Brilon: Vortrag zum Thema „Energiewende“

Dr.-Ing. Bernhard Thies (pressefoto: vde[1])
Zu einem Vortrag über das Thema „Energiewende – Technische Grundlagen“ lädt die Briloner Bürger-Liste (BBL) alle Interessierten für Freitag, 15. März, um 19:30 Uhr in das Hotel Rech ein. Referent ist Dr.-Ing. Bernhard Thies. Er wohnt in Brilon und ist u.a. Lehrbeauftragter am Institut für Hochspannungstechnik der RWTH Aachen.

Thies war Sprecher der Geschäftsführung der vom VDE getragenen Normungsorganisation DHE (VDE|DKE). Drei Jahre war er zudem Präsident von CENELEC, des europäischen Komitees für elektrotechnische Normung. Ab Januar 2019 wählten die Delegierten Thies zum stellvertretenden CENELEC-Präsidenten, so dass er weiterhin in der Spitze dieser wichtigen internationalen Organisation tätig ist.

Im Vortrag geht es u.a. um die Grundlagen der Stromerzeugung, die Möglichkeiten zur Speicherung und Übertragung von Elektrizität, um Energieeffizienz und um die regionalen Optionen in Brilon. Weitere Themen sind Digitale Transformation, Energiewende und Klimaschutz.

Nach dem Referat besteht Gelegenheit zur Diskussion.

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[1] https://www.vde.com/de/presse/pressemitteilungen/thies-stv-cenelec-praesident

Internationale Wochen gegen Rassismus: Friedenslandschaft Sauerland – Heimatliche Geschichte gegen Krieg & Rassismus

Letztes Jahr im gemeinsamen Kirchenzentrum Meschede: Der Publizist und Historiker Peter Bürger umreißt die Friedenslandschaft Sauerland. (archivfoto: zoom)

Am Montag den 11. März 2019 lädt die Kreistagsfraktion „Sauerländer Bürgerliste“ (SBL/FW) nach Brilon zu einem heimatgeschichtlichen Vortrag mit ungewöhnlicher Thematik ein. Im Saal des Restaurants „Tommy`s“ im Kolpinghaus Brilon, Derkere Straße 3, wird um 18:30 Uhr der Theologe und Buchautor Peter Bürger Strömungen und Persönlichkeiten der „Friedenslandschaft Sauerland“ und Märtyrer der NS-Zeit vorstellen.

Am 11.03. ist auch der Auftakt der diesjährigen „Internationalen Wochen gegen Rassismus“, die alljährlich um den 21. März herum stattfinden. 2019 stehen die Veranstaltungen (vom 11.03. bis 24.03.) unter dem Motto *Europa wählt Menschenwürde“: https://stiftung-gegen-rassismus.de/iwgr

Als die Region vor 200 Jahren hessisch und dann preußisch wurde, behagte den Leuten die Pflicht zum Kriegsdienst überhaupt nicht. Es kam zu massenhaften Desertionen. Nach dem 1. Weltkrieg wurden das obere Sauerland eine regelrechte Hochburg des Friedensbundes deutscher Katholiken. In diesem Verband glaubte keiner, man könne „Heimat“ mit massenmörderischen Kriegswaffen und rassistischer Hetze verteidigen.

Während die völkischen Kräfte und auch Rechtskatholiken einer Religion des „deutschen Blutes“ huldigten, betonte der Briloner Pazifist Josef Rüther: „Es gibt aus christlicher Sicht nur eine menschliche Familie auf der Erde.“ Rüther und sein Bruder Theodor wurden von den Nazis verfolgt, andere sogar ermordet.

Auf welche Menschen wollen wir uns berufen, wenn von Geschichtsbewusstsein und „Heimat“ die Rede ist? Im Vortrag sollen Menschen des gesamten Sauerlandes in Erinnerung gerufen werden, die als Vorbilder heute Orientierung geben können: „Heimat“ führt zu menschlicher Weite, nicht zu Ausgrenzung.

Der Referent selbst ist 1980 als Zivildienstleistender in Meschede zur pax christi-Bewegung gekommen. Er stellt Frauen und Männer vor, die sich den Wahngebilden der Gewalt mutig entgegengestellt und Menschenrechte verteidigt haben. Zum Thema des Abends hat er die Bücher „Friedenslandschaft Sauerland“ (2015), „Sauerländische Friedensboten“ (2016) und „Sauerländische Lebenszeugen“ (2018) veröffentlicht, die im Buchhandel erhältlich sind.

