{"id":26654,"date":"2013-12-07T22:23:44","date_gmt":"2013-12-07T21:23:44","guid":{"rendered":"http:\/\/www.schiebener.net\/wordpress\/?p=26654"},"modified":"2013-12-07T22:23:44","modified_gmt":"2013-12-07T21:23:44","slug":"niederlage-fuer-die-kreispolizeibehoerde-beim-landesarbeitsgericht-in-hamm","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.schiebener.net\/wordpress\/niederlage-fuer-die-kreispolizeibehoerde-beim-landesarbeitsgericht-in-hamm\/","title":{"rendered":"Niederlage f\u00fcr die Kreispolizeibeh\u00f6rde beim Landesarbeitsgericht in Hamm."},"content":{"rendered":"<p><a href=\"http:\/\/www.schiebener.net\/wordpress\/wp-content\/uploads\/2013\/12\/Kreispolizeibehoerde20131206.png\" target=\"_blank\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"aligncenter  wp-image-26659\" alt=\"Kreispolizeibehoerde20131206\" src=\"http:\/\/www.schiebener.net\/wordpress\/wp-content\/uploads\/2013\/12\/Kreispolizeibehoerde20131206.png\" width=\"615\" height=\"214\" srcset=\"https:\/\/www.schiebener.net\/wordpress\/wp-content\/uploads\/2013\/12\/Kreispolizeibehoerde20131206.png 1025w, https:\/\/www.schiebener.net\/wordpress\/wp-content\/uploads\/2013\/12\/Kreispolizeibehoerde20131206-300x104.png 300w, https:\/\/www.schiebener.net\/wordpress\/wp-content\/uploads\/2013\/12\/Kreispolizeibehoerde20131206-1024x355.png 1024w\" sizes=\"auto, (max-width: 709px) 85vw, (max-width: 909px) 67vw, (max-width: 984px) 61vw, (max-width: 1362px) 45vw, 600px\" \/><\/a><strong>Mit einem Desaster endete gestern f\u00fcr die Kreispolizeibeh\u00f6rde ein von ihr selbst eingeleitetes Berufungsverfahren beim Landesarbeitsgericht in Hamm (Az: 13 Sa 596\/13). Das Urteil best\u00e4tigte die Entscheidung des Arbeitsgerichts Arnsberg vom 23.04.2013: Die beiden vor etwa einem Jahr gegen einen 45j\u00e4hrigen Informationstechniker ausgesprochenen fristlosen K\u00fcndigungen sind unwirksam. Eine Revision wurde nicht zugelassen.<\/strong><\/p>\n<p><em>(Unser Autor hat pers\u00f6nlich an der Verhandlung teilgenommen. Der Artikel ist zuerst <a href=\"http:\/\/sbl-fraktion.de\/?p=3646\" target=\"_blank\">auf der Website der Sauerl\u00e4nder B\u00fcrgerliste<\/a> erschienen.)<\/em><\/p>\n<p>Es geht immer noch um die sogenannte Download-Aff\u00e4re. Bereits im Februar 2010 (!) war der Kreispolizeibeh\u00f6rde durch ein Schreiben eines Rechtsanwalts bekannt geworden, dass ausgerechnet auf einem ihrer Beh\u00f6rden-Rechner illegale Downloads erfolgt waren, u.a. von Musiktiteln der Gruppe \u201cIch und Ich\u201d und von Videos. Die Kreispolizeibeh\u00f6rde verd\u00e4chtigte 2 Mitarbeiter. Es wurden Strafverfahren eingeleitet, die aber \u2013 nach 2 1\/2 j\u00e4hriger Verfahrensdauer \u2013 zu keiner Verurteilung f\u00fchrten. Trotzdem wurde beiden Mitarbeitern gek\u00fcndigt. Einer von ihnen klagte gegen die K\u00fcndigungen, und bekam in allen Instanzen Recht. Der Mitarbeiter ist bereits seit 1994 beim Land NRW besch\u00e4ftigt, das formell Arbeitgeber der Kreispolizei ist, war Mitglied des Personalrats, und hat Ehefrau und 2 Kinder. \u00dcber die bisherigen Verfahren hatten wir mehrfach berichtet: <a href=\"http:\/\/sbl-fraktion.de\/?p=2875\" target=\"_blank\">http:\/\/sbl-fraktion.de\/?p=2875<\/a>, <a href=\"http:\/\/sbl-fraktion.de\/?p=2895\" target=\"_blank\">http:\/\/sbl-fraktion.de\/?p=2895<\/a>, <a href=\"http:\/\/sbl-fraktion.de\/?p=2969\" target=\"_blank\">http:\/\/sbl-fraktion.de\/?p=2969<\/a><\/p>\n<p>Die Verhandlung in Hamm deckte haarstr\u00e4ubende Zust\u00e4nde in der Kreispolizeibeh\u00f6rde auf. Der Vorsitzende Richter war sehr gut vorbereitet. Die Kreispolizeibeh\u00f6rde war durch einen Rechtsanwalt f\u00fcr Arbeitsrecht und durch ihren \u201cDirektionsleiter Zentrale Aufgaben\u201d vertreten.