{"id":13347,"date":"2011-08-03T07:00:46","date_gmt":"2011-08-03T06:00:46","guid":{"rendered":"http:\/\/www.schiebener.net\/wordpress\/?p=13347"},"modified":"2011-08-03T07:00:46","modified_gmt":"2011-08-03T06:00:46","slug":"deponieverordnung-nrw-%e2%80%93-ist-da-der-bock-zum-gartner-gemacht","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.schiebener.net\/wordpress\/deponieverordnung-nrw-%e2%80%93-ist-da-der-bock-zum-gartner-gemacht\/","title":{"rendered":"Deponieverordnung NRW \u00e2\u20ac\u201c Ist da der Bock zum G\u00e4rtner gemacht?"},"content":{"rendered":"<p>Nachdem der Hochsauerlandkreis wiederholt negative Erfahrungen durch unsachgem\u00e4\u00dfen Umgang mit hoch belasteten Abf\u00e4llen gemacht hat, bat die Sauerl\u00e4nder B\u00fcrgerliste (SBL)\u00a0 am 05. Juli 2011 die Kreisverwaltung um eine schriftliche Antwort auf mehrere Fragen zur Abfallsituation auf der Boden- und Bauschuttdeponie Bestwig.<\/p>\n<p>SBL-Kreistagsmitglied Reinhard Loos wollte u.a. erfahren, welche Abf\u00e4lle mineralischer und organischer Art bei der Deponie in Bestwig abgelagert werden und in welchen Mengen. Des Weiteren fragte der Kreistagsabgeordnete, wie der Hochsauerlandkreis sicher stelle, dass die Mitteldeutsche Hartstein-Industrie GmbH (MHI) dort keine unbehandelten Kl\u00e4rschl\u00e4mme oder andere hochgef\u00e4hrliche Stoffe deponiert und ob irgendwelche Probleme mit dieser Deponie oder aus ihrem Umfeld bekannt geworden seien. -Die MHI war zwischen 1982 und 1992 Betreiber der Deponie \u00e2\u20ac\u017eAm Meisterstein\u00e2\u20ac\u0153 in Siedlinghausen. Die \u00e2\u20ac\u017eMeisterstein-Kippe\u00e2\u20ac\u0153 geriet immer mal wieder in die Schlagzeilen. Der Grund:\u00a0 Es sind dort erhebliche Mengen Kl\u00e4rschlamm vor allem aus der Kl\u00e4ranlage Winterberg- Z\u00fcschen abgekippt worden.-<\/p>\n<p>Der Hochsauerlandkreis antwortete mit einem Schreiben mit Datum vom 20.07.2011, erl\u00e4utert zun\u00e4chst das Genehmigungsverfahren und listet auf, welche Abf\u00e4lle seit 2005 in Bestwig abgelagert werden. Es handelt sich dabei um: Beton, Ziegel, Fliese und Keramik, Gemische aus Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik, Bitumengemische aus dem Stra\u00dfenaufbruch, Baustoffe auf Gipsbasis, Boden und Steine. Kupolofenschlacke einer Firma aus Bestwig sei befristet von M\u00e4rz 2004 bis Ende 2005 und derzeit von August 2010 bis Ende 2012 zur Beseitigung zugelassen. (Kupolofenschlacke f\u00e4llt beim Schmelzen von Eisen und Stahl an.) \u00e2\u20ac\u017eDer Deponiebetreiber hat f\u00fcr die Jahre 2005 bis 2010 die Annahme von rund 52.000 t Bauschutt sowie rund 55.000 t Boden und Steine berichtet. Ferner wurde f\u00fcr diesen Zeitraum die Annahme von rund 48.000 t Kupolofenschlacke berichtet, von denen rund 20.500 t als Recycling-Material abgegeben wurde\u00e2\u20ac\u0153, erl\u00e4utert der HSK.<\/p>\n<p>Die Frage der SBL: \u00e2\u20ac\u017eWie stellt der HSK sicher, dass die MHI auf der Deponie Bestwig keine unbehandelten Kl\u00e4rschl\u00e4mme und andere Stoffe mit hohem Gef\u00e4hrdungspotential annimmt bzw. angenommen hat und deponiert\u00e2\u20ac\u0153, beantwortet der HSK mit dem Hinweis auf die durch die Plangenehmigung vorgegebenen entsprechenden baulichen, betrieblichen und organisatorischen Ma\u00dfnahmen, die der Betreiber einzuhalten hat. Dazu erkl\u00e4rt die Kreisverwaltung weiter: \u00e2\u20ac\u017eDie Kontrolle des Abfalls hat\u00a0 im Rahmen des vorgegebenen Annahmeverfahrens durch den Deponiebetreiber zu erfolgen. Der Betreiber hat ein Betriebstagebuch zu f\u00fchren sowie \u00fcber die Abfallanlieferung eine Eingangsbest\u00e4tigung auszustellen.