UPDATE (2.5.2017) Ein Leserbrief. „Der Stand der Dinge: Qualitätsanalyse – Verbundschule und Sekundarschule in Winterberg“.

Die Verbundschule Siedlinghausen soll geschlossen werden. (archiv: zoom)

Nachfolgend veröffentliche ich einen Leserbrief von Sebastian Vielhaber. Der Autor war maßgeblich an der Siedlinghäuser Bürgerinitiative gegen die Schließung der weiterführenden Schule im Ort beteiligt.

Vorbemerkung: Mit der Gründung der Sekundarschule Medebach-Winterberg läuft die Verbundschule Winterberg-Siedlinghausen aus.

Siehe u.a. hier im Blog.

Viele Bürger des Winterberger Ortsteils Siedlinghausen befürchten einen sozialen, ökonomischen und kulturellen Bedeutungsverlust ihres Ortes, wenn ein wichtiger Baustein, nämlich die weiterführende Schule,  aus dem gewachsenen Orts-Ensemble herausgebrochen wird.

Soweit die kurze Einordnung. Alles Weitere kann in den Kommentaren „ohne Zorn und Eifer“ erweitert und diskutiert werden.

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UPDATE (2.5.2017): Heute hat die in Gründung befindliche Bürgervereinigung „FWG Winterberg und Ortschaften“ die Qualitätsanalysen vom 12. 01. 2017 und vom 29. 03. 2017, sowie die Stellungnahme der Stadt Winterberg  auf ihrer Website veröffentlicht:

http://www.fw-winterberg.de/cms/media/pdf-schule/Qualitaetsanalyse_12.01.2017_1.pdf

http://www.fw-winterberg.de/cms/media/pdf-schule/Qualitaetsanalyse_29.03.2017_1.pdf

http://www.fw-winterberg.de/cms/media/pdf-schule/Stellung_Stadt_Wtbg._14.03.2017.pdf

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Der Leserbrief im Wortlaut:

Leserbrief
„Der Stand der Dinge: Qualitätsanalyse – Verbundschule und Sekundarschule in Winterberg“

Das, was sich hier seit Ende April 2016 in Winterberg -insbesondere zum Thema Sekundarschule und Qualitätsanalyse (QA)- inzwischen abgespielt hat, ist „filmreif“ und wenn es nicht so traurig wäre, könnte man glatt eine Komödie daraus machen.

Was hat sich zwischenzeitlich ereignet:

Wie ich in Erfahrung gebracht habe, liegt der Stadt Winterberg sowie der Verbundschule Winterberg-Siedlinghausen seit dem 16. Dezember 2016 eine sogenannte QA vor.

Seither fordern zahlreiche Eltern und Bürger aus Winterberg und den Dörfern die Veröffentlichung dieser QA, die nach meiner Einschätzung den Charakter eines Gutachtens hat. Erstellt wurde die QA von Qualitätsprüfern des Dezernats 4Q der Bezirksregierung Arnsberg, welches uns seit Anfang des Jahres immer wieder auf Neues ermutigt hat, bei diesem Thema am Ball zu bleiben.

Nach Auffassung der Schulaufsicht des Hochsauerlandkreises ist nach Vorlage eines solchen Gutachtens innerhalb von einer Woche die Schulkonferenz einzuberufen, die darüber abstimmen soll, ob das Gutachten veröffentlicht wird oder nicht. Diese Veröffentlichung ist bis heute nicht erfolgt.

Am Freitagnachmittag den 24.02.2017 erhielt ich eine Nachricht der Bezirksregierung Arnsberg, nach mehrmaliger vorheriger Anfrage, wonach diese QA derzeit noch einmal geprüft und textlich verändert würde.

Bei einer nachträglichen textlichen Veränderung eines Berichtes oder Gutachtens (QA) liegt für mich der Verdacht und die Vermutung nahe, dass hier gerade eine textliche Zensur stattfindet. Werden etwa Textpassagen überarbeitet, wovon die Eltern und Bürger aus Winterberg und seiner Dörfer nichts erfahren dürfen/sollen?

Durch diese Vorgehensweise („Zensur“ der QA) tragen die Verantwortlichen dazu bei, dass der Graben zwischen Winterberg und Siedlinghausen, um ein Vielfaches tiefer und breiter wird. Transparenz und Offenheit sollten in einer Demokratie anders aussehen.