Zur Person
Peter Bürger, Jg. 1961, ist Theologe, examinierter Krankenpfleger, arbeitet seit 2003 als freier Publizist. Seit der Mescheder Zivildienstzeit 1980 Mitglied der pax christi-Bewegung, später auch Versöhnungsbund und DFG-VK. Anti-Diskriminierungsarbeit in den Bereichen Aids-Hilfe und Drogenhilfearbeit sowie schwul-lesbischer Befreiung, Initiator eines Ökumenischen Bündnisses für die Rechte von Menschen auf der Straße (1999), Verbreitung einer Ökumenischen Erklärung gegen Kriegsdoktrinen zur Sicherung von Wirtschaftsinteressen (2006), in Düsseldorf Mitbegründer einer ökumenischen Antwort auf den sogenannten *Antiterrorkrieg“ (2002-2008), Aufklärungs- und Forschungsarbeit zur unterhaltungsindustriellen Kriegspropaganda (2004-2008), seit 2014 als pazifistische Antwort auf rechte Heimatideologien ein regionales Geschichtsprojekt *Friedenslandschaft Sauerland“. Die Studien zu *Krieg und Massenkultur“ wurden 2016 mit dem *Bertha-von-Suttner-Preis – Kunst & Medien“ ausgezeichnet. 2016 hat P. Bürger in Rom als Vertreter der deutschen Sektion an der internationalen katholischen Friedenskonferenz *Nonviolence and Just Peace“ (Gewaltfreiheit & Gerechter Frieden) teilgenommen.

Vortragslinks im Internet

Vortrag P. Bürger: Nonviolence and Just Peace
https://www.youtube.com/watch?v=jOY_7y6MHm4&feature=youtu.be

Vortrag P. Bürger: Das Märchen vom menschenfreundlichen Krieg
https://www.youtube.com/watch?v=wiKirB2-UFU

Abschließend drei Sätze zu den „Internationalen Wochen gegen Rassismus“:

Dank unserer Fraktionsmitglieder Dr. Ahmet Arslan und Silke Nieder nahm die SBL/FW im letzten Jahr erstmalig mit zwei Veranstaltungen an den „Internationalen Wochen gegen Rassismus“ teil. Offenbar waren wir damit ein Novum im Hochsauerlandkreis.

Nachdem ich gerade einen Blick in den Veranstaltungskalender der koordinierenden Stiftung geworfen habe, stehen wir damit anscheinend auch in diesem Jahre im HSK wieder allein auf weiter Flur.

Briloner Rentnerin klagt beim Sozialgericht erfolgreich gegen den Bürgermeister

Pressemitteilung der SBL-Kreistagsfraktion und der BBL-Ratsfraktion zur erfolgreichen Klage einer Briloner Rentnerin gegen den Bürgermeister der Stadt Brilon.

Einer 82jährigen Rentnerin aus Brilon müssen von der Stadt Brilon nun erhebliche Beträge für die Kosten ihrer Unterkunft nachgezahlt werden.

Derzeit lässt ihr der Bürgermeister der Stadt Brilon pro Monat 45,50 Euro von der Grundsicherung abziehen, weil die Kosten für ihre Wohnung angeblich unangemessen hoch sind. Die alleinstehende Seniorin bezieht eine Monatsrente von etwa 700 Euro monatlich. Weil dies für ihren Lebensunterhalt und die Wohnung nicht ausreicht, bekommt sie außerdem aufstockende Leistungen vom Sozialamt. Bei der Klägerin kommt hinzu, dass sie schwerbehindert ist und auf eine ebenerdige Wohnung im Stadtzentrum mit stufenfreier Dusche angewiesen ist.

Bereits am 19. Februar 2016 hatte die Klägerin in der 1. Instanz beim Sozialgericht Dortmund gewonnen. Doch der Hochsauerlandkreis, der das Verfahren für die Stadt Brilon führt, ging in die Berufung. Mehr als 3 Jahre dauerte es, bis am 21. Februar 2019 beim Landessozialgericht in Essen über die Berufung verhandelt werden sollte. Einen Tag vor der Verhandlung schlug der Hochsauerlandkreis eine Regelung zur Nachzahlung von Unterkunftskosten vor, so dass dadurch seine Berufung und das Verfahren erledigt sind.

