{"id":16402,"date":"2012-01-19T17:29:37","date_gmt":"2012-01-19T16:29:37","guid":{"rendered":"http:\/\/www.schiebener.net\/wordpress\/?p=16402"},"modified":"2012-01-19T18:16:13","modified_gmt":"2012-01-19T17:16:13","slug":"neue-untersuchungen-in-den-wsi-mitteilungen-gesetzeswidrige-lohnabschlage-knapp-90-prozent-der-minijobber-erhalten-nur-niedriglohne","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.schiebener.net\/wordpress\/neue-untersuchungen-in-den-wsi-mitteilungen-gesetzeswidrige-lohnabschlage-knapp-90-prozent-der-minijobber-erhalten-nur-niedriglohne\/","title":{"rendered":"Neue Untersuchungen in den WSI-Mitteilungen. Knapp 90 Prozent der Minijobber erhalten nur Niedrigl\u00f6hne: gesetzeswidrige Lohnabschl\u00e4ge"},"content":{"rendered":"<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"aligncenter size-full wp-image-16403\" title=\"minijobs01\" src=\"http:\/\/www.schiebener.net\/wordpress\/wp-content\/uploads\/2012\/01\/minijobs01.jpg\" alt=\"minijobs01\" width=\"512\" height=\"341\" srcset=\"https:\/\/www.schiebener.net\/wordpress\/wp-content\/uploads\/2012\/01\/minijobs01.jpg 512w, https:\/\/www.schiebener.net\/wordpress\/wp-content\/uploads\/2012\/01\/minijobs01-300x199.jpg 300w\" sizes=\"auto, (max-width: 512px) 85vw, 512px\" \/><strong>D\u00fcsseldorf. (<a href=\"http:\/\/www.boeckler.de\/38555_38694.htm\" target=\"_blank\">Hans B\u00f6ckler Stiftung<\/a>) Minijobberinnen und Minijobber werden vielfach systematisch geringer  bezahlt als andere Besch\u00e4ftigte &#8211; obwohl das verboten ist. Fast 90  Prozent der geringf\u00fcgig Besch\u00e4ftigten arbeiten zu Niedrigl\u00f6hnen.  Unternehmen nutzen Minijobs, in denen \u00fcberwiegend Frauen arbeiten,  offenbar gezielt, um Personalkosten zu dr\u00fccken. <\/strong><\/p>\n<p><strong>Besonders eklatant ist  der Lohnr\u00fcckstand<\/strong> unter geringf\u00fcgig Besch\u00e4ftigten, die gleichzeitig  Arbeitslosengeld II (ALGII) beziehen. Ein starkes Indiz daf\u00fcr, dass  Arbeitgeber die &#8222;Aufstockung&#8220; durch Sozialleistungen bei der  Lohnfestsetzung bereits einkalkulieren.<\/p>\n<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignleft size-full wp-image-16404\" title=\"minijobs02\" src=\"http:\/\/www.schiebener.net\/wordpress\/wp-content\/uploads\/2012\/01\/minijobs02.jpg\" alt=\"minijobs02\" width=\"256\" height=\"398\" srcset=\"https:\/\/www.schiebener.net\/wordpress\/wp-content\/uploads\/2012\/01\/minijobs02.jpg 320w, https:\/\/www.schiebener.net\/wordpress\/wp-content\/uploads\/2012\/01\/minijobs02-193x300.jpg 193w\" sizes=\"auto, (max-width: 256px) 85vw, 256px\" \/><strong>Das sind Ergebnisse aus drei neuen Studien<\/strong>, an denen  <a href=\"http:\/\/www.boeckler.de\/19.htm\" target=\"_blank\">Forscherinnen und Forscher der gewerkschaftsnahen Hans-B\u00f6ckler-Stiftung beteiligt<\/a> sind,  beziehungsweise die von der Hans-B\u00f6ckler-Stiftung