{"id":35308,"date":"2016-04-29T05:38:05","date_gmt":"2016-04-29T04:38:05","guid":{"rendered":"http:\/\/www.schiebener.net\/wordpress\/?p=35308"},"modified":"2016-04-29T19:37:59","modified_gmt":"2016-04-29T18:37:59","slug":"neuenrade-notwehr-oder-mord-falsche-frage-richtige-frage-wer-wen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.schiebener.net\/wordpress\/neuenrade-notwehr-oder-mord-falsche-frage-richtige-frage-wer-wen\/","title":{"rendered":"Neuenrade. Notwehr oder Mord? Falsche Frage &#8211; Richtige Frage: Wer wen?"},"content":{"rendered":"<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"aligncenter size-full wp-image-35312\" src=\"http:\/\/www.schiebener.net\/wordpress\/wp-content\/uploads\/2016\/04\/NotwehrWordle20160429.jpg\" alt=\"NotwehrWordle20160429\" width=\"700\" height=\"532\" srcset=\"https:\/\/www.schiebener.net\/wordpress\/wp-content\/uploads\/2016\/04\/NotwehrWordle20160429.jpg 700w, https:\/\/www.schiebener.net\/wordpress\/wp-content\/uploads\/2016\/04\/NotwehrWordle20160429-300x228.jpg 300w\" sizes=\"auto, (max-width: 709px) 85vw, (max-width: 909px) 67vw, (max-width: 984px) 61vw, (max-width: 1362px) 45vw, 600px\" \/><strong>29. April 2016. In der Nacht zum Dienstag, den 26.4., ist im sauerl\u00e4ndischen Neuenrade ein Einbrecher auf frischer Tat vom Hausbesitzer ertappt und erschossen worden. Der Westdeutschen Allgemeinen (WAZ) und den anderen Zeitungen der Funke-Mediengruppe ist zu entnehmen, dass \u201edie jetzt vorliegenden Obduktionsergebnisse die Darstellung des Hausherrn zu best\u00e4tigen (scheinen)\u201c.<\/strong><\/p>\n<p><em>(Ein Gastbeitrag von <a href=\"http:\/\/www.jurga.de\/1.html\" target=\"_blank\">Dr. Werner Jurga<\/a>)<\/em><\/p>\n<p>Denn, so das Online-Portal \u201e<a href=\"http:\/\/www.derwesten.de\/region\/kein-aufgesetzter-schuss-aimp-id11776471.html\" target=\"_blank\">der Westen<\/a>\u201c und die Printausgaben am 28.4., \u201ees war kein aufgesetzter Schuss\u201c, wie der zust\u00e4ndige Hagener Oberstaatsanwalt Gerhard Pauli mitteilte.\u00a0 Es ist also als erwiesen zu betrachten, dass der 63-j\u00e4hrige Rentner dem 18-j\u00e4hrigen Albaner nicht die Pistole direkt an den Kopf gehalten, sondern ihn aus einer gewissen, wenngleich geringen, Entfernung abgeknallt hat. Damit ist nach Ansicht der Strafverfolgungsbeh\u00f6rden offenbar die Voraussetzung erf\u00fcllt, eine Situation gebotener Notwehr zum Zwecke der Selbstverteidigung zu unterstellen.<\/p>\n<p>\u201eDie Ermittler haben bisher keine Zweifel an der Notwehr-Version des 63-J\u00e4hrigen\u201c hei\u00dft es im von Joachim Kappa signierten WAZ-Artikel. Das Konkurrenzblatt \u201e<a href=\"https:\/\/www.wa.de\/nordrhein-westfalen\/einbrecher-neuenrade-angeschosse-6346779.html\" target=\"_blank\">Westf\u00e4lischer Anzeiger<\/a>\u201c zitiert Pauli mit der Aussage, die Schussdistanz und der Einschuss lie\u00dfen darauf schlie\u00dfen, dass der Mann aus Notwehr geschossen hatte. Und w\u00f6rtlich aus einer Pressemitteilung der Kreispolizeibeh\u00f6rde M\u00e4rkischer Kreis: \u201eDas Obduktionsergebnis deckt sich mit der geschilderten Notwehrsituation.