{"id":40164,"date":"2018-02-08T18:24:11","date_gmt":"2018-02-08T17:24:11","guid":{"rendered":"https:\/\/www.schiebener.net\/wordpress\/?p=40164"},"modified":"2018-02-08T18:24:11","modified_gmt":"2018-02-08T17:24:11","slug":"welche-folgen-kann-der-koalitionsvertrag-fuer-die-kommunalpolitik-haben-i","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.schiebener.net\/wordpress\/welche-folgen-kann-der-koalitionsvertrag-fuer-die-kommunalpolitik-haben-i\/","title":{"rendered":"Welche Folgen kann der Koalitionsvertrag f\u00fcr die Kommunalpolitik haben? (I)"},"content":{"rendered":"<p><em>(Der Artikel ist heute <a href=\"http:\/\/sbl-fraktion.de\/?p=8273\" rel=\"noopener\" target=\"_blank\">zuerst auf der Website der Sauerl\u00e4nder B\u00fcrgerliste<\/a> erschienen.)<\/em><\/p>\n<p><strong>Kinderarmut und Familien<\/strong><\/p>\n<p>Hier gibt es einige begr\u00fc\u00dfenswerte Ank\u00fcndigungen \u2013 wenn sie denn tats\u00e4chlich umgesetzt werden:<br \/>\n\u201cWir werden ein Ma\u00dfnahmenpaket zur Bek\u00e4mpfung der Kinderarmut schn\u00fcren: Dazu wollen wir zur Entlastung einkommensschwacher Familien, insbesondere auch Alleinerziehender und kinderreicher Familien, den Kinderzuschlag erh\u00f6hen. Gemeinsam mit dem Kindergeld soll der Mindestbedarf des s\u00e4chlichen Existenzminimums (derzeit 399 Euro) gedeckt werden\u2026 Dabei m\u00fcssen wir pr\u00fcfen, wie Kinderzuschlag, Wohngeld, Kinderunterhalt und\/oder Unterhaltsvorschuss besser aufeinander abgestimmt werden k\u00f6nnen. Die Beantragung dieser Leistung f\u00fcr Familien wollen wir entb\u00fcrokratisieren und die Antragstellung dort, wo es m\u00f6glich ist, mit Antr\u00e4gen auf weitere Leistungen zusammenf\u00fchren. Wir wollen erreichen, dass Berechtigte die Leistung tats\u00e4chlich erhalten. \u201d (Zeile 701 ff.)<\/p>\n<p>\u201cAuch die Leistungen f\u00fcr Bildung und Teilhabe werden wir verbessern, Hemmnisse der Inanspruchnahme beseitigen, die Wirkung pr\u00fcfen und gezielt erh\u00f6hen. Leistungen sollen k\u00fcnftig m\u00f6glichst pauschal abgerechnet werden. Dort wo es m\u00f6glich ist, wollen wir Einzelantr\u00e4ge reduzieren und z. B. Schulen erm\u00f6glichen, gesammelte Antr\u00e4ge f\u00fcr die berechtigten Kinder diskriminierungsfrei zu stellen.\u201d (Z. 720 ff.)<\/p>\n<p>\u201cWir wollen die bestm\u00f6gliche Betreuung f\u00fcr unsere Kinder und die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Dazu unterst\u00fctzen wir L\u00e4nder und Kommunen weiterhin beim Ausbau des Angebots und bei der Steigerung der Qualit\u00e4t von Kinderbetreuungseinrichtungen und dem Angebot an Kindertagespflege sowie zus\u00e4tzlich bei der Entlastung von Eltern bei den Geb\u00fchren bis hin zur Geb\u00fchrenfreiheit.\u201d (Z. 735 ff.)<\/p>\n<p>\u201cWir werden einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter schaffen. Dabei werden wir auf Flexibilit\u00e4t achten, bedarfsgerecht vorgehen und die Vielfalt der in den L\u00e4ndern und Kommunen bestehenden Betreuungsm\u00f6glichkeiten der Kinder- und Jugendhilfe und die schulischen Angebote ber\u00fccksichtigen.\u201d (Z. 753 ff.)<\/p>\n<p>\u201cWir respektieren geschlechtliche Vielfalt. Alle Menschen sollen unabh\u00e4ngig von ihrer sexuellen Identit\u00e4t frei und sicher leben k\u00f6nnen \u2013 mit gleichen Rechten und Pflichten. Homosexuellen- und Transfeindlichkeit verurteilen wir und wirken jeder Diskriminierung entgegen.