Es gibt im Bundesland NRW ein Informationsfreiheitsgesetz (IFG NRW), das es uns Bürgern (natürliche Personen) erlaubt in alle nicht als geheim eingestuften behördlichen Akten Einsicht (kompletten Verwaltungsvorgang) zu nehmen. Die QA fällt aus meiner Sicht nicht unter die geheim einzustufenden Akten.

Vor diesem Hintergrund habe ich Anträge an die Verbundschule, an den Schulträger (die Stadt Winterberg), an die Schulaufsicht des Hochsauerlandkreises sowie an das Dezernat 4Q der Bezirksregierung Arnsberg gestellt.

Die Bezirksregierung Arnsberg hat mich daraufhin zu einem persönlichen Gespräch am Montag, den 13.03.2017 eingeladen. Begleitet wurde ich von unserem Ortsvorsteher Bruno Körner. Die Bezirksregierung wollte mir Erläuterungen und Hinweise geben, weshalb textliche Änderungen an dem Bericht vom 16. Dezember 2016 notwendig gewesen wären.

Der gestellte Antrag an die Verbundschule wurde an den Zuständigkeitsbereich der Bezirksregierung Arnsberg weiter verwiesen.

Die Stadt Winterberg hat meinen Antrag weder abgewiesen, noch an einen anderen Zuständigkeitsbereich verwiesen. Mir wurde allerdings keine dem Gesetz nach entsprechende Akteneinsicht gewährt. Als Begründung wird angeführt, dass erst jetzt ein sog. „Entwurf“ zur QA vorläge und sie nun zwei Wochen Zeit hätten, entsprechende Stellungnahmen abzugeben.

Der Hochsauerlandkreis hat auf meinen Antrag auch keine eindeutige Auskunft gegeben und auf meinen Termin bei der Bezirksregierung Arnsberg verwiesen.

Eine Akteneinsicht wurde uns beim vorgenannten Gespräch bei der Bezirksregierung verwehrt. Vielmehr wurden wir darauf hingewiesen, dass der Bericht vom 16.12.2016 nur eine sogenannte „Entwurfsfassung“ gewesen sei und die Endfassung erst am 18.01.2017 an die Verbundschule und den Schulträger Stadt Winterberg versandt worden wären. Entsprechende Stellungnahmen zum vorgenannten Bericht wurden weder von der Verbundschule noch vom Schulträger abgegeben.

Weiterhin teilte man uns mit, dass die Endfassung vom 18.01.2017 dann noch einmal durch die Bezirksregierung redaktionell überarbeitet werden musste, weil es angeblich irgendwelche Formfehler im Bericht vom 16.12.2016/18.01.2017 gegeben haben soll.

Die Überarbeitung des 1. Berichtes hat bis zum 01.03.2017 gedauert. Hier wurde dann ein sog. 2. Bericht mit Status „Entwurf“ wiederholt an die Verbundschule und Schulträger versandt mit einer Frist zu weiteren Stellungnahmen bis zum 15.03.2017.

Der 2. Bericht soll in einigen Bereichen ausführlicher und kritischer geworden sein und der Bericht hat mehr Seiten als vorher.

Alles etwas eigenartig oder nicht?

Bis zu unserem vorgenannten Gespräch sind anscheinend keine Stellungnahmen von Seiten der Verbundschule sowie dem Schulträger bei der Bezirksregierung Arnsberg eingegangen.

Wir fragen uns auch, warum und weshalb es keine Stellungnahmen bereits zum ersten Bericht gegeben hat? Oder haben hier die Verbundschule und der Schulträger etwa bei der Überarbeitung des 1. Berichtes hinter den Kulissen mitgewirkt?

Die Bezirksregierung sei sich auch nicht sicher darüber, ob wir überhaupt Akteneinsicht gemäß des IFG NRW haben könnten. Begründet wird es von der Bezirksregierung Arnsberg damit, dass man sich nicht sicher ist, ob die Verordnung die für die Qualitätsanalysen (QA-VO) gilt, eine Rechtsvorschrift sei oder nicht. Denn wenn diese Verordnung eine Rechtsvorschrift wäre, hätten wir kein Recht auf Akteneinsicht.