&#8220; Pressedezernent Oberstaatsanwalt Dr. Gerhard Pauli sozusagen als ideeller Nachfolger von Inspector Columbo: \u201edie Schussdistanz und der Einschuss\u201c. An dieser Stelle ein wichtiger Hinweis! Sollten Sie gegenw\u00e4rtig den Wunsch hegen, ihren Ehepartner oder Lebensgef\u00e4hrten, ihren Nebenbuhler oder sonst irgendjemanden, der nach ihrem Eigentum trachtet, ins Jenseits zu bef\u00f6rdern, kann ich nur dringend davon abraten, die Sichtweise der Staatsanwaltschaft Hamm ihren Mordpl\u00e4nen zugrunde zu legen.<\/p>\n<p>Normalerweise kommen Sie n\u00e4mlich nicht damit durch, wenn Sie anf\u00fchren, dass Sie die Knarre schlie\u00dflich nicht direkt an den Kopf gehalten, sondern ganz brav einen Meter Abstand gehalten, also in Notwehr h\u00e4tten. Das mag im M\u00e4rkischen Kreis funktionieren; ein Patentrezept f\u00fcr den perfekten Mord ist es aber nicht. Es stimmt zwar: \u201eWer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.\u201c So steht es im <a href=\"https:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/stgb\/__32.html\" target=\"_blank\">Strafgesetzbuch (StGB)<\/a>, und zwar in \u00a7 32 \u2013 im ersten Absatz. Allerdings steht im zweiten auch, was genau man unter Notwehr zu verstehen hat \u2013 n\u00e4mlich: \u201eNotwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenw\u00e4rtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.\u201c Nun gut, wir wissen, dass der Hausbesitzer den besagten Kopfschuss nicht \u201eaufgesetzt\u201c hatte. Was aber genau in der Nacht auf Dienstag um zwanzig nach zwei passiert ist&#8230; &#8211; wir m\u00fcssen glauben, was der Todessch\u00fctze erz\u00e4hlt. Die Ehefrau ist im Schlafzimmer geblieben, den Toten k\u00f6nnen wir nicht fragen, und sonst war niemand dabei.<\/p>\n<p>Der Rentner, dessen Name aus guten Gr\u00fcnden nicht \u00f6ffentlich ist, hat seine Version der ermittelnden Staatsanw\u00e4ltin Beatriz F\u00f6hring erz\u00e4hlt. Sie hat dazu gleich am Dienstag, also am Tag des Geschehens, eine Pressekonferenz gegeben, \u00fcber die <a href=\"https:\/\/www.wa.de\/nordrhein-westfalen\/einbrecher-neuenrade-angeschosse-6346779.html\" target=\"_blank\">Peter van der Beck (\u201eWestf\u00e4lischen Anzeiger\u201c)<\/a> und <a href=\"http:\/\/www.derwesten.de\/region\/sauer-und-siegerland\/obduktion-stuetzt-notwehr-aussage-des-ueberfallenen-jaegers-id11772319.html?onepage=true\" target=\"_blank\">Joachim Kappa (Westf\u00e4lische Rundschau)<\/a> berichten. Beide Artikel benutzen das Wort \u201eJ\u00e4ger\u201c in der \u00dcberschrift; denn der Hausbesitzer war einer. Insofern war der Waffenbesitz legal, auch der einer Pistole. Die braucht der J\u00e4ger, um angeschossenes Wild von seinen Qualen mit einem Fangschuss erl\u00f6sen zu k\u00f6nnen. Allerdings verlangt das Gesetz, auch den Revolver im Waffenschrank aufzubewahren \u2013 und nicht im Nachttisch, wie in diesem Fall. Nun gut, nur dort kann die Knarre allerdings von Nutzen sein, wenn mal ein Einbrecher zuschl\u00e4gt. Und Einbrecher sollen den braven Ort Neuenrade in letzter Zeit h\u00e4ufiger heimgesucht haben. Und das Haus liegt ziemlich abgelegen \u2013 direkt am Waldrand&#8230;<\/p>\n<p>Das Ehepaar habe geschlafen, \u201eTiefschlaf\u201c, als es um 2:20 Uhr durch Ger\u00e4usche geweckt worden sei. \u201eDem Paar ist sofort klar: Es muss sich um einen Einbrecher handeln\u201c (WR). Der Ehemann habe daraufhin, eigenen