{"id":35171,"date":"2016-04-12T22:19:46","date_gmt":"2016-04-12T21:19:46","guid":{"rendered":"http:\/\/www.schiebener.net\/wordpress\/?p=35171"},"modified":"2016-04-12T22:19:46","modified_gmt":"2016-04-12T21:19:46","slug":"naturdenkmal-in-amecke-im-zweifel-noch-einmal-nachfragen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.schiebener.net\/wordpress\/naturdenkmal-in-amecke-im-zweifel-noch-einmal-nachfragen\/","title":{"rendered":"Naturdenkmal in Amecke &#8211;  Im Zweifel noch einmal nachfragen"},"content":{"rendered":"<p><strong>Der Sachverhalt <\/strong><\/p>\n<p>In der Ortslage Amecke befindet sich am Sorpebach eine alte Eiche, die als Naturdenkmal gesch\u00fctzt ist. Im Bereich um die Eiche wurden jetzt umfangreiche Abgrabungen, Verf\u00fcllungen und Verdichtungen vorgenommen. Diese Ma\u00dfnahmen d\u00fcrften sicherlich dazu f\u00fchren, dass die Vitalit\u00e4t und die Lebensdauer des Baumes beeintr\u00e4chtigt werden.<\/p>\n<p>Die Naturdenkmalverordnung des Hochsauerlandkreises untersagt in \u00a7 2 solche Ma\u00dfnahmen im Kronen- und Wurzelbereich eines Naturdenkmals ausdr\u00fccklich.<\/p>\n<p>Der Hochsauerlandkreis hat die Aufgabe, diese B\u00e4ume im Auftrag der \u00d6ffentlichkeit zu erhalten und zu sch\u00fctzen. Die Folgekosten durch falsche Ma\u00dfnahmen k\u00f6nnen erheblich sein und m\u00fc\u00dften wieder durch die Allgemeinheit getragen werden.<\/p>\n<p><strong>Die Fragen<\/strong><\/p>\n<p>Die Sauerl\u00e4nder B\u00fcrgerliste fragte deshalb bei der Unteren Landschaftsbeh\u00f6rde am 29.03.2016 folgendes nach:<\/p>\n<p>1. Von wem wurden die Bauma\u00dfnahmen im Kronenbereich des Baumes genehmigt?<\/p>\n<p>2. Wurden die entsprechenden Vorschriften und Normen f\u00fcr den Baumschutz auf Baustellen, die in der RAS-LP 4 und DIN 18920 festgelegt sind, eingehalten?<\/p>\n<p>3. Wurde f\u00fcr die Bauma\u00dfnahmen im Kronenbereich eine Befreiung von der Naturdenkmalverordnung beantragt und erteilt? Wenn Ja: wann und von wem?<\/p>\n<p>4. Wenn nein, welche Ma\u00dfnahmen hat der Hochsauerlandkreis angeordnet, um die entstandenen Sch\u00e4den wieder r\u00fcckg\u00e4ngig zu machen?<\/p>\n<p>5. Falls eine Befreiung von der Naturdenkmalverordnung erteilt worden ist, womit wurde dieser erhebliche Eingriff begr\u00fcndet? Wurden gutachterliche Stellungnahmen eingeholt?<\/p>\n<p>6. Welche Ma\u00dfnahmen wurden vom Hochsauerlandkreis angeordnet, um zuk\u00fcnftige Sch\u00e4den am Baum und ein Nachlassen seiner Vitalit\u00e4t zu vermeiden?<\/p>\n<p>\u2026 und erhielt mit Datum vom 29.03.2016 die Antwort.<\/p>\n<p><strong>Die Antwort<\/strong><\/p>\n<p>\u201eSehr geehrter Herr Loos,<\/p>\n<p>f\u00fcr die Beantwortung Ihrer Fragen bedarf es der Klarstellung, dass Abgrabungen, Verf\u00fcllungen und Verdichtungen nicht im Kronenbereich eines Baumes durchgef\u00fchrt werden k\u00f6nnen, sondern im Wurzelbereich. Somit werden Ihre Fragen als auf den Wurzelbereich bezogen beantwortet.<\/p>\n<p>1. Es wurde keine Genehmigung, sondern eine Befreiung erteilt. Daf\u00fcr ist die untere Land-schaftsbeh\u00f6rde des HSK zust\u00e4ndig.<\/p>\n<p>2. Die Vorschriften und Normen f\u00fcr Baustellen wurden in der Befreiung festgeschrieben.<\/p>\n<p>3. Die Befreiung wurde am 22.02.2016 von den Inhabern des Wegerechts auf der betroffenen Fl\u00e4che beantragt. Der vorzeitige Ma\u00dfnahmebeginn wurde durch die untere Land-schaftsbeh\u00f6rde genehmigt und die Ma\u00dfnahmen von einem Mitarbeiter beaufsichtigt. Die Befreiung konnte formal erst am 04.04.2016 erteilt werden, da der Landschaftsbeirat sich nicht ge\u00e4u\u00dfert hat und somit 6 Wochen Frist abzuwarten waren.<\/p>\n<p>4. entf\u00e4llt, da Befreiung erteilt wurde<\/p>\n<p>5. Ein erheblicher Eingriff liegt gar nicht vor. Es ist die Spezialvorschrift des \u00a7 69 LG NW anzuwenden: Eine Befreiung kann nach \u00a7 69 Abs. 1 Buchst. aa) LG NW erteilt werden, wenn die Durchf\u00fchrung der ND-Verordnung im Einzelfall zu einer nicht beabsichtigten H\u00e4rte f\u00fchren w\u00fcrde und eine Abweichung mit den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu vereinbaren ist. Ohne Befreiung w\u00e4re das Flurst\u00fcck 126 nicht bebaubar. Das Wegerecht auf Flurst\u00fcck 125 w\u00fcrde praktisch ausgehebelt. Somit liegt eine nicht beabsichtigte H\u00e4rte vor. Die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege werden gewahrt, wenn die Auflagen eingehalten werden. Der Eingriff in die Lebensfunktionen des Baumes wird damit auf ein Minimum reduziert, so dass eine Befreiung erteilt werden kann.