Bemerkenswert ist allerdings im Kontrast zu dieser Aussage der Bezirksregierung Arnsberg, dass es öffentliche Aussagen der Bezirksregierung Detmold von 2014 und 2016 gibt, die damals den Antragstellern eine Akteneinsicht nach datenschutzrechtlicher Überprüfung (150,00 Euro pro Bericht) für QA´s über Bielefelder Schulen gewährt hätte.

In anderen Bundesländern wie u.a. Berlin und Brandenburg gibt es gar keine Diskussion um eine Akteneinsicht, da diese Bundesländer alle QA´s allen Eltern und Bürgern auf entsprechenden Plattformen öffentlich zugänglich machen.

Wir haben gegenüber der Bezirksregierung unsere Position deutlich gemacht, dass wir die gestellten Anträge auf sämtliche Berichte zur QA seit dem 16.12.2016 aufrechterhalten werden.

Daher werden sich meine Mitstreiter und ich weiter dafür einsetzen, dass die Urfassung der QA (12/2016) mittels weiterer Anträge an die entsprechenden öffentlichen Einrichtungen u.a. an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit in NRW gemäß § 13 des Informationsfreiheitsgesetzes NRW allen Eltern und Bürgern von Winterberg und seinen Dörfern öffentlich zugänglich gemacht wird.

Inzwischen gibt es bereits einen zweiten Antrag nach IFG zu Akteneinsicht zum Thema „QA Verbundschule“ von einem Winterberger Bürger, der der Bezirksregierung Arnsberg am 13.03.2017 postalisch zugegangen ist.

Anscheinend haben die öffentlichen Einrichtungen (u.a. Behörden wie Bezirksregierung Arnsberg als auch die Stadt Winterberg sowie öffentliche Bildungseinrichtungen wie die Verbundschule Winterberg-Siedlinghausen) einiges zu verbergen.

Ich werde für Sie weiter am Ball bleiben und versuchen dazu beizutragen, all diese Umstände möglichst zeitnah aufzudecken und für alle Eltern und Bürger der Stadt Winterberg und seinen Dörfern zugänglich und transparent zu machen.

Sebastian Vielhaber
Winterberg-Siedlinghausen

Karneval in Siedlinghausen: „Doch die Moral von der Geschicht‘ , bleib Querulant wir brauchen dich!“

An dieser Stelle wollte ich ein Video einbetten. Das klappt leider (noch) nicht, daher hier die URL zum Karnevalssketch der Siedlinghäuser Närrinnen und Narren: https://www.facebook.com/700JahreSiedlinghausen/videos/1454839767891045/

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Ich bin kein Jeck und daher meist ein Karnevalsflüchtling, aber die diesjährige Siedlinghäuser Karnevalsfeier hätte ich gerne gesehen.

Der Sketch zur Politik des Winterberger Rates reiht sich ein in die Tradition des Karnevals oder Fasching als „Närrische Herrschaftskritik„.

Hintergrund des närrischen Zorns der Siedlinghäuser „Querulanten“ ist die Schließung des Schulstandorts Siedlinghausen zugunsten einer Sekundarschule Medebach-Winterberg in einem Schulzweckverband mit den Städten Medebach und Hallenberg.

Als politisch gravierende Fehler werden dem Winterberger Bürgermeister und dem Rat unter anderem angekreidet:

1. Die Schulstrukturpläne seien zu lange hinter verschlossenen Türen besprochen worden.

2. Die Ergebnisse der Schulinspektion der jetzigen Verbundschule Winterberg mit den Standorten Siedlinghausen und Kernstadt Winterberg, würden der Öffentlichkeit vorenthalten (Begleittext).

Hier im Blog kann man mehrere Beiträge zum Thema nachlesen. Alles weitere bitte in den Kommentaren.

Eilanträge der vier Eltern gegen Beschlüsse zur Sekundarschule: Rechtsanwalt der Eltern meldet sich zu Wort.

„Stadt irrt – Eilverfahren zur Verbundschule Siedlinghausen scheitert“

„Beschwerde gegen Beschluss des Verwaltungsgerichts Arnsberg möglich (Az. 10 L 2008/16)“


Heute meldet sich nach der Stadt Winterberg auch der Rechtsanwalt der vier gegen die Beschlüsse der Stadt Winterberg klagenden Eltern mit einer Pressemitteilung zu Wort.