Angaben zufolge, die Waffe in die Hand genommen, das Zimmer verlassen und sei den Ger\u00e4uschen gefolgt, die aus einem Zimmer auf der gleichen Etage kamen. Die T\u00fcr ge\u00f6ffnet, jungen Mann mit Messer in der Hand gesehen, Todesangst bekommen, nicht lange \u00fcberlegt, sofort geschossen&#8230; Jetzt ermittelt die Staatsanwaltschaft Hamm wegen Totschlag. Das Ergebnis der Obduktion, wie gesagt, entlastet den Rentner: er hatte die Waffe \u201enicht aufgesetzt\u201c, sondern \u201eaus Zimmerdistanz\u201c geschossen. Der junge Mann \u2013 mit dem Messer in der Hand\u201c &#8211; habe \u201evor ihm\u201c gestanden. Der Artikel in der WR ist \u00fcberschrieben mit \u201eObduktion st\u00fctzt Notwehr-Aussage des \u00fcberfallenen J\u00e4gers\u201c. Es ist nicht sicher, dass der Autor Kappa diese \u00dcberschrift zu verantworten hat. Sicher ist nur, dass sie total bl\u00f6dsinnig und grob irref\u00fchrend ist.<\/p>\n<p>Die Eheleute sind n\u00e4mlich nicht \u201e\u00fcberfallen\u201c worden; deshalb kann auch von \u201eNotwehr\u201c beim besten Willen keine Rede sein. Der Ausl\u00f6ser des Ereignisses in der Nacht auf Dienstag in Neuenrade war ein Einbruch, nicht etwa ein \u00dcberfall. Das ist etwas anderes. Zum Beispiel auch deshalb, weil man im Zusammenhang mit einem \u00dcberfall von Notwehr sprechen k\u00f6nnte. Bei einem Einbruch, der eben kein Raub\u00fcberfall ist, von Notwehr zu sprechen, ist von vornherein absurd. Dass es die Staatsanwaltschaft dennoch tut, und zwar sowohl Oberstaatsanwalt Pauli als auch Staatsanw\u00e4ltin F\u00f6hring, ist haneb\u00fcchen und besorgniserregend. Es mag sein, dass die Strafverfolgungsbeh\u00f6rde, die tats\u00e4chlich wegen Totschlag ermittelt, mit diesem Notwehr-Gerede \u201enur\u201c die Bev\u00f6lkerung bes\u00e4nftigen m\u00f6chte. Selbst wenn dem so sein sollte \u2013 richtig w\u00e4re es nicht. Sollte die Staatsanwaltschaft jedoch tats\u00e4chlich in dem nicht aufgesetzten Revolver den Beleg f\u00fcr eine gebotene Notwehr erkennen, w\u00e4re dies ein Skandal.<\/p>\n<p>Nein, es kann nicht darum gehen, es geht mir jedenfalls nicht darum, einen \u00e4lteren Herrn jahrelang in ein Gef\u00e4ngnis wegzusperren. Es geht mir nicht darum, dass der Staat seinen Strafanspruch geltend macht. Mir geht es darum, dass die Justiz, dass die Beh\u00f6rden ein klares Zeichen setzen f\u00fcr den Wert einen Menschenlebens. Prinzipiell schon mal und auch umst\u00e4ndehalber. Joachim Kappa beschreibt in seinem \u2013 bereits erw\u00e4hnten &#8211; WR-Artikel die Stimmung in der ortsans\u00e4ssigen Bev\u00f6lkerung. Ich zitiere die entsprechende Passage ausf\u00fchrlich: \u201eDie juristischen Feinheiten interessieren die Menschen in dem 1166-Seelen-Ort im M\u00e4rkischen Kreis nicht&#8230; Gleichwohl, der Einbruch und seine t\u00f6dlichen Folgen sind in aller Munde. Namentlich aber tritt niemand in Erscheinung und sagt etwas zu dem Vorfall. Das \u00fcberrascht nicht. Wer will \u00f6ffentlich in die Rolle des Richters schl\u00fcpfen und sein Urteil f\u00e4llen?\u201c Diese rhetorische Frage jedoch verr\u00e4t mehr \u00fcber die Restskrupel des Lokaljournalisten als \u00fcber die Gem\u00fctslage der Neuenrader.