Die Höchstbeträge für die Unterkunftskosten der Grundsicherungsempfänger werden bisher nach einem Konzept berechnet, das eine Hamburger Firma im Auftrag des Hochsauerlandkreises erstellt hatte. Von Anfang an hielten die SBL-Kreistagsfraktion und die BBL-Ratsfraktion dieses Konzept für rechtswidrig. Dies vor allem deswegen, weil in dem Konzept ein „Wohnungsmarkttyp“ gebildet worden war, der aus Brilon, Marsberg, Olsberg, Hallenberg, Medebach, Eslohe und Bestwig bestand. Für die Kernstadt Brilon wurden also nur dieselben geringeren Miethöhen anerkannt wie z.B. in Hallenberg-Liesen, in Medebach-Titmaringhausen, in Eslohe-Cobbenrode oder in Bestwig-Ramsbeck. Das sind z.B. für alleinstehende Personen 231 Euro Kaltmiete pro Monat.

Das Zusammenfassen räumlich weit voneinander entfernter Orte zu „Wohnungsmarkttypen“ hat nun auch das Bundessozialgericht in mehreren Urteilen am 30. Januar 2019 für rechtswidrig erklärt.

SBL- und BBL-Fraktion hatten das Sozialgerichtsverfahren der Briloner Rentnerin von Anfang an begleitet. Parallel im Kreistag und Stadtrat eingereichte Anträge zur Änderung des Unterkunftskostenkonzepts blieben bisher ohne Erfolg, weil CDU/SPD sich anscheinend nicht für die Ungerechtigkeiten interessierten.

Durch das für die Klägerin erfolgreiche Ergebnis des Gerichtsverfahrens wird nun deutlich, dass viele Bescheide, mit denen namens des Briloner Bürgermeisters Unterkunftskosten gekürzt werden, rechtswidrig sein könnten.

Paderborn/Lippstadt: Ohne Subventionen keine Flüge?

Der HSK ist mit etwa 4% Anteil einer von 7 kommunalen Gesellschaftern der Flughafens Paderborn/Lippstadt in Büren-Ahden. Und die schlechten Nachrichten von diesem Flughafen hören nicht auf.

(Der Artikel ist heute zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Erst Ende Oktober 2018 hatte die slowenische Fluggesellschaft Adria Airways die Linienverbindungen aufgenommen, mit 18 Abflügen pro Woche. Von Paderborn aus wurden nun auch Flüge nach London, Wien und Zürich angeboten. Doch bereits Anfang Januar wurden die Flüge in die britische Hauptstadt eingestellt. Am 02.02. kam auch das Aus für die beiden anderen Verbindungen.

In der Ausgabe der “Neue Westfälische” vom 05.02.2019 wurde auch der Grund für den “plötzlichen Rückzug” genannt: Unter der Überschrift “Flughafen streicht Subvention” ist zu lesen: “Ursache für die Aufgabe der Routen nach Zürich und Wien war die Einstellung einer Anschubfinanzierung des Flughafens für die Airline”.

Der Flughafensprecher erklärte dazu, es habe zwischen der Fluggesellschaft und dem Flughafen zunächst eine “Risikoteilung” gegeben. Leider habe sich “der erhoffte wirtschaftliche Erfolg nicht eingestellt.”

Wie hoch die finanzielle Unterstützung des Flughafens für die Fluglinie war, wurde bisher nicht bekannt gegeben.

Erst im Sommer 2018 hatte die Gesellschaft Small Planet Airlines die Flüge ab Paderborn/Lippstadt eingestellt, wie bereits mehrere andere Fluggesellschaften in den letzten 3 Jahren. Dies betraf z.B. 2017 AirBerlin und 2018 Niki. Aktuell fallen durch die Insolvenz der Germania auch Flüge nach Antalya und Mallorca weg.

Der Betriebsverlust lag 2014 bereits bei mehr als 2 Mio Euro und dürfte sich aktuell auf etwa 4 Mio Euro belaufen. Früher warb der Flughafen mit kostenfreiem Parken. Mittlerweile steuern die Parkgebühren eine wesentlichen Teil der Einnahmen bei.

