{"id":23194,"date":"2013-04-06T01:24:59","date_gmt":"2013-04-05T23:24:59","guid":{"rendered":"http:\/\/www.schiebener.net\/wordpress\/?p=23194"},"modified":"2013-04-06T01:27:32","modified_gmt":"2013-04-05T23:27:32","slug":"neues-zur-download-affare-im-hochsauerlandkreis-verdachtskundigung-mit-fragwurdiger-begrundung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.schiebener.net\/wordpress\/neues-zur-download-affare-im-hochsauerlandkreis-verdachtskundigung-mit-fragwurdiger-begrundung\/","title":{"rendered":"Neues zur &#8222;Download-Aff\u00e4re&#8220; im Hochsauerlandkreis: Verdachtsk\u00fcndigung mit fragw\u00fcrdiger Begr\u00fcndung"},"content":{"rendered":"<p><strong>Bemerkenswertes gab es am Dienstag im Arbeitsgericht Arnsberg zu h\u00f6ren. Dort stand die Verhandlung der K\u00fcndigungsschutzklage eines der beiden ehemaligen Mitarbeiter der Kreispolizeibeh\u00f6rde an, dessen Arbeitsverh\u00e4ltnis wegen angeblicher illegaler Downloads gek\u00fcndigt worden war (Aktenzeichen 1 Ca 1139\/12).<\/strong><\/p>\n<p><em>(Der Artikel ist zuerst <a title=\"Verdachtsk\u00fcndigung\" href=\"http:\/\/sbl-fraktion.de\/?p=2895\" target=\"_blank\">auf der Website der Sauerl\u00e4nder B\u00fcrgerliste erschienen<\/a>.)<\/em><\/p>\n<p>Der ehemalige Mitarbeiter erkl\u00e4rte noch einmal, dass er nichts gemacht habe, was eine K\u00fcndigung rechtfertige. F\u00fcr das Netzwerk in der Zentrale der Kreispolizei war er gar nicht zust\u00e4ndig, sondern z.B. f\u00fcr das Polizei-Funknetz im Kreisgebiet. Deshalb sei er auch des \u00f6fteren au\u00dferhalb seines B\u00fcros t\u00e4tig gewesen.<\/p>\n<p>Sein Anwalt wies darauf hin, die Ermittlungen h\u00e4tten ergeben, dass viele Mitarbeiter Zugang zu dem Rechner hatten, auf den der gek\u00fcndigte Mitarbeiter angeblich Musiktitel der Gruppe \u2018Ich und Ich\u2019 heruntergeladen hatte. Es habe sich um einen Testrechner gehandelt, der nicht Bestandteil des Netzwerkes in der Kreispolizeibeh\u00f6rde ist. Der Zugang sei ohne Passwort m\u00f6glich gewesen, das h\u00e4tte sogar die bisherige f\u00fcr die Verwaltung zust\u00e4ndige Abteilungsleiterin \u00fcberpr\u00fcft (die \u00fcbrigens laut Bericht des WDR auch den Aktenvermerk schrieb, dass es der betreffende Mitarbeiter nicht gewesen sein k\u00f6nne). Es st\u00fcnde nach den Ermittlungen dar\u00fcber hinaus fest, dass f\u00fcr Downloads ein USB-Stick in den Rechner gesteckt worden sei, als der gek\u00fcndigte Mitarbeiter gar nicht im Geb\u00e4ude der Kreispolizei anwesend war.<!--more--><\/p>\n<p>Der Rechtsanwalt kritisierte ferner, dass die Staatsanwaltschaft 1 1\/2 Jahre gebraucht h\u00e4tte, um eine Anklageschrift zu erstellen. Bis zur Gerichtsverhandlung beim Amtsgericht Meschede habe es noch ein weiteres Jahr gedauert. Der ehemalige Mitarbeiter sei nicht verurteilt worden, sondern es sei eine Einstellung des Strafverfahrens gegen Zahlung von 500 Euro erfolgt, zur Vermeidung eines langwierigen Verfahrens und unter Vorbehalt. Dies vorl\u00e4ufige Ergebnis k\u00f6nne widerrufen werden, wenn die Leitung der Kreispolizeibeh\u00f6rde daraus einen K\u00fcndigungsgrund ableite.