{"id":28818,"date":"2014-06-07T17:29:57","date_gmt":"2014-06-07T16:29:57","guid":{"rendered":"http:\/\/www.schiebener.net\/wordpress\/?p=28818"},"modified":"2014-06-07T17:32:55","modified_gmt":"2014-06-07T16:32:55","slug":"hagen-nachbarklage-gegen-errichtung-eines-hospizes-abgewiesen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.schiebener.net\/wordpress\/hagen-nachbarklage-gegen-errichtung-eines-hospizes-abgewiesen\/","title":{"rendered":"Hagen: Nachbarklage gegen Errichtung eines Hospizes abgewiesen"},"content":{"rendered":"<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignleft size-full wp-image-2182\" src=\"http:\/\/www.schiebener.net\/wordpress\/wp-content\/uploads\/2009\/02\/lt_briefkasten01.jpg\" alt=\"In unserem Briefkasten\" width=\"120\" height=\"91\" \/><strong>Arnsberg. (vg_pm) Der geplante Umbau und die Erweiterung eines Wohnhauses an der Rheinstra\u00dfe in Hagen zu einem Hospiz mit acht Pl\u00e4tzen hat eine wichtige rechtliche H\u00fcrde genommen. Mit einem jetzt bekanntgegebenen Urteil vom 13. Mai 2014 hat das Verwaltungsgericht Arnsberg eine Nachbarklage gegen das Vorhaben abgewiesen.<\/strong><\/p>\n<p>Die beklagte Stadt Hagen hatte der Stiftung, die das Hospiz errichten will, eine sogenannte Bebauungsgenehmigung erteilt. Mit ihr wurde die bauplanungsrechtliche Zul\u00e4ssigkeit des Vorhabens festgestellt. Dagegen hatten die Eigent\u00fcmer eines benachbarten Wohnhauses geklagt. Zur Begr\u00fcndung trugen sie vor, das Hospiz verletze ihren Anspruch auf Erhaltung des reinen Wohngebiets, in dem ihr Haus liege.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Au\u00dferdem sei mit unzumutbaren Beeintr\u00e4chtigungen zu rechnen, unter anderem durch den 24-Stunden-Betrieb, durch die bauliche Anordnung verschiedener R\u00e4ume und durch die An- und Abfahrten von Besuchern und Mitarbeitern.<\/p>\n<p>Dieser Argumentation ist das Gericht nicht gefolgt. Die Richterinnen und Richter der 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Arnsberg f\u00fchren in dem Urteil vielmehr im Einzelnen aus, dass nachbarsch\u00fctzende Vorschriften des Bauplanungsrechts nicht verletzt seien.<\/p>\n<p>Die betroffenen Grundst\u00fccke l\u00e4gen in einem faktischen allgemeinen Wohngebiet. In ihm sei ein Hospiz, soweit es um die Art der baulichen Nutzung gehe, als Anlage f\u00fcr soziale Zwecke allgemein zul\u00e4ssig. Das geplante Vorhaben sei auch gebietsvertr\u00e4glich. Mit seinen 8 Pl\u00e4tzen handele es sich um eine relativ kleine Anlage. Mit dem Betrieb des Hospizes, das sich der Sterbebegleitung widme, seien typischerweise nur sehr geringe Auswirkungen auf die n\u00e4here Umgebung verbunden.<\/p>\n<p>Durch das Hospiz in der genehmigten Gr\u00f6\u00dfe w\u00fcrden auch keine gebietsunvertr\u00e4glichen Verkehrsimmissionen ausgel\u00f6st. Zwar werde mit der Einrichtung ein An- und Abfahrtsverkehr verbunden sein. Es sei jedoch nicht zu erwarten, dass er den mit einer typischen Wohnnutzung in einem allgemeinen Wohngebiet verbundenen Verkehr erheblich \u00fcberschreiten werde. Dabei sei auch zu ber\u00fccksichtigen, dass Anlagen f\u00fcr soziale Zwecke in einem allgemeinen Wohngebiet generell zul\u00e4ssig seien.<\/p>\n<p>Die Klage habe im \u00dcbrigen auch dann keinen Erfolg, wenn man zu Gunsten der Kl\u00e4ger unterstelle, dass die Umgebungsbebauung einem faktischen reinen Wohngebiet entspreche. In einem solchen Gebiet k\u00f6nnten Anlagen f\u00fcr soziale Zwecke ausnahmsweise zugelassen werden. Das umstrittene Hospiz mit 8 Pl\u00e4tzen w\u00e4re auch in einem reinen Wohngebiet gebietsvertr\u00e4glich.<\/p>\n<p>Das geplante Vorhaben verletze auch nicht das baurechtliche Gebot der R\u00fccksichtnahme.<\/p>\n<p>Das Urteil ist nicht rechtskr\u00e4ftig. \u00dcber einen Antrag auf Zulassung der Berufung h\u00e4tte das Oberverwaltungsgericht f\u00fcr das Land Nordrhein-Westfalen in M\u00fcnster zu entscheiden.<br \/>\nAktenzeichen: 4 K 3587\/13<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Arnsberg. (vg_pm) Der geplante Umbau und die Erweiterung eines Wohnhauses an der Rheinstra\u00dfe in Hagen zu einem Hospiz mit acht Pl\u00e4tzen hat eine wichtige rechtliche H\u00fcrde genommen. 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