Auch die Passagierzahlen geben nicht Anlass zum Optimismus. Im Jahr 2018 nutzten 736.000 Fluggäste den heimischen Airport. Das ist seit 1998 die zweitniedrigste Zahl. Nur im Jahr 2016 waren es mit 703.000 noch weniger. Das Maximum lag im Jahr 2005 bei 1.343.000 und damit fast doppelt so hoch. Noch 2010 wurden mehr als 1 Mio Passagiere gezählt.

Welche Perspektive haben die Regionalflughäfen in Ahden, DO-Wickede, Greven und Calden?

Grundlage für Mietobergrenzen des HSK rechtswidrig?

Empfänger von Grundsicherung nach dem SGB II (“Hartz IV”) und dem SGB XII (Sozialhilfe) erhalten pro Monat einen festen Betrag für ihre laufenden Ausgaben und außerdem die Kosten ihrer Unterkunft, sofern diese Kosten als “angemessen” gelten.

(Der Artikel ist zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Die erstattungsfähigen “Kosten der Unterkunft” reichen jedoch in vielen Fällen nicht aus, so dass von dem bereits sehr niedrigen Betrag für die Lebenshaltung teilweise 50 Euro oder mehr pro Monat für die fehlende Miete abgezweigt werden müssen. Für eine alleinstehende Person z.B. beträgt der monatliche Regelsatz 424 Euro; bis Dezember 2018 waren es 416 Euro. Als Miete durfte sie im Jahr 2018 z.B. in Brilon, Marsberg und Olsberg maximal 297,50 Euro zahlen, einschließlich aller Nebenkosten außer Heizung.

Für die Bestimmung der “angemessenen Höchstmieten” stellen die Kreise sog. schlüssige Konzepte auf. Dafür werden Erhebungen über tatsächlich gezahlte Mieten vorgenommen. Die Methodik für diese Datenerhebungen und die Zusammenfassung aus mehreren Gemeinden ist oft strittig. Auch im HSK hat die SBL/FW-Kreistagsfraktion seit Jahren darauf hingewiesen, dass das Konzept des Landrats und der Kreisverwaltung erhebliche Mängel aufweist.

Heute hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel in mehreren Verfahren grundsätzliche Entscheidungen über die “schlüssigen” Konzepte für die angemessenen Mieten der Empfänger von Grundsicherungsleistungen getroffen. Es endete damit, dass die Bildung von “Wohnungsmarkttypen” innerhalb der “Vergleichsräume” (die meist dem Kreisgebiet entsprechen) nicht zulässig ist. Damit wurden die Bedenken der SBL/FW-Kreistagsfraktion nicht nur bestätigt, sondern als so erheblich betrachtet, dass sie zur Rechtswidrigkeit der aktuellen Konzepte führen.

Im “offiziellen” Terminbericht des BSG heisst es zum Thema des Wohnungsmakttypen:

“Nicht zulässig ist es jedoch, wenn ein Jobcenter, das den gesamten Landkreis als einen Vergleichsraum ansieht, innerhalb dieses Vergleichsraums die Städte und Gemeinden in mehrere Wohnungsmarkttypen mit unterschiedlichen Angemessenheitsgrenzen aufteilt. Denn für diese Aufteilung gibt es keine rechtliche Begründung, insbesondere können durch die Bildung von Wohnungsmarkttypen die Voraussetzungen für die Bildung und die Rechtsfolgen eines Vergleichsraums nicht geändert werden. Zudem mangelt es in den vorliegenden Verfahren für die einzelnen Wohnungsmarkttypen an einer sie rechtfertigenden sachlichen Herleitung.”

https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Terminberichte/2019_02_Terminbericht.html

Alle heute entschiedenen Konzepte wurden im Auftrag der einzelnen Kreise von der Hamburger Firma “Analyse & Konzepte” erstellt, die auch für den Hochsauerlandkreis tätig ist. Durch die Bildung von sog. Wohnungsmarkttypen wurden die an einen Vergleichsraum zu stellenden Anforderungen (insbesondere enge räumliche Verbundenheit) unterlaufen, so dass im Ergebnis vielfach zu niedrige Mietobergrenzen festgesetzt wurden. Das bedeutete für viele Betroffene erhebliche Abzüge von den Grundsicherungsleistungen, weil ihre Mieten angeblich nicht angemessen waren und daher nicht in voller Höhe erstattet wurden.

