingeschr\u00e4nkt werden sollen:<br \/>\n\u201cDabei muss klar sein, dass eine unbefristete Berufung auf einen anderen Staat der Ersteinreise ausscheidet. \u2026 Damit eine Verteilung in der Praxis funktioniert, muss es wirksame Mechanismen zur Verhinderung von Sekund\u00e4rmigration geben. Dazu wollen wir insbesondere die Asylverfahren einschlie\u00dflich der Standards bei der Versorgung und Unterbringung von Asylbewerbern harmonisieren und daf\u00fcr sorgen, dass volle Leistungen nur noch im zugewiesenen EU-Mitgliedstaat gew\u00e4hrt werden.\u201d (Z. 4849 ff.)<\/p>\n<p>Der seit M\u00e4rz 2016 f\u00fcr 2 Jahre ausgesetzte Familiennachzug soll nach einer Verl\u00e4ngerung um weitere 4 1\/2 Monate k\u00fcnftig nur in sehr geringem Umfang m\u00f6glich sein, mit bisher nicht bekannten Auswahlkriterien:<br \/>\n\u201cF\u00fcr die Frage des Familiennachzugs wird Bezug genommen auf das Gesetz zur Verl\u00e4ngerung der Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidi\u00e4r Schutzberechtigten. Das N\u00e4here regelt ein noch zu erlassendes Bundesgesetz.<br \/>\nF\u00fcr diese Regelung zum Familiennachzug bei subsidi\u00e4r Gesch\u00fctzten ab dem 1. August 2018 ist die Festsetzung erfolgt, dass der Zuzug auf 1000 Personen pro Monat begrenzt ist und die H\u00e4rtefallregelung nach \u00a7\u00a7 22 und 23 Aufenthaltsgesetz jenseits dieses Kontingents Anwendung findet. Die weitere Ausgestaltung des Gesetzes obliegt den Koalitionsparteien bzw. deren Bundestagsfraktionen.<br \/>\nDieser Famliennachzug wird nur gew\u00e4hrt, wenn<br \/>\n\u2026<br \/>\neine Ausreise kurzfristig nicht zu erwarten ist.\u201d (Z. 4879 ff.)<\/p>\n<p>Sprachf\u00f6rderung und Arbeitsvermittlung sollen nur noch f\u00fcr wenige Fl\u00fcchtlinge erfolgen:<br \/>\n\u201cWir bekennen uns zur Integration f\u00fcr diejenigen mit dauerhafter Bleibeperspektive. Dazu geh\u00f6ren Sprache und Arbeit.\u201d (Z. 4967 f.)<\/p>\n<p>Fl\u00fcchtlinge m\u00fcssen k\u00fcnftig damit rechnen, dass sie lager\u00e4hnliche Einrichtungen nicht mehr verlassen d\u00fcrfen:<br \/>\n\u201cAsylverfahren \u2026 Deren Bearbeitung erfolgt k\u00fcnftig in zentralen Aufnahme-, Entscheidungs- und R\u00fcckf\u00fchrungseinrichtungen, in denen BAMF, BA, Jugend\u00e4mter, Justiz, Ausl\u00e4nderbeh\u00f6rden und andere Hand in Hand arbeiten. In den AnKER-Einrichtungen sollen Ankunft, Entscheidung, kommunale Verteilung bzw. R\u00fcckf\u00fchrung (AnKER) stattfinden.\u201d (Z. 5006 ff.)<br \/>\n\u201cWir streben an, nur diejenigen auf die Kommunen zu verteilen, bei denen eine positive Bleibeprognose besteht. Alle anderen sollen, wenn in angemessener Zeit m\u00f6glich, aus diesen Einrichtungen in ihre Heimatl\u00e4nder zur\u00fcckgef\u00fchrt werden.\u201d (Z. 5038 ff.)<\/p>\n<p>Und kein Fl\u00fcchtling soll sich sicher f\u00fchlen k\u00f6nnen:<br \/>\n\u201cSp\u00e4testens drei Jahre nach einer positiven Entscheidung ist eine \u00dcberpr\u00fcfung des gew\u00e4hrten Schutzes erforderlich.\u201d (Z. 5042 f.)<\/p>\n<p>Noch ein weiteres Instrument zur K\u00fcrzung von Leistungen wird eingef\u00fchrt, quasi mit Gesinnungspr\u00fcfung:<br \/>\n\u201cGerade im Interesse der wirklich Schutzbed\u00fcrftigen und der Akzeptanz in der Bev\u00f6lkerung wollen wir Ausreisepflichtige st\u00e4rker danach unterscheiden, ob sie unverschuldet an der Ausreise gehindert sind oder ihnen die fehlende M\u00f6glichkeit zur Durchsetzung ihrer Ausreisepflicht zugerechnet werden muss. Diese Unterscheidung hat auch Konsequenzen, beispielsweise hinsichtlich des Bezugs von Leistungen. Entsprechendem \u00c4nderungsbedarf werden wir nachkommen.\u201d (Z. 5053 ff.)<\/p>\n<p>Einmaliges Schwarzfahren mit Bus oder Bahn (und sei es aus Unkenntnis) kann die Abschiebung zur Folge haben:<br \/>\n\u201cDas Bundesamt f\u00fcr Migration und Fl\u00fcchtlinge ist m\u00f6glichst fr\u00fchzeitig \u00fcber die Einleitung eines Strafverfahrens zu informieren. Dazu werden wir \u00a7 8 Abs. 1a des Asylgesetzes \u00e4ndern.<br \/>\nWer sein Aufenthaltsrecht dazu missbraucht, um Straftaten zu begehen, muss unser Land verlassen.\u201d (Z. 5060 ff.)<\/p>\n<p>Der Rechtsstaat wird f\u00fcr Fl\u00fcchtlinge weiter eingeschr\u00e4nkt (oder was sonst ist mit praktikabler Ausgestaltung des Beschwerdeverfahrens zwecks Erh\u00f6hung der R\u00fcckf\u00fchrungsma\u00dfnahmen gemeint?):<br \/>\n\u201cAbschiebehaft und Ausreisegewahrsam, einschlie\u00dflich des Beschwerdeverfahrens, werden wir praktikabler ausgestalten, die Voraussetzungen absenken und klarer bestimmen. Ziel ist, die Zuf\u00fchrungsquoten zu R\u00fcckf\u00fchrungsma\u00dfnahmen deutlich zu erh\u00f6hen.\u201d (Z. 5069 ff.)<\/p>\n<p>Und die Anzahl der angeblich sicheren Herkunftsstaaten wird um 3 + x L\u00e4nder weiter erh\u00f6ht, so dass Abschiebungen in diese L\u00e4nder deutlich erleichtert werden:<br \/>\n\u201cZum Zwecke der Verfahrensbeschleunigung werden Algerien, Marokko und Tunesien sowie weitere Staaten mit einer regelm\u00e4\u00dfigen Anerkennungsquote unter f\u00fcnf Prozent zu sicheren Herkunftsstaaten bestimmt.\u201d (Z. 5074 ff.)<\/p>\n<p>War die AfD an diesen Koalitionsverhandlungen schon beteiligt?<br \/>\nUnd hat die SPD das wirklich alles unterschrieben?<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Sehr ung\u00fcnstig sind mit der neuen GroKo die Perspektiven f\u00fcr Fl\u00fcchtlinge. 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