{"id":33733,"date":"2015-10-13T22:54:19","date_gmt":"2015-10-13T21:54:19","guid":{"rendered":"http:\/\/www.schiebener.net\/wordpress\/?p=33733"},"modified":"2015-10-13T22:54:19","modified_gmt":"2015-10-13T21:54:19","slug":"mehrere-millionen-euro-zusaetzlich-werden-vom-hsk-an-die-stadt-arnsberg-fliessen-sbl-fraktionssprecher-hat-beim-landrat-akteneinsicht-beantragt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.schiebener.net\/wordpress\/mehrere-millionen-euro-zusaetzlich-werden-vom-hsk-an-die-stadt-arnsberg-fliessen-sbl-fraktionssprecher-hat-beim-landrat-akteneinsicht-beantragt\/","title":{"rendered":"Mehrere Millionen Euro zus\u00e4tzlich werden vom HSK an die Stadt Arnsberg flie\u00dfen. SBL-Fraktionssprecher hat beim Landrat Akteneinsicht beantragt."},"content":{"rendered":"<p><strong>Hohe Zahlungseing\u00e4nge hat die Stadt Arnsberg vom Hochsauerlandkreis zu erwarten. Es geht um die Eigenbeteiligung der Stadt Arnsberg an den \u201cKosten der Unterkunft\u201d (KdU) f\u00fcr die in ihrem Stadtgebiet wohnenden Empf\u00e4nger von Alg2. Die war seit 2012 unangemessen hoch, als sich durch eine neue Satzung des HSK der Eigenanteil f\u00fcr die Stadt erheblich erh\u00f6hte.<\/strong><\/p>\n<p><em>(Dieser Beitrag ist gestern zuerst <a href=\"http:\/\/sbl-fraktion.de\/?p=6156\" target=\"_blank\">auf der Website der Sauerl\u00e4nder B\u00fcrgerliste<\/a> erschienen.)<\/em><\/p>\n<p>Grundlage f\u00fcr die nun anstehende Umverteilung ist ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) M\u00fcnster vom 11.08.2015, das hier ver\u00f6ffentlicht ist: <a href=\"https:\/\/www.justiz.nrw.de\/nrwe\/ovgs\/ovg_nrw\/j2015\/12_A_2190_13_Urteil_20150811.html\" target=\"_blank\">https:\/\/www.justiz.nrw.de\/nrwe\/ovgs\/ovg_nrw\/j2015\/12_A_2190_13_Urteil_20150811.html<\/a><\/p>\n<p>Darin hat das OVG entschieden, dass die Berufung der Stadt Arnsberg gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 06.08.2013 begr\u00fcndet ist. Der HSK ist nun verpflichtet, \u201ceine Satzung \u00fcber einen H\u00e4rteausgleich im Sinne des \u00a7 5 Abs. 5 Satz 3 AG-SGB II NRW f\u00fcr das Jahr 2012 zum Ausgleich erheblicher struktureller Unterschiede im Gebiet des Beklagten zu erlassen.\u201d<\/p>\n<p>Das OVG stellt in seiner Urteilsbegr\u00fcndung fest, dass erhebliche \u201cstrukturelle Unterschiede\u201d zwischen der Stadt Arnsberg und dem \u00fcbrigen Kreisgebiet vorliegen: \u201cAuch nach den Berechnungen des Beklagten weist die Kl\u00e4gerin \u00fcberproportional viele Hilfeempf\u00e4nger nach dem SGB II, Arbeitslose, Langzeitarbeitslose, Hilfeempf\u00e4nger mit Migrationshintergrund und Hilfeempf\u00e4nger \u00fcber 50 Jahre auf; zudem liegt hinsichtlich der Ertr\u00e4ge und Aufwendungen bei den Kosten der Unterkunft ein struktureller Unterschied vor. Jedenfalls soweit es um die Zahl der Hilfeempf\u00e4nger nach dem SGB II und die Zahl der Arbeitslosen geht, sind diese Unterschiede auch erheblich, denn hier besteht ein unmittelbarer Einfluss auf die H\u00f6he der Aufwendungen der Kl\u00e4gerin.\u201d<\/p>\n<p>\u201cEine erhebliche H\u00e4rte in diesem Sinne liegt vor, wenn sich bei einer Gegen\u00fcberstellung der die Kl\u00e4gerin treffenden Aufwendungen f\u00fcr die Aufgabenerf\u00fcllung nach dem SGB II auf einer hypothetischen Umlagegrundlage mit den tats\u00e4chlichen Aufwendungen bei einer 50%igen direkten Finanzierungsbeteiligung eine unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfige Mehrbelastung ergibt.