<\/p>\n<p>Denn freilich wei\u00df Kappa, dass sein Unbehagen, in die Rolle des Richters zu schl\u00fcpfen, keineswegs das Denken der D\u00f6rfler widerspiegelt. Man will nur nicht \u201e\u00f6ffentlich\u201c. d.h. gegen\u00fcber einem Mann von der Zeitung, Dinge sagen, von denen man schon ahnt, dass sie sich irgendwie nicht geh\u00f6ren. Der M\u00e4rkische Kreis ist nicht der Erzgebirgskreis, Neuenrade ist nicht Freital. Doch der Unterschied ist eher graduell als prinzipiell. \u201eVerst\u00e4ndnis f\u00fcr die Opfer\u201c, hei\u00dft die Zwischen\u00fcberschrift \u2013 und \u201eOpfer\u201c, dreimal d\u00fcrfen sie raten, sind freilich der J\u00e4ger mit Gattin und nicht etwa der Totgeschossene, der Einbrecher aus der Unterkunft. Es folgt der Text: \u201eDie Stimmung allerdings ist an diesem Tag eindeutig. Das Verst\u00e4ndnis f\u00fcr das Verhalten des \u00fcberfallenen Opfers \u00fcberwiegt&#8230;\u201c &#8211; nochmal: niemand ist \u00fcberfallen worden, und es ist zumindest ungew\u00f6hnlich, jemanden, der aus der N\u00e4he jemanden in den Kopf schie\u00dft, als Opfer zu bezeichnen. Weshalb Kappa den Konzessivnebensatz dranh\u00e4ngt \u201e&#8230;auch wenn der Tod des 18-J\u00e4hrigen betroffen macht.\u201c<\/p>\n<p>Weiter im Text: \u201e`Und hoffentlich merken sich andere Einbrecher dieses Ende\u00b4, sagt eine 48-J\u00e4hrige.\u201c &#8211; Meine liebe 48-j\u00e4hrige Mitb\u00fcrgerin aus Neuenrade! Haben Sie sich wirklich ganz genau \u00fcberlegt, was Sie dem Herrn von der Westf\u00e4lischen Rundschau da gesagt haben?! Haben Sie sich \u00fcberlegt, was die \u201eanderen Einbrecher\u201c wohl machen werden, wenn sie sich \u201edieses Ende\u201c merken sollten? Wenn die nicht ihren Beruf aufgeben und umschulen, sondern auch weiterhin einbrechen, aber trotzdem einfach keinen Bock darauf haben, sich von durchgeknallten Wohlstandsb\u00fcrgern die Birne wegballern zu lassen? Wenn die sich, sozusagen umst\u00e4ndehalber, einfach mal die einfache Frage stellen: \u201eWer wen?\u201c Gn\u00e4\u00b4 Frau, Sie k\u00f6nnen doch nicht allen Ernstes wollen, dass die im M\u00e4rkischen Kreis t\u00e4tigen Einbrecher sich wirklich merken! Und dann stellen Sie sich nur einmal vor, bei denen w\u00fcrden sogar auch Rachemotive, die Ihnen selbstverst\u00e4ndlich v\u00f6llig fremd sind, mit hineinspielen&#8230;<\/p>\n<p>Warum hat der Hauseigent\u00fcmer, als er die Ger\u00e4usche geh\u00f6rt hatte, nicht einfach die Schlafzimmert\u00fcr abgeschlossen und die Polizei angerufen? Selbst wenn es in der Walachei etwas l\u00e4nger dauern sollte, bis die Streife da ist&#8230; &#8211; im verriegelten Schlafzimmer w\u00e4ren seine Frau und er doch sicher gewesen. Mit der Knarre in der Hand. Warum ist er zu dem Einbrecher hingegangen? Was wollte er von ihm? Was hat er wohl gedacht, was passieren w\u00fcrde? Er hatte die Pistole mitgenommen, die er f\u00fcr diesen Fall und zu diesem Zweck, und zwar nur zu diesem Zweck, im Nachttisch aufbewahrt hatte. H\u00e4tte der Einbrecher irgendetwas tun k\u00f6nnen, was ihm nicht das Leben gekostet h\u00e4tte? Der albanische Bursche hatte, sagt der J\u00e4ger, ein Messer in der Hand. St\u00f6rt so ein Messer nicht, wenn man in m\u00f6glichst kurzer Zeit m\u00f6glichst wertvolle und gut zu transportierende Dinge finden will? Ich denke, die Polizei d\u00fcrfte l\u00e4ngst wissen, ob der 18-j\u00e4hrige Albaner das Messer wirklich in der Hand hatte.