Die etwas knifflig erscheinende Argumentation von Rechtsanwalt Robert Hotstegs hier im Wortlaut:

Düsseldorf/Winterberg. „Dem Umstand, dass der Rat der Stadt Winterberg die sofortige Vollziehung seiner Ratsbeschlüsse, sowie des Ratsbürgerentscheids angeordnet hat, kommt keine Bedeutung zu.“ In diesem Satz fasst das Verwaltungsgericht Arnsberg in einem heutigen Beschluss seine Entscheidung über einen Eilantrag gegen die Änderung der Verbundschule Siedlinghausen zusammen. Übersetzen lässt sich das Juristendeutsch in etwa mit dem Ergebnis: der Rat hat zur Umwandlung der Verbundschule Siedlinghausen nur vorbereitende Entscheidungen getroffen, für die eigentliche Umsetzung ist die Stadt Winterberg selbst nicht zuständig. Das Gericht verweist die Eltern auf den Rechtsweg gegen den Schulzweckverband.

„Das ist ein aus Elternsicht unbefriedigendes Ergebnis“, macht Rechtsanwalt Robert Hotstegs als Elternvertreter keinen Hehl aus seiner ersten Bewertung: „Denn das Gericht stellt auf knapp 12 Seiten fest, dass die Stadt Winterberg zwar oft behauptet hat, sie sei für die schulorganisatorischen Entscheidungen zuständig, sie ist es aber nicht. Das führt juristisch zu dem Kuriosum, dass wir mit den Eltern zwar den richtigen ‚Riecher‘ hatten, aber dennoch verloren haben. Denn an der Anordnung der sofortigen Vollziehung war nicht nur eine Kleinigkeit faul: juristisch ist sie nicht existent.“ Dass auch der Ratsbürgerentscheid aus Sicht der Richter nur eine „bloße Vorbereitungsmaßnahme“ war, wurde den abstimmenden Bürgern ebenfalls anders vermittelt.

Aus Sicht des Gerichts musste der Eilantrag der Eltern ins Leere gehen und scheitern. Ob das auch die Antragsteller und ihren Bevollmächtigten überzeugt? „Das prüfen wir zurzeit noch. Denn gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts kann Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht eingereicht werden. Wenn dies erfolgsversprechend ist, wollen wir diesen Weg auch gehen.“, so Hotstegs.

Neu werden die Eltern prüfen, ob sie sich auch gegen den Schulzweckverband mit einer Klage zur Wehr setzen. Denn das Verwaltungsgericht Arnsberg weist in seinem Beschluss vom Donnerstag ausdrücklich darauf hin, dass dieser Rechtsweg zur Verfügung stehe, wenn der Zweckverband Elternrechte verletze.

Sekundarschule Winterberg-Medebach: Gericht weist Eilanträge gegen Ratsbeschlüsse ab.

Schließung wahrscheinlich: Verbundschule Siedlinghausen. (archiv: zoom)

Nach Informationen der Stadt Winterberg hat das Verwaltungsgericht Arnsberg heute die Eilanträge von vier Eltern gegen die Beschlüsse des Rates vom 5. Juli 2016 zur Überführung der Verbundschule Winterberg-Siedlinghausen in eine gemeinsame Sekundarschule „Winterberg-Medebach“ sowie gegen den Ratsbürgerbescheid vom 13. November 2016 zurückgewiesen.

Die Eltern hatten beim Verwaltungsgericht Arnsberg geklagt und gleichzeitig einstweilige Rechtsschutzanträge gestellt. Diese einstweiligen Rechtsschutzanträge hat das Verwaltungsgericht Arnsberg heute abgelehnt.

Bei den Beschlüssen der Stadt Winterberg handele sich nicht um Verwaltungsakte, die die Rechte der betroffenen Eltern verletzen würden.

Die Stadt sieht sich mit dem gerichtlichen Beschluss in den durch den Rat sowie durch den Ratsbürgerentscheid getroffenen Entscheidungen bestärkt:

Der gerichtliche Beschluss bestätigt den Rat, aber auch die über den Ratsbürgerentscheid beteiligte Bürgerschaft darin, den richtigen Weg eingeschlagen zu haben, mit dem eine gleichermaßen notwendige wie sinnvolle Schulentwicklungsplanung gewährleistet wird. Nunmehr steht einer Anmeldung zur neuen Sekundarschule (Anmeldeverfahren vom 03. – 09.02.2017) ab heute nichts mehr im Wege. Stadt, Schule, Eltern und Kinder haben damit Planungssicherheit.

