Wissenschaftlicher Beirat: Zukünftige ÖPP-Belastungen öffentlicher Haushalte transparent machen

Berlin, 23.04.2013. Eine aktuelle Petition beim Deutschen Bundestag fordert im Zusammenhang mit Projektrealisierungen öffentlicher Infrastrukturmaßnahmen mit privaten Partnern, Öffentlich-Private Partnerschaften (ÖPP) genannt, eine gesetzliche Regelung für mehr Transparenz und die Offenlegung aller relevanter Informationen wie beispielsweise der Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen und Vertragsdetails.

Öffentlich-Private-Partnerschaften werden auch als „Public Private Partnerships“ (PPP) bezeichnet. Sie sind dadurch gekennzeichnet, dass ein privates Unternehmen für mindestens zwei sog. Wertschöpfungsstufen einer öffentlichen Einrichtung oder für alle Wertschöpfungsstufen, wie Planung, Bau, Betrieb und Verwertung/Rückbau sowie die Finanzierung, verantwortlich ist

Mitglieder des Wissenschaftlichen Beirates des bvöd (WBR) weisen in einer aktuellen Stellungnahme darauf hin, dass Öffentlich-Private-Partnerschaften (ÖPP) nur unter eng umrissenen Voraussetzungen für die öffentliche Hand und letztlich die Steuerzahler vorteilhaft sein können. Es mehren sich jedoch die Hinweise, dass ÖPP auch dann durchgeführt werden, wenn sie für die Steuerzahler langfristig nachteilig sind.

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