{"id":24637,"date":"2013-07-12T20:33:25","date_gmt":"2013-07-12T18:33:25","guid":{"rendered":"http:\/\/www.schiebener.net\/wordpress\/?p=24637"},"modified":"2013-07-12T21:10:30","modified_gmt":"2013-07-12T19:10:30","slug":"24637","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.schiebener.net\/wordpress\/24637\/","title":{"rendered":"Der Prozess gegen Reinhard Loos &#8211; ein Lokalkrimi mit Pannen."},"content":{"rendered":"<p><em>Auf der Website der Sauerl\u00e4nder B\u00fcrgerliste (SBL) ist ein <a href=\"http:\/\/sbl-fraktion.de\/?p=3198\" target=\"_blank\">ausf\u00fchrlicher Bericht zum Prozess gegen\u00a0 Reinhard Loos<\/a>, Kreistagsmitglied der SBL, erschienen. Wir dokumentieren diesen Bericht an dieser Stelle, weil er allemale sachlicher ist als der <a href=\"http:\/\/www.derwesten.de\/staedte\/nachrichten-aus-brilon-marsberg-und-olsberg\/angeklagter-setzt-sich-durch-freispruch-fuer-loos-id8177927.html\" target=\"_blank\">in Teilen diffamierende Artikel<\/a> in der heutigen Ausgabe der Westfalenpost.<\/em><\/p>\n<p>Den <a href=\"http:\/\/www.schiebener.net\/wordpress\/?p=24627\" target=\"_blank\">Leserbrief des Betroffenen<\/a> hatten wir schon heute Morgen ver\u00f6ffentlicht.<\/p>\n<p><em>Wenn die betroffene Partei in der Lage ist, sachbezogener zu berichten als die Lokalzeitung, dann stimmt etwas nicht in unsere Medienlandschaft. Die Leserinnen und Leser m\u00f6gen sich selbst ein Bild machen.<\/p>\n<p><strong>Update:<\/strong> den im Text verlinkten Film (s.u.) haben wir auf Youtube gefunden<\/em><\/p>\n<p>Am gestrigen Donnerstag fand ein denkw\u00fcrdiger Strafprozess beim Amtsgericht Brilon sein Ende. Seit fast einem Jahr lief dort ein Verfahren, das von der Leitung der Kreispolizeibeh\u00f6rde Meschede gegen SBL-Kreistagsmitglied Reinhard Loos eingeleitet worden war.<\/p>\n<p>Ausl\u00f6ser war ein Bagatellunfall auf dem Gel\u00e4nde einer Tankstelle in Brilon gewesen, der sich am 14. Februar 2012 ereignet hatte. Beteiligt war der Sohn von Reinhard Loos. Er rief seinen Vater an, damit dieser ihn \u2013 wie fr\u00fcher schon bei anderen Anl\u00e4ssen \u2013 als Rechtsbeistand unterst\u00fctzte. Jeder Beschuldigte hat laut Strafprozessordnung das Recht, in jeder Phase einen Rechtsbeistand zu konsultieren, auch schon vor der ersten polizeilichen Vernehmung. Obwohl sowohl Polizei als auch Staatsanwaltschaft sp\u00e4ter ausdr\u00fccklich feststellten: \u201e<em>Die von Herrn Loos in dem Zusammenhang vorgetragene Interessenvertretung f\u00fcr seinen Sohn als Rechtsbeistand ist legitim<\/em>\u201c, verhinderten die an der Unfallstelle anwesenden Polizeibeamten jedes Gespr\u00e4ch zwischen Reinhard Loos und seinem Sohn. Eine dagegen am 19.02.2012 eingelegte Dienstaufsichtsbeschwerde ist nach etwa 17 Monaten immer noch unbeantwortet.<\/p>\n<p>Schlimmer noch: Ein schwergewichtiger Polizeibeamter ging auf Reinhard Loos zu und stie\u00df ihn mit beiden Armen so, dass er das Gleichgewicht verlor und zu Boden ging. Deswegen stellte Reinhard Loos Strafanzeige. Die \u201eErmittlungen\u201c stellte die Staatsanwaltschaft Arnsberg aber nach kurzer Zeit ein und lehnte die Er\u00f6ffnung eines Verfahrens gegen den Polizeibeamten ab.<\/p>\n<p>Statt dessen wurde nun die Leitung der Kreispolizeibeh\u00f6rde in Meschede aktiv. Sie stellte Strafanzeige gegen Reinhard Loos wegen \u201efalscher Verd\u00e4chtigung\u201c. Die an der Unfallaufnahme beteiligten Polizeibeamten behaupteten als \u201eZeugen\u201c in ihren schriftlichen Aussagen, Reinhard Loos w\u00e4re der beteiligten Polizeibeamtin R. immer n\u00e4her gekommen, auch als die bereits zur\u00fcckgegangen sei, so dass sie sich bedr\u00e4ngt gef\u00fchlt habe. Daraufhin h\u00e4tte der Polizeibeamte G. sch\u00fctzend seinen Arm zwischen sie und Reinhard Loos gelegt\u2026<\/p>\n<p>Die Staatsanwaltschaft Arnsberg erstellte aufgrund der Strafanzeige der Kreispolizei einen Strafbefehl \u00fcber 3.000 Euro, den das Amtsgericht Brilon unterschrieb und Reinhard Loos am 14.08.2012 zustellen lie\u00df. Erst dadurch erfuhr er von dem gegen ihn eingeleiteten Verfahren.