Welche Folgen kann der Koalitionsvertrag für die Kommunalpolitik haben? (III)

Und hier der letzte Teil der Betrachtung des Koalitionsvertrages aus kommunalpolitischer Sicht (siehe hier: Teil I und Teil II).

(Der Artikel ist zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Mobilität

“Wir wollen deshalb für alle Menschen in Deutschland eine moderne, saubere, barrierefreie und bezahlbare Mobilität organisieren und dabei die gesellschaftlichen Herausforderungen, wie den demografischen Wandel, die Urbanisierung, Anbindung ländlicher Räume und Globalisierung, meistern.” (Z. 3370 ff.)

“Wir wollen die Klimaziele von Paris erreichen und dabei soziale Belange berücksichtigen, die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie gewährleisten und bezahlbare Mobilität sicherstellen. Dafür bedarf es eines ganzen Bündels von Maßnahmen, wie z. B. der Förderung von Elektromobilität, des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) und des Schienenverkehrs” (Z. 3455 ff.)

“Pünktlichkeit, guter Service und hohe Qualität müssen das Markenzeichen der Eisenbahnen in Deutschland sein. Mit einem Schienenpakt von Politik und Wirtschaft 3559 wollen wir bis 2030 doppelt so viele Bahnkundinnen und Bahnkunden gewinnen und 3560 dabei u. a. mehr Güterverkehr auf die umweltfreundliche Schiene verlagern.” (Z. 3558 ff.)

“Wir wollen Bundesmittel für den Betrieb von Schienennebenstrecken zur Verfügung stellen sowie ein Programm zur Förderung der Mobilität im ländlichen Raum auflegen. Wir wollen Bahnhöfe und -haltestellen in den Regionen halten.” (Z. 3580 ff.)

“Für einen attraktiven und in die Zukunft gerichteten ÖPNV wollen wir digitale Informations- und Vertriebssysteme fördern.” (Z. 5730 f.)
Gilt das auch für den HSK? Dann gibt es viel zu tun! Bisher hat die GroKo im Kreistag alle Initiativen blockiert, die Fahrpreise auf ein mit anderen Regionen vergleichbares Niveau zu senken und die Angebote sowie die Verknüpfungen zwischen den einzelnen Linien wirksam zu verbessern.

Tierschutz

“Die Erkennbarkeit von tierischen Lebensmitteln, die über die gesetzlichen Vorgaben der Haltung hinausgehen, wollen wir verlässlich, einfach und verbraucherfreundlich gestalten. Dazu brauchen wir den mehrstufigen Aufbau einer staatlichen Kennzeichnung anhand verbindlicher Kriterien für Fleisch aus besserer Tierhaltung (Tierwohllabel) und schaffen dafür bis zur Mitte der Legislaturperiode die rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen… Wir werden Lücken in den Haltungsnormen im Tierschutzrecht schließen ” (Z. 3981 ff.)
Gilt das auch für alle Ziegenhöfe und für alle Putenmastanlagen im HSK??

Flächenverbrauch

“Unser Ziel ist, den Flächenverbrauch bis zum Jahr 2030 auf maximal 30 Hektar/Tag 4039 zu halbieren.” (Z. 4019 f.)
Falls das wirklich umgesetzt wird, müsste viele Prestige-Baulandplanungen in Ortsteilen im HSK unterbleiben!

Alterssicherung

“Deshalb werden wir die gesetzliche Rente auf heutigem Niveau von 48 Prozent bis zum Jahr 2025 absichern und bei Bedarf durch Steuermittel sicherstellen, dass der Beitragssatz nicht über 20 Prozent steigen wird.” (Z. 4248 ff.)

Das klingt gut, bedeutet aber eine Veränderung um nur ein Jahr, denn diese Eckdaten stehen für das Jahr 2024 auch schon im aktuellen Rentenversicherungsbericht von November 2017 (S. 38). Die gravierenden Probleme entstehen ab 2030!

Gesundheitspolitik

“Wir werden eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter Einbeziehung der Regierungsfraktionen im Deutschen Bundestag einrichten. Diese Arbeitsgruppe wird Vorschläge für die Weiterentwicklung zu einer sektorenübergreifenden Versorgung des stationären und ambulanten Systems im Hinblick auf Bedarfsplanung, Zulassung, Honorierung, Kodierung, Dokumentation, Kooperation der Gesundheitsberufe und Qualitätssicherung unter Berücksichtigung der telematischen Infrastruktur bis 2020 vorlegen. Dabei sollen Spielräume für regionale Ausgestaltungen ermöglicht werden.” (Z. 4521 ff.)

Noch unkonkreter und unverbidnlicher kann man das kaum ausdrücken…

“Als zusätzliche Aufgabe der stationären Grundversorgung sollen die Krankenhäuser insbesondere im ländlichen Raum im Verbund mit den Schwerpunktkrankenhäusern und örtlichen Pflegeanbietern ergänzende niedrigschwellige Versorgungsangebote z. B. in der Nachsorge vorhalten.” (Z. 4632 ff.)

Das würde das Überleben einiger gefährdeter Krankenhäuser im ländlichen Raum bedeutet – wenn diese Leistungen tatsächlich auch vergütet werden.

