{"id":33940,"date":"2015-11-11T23:31:31","date_gmt":"2015-11-11T22:31:31","guid":{"rendered":"http:\/\/www.schiebener.net\/wordpress\/?p=33940"},"modified":"2015-11-11T23:31:31","modified_gmt":"2015-11-11T22:31:31","slug":"tatort-amtsgericht-brilon-wie-fluechtlinge-kriminalisiert-werden","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.schiebener.net\/wordpress\/tatort-amtsgericht-brilon-wie-fluechtlinge-kriminalisiert-werden\/","title":{"rendered":"\u201cTatort\u201d Amtsgericht Brilon: wie Fl\u00fcchtlinge kriminalisiert werden."},"content":{"rendered":"<p><strong>Brilon. (<a href=\"http:\/\/sbl-fraktion.de\/?p=6237\" target=\"_blank\">sbl<\/a>) Wie k\u00f6nnen Ausl\u00e4nderbeh\u00f6rden eine <u>inhaltliche<\/u> Befassung mit Asylantr\u00e4gen \u201cvermeiden\u201d? Indem man Fl\u00fcchtlinge nur wegen ihrer Einreise zu Straft\u00e4tern \u201cmacht\u201d, mit Unterst\u00fctzung der Justiz. Dann ist die Abschiebung leichter durchzuf\u00fchren, denn angebliche Straft\u00e4ter genie\u00dfen ja keinen Schutz, und die Kriminalit\u00e4tsstatistik \u00fcber Fl\u00fcchtlinge wird auch \u201cgestaltet\u201d.<br \/>\n<\/strong><\/p>\n<p><em>(Der Artikel ist heute zuerst <a href=\"http:\/\/sbl-fraktion.de\/?p=6237\" target=\"_blank\">auf der Website der Sauerl\u00e4nder B\u00fcrgerliste<\/a> erschienen.)<\/em><\/p>\n<p>So etwas war am Montag (09.11.) wieder beim Amtsgericht Brilon zu beobachten, in einer Strafverhandlung gegen einen Fl\u00fcchtling, unter Vorsitz von Richter X.<\/p>\n<p>Der Fl\u00fcchtling aus dem Kosovo war im April 2015 mit Ehefrau und 4 Kindern (im Alter von 14 \u2013 19 Jahren) nach Deutschland eingereist, ohne Zwischenaufenthalt in einem anderen Land, und hatte hier umgehend f\u00fcr sich und die Familie Asyl beantragt. Die Familie wird im Kosovo verfolgt, weil sie einer Minderheitsgruppe angeh\u00f6rt.<\/p>\n<p>Doch die Staatsanwaltschaft Arnsberg hatte gegen den Familienvater ein Strafverfahren eingeleitet, wegen illegaler Einreise und illegalen Aufenthalts. Der Fl\u00fcchtling und seine Familie seien im April 2015 ohne Visum eingereist (kein Witz, das wurde ihm tats\u00e4chlich vorgehalten!). Wichtige Daten hatte die Staatsanwaltschaft zudem falsch dargestellt.<br \/>\nDie Informationen zu Einreise und Aufenthalt hat die Staatsanwaltschaft mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit vom Ausl\u00e4nderamt des HSK erhalten.<\/p>\n<p>Zur Gerichtsverhandlung hatte der Familienvater als Dolmetscherin seine 18j\u00e4hrige Tochter mitgebracht, die hervorragend Deutsch spricht. Die Tochter hatte sich bereits mehr als eine Woche vorher beim Gericht angemeldet und wurde von der Gesch\u00e4ftsstelle des Amtsgerichts darauf hingewiesen, dass sie in der Verhandlung zur wahrheitsgem\u00e4\u00dfen \u00dcbersetzung verpflichtet w\u00fcrde. Sie konnte also davon ausgehen, dass sie vor Gericht f\u00fcr ihren Vater \u00fcbersetzen d\u00fcrfe \u2013 bis zur Verhandlung. Dort stellte sich dann heraus, dass der Richter X selbst eine Dolmetscherin hatte bestellen lassen. Die Tochter wurde nicht zugelassen und auf die Zuh\u00f6rerpl\u00e4tze verwiesen. Die \u201camtliche\u201d Dolmetscherin machte einen v\u00f6llig \u00fcberforderten Eindruck, was die als Zuh\u00f6rerin anwesende Tochter fast zur Verzweiflung brachte. Jedenfalls war \u00fcber diese \u201camtliche\u201d Dolmetscherin keine effektive Kommunikation zwischen Gericht und angeklagtem Fl\u00fcchtling m\u00f6glich.<\/p>\n<p>Nun gibt es f\u00fcr die angeblich illegale Einreise von Fl\u00fcchtlingen die \u201cGenfer Fl\u00fcchtlingskonvention\u201d (GFK) aus dem Jahr 1951 und ein dazu geh\u00f6riges Protokoll aus dem Jahr 1967, \u201c\u00fcber die Rechtsstellung der Fl\u00fcchtlinge\u201d. 145 Staaten sind beigetreten, darunter auch Deutschland.