<\/p>\n<p>Der Beschuldigte wurde von Polizei und Staatsanwaltschaft nie zu den gegen ihn erhobenen Vorw\u00fcrfen geh\u00f6rt, er hatte keine Gelegenheit sich zur Sache zu \u00e4u\u00dfern. Der Anspruch auf \u201erechtliches Geh\u00f6r\u201c ist aber in der Strafprozessordnung garantiert. Wenn eine Staatsanwaltschaft diesen obligatorischen Schritt ignoriert, ist das in einem demokratischen Rechtsstaat sehr bedenklich.<\/p>\n<p>Gegen den Strafbefehl legte Reinhard Loos am 16.08.2012 fristgerecht Einspruch ein. Im September nahm er Akteneinsicht und entdeckte dabei auch eine CD, auf der eine Videoaufnahme sein sollte. Zwar behaupteten sowohl die Polizei als auch die Generalstaatsanwaltschaft in ihren in den Akten enthaltenen Stellungnahmen, der Vorgang sei auf dem Video nicht zu sehen. Das glaubte der Beschuldigte aber nicht. Nach vielen vergeblichen Versuchen gelang es ihm schlie\u00dflich, in den R\u00e4umen des Gerichts auch das Video anzusehen, das auf dem Tankstellengel\u00e4nde aufgenommen worden war. Darin best\u00e4tigte sich der von ihm geschilderte Ablauf deutlich, ebenso wie die Unwahrheit der Aussagen der Polizeibeamten.<\/p>\n<p>Erst am 18.02.2013 kam es zur ersten Hauptverhandlung, in der Reinhard Loos einen Ablehnungsantrag gegen die Richterin A. stellte. Es handelte sich um eine \u201cRichterin auf Probe\u201d, die jederzeit von ihrer vorgesetzten Dienststelle (Landgericht Arnsberg) h\u00e4tte versetzt oder abgel\u00f6st werden k\u00f6nnen. Die Richterin erkl\u00e4rte in einer Stellungnahme z.B., sie h\u00e4tte den von der Staatsanwaltschaft erstellten Strafbefehl nach \u201eInaugenscheinnahme der Videoaufzeichnung\u201c unterschrieben.<\/p>\n<p>Der Ablehnungsantrag gegen die Richterin wurde zwar abgelehnt, aber trotzdem wurde die Richterin anschlie\u00dfend \u201eausgewechselt\u201c. Nach fast 5 Monaten Unterbrechung wurde das Verfahren am 11.07.2013 fortgesetzt. Nun f\u00fchrte der Amtgserichtsdirektor S. selbst den Vorsitz. Auch der Staatsanwalt war jetzt ein anderer.<\/p>\n<p>Im Verlauf der Verhandlung wurde dann <a href=\"http:\/\/youtu.be\/5tNv_g3oJm8\" target=\"_blank\">das von den \u00dcberwachungskameras der Tankstelle aufgezeichnete Video vorgef\u00fchrt<\/a>.<\/p>\n<p>Dort war deutlich zu sehen, dass erst die Polizeibeamtin R. und dann der schwergewichtige Polizeibeamte G. auf Reinhard Loos zuging. Aus der Bewegung heraus stie\u00df G. beide Arme heftig gegen Reinhard Loos, der sich vorher nicht von der Stelle bewegt hatte. Nachdem sich der Staatsanwalt das Video ungef\u00e4hr 20mal angesehen, den Richter lange Zeit ratlos angeschaut und einige hektische Telefonate gef\u00fchrt hatte, beantragte der Staatsanwalt selbst den Freispruch des Angeklagten. Die zahlreichen als Zeugen geladenen Polizeibeamten wurden nicht mehr vernommen.<br \/>\n<iframe loading=\"lazy\" width=\"420\" height=\"315\" src=\"\/\/www.youtube.com\/embed\/5tNv_g3oJm8\" frameborder=\"0\" allowfullscreen><\/iframe><br \/>\nDer Richter verk\u00fcndete den Freispruch, entschuldigte sich beim Angeklagten f\u00fcr die Ermittlungsfehler der Polizei und stellte fest, das \u201eh\u00e4tte nicht passieren d\u00fcrfen\u201c.<\/p>\n<p>Fortsetzung wird folgen \u2026<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Auf der Website der Sauerl\u00e4nder B\u00fcrgerliste (SBL) ist ein ausf\u00fchrlicher Bericht zum Prozess gegen\u00a0 Reinhard Loos, Kreistagsmitglied der SBL, erschienen. 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