\u00e2\u20ac\u0153<br \/>\nEnde des Zitats. &#8211; ??? &#8211;\u00a0 Das bedeutet demnach also:<br \/>\nSelbstkontrolle!<br \/>\nWie praktisch!<\/p>\n<p>Der Hochsauerlandkreis geht anschlie\u00dfend n\u00e4her auf die Frage der SBL ein und erl\u00e4utert: \u00e2\u20ac\u017eKl\u00e4rschl\u00e4mme oder andere Stoffe mit hohem Gef\u00e4hrdungspotential sind auf der Deponie nicht zugelassen.\u00e2\u20ac\u0153 Und: \u00e2\u20ac\u017eAktuelle Grundlage f\u00fcr die \u00dcberwachung ist das vom Kreistag am 08. Oktober 2010 beschlossene angepasste \u00dcberwachungskonzept f\u00fcr die Boden- und Bauschuttdeponien von 1996 (Drucksache 8\/247). So wurde die Anlage auch in den vergangenen Jahren durch Kontrollg\u00e4nge auf der Deponie sowie Pr\u00fcfung des Betriebstagebuches \u00fcberwacht und dokumentiert. Beeintr\u00e4chtigungen der Schutzg\u00fcter nach \u00a7 10 Abs. 4 KrW-\/AbfG wurden nicht festgestellt.\u00e2\u20ac\u0153<\/p>\n<p>Die Drucksache 8\/247 vom 16.09.2010 kramen wir nun mal hervor und sehen, sie besch\u00e4ftigte sich mit der Anpassung des \u00dcberwachungskonzeptes f\u00fcr die Boden- und Bauschuttdeponien. Der Kreistag stimmte \u00fcbriges am 08.10.2010 bei zwei Gegenstimmen und einer Enthaltung mehrheitlich einem ausged\u00fcnnten \u00dcberwachungskonzept zu. So wurde beschlossen, Deponien der Kategorie III nicht mehr einmalig in zwei Monaten zu \u00fcberwachen, sondern einmalig in vier Monaten, Deponien der Kategorie II nicht mehr einmalig monatlich, sondern einmalig in zwei Monaten\u00a0 und Deponien der Kategorie I nicht mehr im zweimaligen monatlichen Turnus, sondern nur noch einmalig monatlich zu \u00fcberpr\u00fcfen. F\u00fcr die Deponie der MHI in Bestwig bedeutete das allerdings keine \u00c4nderung der Anzahl der \u00dcberpr\u00fcfungen; denn die Kippe wurde gleichzeitig von Kategorie II auf Kategorie I hochgestuft. Es bleibt demnach bei 12 \u00dcberwachungen pro Jahr.<\/p>\n<p>Die Kreisverwaltung lie\u00df\u00a0 in der besagten Drucksache 8\/247 durchblicken, sie h\u00e4tte Personalmangel: \u00e2\u20ac\u017eDie Umsetzung dieses \u00dcberwachungskonzeptes setzt voraus, dass die seit einem Jahr vakante Stelle des zweiten technischen Sachbearbeiters in diesem Produktbereich wieder besetzt wird,\u00e2\u20ac\u0153 und erl\u00e4uterte weiter, dass der Umfang der Aufgaben in diesem Produktbereich nicht geringer geworden sei und die Wiederbesetzung der Stelle des zweiten technischen Sachbearbeiters erforderlich sei.<\/p>\n<p>Und nun noch folgender Satz dazu, ebenfalls zitiert aus der Drucksache 8\/247:<br \/>\n\u00e2\u20ac\u017e<strong>Durch die Deponie\u00fcberwachungsverordnung<\/strong> in NRW im Jahr 1998 wurde die <strong>Eigenverantwortung der Betreiber<\/strong> f\u00fcr einen <strong>ordnungsgem\u00e4\u00dfen Deponiebetrieb gest\u00e4rkt<\/strong>.\u00e2\u20ac\u0153<\/p>\n<p>Da fragen wir uns: Ist es nicht h\u00f6chste Zeit, die Deponie\u00fcberwachungsverordnung des Landes NRW zu \u00e4ndern?<br \/>\nDenn nach der g\u00fcltigen Regelung wird der <strong>Bock zum G\u00e4rtner gemacht<\/strong>!<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Nachdem der Hochsauerlandkreis wiederholt negative Erfahrungen durch unsachgem\u00e4\u00dfen Umgang mit hoch belasteten Abf\u00e4llen gemacht hat, bat die Sauerl\u00e4nder B\u00fcrgerliste (SBL)\u00a0 am 05. 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