<\/p>\n<p>6. Es wurden folgende Nebenbestimmungen festgesetzt: -Das gesamte Bauvorhaben zur Errichtung der Zuwegung entsprechend Ihrem Antrag zum Flurst\u00fcck 126 in der Flur 5 der Gemarkung Amecke ist unter Ber\u00fccksichtigung der DIN 18920 (Schutz von B\u00e4umen bei Bauma\u00dfnahmen) ohne Abgrabung oder sonstige mechanische Eingriffe in den Wurzelraum der gesch\u00fctzten Eiche auszuf\u00fchren. Die Befahrung des Wurzelraumes au\u00dferhalb des geplanten Weges beziehungsweise dessen Inanspruchnahme im Rahmen der Bauma\u00dfnahme zur Lagerung von Ger\u00e4ten und \/ oder Material ist nicht zul\u00e4ssig. Die Entw\u00e4sserung des Weges ist derart einzurichten, dass abflie\u00dfendes Wasser dem Wurzelraum zuflie\u00dft und nicht abgeleitet wird. -Die Wegetrasse ist vor Beginn der Bauma\u00dfnahme im Gel\u00e4nde abzustecken. -Vor Beginn der Bauausf\u00fchrung ist im Rahmen eines Ortstermins mit dem beauftragten Bauunternehmer und der Unteren Landschaftsbeh\u00f6rde die Detailausf\u00fchrung abzustimmen.\u201c<\/p>\n<p><strong>Noch mehr Fragen <\/strong><\/p>\n<p>Manche Antworten kommen der SBL\/FW etwas spanisch vor. Darum schickte Fraktionssprecher Reinhard Loos am 12.04.2016 eine weitere Anfrage an den Landrat. Hier ist sie:<\/p>\n<p>Sehr geehrter Herr Landrat,<br \/>\nsehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,<br \/>\nwir bedanken uns f\u00fcr Ihr Antwortschreiben vom 04.04.2016. Um den Sachverhalt weiter zu konkretisieren, bitten wie gleichzeitig um Antwort auf einige weitere Fragen.<br \/>\nUnter 3. schreiben Sie: \u201eDie Befreiung wurde am 22.02.2016 von den Inhabern des Wegerechts auf der betroffenen Fl\u00e4che beantragt. Der vorzeitige Ma\u00dfnahmebeginn wurde durch die untere Landschaftsbeh\u00f6rde genehmigt \u2026. Die Befreiung konnte formal erst am 04.04.2016 erteilt werden, da der Landschaftsbeirat sich nicht ge\u00e4u\u00dfert hat und somit 6 Wochen Frist abzuwarten waren.\u201c<br \/>\nUnsere Frage: Wann und wie wurde der Landschaftsbeirat in den Vorgang einbezogen?<br \/>\nUnter 5. schreiben Sie: \u201e\u2026 Ohne Befreiung w\u00e4re das Flurst\u00fcck 126 nicht bebaubar. Das Wegerecht auf Flurst\u00fcck 125 w\u00fcrde praktisch ausgehebelt. \u2026\u201c<br \/>\nWir fragen: Handelt es sich bei der Zufahrt im Bereich des Naturdenkmals um die einzige m\u00f6gliche Zuwegung zu diesem Gel\u00e4nde?<br \/>\nSie schreiben unter 6., dass &#8222;vor Beginn der Bauausf\u00fchrung&#8220; die Ma\u00dfnahme mit der ULB abzustimmen ist. Die Befreiung der ULB stammt vom 04.04.2016. Da war die Ausschachtung und Schotterung f\u00fcr den Weg aber schon l\u00e4ngst durchgef\u00fchrt worden.<br \/>\nWir fragen: Wann hat die Abstimmung der Bauma\u00dfnahme mit der ULB stattgefunden, und welche Ortstermine gab es?<br \/>\nGrundlage der Bebauung ist offensichtlich ein von der Stadt Sundern aufgestellter Bebauungsplan aus dem Jahre 2005.<br \/>\nFrage: Wurde im damaligen Verfahren die Stadt Sundern durch den Hochsauerland\u00adkreis auf die Problematik des Naturdenkmals aufmerksam gemacht und wurden alternative Zuwegungen untersucht?<br \/>\nIn anderen Kreisen ist es \u00fcblich bei solchen Ma\u00dfnahmen, die Naturdenkmale beeintr\u00e4chtigen k\u00f6nnen, gutachterliche Stellungnahmen einzuholen.<br \/>\nWarum hat der Hochsauerlandkreis in diesem Fall darauf verzichtet?<br \/>\nWann und wie oft war ein Mitarbeiter der Unteren Landschaftsbeh\u00f6rde vor Ort, um die Ma\u00dfnahmen zu beaufsichtigen?<\/p>\n<p><strong>Das Res\u00fcmee \u2026.<\/strong><br \/>\n\u2026 ziehen wir sp\u00e4ter, wenn uns die Antworten auf die weiteren Fragen vorliegen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Sachverhalt In der Ortslage Amecke befindet sich am Sorpebach eine alte Eiche, die als Naturdenkmal gesch\u00fctzt ist. 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