gef\u00f6rdert werden. Sie  zeigen auch, dass Minijobs nur selten eine &#8222;Br\u00fccke&#8220; in stabile  Besch\u00e4ftigung bilden. Und: Das verbreitete Bild der Minijobberin, die  &#8222;nur hinzuverdient&#8220; und \u00fcber Einkommen und Sozialanspr\u00fcche ihres  Partners indirekt abgesichert ist, trifft l\u00e4ngst nicht immer zu. Die  Untersuchungen erscheinen im <a href=\"http:\/\/www.boeckler.de\/wsi_38633.htm\" target=\"_blank\">Heft 1\/2012 der WSI Mitteilungen<\/a> und werden  heute auf einer Pressekonferenz in Berlin vorgestellt. WSI ist die Abk\u00fcrzung f\u00fcr <a href=\"http:\/\/www.boeckler.de\/index_wsi.htm\" target=\"_blank\">Wissenschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut.<\/a><\/p>\n<p><strong>Die geringf\u00fcgige Besch\u00e4ftigung sei l\u00e4ngst aus dem Ruder  gelaufen<\/strong>, konstatieren Dr. Dorothea Voss, Dr. Christina Klenner und Dr.  Alexander Herzog Stein, Arbeitsmarktexperten der Hans-B\u00f6ckler-Stiftung  und Koordinatoren des Schwerpunkthefts. Urspr\u00fcnglich gedacht, um  Hausfrauen einen unkomplizierten Nebenjob zu erm\u00f6glichen, haben sich  Minijobs stark ausgebreitet. Und sp\u00e4testens seit den  Arbeitsmarktreformen 2003 geht es nicht mehr nur um Hinzuverdienste. Im  Fr\u00fchjahr 2011, so die aktuellsten Daten, war jedes f\u00fcnfte  Besch\u00e4ftigungsverh\u00e4ltnis in Deutschland ein Minijob &#8211; insgesamt rund 7,3  Millionen. F\u00fcr rund 4,8 Millionen Menschen, darunter 3,2 Millionen  Frauen, stellte der Minijob die einzige Erwerbst\u00e4tigkeit dar.  Minijobbesch\u00e4ftigte m\u00fcssen selber keine Steuern und Sozialabgaben  abf\u00fchren, erwerben aber auch keine oder nur sehr geringe eigenst\u00e4ndige  Anspr\u00fcche an die Kranken-, Renten- oder Arbeitslosenversicherung.<\/p>\n<p><strong>&#8222;Der steile Aufstieg von Minijobs im deutschen  Besch\u00e4ftigungssystem<\/strong> ist ein besonders gutes Beispiel daf\u00fcr, wie sich im  Einzelnen begr\u00fcndbare Praktiken verselbst\u00e4ndigen und immer weiter weg  f\u00fchren von zukunftsf\u00e4higen L\u00f6sungen f\u00fcr eine moderne  Erwerbsgesellschaft&#8220;, schreiben die Forscher. Und das Dilemma spitze  sich zu. Denn die Minijobregelung sende ebenso wie das  Ehegattensplitting an Frauen Signale aus, &#8222;die diametral dem  entgegengesetzt sind, was der Staat von ihnen erwartet.&#8220; Die steuer- und  abgabenrechtliche Privilegierung setze einen \u00f6konomischen Anreiz f\u00fcr  Ehepaare, die Erwerbst\u00e4tigkeit der Ehefrau auf den Minijob zu  beschr\u00e4nken. Dagegen zielten das neue Unterhaltsrecht, die  Aktivierungspolitik am Arbeitsmarkt oder die reformierte  Hinterbliebenenversorgung zunehmend auf eine m\u00f6glichst umfangreiche  Erwerbst\u00e4tigkeit und eine eigenst\u00e4ndige Existenzsicherung von Frauen ab.  Diese sei im Rahmen geringf\u00fcgiger Besch\u00e4ftigung ausgeschlossen.  