{"id":27010,"date":"2014-01-08T21:08:34","date_gmt":"2014-01-08T20:08:34","guid":{"rendered":"http:\/\/www.schiebener.net\/wordpress\/?p=27010"},"modified":"2014-01-08T21:09:17","modified_gmt":"2014-01-08T20:09:17","slug":"angemessene-unterkunftskosten-musterschreiben-auslegung-und-drangsalierung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.schiebener.net\/wordpress\/angemessene-unterkunftskosten-musterschreiben-auslegung-und-drangsalierung\/","title":{"rendered":"&#8222;Angemessene Unterkunftskosten&#8220;  = Musterschreiben, Auslegung und Drangsalierung?"},"content":{"rendered":"<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignleft size-full wp-image-2182\" alt=\"In unserem Briefkasten\" src=\"http:\/\/www.schiebener.net\/wordpress\/wp-content\/uploads\/2009\/02\/lt_briefkasten01.jpg\" width=\"120\" height=\"91\" \/><strong>Meschede. (sbl_pm) 44,50 Euro zu viel Miete zahlt nach Meinung des Jobcenters eine krankheitsbedingt nicht mehr arbeitsf\u00e4hige Frau. Das ist das &#8222;Verm\u00f6gen&#8220;, um das es hier geht:<\/strong><\/p>\n<p>44,50 Euro pro Monat sind f\u00fcr manche ein Klacks, f\u00fcr andere ein Verm\u00f6gen. Bei Arbeitslosengeld II- Empf\u00e4ngern k\u00f6nnen &#8222;die paar Euros&#8220; ausschlagegebend sein f\u00fcr das Lebensumfeld und Lebensqualit\u00e4t, Motivation und Gesundheit.<\/p>\n<p>44,50 Euro zu viel Miete zahlt nach Meinung des Jobcenters eine krankheitsbedingt nicht mehr arbeitsf\u00e4hige Frau. Sie erhielt die Aufforderung, f\u00fcr Abhilfe zu sorgen, sprich, sie muss umziehen. Widerspruch oder Klage gegen diese Schreiben seien nicht zul\u00e4ssig, wurde ihr auch gleich dazu mitgeteilt.<\/p>\n<p><strong>Die Anfrage:<\/strong><\/p>\n<p>SBL-Kreistagsmitglied Reinhard Loos h\u00e4lt diese Behauptung des Jobcenters f\u00fcr unzutreffend und richtete am 17.12.2013 einen Fragenkatalog zu dieser Problematik an den Landrat.<\/p>\n<p>Klick: <a href=\"http:\/\/sbl-fraktion.de\/?p=3710\" target=\"_blank\">http:\/\/sbl-fraktion.de\/?p=3710<\/a><\/p>\n<p><strong>Das &#8222;omin\u00f6se Kostensenkungsschreiben&#8220;:<\/strong><\/p>\n<p>Eine Mitarbeiterin der Organisationseinheit &#8222;Jobcenter&#8220; antwortete mit Schreiben vom 20.12.2013, das am 02.01.2014 per Mail bei der SBL einging, den \u00f6rtlichen Jobcentern sei ein Musterschreiben &#8222;Aufforderung zur Kostensenkung&#8220; ausgeh\u00e4ndigt worden. Der Text des in der SBL-Anfrage angesprochenen Schreibens sei ihr nicht bekannt. Jedoch ginge sie davon aus, dass die Stadt Brilon ihr Musterschreiben genutzt habe, und sie beziehe sich nachfolgend auf dieses Musterschreiben.<\/p>\n<p>Des Weiteren erkl\u00e4rt die Mitarbeiterin des HSK, Reinhard Loos&#8216; Zweifel an der Rechtm\u00e4\u00dfigkeit des Hinweises \u00fcber die Unzul\u00e4ssigkeit der Widerspruchs- und Klageerhebung gegen solche Kostensenkungsaufforderungen seien unbegr\u00fcndet und zitiert dazu ein Urteil B7b AS 10\/06 R des Bundessozialgerichts vom 07.11.2006. Das Kostensenkungsschreiben sei demzufolge lediglich ein Hinweisschreiben, &#8222;jedoch kein der Bestandskraft zug\u00e4nglicher, feststellender oder Leistungen f\u00fcr die Zukunft ablehnender Verwaltungsakt.