Winterberg: Zukunft der Schullandschaft in Bürger-Hand oder ein „Politisches und juristisches Spiel“? Ratsentscheid gegen Bürgerbegehren

Die Verbundschule Siedlinghausen soll nach dem Willen der Winterberger Ratsmehrheit geschlossen werden. (archiv: zoom)
Die Verbundschule Siedlinghausen soll nach dem Willen der Winterberger Ratsmehrheit geschlossen werden. (archiv: zoom)

„Zukunft der Schullandschaft in Winterberg in Bürger-Hand“ titelte die Westfalenpost vor ein paar Tagen. Rita Maurer beschrieb die überraschende Wende in den Auseinandersetzungen um die Sekundarschule in Winterberg. Die Bürger sollten nun, so die Autorin, in einem Ratsbürgerentscheid das Wort erhalten.

Will der Winterberger (Ältesten-)Rat mit dem geplanten Ratsentscheid der Bürgerinitiative Siedlinghausen den Wind aus den Segeln nehmen? Die Initiative hatte sich gegründet, nachdem die geplante Schließung der jetzigen Verbundschule in Siedlinghausen bekannt geworden war. Sie strebt einen Bürgerbegehren gegen die Schließung der Verbundschule in Siedlinghausen an.

Die Mehrheit der Siedlinghauser/innen hat mit einer erfolgreichen Unterschriftenliste und mit dem geplanten Bürgerbegehren anscheinend großen Druck auf Rat und Bürgermeister ausgeübt.

In einem politisch klugen Leserbrief (Westfalenpost, Sauerlandkurier) analysieren die Siedlinghäuser Andreas Pieper und Walter Hoffmann das Vorgehen von Bürgermeister und Ältestenrat.

Hier die wichtigsten Punkte:

  • Soll der Ratsbürgerentscheid das Vorhaben der Siedlinghauser BI torpedieren?
  • Ist die Entscheidung der Wahlbürger, statt des Schulträgers  ein politisches Spiel auf dem Rücken der Kinder/Eltern?
  • Ist den Winterbergs bewusst, dass der umstrittene Ratsbeschluss (Schließung) existenzielle Auswirkungen auch auf die Kernstadt haben könne?
  • Die Frage nach seriöser und neutraler Kostendarstellung sei ungeklärt
  • mangelnde Tranparenz im Vorfeld
  • die Äußerungen des Medebacher CDU-Fraktionsvorsitzenden Rabe, dass Siedlinghausen die interkommunale Zusammenarbeit blockiere, widerspreche demokratischen Spielregeln.

Zitat Rabe: „Mit rund 2000 Einwohnern aus Siedlinghausen blockieren etwa acht Prozent unserer Gesamteinwohner die interkommunale Zusammenarbeit“.

Zitat Pieper/Hoffmann: „Jeder Bürger und auch jeder Ort sollte das Recht haben – nach demokratischen Spielregeln – für eine Sache zu streiten und besonders für den Erhalt eines Schulstandortes. In den Ortsteilen geht schon durch den demografischen Wandel viel verloren.“

Morgen um 18 Uhr tagt der Rat der Stadt Winterberg. Auf der Tagesordnung:

Schulentwicklungsplanung der drei Städte Hallenberg, Medebach und Winterberg im Sekundarbereich I
1. Aktueller Sachstand beim angemeldeten Bürgerbegehren nach der Gesprächsrunde des Ältestenrates mit der Bürgerinitiative vom 06.09.2016
2. Durchführung eines Ratsbürgerentscheides gemäß § 26 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen und in diesem Zusammenhang Entscheidung über die Hemmung des Vollzugs des Ratsbeschlusses vom 05.07.2016

Zum Leserbrief (WP)

Schulschließungen und Schulentwicklung in Winterberg/Hallenberg/Medebach: Stellungnahme der SPD Fraktion im Rat der Stadt Winterberg

Die Verbundschule Siedlinghausen soll nach dem Willen der Winterberger Ratsmehrheit geschlossen werden. (foto: zoom)
Die Verbundschule Siedlinghausen soll nach dem Willen der Winterberger Ratsmehrheit geschlossen werden. (foto: zoom)

Als Beitrag zur Information und Diskussion über die Schulpolitik und Schulentwicklung in Winterberg, Hallenberg und Medebach veröffentlichen wir im Folgenden eine Stellungnahme der SPD Fraktion im Rat der Stadt Winterberg.