Zugleich versch\u00e4rfe die massenhafte Nutzung von Minijobs Probleme auf  dem Arbeitsmarkt, weil L\u00f6hne und regul\u00e4re Besch\u00e4ftigung unter Druck  geraten.<\/p>\n<p><strong>Angesichts der beobachteten Fehlentwicklungen<\/strong> halten Voss,  Klenner und Herzog-Stein, die steuer- und abgabenrechtliche  Privilegierung von Minijobs f\u00fcr h\u00f6chst fragw\u00fcrdig. Um die  Diskriminierung von Minijobberinnen und Minijobbern auf dem Arbeitsmarkt  zu beenden und die drohenden L\u00fccken in der sozialen Sicherung zu  vermeiden, sei eine Abschaffung dieses Sonderstatus\u00b4 unvermeidlich. Die  Forscher sprechen sich zudem f\u00fcr verbindliche Lohnuntergrenzen aus, um  extreme Niedrigl\u00f6hne zu verhindern.<\/p>\n<p><strong>Die Untersuchungsergebnisse im Einzelnen:<\/strong> <!--more--><\/p>\n<p><strong>Minijobs als &#8222;Niedriglohnfalle&#8220; <\/strong><\/p>\n<p><strong>Das Teilzeit- und Befristungsgesetz verbietet Lohnabschl\u00e4ge  aufgrund k\u00fcrzerer Arbeitszeiten.<\/strong> Auch Minijobbende haben also Anspruch  auf die gleichen Bruttostundenl\u00f6hne wie in einer vergleichbaren  sozialversicherungspflichtigen Besch\u00e4ftigung. In der Praxis verdienen  sie aber brutto weitaus weniger, belegen B\u00f6ckler-Forscherin Voss und Dr.  Claudia Weinkopf vom Institut Arbeit und Qualifikation (IAQ) der  Universit\u00e4t Duisburg-Essen mit Daten aus dem Sozio-oekonomischen Panel  (SOEP). 2009 arbeiteten rund 88 Prozent der Menschen, f\u00fcr die der  Minijob die Hauptbesch\u00e4ftigung bildet, f\u00fcr einen Niedriglohn. Das hei\u00dft,  f\u00fcr brutto weniger als 9,76 Euro in Westdeutschland oder weniger als  7,03 Euro in Ostdeutschland. Geringf\u00fcgig Besch\u00e4ftigte waren mehr als  viermal so h\u00e4ufig von Niedrigl\u00f6hnen betroffen wie der Durchschnitt aller  Arbeitnehmer. 58 Prozent der 1,2 Millionen Besch\u00e4ftigten, die in  Deutschland weniger als 5 Euro pro Stunde verdienen, arbeiten im  Minijob. Nach Auswertungen des Statistischen Bundesamtes und der  Bundesagentur f\u00fcr Arbeit (BA) verdienen Minijobber im Durchschnitt  weniger als neun Euro brutto pro Stunde &#8211; nicht einmal halb soviel wie  Arbeitnehmer mit einer regul\u00e4ren Vollzeitstelle.<\/p>\n<p><strong>Mit objektiven Kriterien wie beispielsweise Unterschieden bei  der Qualifikation<\/strong> lasse sich der gro\u00dfe Lohnr\u00fcckstand nicht erkl\u00e4ren,  betonen Voss und Weinkopf. Sie schlie\u00dfen daraus, dass Arbeitgeber den  Steuer- und Abgabenvorteil der Minijobs bei der Lohnfestsetzung zu ihren  Gunsten nutzen.<\/p>\n<p><strong>Wie das m\u00f6glich ist, zeigen die Forscherinnen mit einer  Beispielrechnung:<\/strong> Eine sozialversicherungspflichtig Besch\u00e4ftigte erh\u00e4lt  einen Bruttolohn von 13,50 Euro pro Stunde. Ist sie verheiratet,  kinderlos und in der Lohnsteuerklasse V, verdient sie netto rund 7 Euro.  