<\/p>\n<p>Erhebliche Kritik gab es seitens des Rechtsanwalts erneut gegen die Ermittlungen durch die Kreispolizeibeh\u00f6rde Meschede und die Staatsanwaltschaft Arnsberg. Es sei nicht nachvollziehbar, wieso die Kreispolizei in ihren eigenen Angelegenheiten selbst ermittelt habe, statt dies an eine andere Polizeibeh\u00f6rde abzugeben. Und die Staatsanwaltschaft habe nach der Anzeige gegen die Vorgesetzten in der Kreispolizeibeh\u00f6rde wegen falscher Anschuldigung innerhalb von nur 3 Wochen das Verfahren eingestellt, nachdem sie f\u00fcr die Ermittlungen gegen den ehemaligen Mitarbeiter weit mehr als ein Jahr gebraucht hatte, und sei den vorliegenden Zweifeln an der Schuld des gek\u00fcndigten Mitarbeiters nicht angemessen nachgegangen.<\/p>\n<p>Dazu eine Anmerkung: Das Justizministerium des Landes NRW sichert in seiner Brosch\u00fcre \u201cWas Sie \u00fcber den Strafprozess wissen sollten\u201d allen B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrgern des Landes zu: \u201cBei der Erforschung des Sachverhalts hat die Staatsanwaltschaft auch die den Beschuldigten entlastenden Umst\u00e4nde zu ermitteln. Sie ist zu strenger Objektivit\u00e4t verpflichtet.\u201d In den n\u00e4chsten Wochen wird sich vielleicht zeigen, ob diese Anforderung f\u00fcr die Staatsanwaltschaft Arnsberg auch dann gilt, wenn die Polizei selbst in einen Fall verstrickt ist\u2026<\/p>\n<p>Der gek\u00fcndigte Mitarbeiter betonte, dass er nicht gegen Zahlung einer Abfindung ausscheiden, sondern seinen Arbeitsplatz behalten m\u00f6chte. Ihm ginge es auch darum, seine Reputation wieder herzustellen.<\/p>\n<p>Die Kreispolizeibeh\u00f6rde wurde durch einen Anwalt aus einer auf Arbeitsrecht spezialisierten Kanzlei aus Paderborn vertreten. Dem fiel dazu ein, dass er sich eine Fortsetzung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses nicht vorstellen k\u00f6nne, weil der gek\u00fcndigte Mitarbeiter gegen die aus seiner Sicht falschen Anschuldigungen seiner Vorgesetzten vorgegangen sei.<\/p>\n<p>Daraus lassen sich aus Sicht eines Beobachters 2 Fragen ableiten: Darf ein Mitarbeiter sich nicht gegen Fehlverhalten seiner Vorgesetzten wehren, und wer sagt, dass bei einer fehlenden Basis f\u00fcr k\u00fcnftige Zusammenarbeit nur das Ausscheiden des Mitarbeiters infrage kommt?<\/p>\n<p>Die Kreispolizeibeh\u00f6rde ist sich \u00fcbrigens selbst der Umst\u00e4nde nicht sicher. Denn sie hat eine sogenannte Verdachtsk\u00fcndigung ausgesprochen.<\/p>\n<p>Die ist laut Bundesarbeitsgericht bereits \u201edann zul\u00e4ssig, wenn sich starke Verdachtsmomente auf objektive Tatsachen gr\u00fcnden und die Verdachtsmomente geeignet sind, das f\u00fcr die Fortsetzung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses erforderliche Vertrauen zu zerst\u00f6ren\u201c.<\/p>\n<p>Seine Entscheidung will das Arbeitsgericht am 22.4. verk\u00fcnden.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Bemerkenswertes gab es am Dienstag im Arbeitsgericht Arnsberg zu h\u00f6ren. 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