Die SPD Winterberg beschäftigt sich bereits seit der Gründung der Verbundschule Winterberg – Siedlinghausen intensiv mit der Entwicklungsplanung im Sekundarbereich I. Uns war bereits seinerzeit klar, dass die Einrichtung dieser Verbundschule in unserer Stadt nur eine Übergangslösung sein kann.

Unser stellvertretender Bürgermeister Richard Gamm hatte in einem sehr vorausschauenden Leserbrief in der Westfalenpost vom 4. Oktober 2010 die Schulentwicklungsplanung thematisiert. Er hatte die Bürgermeister der drei Städte Hallenberg, Medebach & Winterberg aufgefordert sich an einen Tisch zu setzen, um ein gemeinsames zukunftsorientiertes und differenziertes Bildungsangebot für den Sekundarbereich in der Region zu schaffen.

Nur wenige Monate später ist in der Vorlage 2/2011 zur öffentlichen Ratssitzung der Stadt Hallenberg folgende Aussage von Herrn Bürgermeister Kronauge zu finden:

„Viel sinnvoller und seitens der Bezirksregierung auch gewünscht ist eine gemeinsame weitere Schulentwicklung in der Region Hallenberg – Medebach – Winterberg. Dieser Weg sollte nach meiner Meinung weiterverfolgt werden.“

Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Winterberg geht davon aus, dass diese Anmerkungen auch den Weg in die Amtsstuben nach Winterberg und Medebach gefunden haben.

Die Bürgermeister, Verwaltungen & Räte der drei Städte hatten also mehr als fünf Jahre Zeit sich intensiv und in Ruhe mit der Thematik auseinander zu setzen.

Erst seit dem die Bürgermeister, Fraktionsvorsitzenden & Schulleiter am 10. März 2016 von der Bezirksregierung Arnsberg zum Gesprächstermin eingeladen wurden, ist wieder Bewegung in die Schulentwicklungsplanung gekommen.

Am 12.April 2016 wurden alle Ratsmitglieder der drei Städte in einer nicht öffentlichen Sitzung im Kump Hallenberg seitens der Bezirksregierung Arnsberg über verschiedene Modelle der Schulformen und Handlungsoptionen informiert.

Genau 12 Wochen später, am 5. Juli 2016, fand die gemeinsame Ratssitzung in der Oversum Stadthalle und der jeweilige Beschluss statt.

Die Eltern & Kinder wurden in einer Bürgerinformationsveranstaltung erst am 13. Juni 2016 über die Pläne informiert, hatten somit gerade mal drei Wochen Zeit sich mit der sehr komplexen Thematik Schulentwicklungsplanung auseinander zusetzen.

Warum jetzt diese unnötige Hektik und Eile?

In der Verwaltungsvorlage 057/2016 spricht Herr Bürgermeister Eickler von nur zwei Entscheidungsterminen:

  • Erstens: Zum Beginn des Schuljahres 2017/2018 zu den besseren Bedingungen in Bezug auf die Schülerzahlen zur Klassenbildungoder
  • Zweitens: Von der zwangsweisen Zusammenlegung im Schuljahr 2020/21.

Die besseren Bedingungen gibt es aber auch in den Schuljahren 2018/2019 oder 2019/2020.

Die SPD Fraktion im Rat der Stadt Winterberg ist der Meinung dass, die Einrichtung einer Sekundarschule mit Standorten in Medebach & Winterberg für die Region Südkreis die optimale Schulform für ein qualifiziertes Bildungsangebot ist.

Allerdings hatten wir beantragt, dass ein neutrales Gutachten erstellt wird, unter besonderer Berücksichtigung der Auswirkungen der Standortwahl Haupt- und Nebenstandort für die Sekundarschule. Die Ergebnisse des Gutachtens wären eine solide Grundlage für die Entscheidungen der Räte gewesen, welche dann spätestens zum Schuljahr 2018/2019 umgesetzt worden wären.