Nach dem Gesetz m\u00fcsste eine Minijobberin bei gleicher T\u00e4tigkeit brutto  ebenfalls 13,50 Euro bekommen &#8211; und erhielte diesen Betrag auch netto.  In der Praxis d\u00fcrften viele Arbeitgeber den Minijob stattdessen nach der  Maxime &#8222;netto gleich brutto&#8220; bezahlen, im Beispielfall also mit 7 Euro  brutto. Auch wenn darauf 30 Prozent Pauschalabgaben f\u00fcr den Arbeitgeber  f\u00e4llig werden, w\u00e4re es so f\u00fcr ihn dennoch lukrativ,  sozialversicherungspflichtige durch geringf\u00fcgige Besch\u00e4ftigung zu  ersetzen. Die Forscherinnen verweisen auf diverse Fallstudien aus dem  Einzelhandel, dem Gast- und dem Reinigungsgewerbe sowie der Gesundheits-  und der Sozialbranche, die dokumentieren, dass selbst gro\u00dfe Unternehmen  mit gesetzeswidrigen Lohnabschl\u00e4gen f\u00fcr geringf\u00fcgig Besch\u00e4ftigte  operieren.<\/p>\n<p><strong>Betroffene Minijobbesch\u00e4ftigte merken zwar beim Nettolohn  keinen Unterschied<\/strong>, sie m\u00fcssen aber auf jede eigenst\u00e4ndige soziale  Absicherung verzichten. Dies sei gerade f\u00fcr j\u00fcngere Frauen angesichts  der zunehmend weniger verl\u00e4sslichen Absicherung \u00fcber die Ehe riskant.  F\u00fcr die gro\u00dfe Mehrheit der geringf\u00fcgig Besch\u00e4ftigten werde der Minijob  zur &#8222;Niedriglohnfalle&#8220;, warnen die Wissenschaftlerinnen. Und je mehr  Unternehmen sie als Schlupfloch zur Reduzierung der Personalkosten  nutzten, desto weniger Chancen auf eine vollwertige Besch\u00e4ftigung  blieben Arbeitnehmer\/innen. Das gelte insbesondere im Handel, dem Gast-  und dem Reinigungsgewerbe, wo Minijobs bereits 40 Prozent aller  Besch\u00e4ftigungsverh\u00e4ltnisse ausmachen.<\/p>\n<p><strong>ALG II: Ausstieg eher ohne Minijob<\/strong><\/p>\n<p><strong>Besonders niedrig sind die Bruttol\u00f6hne von Minijobbern, die  gleichzeitig ALG II beziehen<\/strong> &#8211; immerhin 12 Prozent aller geringf\u00fcgig  Besch\u00e4ftigten. Sie verdienten 2009 im Durchschnitt sogar nur 6,08 Euro  pro Stunde. Das haben Dr. Irene Dingeldey, Peter Sopp und Dr. Alexandra  Wagner auf Basis von Paneldaten der Bundesagentur f\u00fcr Arbeit (BA)  errechnet.<\/p>\n<p><strong>Auch dieser zus\u00e4tzliche Lohnr\u00fcckstand l\u00e4sst sich nach Analyse  der Wissenschaftler von der Universit\u00e4t Bremen und vom Berliner  Institut FIA nicht durch geringere formale Qualifikation erkl\u00e4ren.<\/strong> Vielmehr halten sie es f\u00fcr wahrscheinlich, dass die Grundsicherung bei  solchen L\u00f6hnen oft einfach mit einberechnet werde, so dass &#8222;faktisch ein  Kombilohn zu Lasten des Fiskus entsteht, die Wirtschaft folglich Lasten  auf die Allgemeinheit abw\u00e4lzt.&#8220; Dabei helfen Minijobs nur sehr begrenzt  dabei, eine regul\u00e4re Besch\u00e4ftigung zu finden: Den Erwerbslosen im  BA-Panel gelang der Ausstieg aus dem Leistungsbezug h\u00e4ufiger, wenn sie  vorher keiner geringf\u00fcgigen Besch\u00e4ftigung nachgegangen waren. &#8222;Eine  allgemeine Br\u00fcckenfunktion in den regul\u00e4ren Arbeitsmarkt ist nicht  erkennbar&#8220;, vermerken Dingeldey, Sopp und Wagner.