\u201d (Z. 793 ff.)<\/p>\n<p><strong>Seniorinnen und Senioren<\/strong><\/p>\n<p>Wenig konkret sind diese Aussagen:<br \/>\n\u201cWir wollen die Kommunen bei der Bew\u00e4ltigung des demografischen Wandels nachhaltig unterst\u00fctzen und die Menschen in den Mittelpunkt stellen. Die Rahmenbedingungen vor Ort wie auch auf Bundesebene wollen wir weiter verbessern und Vereinsamung entgegenwirken. Das bedeutet vor allem eine gute Infrastruktur in unseren Kommunen und den Aufbau eines seniorengerechten Wohnumfelds und einer entsprechenden Nachbarschaft. Wir setzen auf einen weiteren Ausbau unterschiedlicher und ortsnaher Beratungs-, Bildungs- und Unterst\u00fctzungsangebote sowie unterschiedlicher Wohnformen, um den vielf\u00e4ltigen Bed\u00fcrfnissen und W\u00fcnschen \u00e4lterer Menschen gerecht zu werden und die Selbstbestimmung im Alter zu erm\u00f6glichen.\u201d (Z. 1084 ff.)<\/p>\n<p><strong>Allgemeine Bildung und Schulen<\/strong><\/p>\n<p>Auch hier darf man auf die Umsetzung gespannt sein:<br \/>\n\u201cZur Verbesserung der Bildung werden wir eine Investitionsoffensive f\u00fcr Schulen auf den Weg bringen. Diese umfasst zus\u00e4tzlich zum laufenden Schulsanierungsprogramm die Unterst\u00fctzung der L\u00e4nder bei ihren Investitionen in die Bildungsinfrastruktur, insbesondere Ganztagsschul- und Betreuungsangebote, Digitalisierung und berufliche Schulen\u2026 Wir werden ganzt\u00e4gige Bildungs- und Betreuungsangebote f\u00fcr alle Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler im Grundschulalter erm\u00f6glichen. Wir werden deshalb einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung f\u00fcr alle Kinder im Grundschulalter schaffen. Daf\u00fcr werden wir gemeinsam mit den L\u00e4ndern die Angebote so ausbauen, dass der Rechtsanspruch im Jahre 2025 erf\u00fcllt werden kann. Der Bund stellt f\u00fcr Investitionen in Ganztagsschul- und Betreuungsangebote zwei Milliarden Euro zur Verf\u00fcgung. Bei der Umsetzung des Rechtsanspruchs werden wir auf Flexibilit\u00e4t achten, bedarfsgerecht vorgehen und die Vielfalt der in den L\u00e4ndern und Kommunen bestehenden Betreuungsm\u00f6glichkeiten der Kinder- und Jugendhilfe und die schulischen Angebote ber\u00fccksichtigen und darauf aufbauen. \u201d (Z. 1141 ff.)<\/p>\n<p><strong>Berufliche Bildung<\/strong><\/p>\n<p>\u201cIm Rahmen der Novelle des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) werden wir eine Mindestausbildungsverg\u00fctung im Berufsbildungsgesetz verankern. Das Gesetz soll bis zum 1. August 2019 beschlossen werden und zum 1. Januar 2020 in Kraft treten.\u201d (Z. 1234 ff.)<\/p>\n<p>\u201cUm die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu f\u00f6rdern und mehr Menschen die Ausbildung zu erm\u00f6glichen, wollen wir eine Initiative zur st\u00e4rkeren Nutzung der Teilzeitausbildung starten.\u201d (Z. 1296)<\/p>\n<p><strong>Digitale Infrastruktur<\/strong><\/p>\n<p>\u201cUnser Ziel lautet: Glasfaser in jeder Region und jeder Gemeinde, m\u00f6glichst direkt bis zum Haus. Schulen, Gewerbegebiete, soziale Einrichtungen in der Tr\u00e4gerschaft der \u00f6ffentlichen Hand und Krankenh\u00e4user werden wir bereits in dieser Legislaturperiode direkt an das Glasfasernetz anbinden.