Ebenfalls sollte die Zwischenzeit bis ein neutrales Gutachten vorliegt genutzt werden, um der Verwaltung zu ermöglichen im Detail aufzuführen mit welchen Kosten für die Baumaßnahmen am Schulstandort Kernstadt Winterberg zu rechnen ist, um dem Rat eine anständige Haushaltsplanung zu ermöglichen.

Mit dem gestrigen Beschluss, dass unsere Stadt ab dem Schuljahr 2017/2018 nur Teilstandort der Sekundarschule Medebach – Winterberg ist, sind wir nicht wirklich zufrieden. Die Stadt Winterberg hat 12.720, die Stadt Medebach 7828, die Stadt Hallenberg 4457 Einwohner (31. Dezember 2014).

Ob am Hauptstandort Medebach dauerhaft eine 3-zügigkeit der Klassen gewährleistet ist, ohne dass Schüler aus Hallenberg & Winterberg die Klassen „auffüllen müssen“ ist fraglich.

Umleitung: Siedlinghausen verliert eine Schule, grüner Grexit in Hagen, Rüstungsexporte, Tempo 30 und „on top“ die Klimaleugner

Auf dem Weg nach Osten. Obermarsberg vom Bilstein aus gesehen. (foto: zoom)
Auf dem Weg nach Osten. Obermarsberg vom Bilstein aus gesehen. (foto: zoom)

Siedlinghausen: Schule futsch … derwesten

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Klimawandel: Wie die BGR einmal versuchte, die wärmende Treibhauswirkung von CO2 zu widerlegen … scilogs

Angeschwommen – Freibad Siedlinghausen

Kurz den Berg hinunter und ab ins Wasser. (foto: zoom)
Kurz den Berg hinunter und ab ins Wasser. (foto: zoom)

Heute hatte ich zum ersten Mal in diese Saison Zeit, um im Freibad Siedlinghausen zu schwimmen.

Saison- oder Zehnerkarte? Ich habe mich für die Zehnerkarte zu 27 Euro entschieden. Die Varianten Familienkarte (90 Euro) und persönliche Saisonkarte (70 Euro) habe ich nach einigem Abwägen verworfen.

Wie dem auch sei – es hat wieder einmal viel Spaß gemacht, im einzigen Freibad der Stadt Winterberg zu schwimmen und die netten Menschen zu treffen, die ich im Winter kaum gesehen hatte.

So kam es, dass die Gespräche -sowohl ernsthaft als auch Klatsch & Tratsch- doppelt so viel Zeit einnahmen wie die 20 Doppelbahnen.

Worum ging es?

Die bevorstehende Schulschließung der Verbundschule im Ort zugunsten der Kernstadt Winterberg. Einwände waren die langen Wege der Schülerinnen und Schüler innerhalb der Kernstadt zur Turnhalle an der Grundschule und zum Schwimmbad im Oversum.

Der Zustand der Schulgebäude in Winterberg. Das Gymnasium ohne Mensa und ohne Aula, das Gebäude selbst wäre wohl renovierungsbedürftig.

Der Bürgermeister hätte nicht nur das Bahnhofsgebäude, das Freibad und die Eislaufhalle abgerissen, sondern auch die Stadthalle und damit dem Schützenverein die ursprüngliche Heimat genommen. Erbitterte Worte über die mangelnde Gegenwehr und Durchsetzungskraft des Schützenvereins, die ich nicht beurteilen kann. Der Verein habe in der Kernstadt nicht die Bedeutung der Schützen in den Dörfern.

Auch die Rolle der wenigen Parteien im Rat der Stadt war Gesprächsthema. Kein eigenes Profil hätten sie. Ratsfraktionen und Parteien seien über weite Strecken nicht unterscheidbar.

Gibt es eine Position der SPD zu den Schulschließungen? Nicht bekannt.

Die Befürchtung, dass eine seit längerem spürbare Unzufriedenheit mit Bürgermeister und Rat nicht von demokratischen Parteien aufgegriffen werde, sondern Wasser auf die Mühlen der AfD sein könnte, wurde gestreift.

Dann noch ein wenig Klatsch & Tratsch, der aber nicht ins Blog gehört.

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Stehplätze frei: Bobbahn Offseason (foto: zoom)
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