Der HSK wird nun sein Konzept verändern und wesentlich höhere Mieten als bisher anerkennen müssen.

Plätze an Gesamtschulen sind Mangelware – aber nicht im HSK …

“Plätze an Gesamtschulen sind in NRW Mangelware” lautet eine große Überschrift auf der Titelseite der “Neue Westfälische” am 23.01.2019.

(Der Artikel ist heute zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Die ostwestfälische Tageszeitung berichtet, dass für die Viertklässler in NRW im Februar die Anmeldungen für die weiterführenden Schulen beginnen. Doch bereits jetzt stünde fest, dass nicht alle die favorisierte Schule werden besuchen können.

Immer mehr Eltern zögen deswegen vor Gericht. Jüngstes Beispiel sei ein Fall, der vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster verhandelt wird. Geklagt habe eine Mutter, die ihren Sohn gerne auf eine Gesamtschule im Nachbarort geschickt hätte, aber abgewiesen wurde. Besonders beliebt seien Gesamtschulen. „Der Vorteil an der Schulform ist, dass dort der Schulabschluss in der fünften Klasse noch nicht festgelegt ist“, wird Dorothea Schäfer, Vorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) in NRW, zitiert.

Das Problem sei, dass die Nachfrage mitunter das vorhandene Angebot übersteige. Die Gesamtschulen in Köln hätten erst im vergangenen Schuljahr 960 Schüler ablehnen müssen, obwohl dort gerade erst zwei neue Schulen des Typs eröffnet worden waren.

Laut Landesministerium für Schule und Bildung wurden im abgelaufenen Schuljahr 2017/18 mehr als 300.000 Schüler an 334 Gesamtschulen unterrichtet.

Die Vergabe von Plätzen an einer Schule sei in NRW rechtlich klar geregelt. Übersteige die Zahl der Anmeldungen die der verfügbaren Plätze, so kann der Schulleiter nach unterschiedlichen Kriterien auswählen. Gibt es Geschwisterkinder an der Schule? Ist das Verhältnis von Mädchen und Jungen sowie von Kindern unterschiedlicher Muttersprachen ausgewogen? Und wie weit wäre der Weg zu Schule? Auf all das kann der Schulleiter auch gänzlich verzichten und losen.

Die Schulempfehlung spiele übrigens nur eine untergeordnete Rolle, sie sei bei der Wahl nicht bindend. Im Regierungsbezirk Detmold musste die Bezirksregierung im vergangenen Schuljahr 41 Widersprüche gegen Ablehnungen bearbeiten, davon allein 31 an Gesamtschulen.
Helfe auch das nicht, bliebe nur der Gang vor das Gericht.

Im HSK kann es solche Ablehnungen nicht geben. Denn in diesem Kreis existiert keine einzige Gesamtschule, während alle anderen Kreise in NRW über mindestens zwei Gesamtschulen in ihrem Kreisgebiet verfügen. Im HSK sind Gesamtschulplätze keine “Mangelware”, sondern ein Totalausfall!

5,74 Prozent Zinsen – wo gibt es das heute noch?

Die 5,74 Prozent Zinsen gibt es tatsächlich, und zwar im Wirtschaftsplan 2019, den die Kreisverwaltung des HSK für ihren Betrieb “Rettungsdienst” entworfen hat. Es handelt sich dabei um “kalkulatorische Zinsen”, die im Jahr 2019 auf das gesamte Anlagevermögen des Rettungsdienstes anfallen sollen.

(Der Artikel ist zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Es “errechnet sich hieraus eine Gesamtverzinsung von 837.323 €”. “Die Berechnung der ansatzfähigen kalkulatorischen Zinsen für das Wirtschaftsjahr 2019 gehen von einem Gesamt-Anlagevermögen des Betrieb Rettungsdienst in Höhe von rd. 14.587.500 € aus.”

Diese Sätze lesen wir in der Sitzungsvorlage 9/1091 für die Kreistagssitzung am Freitag, 14.12.2018. Das sind enorme Kosten! Legt man sie auf die für das Jahr 2019 insgesamt geplanten 21.490 Einsätze um, ergibt sich daraus eine Zinsbelastung von 38,96 Euro pro Einsatz!!! Diese muss letztlich von den Beitragszahlerinnen und Beitragszahlern über die Krankenkassenbeiträge getragen werden.