<\/p>\n<p>Es gilt die Unschuldsvermutung. Niemandem steht es an, auch mir nicht, \u00f6ffentlich in die Rolle des Richters schl\u00fcpfen. Ich darf aber meine Meinung \u00fcber das \u00e4u\u00dfern, was ich gelesen habe. Was eine relativ breite \u00d6ffentlichkeit findet, weil er nicht nur die beiden lokalen Zeitungsgruppen \u00fcber diesen Vorgang berichten. Ich will mich dazu \u00e4u\u00dfern, weil ich finde, dass hier in bedenklicher Weise Ma\u00dfst\u00e4be ins Rutschen geraten. Nochmal: es geht mir nicht darum, einen alten Knacker im Knast schmoren zu sehen. Es geht mir um Respekt vor dem menschlichen Leben. Ich will keine amerikanischen Verh\u00e4ltnisse, wo Leute irgendwelche Killer, die arme schwarze Ganoven abgeknallt haben, als Helden verehren und deren Konterfei auf ihre T-Shirts drucken. Ich kann ein entmenschlichtes Geschw\u00e4tz wie etwa das der 48-j\u00e4hrigen Nachbarin nicht ertragen! Ich m\u00f6chte nicht in einem Land leben, in dem die todesstrafende Selbstjustiz salonf\u00e4hig wird. In dem an sich wohlmeinende Lokalredakteure in erschreckender Weise T\u00e4ter und Opfer verwechseln.<\/p>\n<p>Das, was in der Nacht von Montag auf Dienstag im sauerl\u00e4ndischen Neuenrade passiert ist, war keine <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/StGB\/32.html\" target=\"_blank\">Notwehr<\/a>. Der T\u00e4ter hat sich (und seine Frau) nicht im sicheren Schlafzimmer gesch\u00fctzt, sondern sich vorbereitet und geplant auf dem Weg gemacht. Er wusste genau, wo er sein Opfer vorfinden wird. Der albanische Junge war v\u00f6llig \u00fcberrascht. Der Hausbesitzer hat heimt\u00fcckisch gehandelt. Er hat nicht gewarnt, er hat nicht \u201eH\u00e4nde hoch oder ich schie\u00dfe!\u201c befohlen, er hat ohne Vorwarnung und \u2013 eigenen Angaben zufolge \u2013 ohne nachzudenken, also ohne jeden Skrupel, geschossen. Er hat, obgleich ihm dies als ge\u00fcbter Sch\u00fctze zweifellos m\u00f6glich gewesen w\u00e4re, nicht in die Beine, sondern in den Kopf geschossen. Er hat in klarer T\u00f6tungsabsicht gehandelt. Wenn neben dem zweifellos gegebenem objektiven Mordmerkmal der Heimt\u00fccke auch noch starke Indizien f\u00fcr ein subjektives Mordmerkmal, etwa \u201eHabgier\u201c oder \u201esonstige niedrige Beweggr\u00fcnde\u201c, g\u00e4be, m\u00fcsste die Staatsanwaltschaft Hamm wegen <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/StGB\/211.html\" target=\"_blank\">Mord<\/a> ermitteln.<\/p>\n<p>Es ist gut, dass die Staatsanwaltschaft dies erst gar nicht in Erw\u00e4gung zieht. Der Bundesjustizminister hat gute Gr\u00fcnde f\u00fcr sein Vorhaben, <a href=\"http:\/\/www.spiegel.de\/panorama\/justiz\/heiko-maas-will-zwingende-lebenslange-haft-fuer-mord-abschaffen-a-1084124.html\" target=\"_blank\">den Mordparagraphen grundlegend reformieren<\/a> zu wollen. Ganz abgesehen davon, dass er mit seiner noch aus der Nazizeit stammenden T\u00e4tertypenlehre wesensm\u00e4\u00dfig nicht in unser Strafrecht passt \u2013 bei Mord gibt es nur ein Strafma\u00df: lebensl\u00e4nglich. Das Bundesverfassungsgericht hatte Druck gemacht, so dass heute nach f\u00fcnfzehn Jahren Haft \u00fcberpr\u00fcft wird. F\u00fcr