<\/p>\n<p>Im Laufe der Verhandlung mu\u00dften die beiden Vertreter der Kreispolizeibeh\u00f6rde schlie\u00dflich zugeben, dass mindestens 16 Mitarbeiter ohne Pa\u00dfwort auf den Rechner, auf den die Downloads erfolgt waren, zugreifen konnten, und zwar ohne Pa\u00dfwort. Es handelte sich um einen Testrechner, der nicht mit dem Polizeinetz verbunden war. Er diente z.B. dazu, Software-Updates und neue Treiber aus dem Internet herunterzuladen, um sie zu testen und dann auf die Rechner im Netz der Polizeibeh\u00f6rde zu \u00fcbertragen. Diese internen Rechner sind die Haupt-Arbeitspl\u00e4tze der Beh\u00f6rdenmitarbeiter und haben selbst keinen Zugang zum Internet.<\/p>\n<p>Besonders pikant: Der Generalschl\u00fcssel zur Kreispolizeibeh\u00f6rde wurde in der Wache Meschede aufbewahrt, die sich im selben Geb\u00e4ude befindet, in einem offenen Schl\u00fcsselkasten. Von dort holte sich z.B. \u201cdie Putzfrau\u201d den Generalschl\u00fcssel, um die R\u00e4umlichkeiten der Kreispolizeibeh\u00f6rde zu reinigen; an den Schl\u00fcssel h\u00e4tten so auch viele andere Personen kommen k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Nicht mehr bestreiten konnte die Kreispolizeibeh\u00f6rde auch, dass der von ihr gek\u00fcndigte Mitarbeiter zu den Zeiten, als die Downloads erfolgten, h\u00e4ufig nicht im Dienstgeb\u00e4ude in Meschede anwesend war. Er hielt sich dann entweder in ausw\u00e4rtigen Schulungen oder in anderen Polizeidienststellen im Kreisgebiet auf. Denn er war f\u00fcr die komplette Funk- und Telefontechnik aller Polizeidienststellen im Hochsauerlandkreis zust\u00e4ndig. F\u00fcr die \u201ckreative\u201d Behauptung, der Mitarbeiter h\u00e4tte die Downloads dann bereits vor seiner Abwesenheit (also mehrere Tage vorher) gestartet, blieb der Arbeitgeber jeden Beweis schuldig.<\/p>\n<p>Besonderes Erstaunen l\u00f6ste beim Landesarbeitsgericht der Umgang der Kreispolizeibeh\u00f6rde mit dem Rechner, auf den die Downloads erfolgt waren, und einem m\u00f6glicherweise ebenfalls betroffenen Notebook aus. Die Ger\u00e4te blieben nach Bekanntwerden der Vorw\u00fcrfe zun\u00e4chst an ihrem bisherigen Platz stehen, waren also f\u00fcr viele Personen zug\u00e4nglich. Dann wurden sie in einer Garage abgestellt, weil das B\u00fcro, in dem sie vorher standen, renoviert wurde. Erst nach mehreren Wochen wurden sie \u201cgesichert\u201d untergebracht. In der Zwischenzeit wurden von dem Rechner zahlreiche Dateien gel\u00f6scht, und keiner konnte sagen, von wem und wann\u2026 Diesen Umgang mit dem verd\u00e4chtigen Objekt ausgerechnet im eigenen Haus der Polizei bewertete das Landesarbeitsgericht als \u201cunerkl\u00e4rlich\u201d.<\/p>\n<p>Im Laufe der Verhandlung stellte sich au\u00dferdem noch heraus, dass der von der Leitung der Kreispolizeibeh\u00f6rde bestellte Sachverst\u00e4ndige, der ein Gutachten zu den Downloads erstellt hat, von der Beh\u00f6rdenleitung falsche Informationen erhalten hatte. Und die damalige Verwaltungsleiterin der Kreispolizeibeh\u00f6rde hatte Informationen, die den gek\u00fcndigten Mitarbeiter entlastet h\u00e4tten, unterdr\u00fcckt. Diese Juristin wurde \u00fcbrigens kurz nach diesen Vorg\u00e4ngen wieder in die Kreisverwaltung zur\u00fcck versetzt. Hoffentlich kommt niemand auf den Gedanken, sie dort zu bef\u00f6rdern?