Das tollste: Die Zinsen sollen doppelt gezahlt werden. Denn das Anlagevermögen für den Rettungsdienst wurde keineswegs aus Eigenkamptal beschafft, sondern zu einem wesentlichen Teil aus Krediten. Dafür fielen nach dem aktuellsten Jahresergebnis allein im Jahr 2017 “echte” Zinsen in Höhe von 312.142 Euro an.

Es sollen also zweimal Zinsen gezahlt werden: Zunächst die tatsächlich für die Beschaffung aufgewendeten und jetzt zusätzlich die kalkulatorischen!

Über dieses Thema wurde bereits am 06.12. im Gesundheits- und Sozialausschuss kontrovers diskutiert. Die SBL/FW kritisierte dort den viel zu hohen Zinssatz. Drei Fraktionen (SBL/FW, Linke und sogar die SPD) forderten, keine kalkulatorischen Zinsen zu erheben. Doch die anderen 3 Fraktionen schlossen sich dieser Forderung nicht an.

In der Sitzung des Kreistags am Freitag haben sie eine neue Chance!

Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) lädt zur öffentlichen Fraktionssitzung nach Meschede ein

Am Montag dem 10.12.2018 um 18.30 Uhr treffen sich die Mitglieder der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) in der Gaststätte „Zum Pulverturm“, Pulverturmstraße 33 in Meschede, zur öffentlichen Fraktionssitzung.

(Diese Pressemitteilung ist zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Die Sachkundigen Bürgerinnen und Bürger der SBL/FW-Fraktion und die Kreistagsmitglieder Reinhard Loos und Stefan Rabe möchten zunächst über den Verlauf der jüngsten Ausschusssitzungen und die dort getroffenen Beschlüsse informieren. Anschließend können die Sitzungsteilnehmerinnen und -teilnehmer über Themen, die auf der Tagesordnung der kommenden Kreistagssitzung stehen, diskutieren und sich ggf. kritisch mit den Beschlussempfehlungen der Verwaltung oder mit den Standpunkten der SBL/FW auseinandersetzen.

Der Kreistag tagt am Freitag dem 14.12.2018 ab 14.00 Uhr. Diesmal wird er sich wohl besonders intensiv mit Finanzen befassen. Nach den alljährlichen Haushaltsreden der Fraktionsvorsitzenden stehen beispielsweise diese Punkte zur Diskussion und Entscheidung an:

  • Haushaltsplanentwurf des Hochsauerlandkreises für das Haushaltsahr 2019 (Verwaltungsvorlage 9/1105)
  • Unterstützung der Arbeit des KreisSportBund Hochsauerlandkreis e.V. (Verwaltungsvorlage 9/1119)
  • Finanzielle Förderung der Verbraucherzentrale NRW; hier: Betrauung der Beratungsstelle Arnsberg (Verwaltungsvorlage 9/1090)

Weitere Themen, sowohl für den Kreistag wie für die SBL/FW, sind u.a.:

  • Umweltkriminalität (Verwaltungsvorlage 9/1129)
  • Heimatpreis (Die Verleihung des Ehrenamtspreises soll zugunsten des neuen Hei-matpreises eingestellt werden; Verwaltungsvorlage 9/1114)
  • Zukunftsprogramm „Hochsauerlandkreis 2025“ (Verwaltungsvorlage 9/1127)

Die Sitzungsunterlagen für die Kreistagssitzung finden sich hier.

Interessierte Gäste sind bei den Sitzungen der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) immer herzlich willkommen!

Brauchen wir eine Heimat-Diskussion? SBL/FW-Kreistagsfraktion möchte den Begriff „Heimat“ zur Diskussion stellen.

Beschriftung in einer Sauerländer Schützenhalle. (foto: zoom)

Wird der Begriff „Heimat“ missbraucht?

(Diese Frage stellt die Sauerländer Bürgerliste auf Ihrer Website.)