den Rentner aus dem Sauerland k\u00f6nnte dies jedoch lebensl\u00e4nglich sein. Ein Strafma\u00df, f\u00fcr das angesichts dieser Tatumst\u00e4nde gewiss niemand Verst\u00e4ndnis h\u00e4tte. Allerdings: ginge de streng nach den Buchstaben des Gesetzes, m\u00fcsste wegen Mord ermittelt werden. Denn auch ein subjektives Mordmerkmal kann nicht a priori ausgeschlossen werden. Die Einlassung, der T\u00e4ter habe in Notwehr gehandelt, also seine Frau und sich sch\u00fctzen wollen, ist offensichtlich absurd. Er wollte \u2013 im f\u00fcr ihn g\u00fcnstigsten Fall \u2013 sein Eigentum sch\u00fctzen.<\/p>\n<p>\u201eWer einen Menschen t\u00f6tet, ohne M\u00f6rder zu sein\u201c, so schreibt es der <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/StGB\/212.html\" target=\"_blank\">\u00a7 212, Abs. 1 StGB<\/a> vor, \u201ewird als Totschl\u00e4ger mit Freiheitsstrafe nicht unter f\u00fcnf Jahren bestraft.\u201c Ein Strafma\u00df, das auch nicht gerade von Pappe w\u00e4re, und angesichts des Verlaufs der \u00f6ffentlichen Debatte gewiss einen Schock f\u00fcr die braven Sauerl\u00e4nder ausl\u00f6sen w\u00fcrde. Wir wissen aus dem Fall Hoene\u00df, dass ein Erstt\u00e4ter schon nach Verb\u00fc\u00dfung der H\u00e4lfte der Strafe freigelassen werden kann. Das w\u00e4ren immer noch zweieinhalb Jahre. Es bedeutet nicht, sich zum Richter aufzuspielen, wenn man konstatiert, dass es darunter nicht gehen wird. Ich werde aufmerksam verfolgen, wie die Sache weitergeht, was diese kuriosen Erkl\u00e4rungen der Strafverfolgungsbeh\u00f6rden zu bedeuten haben. Notwehr liegt in dieser Angelegenheit nicht vor, und ich hielte es f\u00fcr verheerend, wenn die Justiz das Signal aussenden w\u00fcrde, es sei vertretbar, einen Einbrecher abzuknallen.<\/p>\n<p>Der Hausbesitzer hat nicht aus Notwehr gehandelt, er hat vors\u00e4tzlich get\u00f6tet. Zum Schluss ein kleines Gedankenspiel. H\u00e4tte, h\u00e4tte, Fahrradkette. Stellen Sie sich vor, der albanische Einbrecher h\u00e4tte das Messer tats\u00e4chlich griffbereit in einer Hand gehalten, seine Lebensgefahr erkannt und es dem J\u00e4ger blitzschnell, also bevor der h\u00e4tte abdr\u00fccken k\u00f6nnen, in die Brust gerammt. Auch nicht sch\u00f6n, aber \u2013 ohne Zweifel: das w\u00e4re wirklich Notwehr gewesen. Jetzt frage ich Sie: welches Strafma\u00df w\u00fcrde den 18-j\u00e4hrigen Jungen vor Gericht erwarten? Wir kennen den \u00a7 32 StGB: \u201eWer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.\u201c Jetzt mal unter uns: glauben Sie wirklich, der kleine Schurke w\u00fcrde in diesem Fall leer ausgehen? Oder, anders gefragt: glauben Sie wirklich, der rechtschaffene Sauerl\u00e4nder werde sich demn\u00e4chst vor dem Landgericht Hagen mindestens f\u00fcnf Jahre einfangen? Nein, Sie glauben weder das eine noch das andere. Ich auch nicht so recht. Ich sag\u00b4s ja: Die Frage ist immer \u201eWer wen?\u201c Es kommt halt darauf an, wer wen in die ewigen Jagdgr\u00fcnde schickt.<\/p>\n<p>Werner Jurga<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>29. April 2016. In der Nacht zum Dienstag, den 26.4., ist im sauerl\u00e4ndischen Neuenrade ein Einbrecher auf frischer Tat vom Hausbesitzer ertappt und erschossen worden. 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