\u201d<\/p>\n<p>\u201cDie Mehrbelastung der Kl\u00e4gerin im Jahr 2012? wird mit 1.513.287 \u20ac berechnet.<\/p>\n<p>Dieses OVG-Urteil hat nicht nur Auswirkungen f\u00fcr das Jahr 2012, sondern auch f\u00fcr die folgenden Jahre. Es geht also bisher um eine Mehrbelastung von insgesamt ca. 6 Mio Euro, f\u00fcr die die Stadt Arnsberg Anspruch auf einen H\u00e4rtefallausgleich hat, und es hat Auswirkungen auch auf alle folgenden Haushaltsjahre.<\/p>\n<p>Obwohl der Kreisausschuss am 12.08.2015 tagte, also am Tag nach der Verhandlung beim OVG, informierte der Landrat dort nicht \u00fcber dieses sehr wesentliche Verfahren.<\/p>\n<p>Die SBL stellte daraufhin beim Landrat f\u00fcr die n\u00e4chste Sitzung des Kreisausschusses am 29.09.2015 folgenden Antrag f\u00fcr die Tagesordnung:<br \/>\n\u201c- Detaillierter Bericht \u00fcber das Verfahren beim OVG M\u00fcnster (Verhandlung am 11.08.2015 wegen der zu hohen Belastung der Stadt Arnsberg durch die KdU in den Jahren 2012 \u2013 2015) und die finanziellen Folgen f\u00fcr den HSK;<br \/>\n\u2013 Information \u00fcber etwaige R\u00fccklagen und Versicherungen, die der HSK f\u00fcr entsprechende F\u00e4lle ggf. gebildet bzw. abgeschlossen hat.\u201d<\/p>\n<p>Doch auch am 29.09. gab es nur begrenzte Informationen. In der Sitzungsvorlage erw\u00e4hnte die Kreisverwaltung den Tenor des Urteils. Ein Bericht \u201czu dem Urteil und zu den Folgewirkungen des Urteils\u201d soll \u201cim Rahmen des Kreishaushalts 2016? erfolgen.Sie erkl\u00e4rte aber auch, dass das Urteil im (am 30.10.2015 einzubringenden) Entwurf f\u00fcr den Kreishaushalt 2016 noch nicht ber\u00fccksichtigt werden soll. N\u00e4here Informationen zum Verfahren: bisher Fehlanzeige.<\/p>\n<p>Daher hat der SBL-Fraktionssprecher beim Landrat nun Akteneinsicht beantragt.<\/p>\n<p>\u00dcberraschend ist au\u00dferdem, dass Landrat und Kreiverwaltung keine \u2018Vorsorge\u2019 f\u00fcr das Ergebnis dieses Verfahrens getroffen haben. Denn bereits nach dem Beschluss des OVG vom 07.03.2014 (<a href=\"https:\/\/www.justiz.nrw.de\/nrwe\/ovgs\/ovg_nrw\/j2014\/12_A_2190_13_Beschluss_20140307.html\" target=\"_blank\">https:\/\/www.justiz.nrw.de\/nrwe\/ovgs\/ovg_nrw\/j2014\/12_A_2190_13_Beschluss_20140307.html<\/a>), die Berufung der Stadt Arnsberg gegen das ablehnende Urteil des Verwaltungsgerichts Arnsberg zuzulassen, war mit diesem Ergebnis des Hauptverfahrens zu rechnen.<\/p>\n<p>Darin hie\u00df es u.a.:<br \/>\n\u201cDas Zulassungsvorbringen begr\u00fcndet insoweit ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des erstinstanzlichen Entscheidungsergebnisses\u2026<br \/>\nDiente schon die bisherige Regelung aber faktisch dem H\u00e4rteausgleich, ist nicht ohne weiteres nachvollziehbar, dass die von ihr aufgefangenen Mehrbelastungen bei einer erneuten W\u00fcrdigung der ma\u00dfgeblichen Umst\u00e4nde, inwieweit die Spitzabrechnung mit 50 % eine unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfige finanzielle Mehrbelastung darstellt, nicht zu ber\u00fccksichtigen sein sollen.\u201d<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Hohe Zahlungseing\u00e4nge hat die Stadt Arnsberg vom Hochsauerlandkreis zu erwarten. 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