<\/p>\n<p><strong>Minijobs oft Teil eines prek\u00e4ren Erwerbsverlaufs<\/strong><\/p>\n<p>Das best\u00e4tigen WSI-Forscherin Christina Klenner und ihre  Co-Autorin Tanja Schmidt: <strong>Lediglich neun Prozent der geringf\u00fcgig  Besch\u00e4ftigten wechseln in ein Normalarbeitsverh\u00e4ltnis.<\/strong> Ein dringendes  Interesse an einem Job mit l\u00e4ngerer Arbeitszeit und h\u00f6herem Verdienst  d\u00fcrften jedoch weitaus mehr Minijobberinnen und Minijobber haben, zeigt  die Untersuchung der beiden Wissenschaftlerinnen, die die  Lebensverh\u00e4ltnisse von erwerbst\u00e4tigen Frauen von 2001 bis 2007 anhand  von SOEP-Daten nachgezeichnet und Erwerbsverlaufsmuster identifiziert  haben.<\/p>\n<p><strong>Denn nur auf einen Teil der analysierten Frauen &#8211; rund 40  Prozent der Frauen mit Kindern &#8211; passt das verbreitete Bild von der  Mutter mit normal verdienendem Partner, die per Teilzeitt\u00e4tigkeit das  Familieneinkommen etwas aufbessert.<\/strong> Knapp zwei Drittel von ihnen haben  Minijob-Erfahrung. Daneben identifizieren die Wissenschaftlerinnen eine  Gruppe von Frauen, die Minijobs ausge\u00fcbt haben, weil es f\u00fcr sie keine  anderen Angebote auf dem Arbeitsmarkt gab. Mehr als ein Viertel der  untersuchten Gruppe leben diese &#8222;diskontinuierlich-prek\u00e4ren&#8220;  Erwerbsverl\u00e4ufe, bei denen Minijobs eine wichtige Rolle spielen. Das  betrifft M\u00fctter etwas h\u00e4ufiger als Frauen ohne Kinder, Ostdeutsche \u00f6fter  als Westdeutsche, j\u00fcngere h\u00e4ufiger als \u00e4ltere. Viele von ihnen sind  niedriger qualifiziert und leben in einem Haushalt mit sehr geringem  Gesamteinkommen. Nur ein Teil hat einen versorgenden Partner. <strong>F\u00fcr diese  Frauen sei der Minijob doppelt problematisch, warnen Klenner und  Schmidt: Nicht nur l\u00e4ngerfristig, etwa im Fall einer Trennung oder wegen  der mangelnden Absicherung f\u00fcrs Alter, sondern bereits kurzfristig als  Teil eines Erwerbsmusters, aus dem nur wenige hinausfinden. <\/strong><\/p>\n<p><strong>Weitere Informationen:<\/strong><\/p>\n<p><strong>Dorothea Voss, Claudia Weinkopf:<\/strong> Niedriglohnfalle Minijob;<br \/>\n<strong>Irene Dingeldey, Peter Sopp, Alexandra Wagner:<\/strong> Governance des Einkommensmix: Geringf\u00fcgige Besch\u00e4ftigung im ALG II-Bezug;<br \/>\n<strong>Christina Klenner, Tanja Schmidt<\/strong>: Minijobs &#8211; riskante Besch\u00e4ftigungsform beim normativen \u00dcbergang zum &#8222;Adult-Worker-Model&#8220;.<br \/>\nIn: <a href=\"http:\/\/www.boeckler.de\/wsi_38633.htm\" target=\"_blank\">WSI Mitteilungen, Heft 1\/2012<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>D\u00fcsseldorf. 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