<br \/>\nIn Artikel 31 der GFK hei\u00dft es u.a.:<br \/>\n<em>\u201cDie vertragschlie\u00dfenden Staaten werden wegen unrechtm\u00e4\u00dfiger Einreise oder Aufenthalts keine Strafen gegen Fl\u00fcchtlinge verh\u00e4ngen, die unmittelbar aus einem Gebiet kommen, in dem ihr Leben oder ihre Freiheit im Sinne von Artikel 1 bedroht waren und die ohne Erlaubnis in das Gebiet der vertragschlie\u00dfenden Staaten einreisen oder sich dort aufhalten, vorausgesetzt, dass sie sich unverz\u00fcglich bei den Beh\u00f6rden melden und Gr\u00fcnde darlegen, die ihre unrechtm\u00e4\u00dfige Einreise oder ihren unrechtm\u00e4\u00dfigen Aufenthalt rechtfertigen.\u201d<\/em><br \/>\nAll diese Voraussetzungen hatte der angeklagte Fl\u00fcchtling erf\u00fcllt.<\/p>\n<p>Doch Richter X behauptete, die GFK sei f\u00fcr den Fl\u00fcchtling nicht g\u00fcltig, da er vor seiner Flucht aus dem Kosovo nach Deutschland \u201cfreiwillig\u201d aus Deutschland ausgereist sei. Tats\u00e4chlich hatte sich der Fl\u00fcchtling bereits fr\u00fcher in Deutschland aufgehalten. Im Juli 2012 wurde er in einem B\u00fcro der Ausl\u00e4nderbeh\u00f6rde in Meschede (wo er zur Verl\u00e4ngerung seiner Duldung erschienen war) verhaftet und in Handschellen f\u00fcr 2 Wochen in die Abschiebehaftanstalt in B\u00fcren gebracht. Dann wurde er (wie viele andere Fl\u00fcchtlinge aus dem Kosovo, die sich im HSK aufhielten) zwangsweise abgeschoben. Ihm dann vorzuhalten, er sei \u201cfreiwillig\u201d ausgereist, wirkt als Hohn. Wei\u00df Richter X, was eine Abschiebehaft bedeutet??<\/p>\n<p>Das Verfahren endete damit, dass Richter X die von der Staatsanwaltschaft beantragte Strafe verh\u00e4ngte: 90 Tagess\u00e4tze zu je 15 Euro. Tats\u00e4chlich erh\u00e4lt der Fl\u00fcchtling jedoch keine 15 Euro, sondern nur 6,38 Euro am Tag ausgezahlt (gem\u00e4\u00df \u00a7 3 Abs. 2 Asylbewerberleistungsgesetz). Zusammen mit den Verfahrenskosten soll der Fl\u00fcchtling f\u00fcr die angeblich illegale Einreise nun eine Strafe in H\u00f6he von mehr als acht Monatseinkommen bezahlen, so will es Richter X. Dass dieser Richter X in der Verhandlung behauptete, der Fl\u00fcchtling erhalte \u201cHartz IV\u201d, l\u00e4\u00dft auf hohe Inkompetenz dieses Richters in finanziellen und sozialrechtlicben Angelegenheiten schlie\u00dfen. Denn nach \u00a7 7 Abs. 1 SGB II k\u00f6nnen geeduldete Asylbewerber kein Arbeitslosengeld II erhalten!<\/p>\n<p>Beobachter hatten im Gerichtssaal den Eindruck, dass Richter X den Fl\u00fcchtling nach der Urteilsverk\u00fcndung auch noch zu einem \u201cRechtsmittelverzicht\u201d verleiten wollte. Dann w\u00e4re eine Berufung gegen das (aus Sicht von Zuh\u00f6rern skandal\u00f6se) Urteil nicht mehr m\u00f6glcih gewesen. Doch das verhinderte die Tochter durch Zwischenruf.<\/p>\n<p>Auff\u00e4llig war auch, dass Richter X direkt nach der Verhandlung alle Personen au\u00dfer dem Staatsanwalt aus dem Gerichtssaal verwies, obwohl sowohl dieser als auch der folgende Verhandlungstermin \u00f6ffentlich waren. Ein Bekannter des Staatsanwalts wurde dagegen herein gelassen\u2026<\/p>\n<p>Nach so einem Urteil k\u00f6nnen einschl\u00e4gige Gruppen wieder behaupten, Fl\u00fcchtlinge seien straff\u00e4llig und m\u00fcssten deswegen abgeschoben werden &#8230; Anschlie\u00dfend nehmen dieselben Personen vielleicht an einem St. Martins-Zug teil?<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Brilon. (sbl) Wie k\u00f6nnen Ausl\u00e4nderbeh\u00f6rden eine inhaltliche Befassung mit Asylantr\u00e4gen \u201cvermeiden\u201d? Indem man Fl\u00fcchtlinge nur wegen ihrer Einreise zu Straft\u00e4tern \u201cmacht\u201d, mit Unterst\u00fctzung der Justiz. 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