Baulandmobilisierung

“Wir werden nach einer verfassungsrechtlichen Prüfung den Kommunen durch Schaffung der rechtlichen Grundlagen die Möglichkeit einräumen, die Baulandmobilisierung durch steuerliche Maßnahmen zu verbessern. Durch die Einführung einer Grundsteuer C ermöglichen wir den Städten und Gemeinden die Möglichkeit, die Verfügbarmachung von Grundstücken für Wohnzwecke zu verbessern.” (Z. 5120 ff.)
Das wäre ein großer Schritt, Baulandlücken zu schließen statt immer mehr Baugebiete im Außenbereich zu schaffen.

Wohnungen und Mieten

“Der soziale Wohnungsbau muss mindestens auf heutigem Niveau und langfristig verstetigt werden. Dafür ist es erforderlich, dass der Bund auch in Zukunft gemeinsam mit den Ländern Verantwortung für die soziale Wohnraumförderung übernehmen kann. Falls erforderlich wird dazu eine Grundgesetzänderung vorgenommen. Ungeachtet dessen werden wir in den Jahren 2020/2021 mindestens zwei Milliarden Euro für den sozialen Wohnungsbau zweckgebunden bereitstellen.” (Z. 5151 ff.)

Auch das hört sich gut an, reicht aber nicht aus, die Versäumnisse im sozialen Wohnungsbau der letzten Jahre aufzuholen.

“Wir werden durch gesetzliche Mindestanforderungen eine standardisierte Gestaltung qualifizierter Mietspiegel sichern. Unser Ziel ist es, eine repräsentative und differenzierte Qualität dieses Instruments zur rechtssicheren und zuverlässigen Abbildung der Vergleichsmiete zu gewährleisten.” (Z. 5226 ff.)

Es bleibt zu hoffen, dass auch für Empfänger von Grundsicherungsleistungen repräsentative Mietspiegel zur Anwendung kommen, so dass die Sozialämter im HSK keine Grundsicherungsleistungen wegen angeblich unangemessener Miethöhen mehr kürzen.

Kommunale Finanzen

“Kommunen sind die Heimat der Menschen und das Fundament des Staates. Der Bund setzt sich intensiv für eine Verbesserung der kommunalen Finanzlage und eine Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung ein.” (Z. 5457 ff.)

Und wie soll das erfolgen?
Ein Hinweis steckt hier drin:

“Die kommunalen Steuerquellen werden wir sichern. Die Grundsteuer ist eine unverzichtbare Einnahmequelle der Kommunen. Diese wird unter Beachtung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, der Sicherung des derzeitigen Aufkommens sowie unter Beibehaltung des kommunalen Hebesatzrechtes neu geregelt.” (Z. 5512 ff.)

Digitale Verwaltung

“Der digitale Zugang zu Verwaltungsleistungen soll zur Regel, Schriftform und das persönliche Erscheinen soweit möglich durch gleichwertige digitale Lösungen ersetzt werden (Digital First).” (Z. 6079 ff.)

Na endlich! Vielleicht gelingt in diesem Zusammenhang dann ja auch die Übertragung der Kreistagssitzungen per Live-Stream?

Bürgerbeteiligung

“Wir werden eine Expertenkommission einsetzen, die Vorschläge erarbeiten soll, ob und in welcher Form unsere bewährte parlamentarisch-repräsentative Demokratie durch weitere Elemente der Bürgerbeteiligung und direkter Demokratie ergänzt werden kann. Zudem sollen Vorschläge zur Stärkung demokratischer Prozesse erarbeitet werden.” (Z. 7765 ff.)
Noch eine weitere Kommission…

Medien

“Nur ein freier Zugang zu Medien und Informationen, qualitativ hochwertige journalistisch-redaktionelle Angebote und die notwendige Medienkompetenz ermöglichen kommunikative Chancenfreiheit und gleichberechtigte Teilhabe aller.” (Z. 8190 ff.)

Richten sich diese Forderungen auch an alle einheimischen Medien?

2 Gedanken zu „Welche Folgen kann der Koalitionsvertrag für die Kommunalpolitik haben? (III)“

  1. “ (…) qualitativ hochwertige journalistisch-redaktionelle Angebote (…)“

    Genau dieses Ziel strebt laut Selbstbeschreibung der nachfolgend erwähnte Medienkonzern an:

    „Die FUNKE MEDIENGRUPPE ist auf dem Weg, das beste nationale Medienhaus in Deutschland zu werden.“

    http://www.funkemedien.de/de/das-unternehmen/

    Mmmh, am 15.02.1988 starb der wirklich kluge (nicht „schlaue“) Mensch Richard „Dick“ Feynman.

    https://de.wikipedia.org/wiki/Richard_Feynman

    Feynman veröffentlichte in 1985 ein mit „Surely You’re Joking, Mr. Feynman!“ (dt. Titel: „Sie belieben wohl zu scherzen, Mr. Feynman.“) betiteltes (lesenswertes!!!) Buch.
    [So machbar, wg. „Sprachwitz“ die O-Version lesen ;-)]

    Mmmh, die FUNKE’sche Spiegelschau ala „Die FUNKE MEDIENGRUPPE ist auf dem Weg, das beste nationale Medienhaus in Deutschland zu werden.“ muss mit einer Reduktion des Feynman-Buchtitels kommentiert werden:

    „Sie belieben wohl zu scherzen!“

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