<br \/>\nDaf\u00fcr ist eine gemeinsame Kraftanstrengung von Telekommunikationsanbietern und Staat erforderlich. Wir gehen von einem \u00f6ffentlichen Finanzierungsbedarf von zehn bis zw\u00f6lf Milliarden Euro in dieser Legislaturperiode aus, die wir in einem Gigabitinvestitionsfonds verl\u00e4sslich bereitstellen.\u201d (Z. 1633 ff.)<\/p>\n<p><strong>Mobilit\u00e4t<\/strong><\/p>\n<p>Dies hat die GaGaGroKo im Kreistag des HSK gerade erst abgelehnt:<br \/>\n\u201cWir wollen, dass Mobilit\u00e4t \u00fcber alle Fortbewegungsmittel (z. B. Auto, \u00d6PNV, E-Bikes, Car- und Ride Sharing, Ruftaxen) hinweg geplant, gebucht und bezahlt werden kann und f\u00fchren deshalb eine digitale Mobilit\u00e4tsplattform ein, die neue und existierende Mobilit\u00e4tsangebote benutzerfreundlich miteinander vernetzt. Um dies zu erreichen, m\u00fcssen einheitliche, offene Standards entwickelt und eingehalten werden. Damit k\u00f6nnen Echtzeitdaten \u00fcber Verkehrstr\u00e4ger und -situation frei und zwischen allen \u00f6ffentlichen und privaten Betreibern von Verkehrssystemen und Anbietern von Informationssystemen ausgetauscht werden, um die Einf\u00fchrung von bundesweiten eTickets zu erm\u00f6glichen.\u201d (Z. 2133 ff.)<\/p>\n<p><strong>Gute Arbeit<\/strong><\/p>\n<p>\u201cAuch die Leistungen f\u00fcr Bildung und Teilhabe werden wir verbessern, Hemmnisse 2310 der Inanspruchnahme beseitigen, die Wirkung pr\u00fcfen und gezielt erh\u00f6hen\u2026 Die Eigenanteile zur gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in Kitas und Schulen und f\u00fcr Sch\u00fclerbef\u00f6rderung entfallen. Im Rahmen des bestehenden Teilhabepaketes soll allgemeine Lernf\u00f6rderung auch dann m\u00f6glich sein, wenn die Versetzung nicht unmittelbar gef\u00e4hrdet ist.\u201d (Z. 2310 ff.)<\/p>\n<p>\u201cWir wollen den Missbrauch bei den Befristungen abschaffen. Deshalb d\u00fcrfen Arbeitgeber mit mehr als 75 Besch\u00e4ftigten nur noch maximal 2,5 Prozent der Belegschaft sachgrundlos befristen. Bei \u00dcberschreiten dieser Quote gilt jedes weitere sachgrundlos befristete Arbeitsverh\u00e4ltnis als unbefristet zustande gekommen. Die Quote ist jeweils auf den Zeitpunkt der letzten Einstellung ohne Sachgrund zu beziehen.<br \/>\nDie Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes ist nur noch f\u00fcr die Dauer von 18 statt bislang von 24 Monaten zul\u00e4ssig, bis zu dieser Gesamtdauer ist auch nur noch eine einmalige statt einer dreimaligen Verl\u00e4ngerung m\u00f6glich.\u201d (Z. 2341 ff.)<\/p>\n<p>\u201cIm Teilzeit- und Befristungsrecht wird ein Recht auf befristete Teilzeit eingef\u00fchrt. Insbesondere f\u00fcr Frauen ist es wichtig, nach einer Familienphase ihre beruflichen Pl\u00e4ne voll verwirklichen zu k\u00f6nnen. Gegen\u00fcber dem Referentenentwurf zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts werden folgende \u00c4nderungen vereinbart:<br \/>\n1. Es besteht kein Anspruch auf Verl\u00e4ngerung oder Verk\u00fcrzung der Arbeitszeit oder vorzeitige R\u00fcckkehr zur fr\u00fcheren Arbeitszeit w\u00e4hrend der zeitlich begrenzten Teilzeitarbeit.<br \/>\n2. Der neue Teilzeitanspruch nach diesem Gesetz gilt nur f\u00fcr Unternehmen, die in der Regel insgesamt mehr als 45 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter besch\u00e4ftigen.