Angesichts von Digitalisierung, Globalisierung und der Vereinnahmung des Begriffs „Heimat“ u.a. auch durch die kommerzielle Werbung, vor allem aber durch rechtsradikale Parteien, Gruppen und Bewegungen, hält die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) es für sinnvoll und gut, sich einmal mit dem Thema „Heimat“ intensiv auseinander zu setzen und es ggf. neu zu bestimmen. Nach Meinung der SBL/FW bietet der Kulturausschuss ein gut geeignetes Forum.

Thema für den Kulturausschuss
Fraktionssprecher Reinhard Loos richtete sich daher am 16.10.2018 mit einem Antrag an Landrat Dr. Karl Schneider:

“Sehr geehrter Herr Landrat,
die Fraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) stellt folgenden Antrag:

Referat und/oder Präsentation eines Experten zur Deutung und Verwendung des Begriffs „Heimat“ in einer der nächsten Sitzungen des Kulturausschusses”

Eine Frage des Gefühls? Eine Frage der Deutung?
Sich mit dem Thema „Heimat“ intensiver auseinander zu setzen, ist vielleicht schon lange überfällig!? Konkret stammt die Anregung, diesen Antrag zu stellen, übrigens von der Sachkundigen Bürgerin der SBL/FW im Kulturausschuss.

Wir sind auf die Sitzung des Ausschusses und auf viele und womöglich sehr verschiedene Deutungsvarianten und Lesarten von „Heimat“ gespannt.

HSK-Ausländeramt: Keine Informationen zu Flüchtlingsunterkünften

Flüchtlingsunterkünfte in NRW sind längst nicht mehr alle belegt. Die Zahl der neu ankommenden Flüchtlinge und Asylbewerber/innen sinkt offenbar seit geraumer Zeit.

(Der Beitrag ist heute zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Schon Anfang Januar 2018 berichtete beispielsweise die Süddeutsche Zeitung, in NRW wären die Flüchtlingsunterkünfte nur noch zur Hälfte belegt. „Spiegel online“ meldete am 10.07.2018, in den ersten 6 Monaten dieses Jahres sei die Zahl der Asylanträge im Vergleich zum Vorjahreszeitrum um 16,4 Prozent gesunken.

Wie ist die Situation hinsichtlich der Belegung der Flüchtlingsunterkünfte jetzt? Und wie ist sie bei uns im Hochsauerlandkreis? Das fragte SBL/FW-Kreistagsmitglied Stefan Rabe (mit Schreiben vom 18.09.2018) Landrat Dr. Karl Schneider.

Wortlaut der Anfrage der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW)

1. Wie viele Immobilien im HSK werden derzeit noch vollständig oder zum Teil als Flüchtlingsun-terkunft (Notunterkunft, städtische und gemeindliche Unterkunft) genutzt?

2. In welchen Kommunen befinden sich die Einrichtungen?

3. Wie groß ist aktuell die Zahl ihrer Bewohnerinnen und Bewohner (aufgeteilt nach Kin-dern/Jugendlichen, unbegleitete Minderjährige, Frauen und Männern und ggf. nach Familien)?

4. Über wie viele freie Kapazitäten verfügen die Unterkünfte derzeit?

5. Wie hoch waren sie in „Spitzenzeiten“?

6. In welchen Städten und Gemeinden im HSK konnten 2017 und 2018 welche Flüchtlingsheime geschlossen und/oder für andere Zwecke genutzt werden?

7. Ist beabsichtigt, im HSK die Kapazitäten für die Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbe-werber/innen weiter zu reduzieren?

Der HSK bzw. die Kreisausländerbehörde schrieb (mit Datum vom 28.09.2018):

„Die Aufnahme, Unterbringung und Betreuung zugewiesener ausländischer Flüchtlinge bzw. Asylbewerber obliegt den Kommunen.

Ich bin daher nicht in der Lage, Ihnen Ihre Fragen zu beantworten und bitte Sie aus diesem Grunde, sich mit Ihren Fragen an die Städte und Gemeinden zu wenden.

Ergänzend weise ich aber darauf hin, dass der Hochsauerlandkreis bereits seit dem Jahr 2016 keine eigene (Not-)Unterkunft für Flüchtlinge mehr betreibt.“

Unser Name ist Hase? Wir wissen v… ?

Normalerweise sollte ein Ausländeramt wissen, welcher Unterbringungsmöglichkeiten für die in seine Zuständigkeit fallenden Flüchtlinge bestehen!