<\/p>\n<p>Erneut kritisierte der Rechtsanwalt des Mitarbeiters, dass die Kreispolizeibeh\u00f6rde in ihren eigenen Angelegenheiten selbst ermittelt hatte, statt die Angelegenheit an eine andere Polizeibeh\u00f6rde abzugeben, die vielleicht etwas neutraler w\u00e4re. Dieses Problem stellte sich in den letzten Monaten \u00f6fters bei der Kreispolizeibeh\u00f6rde des HSK.<\/p>\n<p>Vom Landesarbeitsgericht wurden auch die umfangreichen Stellungnahmen des Personalrats, die den gek\u00fcndigten Mitarbeiter ebenfalls entlasteten, einbezogen. Von der Beh\u00f6rdenleitung waren sie weitgehend ignoriert worden.<\/p>\n<p>Das Urteil war v\u00f6llig eindeutig: Beide K\u00fcndigungen sind unwirksam, wie auch schon vom Arbeitsgericht Arnsberg festgestellt worden war. Es g\u00e4be weder Anla\u00df f\u00fcr eine \u201cTatbestandsk\u00fcndigung\u201d (dann m\u00fcssen die behaupteten Gr\u00fcnde bewiesen werden) noch f\u00fcr eine \u201cVerdachtsk\u00fcndigung\u201d (wie sie in Vertrauensstellungen bereits bei einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit erfolgen kann). Ausdr\u00fccklich stellte das Gericht fest, dass die Kreispolizeibeh\u00f6rde bei den Ermittlungen \u201cerhebliche\u201d Fehler gemacht hat. Diese \u201cL\u00fccken\u201d seien aber nicht dem Mitarbeiter vorzuwerfen. Insbesondere sei weder der Sachverhalt pr\u00e4zise an den Sachverst\u00e4ndigen \u00fcbermittelt worden noch seien die Ger\u00e4te umgehend sichergestellt worden. Dies sei \u201cunverst\u00e4ndlich\u201d.<\/p>\n<p>Das Landesarbeitsgericht teilt auf seiner <a href=\"http:\/\/www.lag-hamm.nrw.de\/behoerde\/sitzungsergebnisse\/index.php\" target=\"_blank\">Internetseite <\/a>das Ergebnis nur kurz und knapp mit:<br \/>\n\u201c<em>13 Sa 596\/13<br \/>\nDie Berufung des beklagten Landes gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Arnsberg vom 23.04.2013 wird mit der Ma\u00dfgabe zur\u00fcckgewiesen, dass der Tenor zu 1. und 2. zusammenfassend wie folgt lautet:<br \/>\nEs wird festgestellt, dass das Arbeitsverh\u00e4ltnis der Parteien weder durch die au\u00dferordentliche K\u00fcndigung des beklagten Landes vom 19.11.2012 noch durch die au\u00dferordentliche K\u00fcndigung des beklagten Landes vom 03.12.2012 aufgel\u00f6st worden ist.<br \/>\nDas beklagte Land hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.<br \/>\nDie Revision wird nicht zugelassen.<\/em>\u201d<\/p>\n<p>Fazit:<\/p>\n<p>Die Kreispolizeibeh\u00f6rde des HSK hat mal wieder eklatante M\u00e4ngel offenbart. Auff\u00e4llig: Von den Vorg\u00e4ngen waren ein Mitglied des Personalrats und ein Kreistagsmitglied betroffen; Zufall? Wegen der engen Verflechtungen mit der Kreisverwaltung (u.a. h\u00e4ufiger Austausch von F\u00fchrungskr\u00e4ften und der Landrat ist gemeinsamer Chef) haben diese M\u00e4ngel auch Auswirkungen \u00fcber die Kreispolizei hinaus.<\/p>\n<p>Der Landrat hatte pers\u00f6nlich bereits im Juni 2010 entschieden, den Mitarbeiter von der Arbeit freizustellen. Der Informationstechniker erh\u00e4lt nun Gehalt f\u00fcr insgesamt mehr als 3 Jahre, die er \u2013 gegen seinen Willen \u2013 nicht arbeiten durfte. Dadurch sind Kosten f\u00fcr Gehalt, Personalnebenkosten und die Verfahren von mehr als 200.000 Euro entstanden!<\/p>\n<p>Bleibt zu hoffen, dass die Leitung der Kreispolizeibeh\u00f6rde nun endlich einlenkt und der Informationstechniker wieder eine T\u00e4tigkeit aufnehmen kann.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Mit einem Desaster endete gestern f\u00fcr die Kreispolizeibeh\u00f6rde ein von ihr selbst eingeleitetes Berufungsverfahren beim Landesarbeitsgericht in Hamm (Az: 13 Sa 596\/13). 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