&#8220; Das Musterschreiben erf\u00fclle somit die sozialgerichtlichen Anforderungen an ein solches Hinweisschreiben.<\/p>\n<p><strong>Wie soll ich diese S\u00e4tze nun deuten?<\/strong> Ist das besagte Hinweisschreiben zur Kostensenkung ein &#8222;Angst-mach-Schreiben&#8220; und rechtlich vollkommen belanglos?<\/p>\n<p>Antworten, auf die so manche Fragen offen bleiben.<\/p>\n<p>Im Anschluss an diese Erl\u00e4uterungen beantwortete die Mitarbeiterin des Hochsauerlandkreises die 7 von der Sauerl\u00e4nder B\u00fcrgerliste gestellten Fragen.<\/p>\n<p><strong>Wir fassen das aus unserer Sicht wichtigste hier zusammen:<\/strong><\/p>\n<p><!--more-->Die Frage nach der Anzahl der verschickten &#8222;Kostensenkungsschreiben&#8220; im HSK kann nicht beantwortet werden. Das begr\u00fcndet die Verwaltung damit, dass das EDV-technisch nicht ausgewertet werden kann und eine manuelle Erfassung nicht stattf\u00e4nde?!<\/p>\n<p>Die SBL fragte danach, wann und wie die Betroffenen \u00fcber die neuen Mieth\u00f6chstwerte informiert worden sind, wie die Werte ermittelt wurden und wo die Mieter die Tabellen einsehen k\u00f6nnen. Aus der Antwort schlie\u00dfen wir, dass der HSK den Betroffenen bisher derartige Infos nicht hat zukommen lassen. Denn der HSK vertritt die Position: &#8222;Eine Verpflichtung, die Werte zu ver\u00f6ffentlichen, besteht aus Sicht der sozialgerichtlichen Rechtsprechung nicht&#8220;!<\/p>\n<p>Es wird, so hei\u00dft es im Schreiben vom 20.12.2013, bei der Feststellung, dass Bedarfe f\u00fcr Unterkunft und Heizung unangemessen sind, mit der Aufforderung zur Senkung der Unterkunftskosten das Kostensenkungsverfahren eingeleitet. Mit dem Hinweisschreiben erhielten die Leistungsberechtigten Kenntnis sowohl von den als angemessen als auch als unangemessen eingestuften Kosten. Das gelte auch f\u00fcr Leistungsberechtigte, wenn sie vor der Anmietung einer Wohnung beim Jobcenter nachfragen. Interessierte Dritte erhielten auf Nachfrage ebenfalls diese Infos.<\/p>\n<p>Auf die Frage danach, wann und wie die von solchen Schreiben betroffenen Leistungsberechtigten darauf hingewiesen w\u00fcrden, dass die zul\u00e4ssigen H\u00f6chstmietwerte bis 2015 m\u00f6glicherweise angehoben werden k\u00f6nnten und, wenn nein, warum nicht, reagierte der HSK mit der Bemerkung, eine zuverl\u00e4ssige Prognose \u00fcber die zuk\u00fcnftige Entwicklung sei nicht m\u00f6glich (Bemerkung der SBL: Die hatten wir ja auch gar nicht erwartet!). Weiter l\u00e4sst uns die Mitarbeiterin des Jobcenters wissen: &#8222;Es w\u00e4re fahrl\u00e4ssig, eine vage Prognose zu treffen und die getroffenen Einsch\u00e4tzungen an die Leistungsberechtigten weiterzugeben.