<br \/>\n3. F\u00fcr Unternehmensgr\u00f6\u00dfen von 46 bis 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird eine Zumutbarkeitsgrenze eingef\u00fchrt\u201d (Z. 2391 ff.)<\/p>\n<p><strong>Industrie und Klima<\/strong><\/p>\n<p>Unverbindlicher geht es kaum:<br \/>\n\u201cDas gemeinsame Ziel, das sich die Weltgemeinschaft u. a. mit dem Pariser Abkommen gesetzt hat, ist die Realisierung einer emissionsarmen und klimaneutralen Mobilit\u00e4t. Hierzu m\u00fcssen alle Potenziale genutzt werden. Es ist daher von besonderer Bedeutung, dass der Weg zu einer nachhaltigen Mobilit\u00e4t technologieoffen und ohne politische Technologiefestlegung erfolgt. Die Politik ist gefordert, die richtigen Rahmenbedingungen und Grenzwerte zu setzen und deren Einhaltung zu \u00fcberwachen.\u201d (Z. 2624 ff.)<\/p>\n<p><strong>Fachkr\u00e4ftebedarf<\/strong><\/p>\n<p>Wann z\u00e4hlt ein Ausl\u00e4nder als \u201cFachkraft\u201d?<br \/>\n\u201cUm Deutschland f\u00fcr qualifizierte internationale Fachkr\u00e4fte noch attraktiver zu machen, wollen wir ein Fachkr\u00e4fteeinwanderungsgesetz verabschieden, mit dem wir den Zuzug qualifizierter Arbeitskr\u00e4fte nach Deutschland ordnen und steuern.<br \/>\nWir wollen den Anteil der Frauen im Erwerbsleben in Deutschland erh\u00f6hen. Damit leisten wir auch einen wesentlichen Beitrag zur Fachkr\u00e4ftesicherung.\u201d (Z. 2969 ff.)<\/p>\n<p><strong>Solide Finanzen<\/strong><\/p>\n<p>\u201cWir stellen die weitere Finanzierung der laufenden Ma\u00dfnahmen zur Entlastung von L\u00e4ndern und Kommunen bei den Fl\u00fcchtlingskosten (Integrationspauschale, Kosten der Unterkunft, unbegleitete minderj\u00e4hrige Fl\u00fcchtlinge) in den Jahren bis 2021 mit insgesamt weiteren acht Milliarden Euro sicher und gestalten sie gemeinsam \u2013 wo erforderlich \u2013 effizienter neu aus.\u201d (Z. 3080 ff.)<\/p>\n<p><strong>Energie<\/strong><\/p>\n<p>\u201cEine Voraussetzung f\u00fcr eine erfolgreiche Energiewende und Klimaschutzpolitik ist ein weiterer zielstrebiger, effizienter, netzsynchroner und zunehmend marktorientierter Ausbau der Erneuerbaren Energien. Unter diesen Voraussetzungen streben wir einen Anteil von etwa 65 Prozent Erneuerbarer Energien bis 2030 an und werden entsprechende Anpassungen vornehmen. Der Ausbau der Erneuerbaren Energien muss deutlich erh\u00f6ht werden, auch um den zus\u00e4tzlichen Strombedarf zur Erreichung der Klimaschutzziele im Verkehr, in Geb\u00e4uden und in der Industrie zu decken.\u201d (Z 3252 ff.)<br \/>\n\u201cWir werden \u2026<br \/>\n\u2022 beim weiteren Ausbau der Windenergie an Land einen besseren Interessenausgleich zwischen Erneuerbaren-Branche einerseits und Naturschutz- und Anwohneranliegen andererseits gew\u00e4hrleisten;<br \/>\n\u2022 durch eine bundeseinheitliche Regelung beim weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien (EE) die Standortgemeinden st\u00e4rker an der Wertsch\u00f6pfung von EE-Anlagen beteiligen und die M\u00f6glichkeiten einer Projektbeteiligung von B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrgern verbessern, ohne dass dies insgesamt zu Kostensteigerungen beim EE-Ausbau f\u00fchrt.\u201d (Z. 3285 ff.)<\/p>\n<p><strong>Fortsetzung folgt!<\/strong><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>(Der Artikel ist heute zuerst auf der Website der Sauerl\u00e4nder B\u00fcrgerliste erschienen.) 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