&#8220;<\/p>\n<p>Zitat unserer Frage Nr. 4: Im Schreiben vom 05.12.2013 behauptet das JobCenter, f\u00fcr die leistungsberechtigte (kranke) Frau sei ein Wohnungswechsel bzw. eine Senkung ihrer Aufwendungen f\u00fcr die Wohnung zumutbar. Wie sind derartige Behauptungen in Schreiben der JobCenter begr\u00fcndet? Als Antwort der Hinweis, einer Kostensenkungsma\u00dfnahme liege eine umfassende Einzelfallpr\u00fcfung zu Grunde. Insoweit w\u00e4re den gesetzlichen Anforderungen Rechnung getragen. Da ihr, der Mitarbeiterin, der konkrete Einzelfall, auf dem die Anfrage basiere, nicht bekannt sei, k\u00f6nne sie an dieser Stelle keine Feststellung treffen, welche konkreten \u00dcberlegungen zu dem konkreten Kostensenkungsschreiben gef\u00fchrt habe.<\/p>\n<p>Wie \u00fcberpr\u00fcft das Jobcenter, ob &#8222;angemessener&#8220; Wohnraum tats\u00e4chlich vorhanden ist? Dazu erfuhren wir: &#8222;Die St\u00e4dte und Gemeinden sind gehalten, die \u00f6rtlichen Wohnungsangebote aus den bekannten Printmedien, Internetportalen etc. regelm\u00e4\u00dfig nachzuhalten.&#8220; Na ja &#8230;<\/p>\n<p>Eine klare Antwort bekamen wir auf die sechste Frage mit: &#8222;Ihre Beurteilung trifft nicht zu.&#8220;<\/p>\n<p>Und darum geht&#8217;s: Trifft es, zu, dass die tats\u00e4chliche Ermittlung der zul\u00e4ssigen H\u00f6chstmieten nur nach den Medianwerten der festgestellten Bestandsmieten (f\u00fcr derzeit vermietete Wohnungen) und nicht nach den wesentlich h\u00f6heren Angebotsmieten (f\u00fcr verf\u00fcgbare Wohnungen) erfolgte und dass \u2013 gemeinde\u00fcbergreifend \u2013 etwa 80% der Angebotsmieten die Mieth\u00f6chstwerte \u00fcberschreiten? Die Kreisverwaltung erkl\u00e4rte in ihrer Antwort dazu, die Richtwerte w\u00fcrden nach wissenschaftlich anerkannten Verfahren anhand ausgewerteter Angebots-, Neuvertrags- und Bestandsmieten ermittelt. Je nach Haushaltsgr\u00f6\u00dfe und Wohnungsmarkttyp schwanke das im festgesetzten Kostenrahmen tats\u00e4chlich verf\u00fcgbare Angebot entsprechender Wohnungen zwischen 27% und 71%. Damit ist aus Sicht des HSK best\u00e4tigt, dass ausreichend angemessener Wohnraum zur Verf\u00fcgung stehe. Wie stellt sich das wohl aus Sicht der Wohnungssuchenden dar?<\/p>\n<p>Ein Rechtsmittel gegen eine Kostensenkungsaufforderung sei unzul\u00e4ssig. Das erkl\u00e4rt der HSK als Antwort auf Frage 7 noch einmal!<\/p>\n<p><strong>Kurzes Res\u00fcmee der SBL:<\/strong><\/p>\n<p>Viele Aussagen in diesem Antwort-Schreiben erscheinen uns vage. Die betroffenen Menschen werden anscheinend mehr verwaltet als in irgendeiner Weise betreut. Wie lautete damals die Devise? Fordern und F\u00f6rdern! Gef\u00f6rdert wird aber vielleicht vorwiegend die B\u00fcrokratie?<br \/>\nUnd ob die Rechtsauffassung der Kreisverwaltung, dass Rechtsmittel gegen eine Kostensenkungsaufforderung unzul\u00e4ssig sind, haltbar ist, das ist fraglich? Immerhin ist das vom HSK zitierte Urteil \u00fcber 7 Jahre alt und bezieht sich auf einen ganz anderen Sachverhalt. Wir werden darauf zur\u00fcckkommen\u2026<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Meschede. (sbl_pm) 44,50 Euro zu viel Miete zahlt nach Meinung des Jobcenters eine krankheitsbedingt nicht mehr arbeitsf\u00e4hige Frau. 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