Hochsauerlandkreis: neue Rettungswachen noch in weiter Ferne

Vor etwa einem Jahr, am 03.09.2021, hat der Kreistag den neuen Rettungsdienstbedarfsplan beschlossen. In ihm ist vorgesehen, dass im Kreisgebiet sieben neue Rettungswachen und ein neuer Notarztstandort gebaut werden.

(Der Artikel ist zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Die acht Neubauten sollen errichtet werden in Brilon, Gellinghausen, Gleidorf, Hallenberg, Medebach, Meschede und Winterberg sowie in Altenbüren. Durch die neuen Rettungswachen sollen die Zeiten bis zum Erreichen der Einsatzstellen (“Hilfsfristen”) in denjenigen Orten, für die das bisher zu lange dauerte, deutlich verkürzt werden.

Um bauen zu können, braucht man u.a. geeignete Grundstücke. Aus der Antwort des Landrats auf eine Anfrage der SBL-Kreistagsfraktion vom 14.08.2022 ergibt sich, dass bisher erst ein Grundstückskauf getätigt wurde. Die übrigen sieben Grundstückserwerbe befinden sich alle noch in Vorbereitung. Die Frage, ob für die vorgesehenen Baugrundstücke schon Baurecht besteht, wurde bisher noch nicht beantwortet. Möglicherweise könnte das für einige der Grundstücke noch Jahre dauern.

Geplant werden müssen die Neubauten auch. Der Kreistag hat am letzten Freitag (24.08.2022) den Auftrag als Generalplaner an ein Architekturbüro mit Sitz in Thüringen und Hessen vergeben. Hierüber gab es viele Diskussionen, aber darüber können wir leider nichts berichten, weil dieser Tagesordnungspunkt im nicht-öffentlichen Sitzungsteil stattfand. Hier nur eine allgemeine Aussage: DieSBL sieht generell Vergaben an Generalplaner kritisch, weil dabei heimische Architektenbüros nur geringe Chancen haben, weil die räumliche Distanz groß ist, weil die Gefahr besteht, dass die Kosten höher werden, und weil es unwahrscheinlicher wird, dass bei mehreren Projekten diejenigen, bei denen die Voraussetzungen zum Bauen gegeben sind, eher gebaut werden als andere.

Jedenfalls sind die ersten Neubauten noch lange nicht in Sicht…

Hochsauerland: Am Mittwoch zusätzliche Sitzung des Kreistags

Am Mittwoch (24. August) finden zusätzliche Sitzungen des Kreisausschusses und der Kreistags statt, außerhalb des sonst in anderen Jahren üblichen Sitzungsrhythmus. Es geht vor allem um Vergaben, die alle im nicht-öffentlichen Sitzungsteil erfolgen.

(Der Artikel ist zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Ein besonders markanter Tagesordnungspunkt ist die „Vergabe des Auftrags über die Generalplanerleistungen für den Neubau von sieben Rettungswachen und einem Notarztstandort im Hochsauerlandkreis“, zu dem auch ein Antrag der SPD-Kreistagsfraktion vorliegt.

Im öffentlichen Sitzungsteil des Kreistags steht u.a. die „Gründung einer Kommunalen Energieerzeugungsgesellschaft für regenerative Energien auf kommunalen und staatlichen Flächen des Hochsauerlandkreises sowie der angrenzenden Kreise, Städte und Gemeinden“ an.

Auch diese Kreistagssitzung startet mit einer Einwohnerfragestunde, in der jede/r EinwohnerIn des HSK Fragen zu allen Themen der Kreispolitik an den Landrat stellen kann. Beginn ist um 16 Uhr. Der Kreistag trifft sich erstmals wieder im Großen Sitzungssaal des Kreishauses in Meschede, nachdem die letzten Sitzungen wegen der Pandemie in größere Räume nach Olsberg verlegt worden waren.

Die komplette Tagesordnung steht hier:
https://sdoffice.hochsauerlandkreis.de/tops/?__=UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZWn5Q1kFPYWzOFnb2_pYf9s

Online-Umfrage zur Vorbereitung des neuen Klimaschutzkonzepts des HSK

Bis zum 21. August kann man sich an der Umfrage beteiligen und die Online-Fragebögen ausfüllen. (Screenshot)

Im Jahr 2013 wurde das aktuell gültige Klimaschutzkonzept des HSK beschlossen. Leider wurde davon fast nichts umgesetzt. So enthielt dieses Klimaschutzkonzept z.B. die Festlegung, Strom für die kreiseigenen Gebäude nur aus erneuerbaren Energie zu beschaffen. Und als die SBL dann bei der Vergabe der Stromlieferungen im Kreistag beantragte, die Ausschreibung entsprechend zu gestalten, lehnte der Kreistag das mit großer Mehrheit ab.

(Der Artikel ist in ähnlicher Form zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Nun gibt es einen neuen Anlauf. Zwar wurde leider der Antrag der SBL abgelehnt, die Stelle für einen “Klimaschutzbeauftragten” in der Kreisverwaltung einzurichten. Aber immerhin wurde ein externes Büro mit der Erstellung eines neuen Klimaschutzkonzepts beauftragt. Die Pressemitteilung des Hochsauerlandkreises wurde Ende Juli hier im Blog veröffentlicht.

Zur Vorbereitung und Bürgerbeteiligung läuft derzeit eine Umfrage, in drei Versionen:

für Jugendliche:
https://app.umfrageonline.com/s/hskjugend

für Unternehmen:
https://app.umfrageonline.com/s/hskwirtschaft

für die anderen Bürgerinnen und Bürger:
https://app.umfrageonline.com/s/hskbuerger .

Bis zum 21. August kann man sich dort beteiligen und die Online-Fragebögen ausfüllen.

Gefragt werden die Bürgerinnen und Bürger u.a. nach der Postleitzahl des Wohnortes und Veränderungen im eigenen Verhalten in den Bereichen “Energie/ Klimaschutz/ Mobilität” in den letzten drei Jahren. Nennen kann man Hindernisse für die Umsetzung von mehr Klimaschutz und für verstärkte Nutzung von Bahn, Bus und Fahrrad. Für die Verkehrsinfrastruktur im Hochsauerlandkreis können konkrete Verbesserungswünsche geäußert werden. Die persönliche Einstellung zu den verschiedenen Erneuerbaren Energien kann jeweils mit positiv, negativ oder neutral bewertet werden. Nutzen sollte man vor allem die Fragen 14 “Was müsste sich an der Verkehrsinfrastruktur im Hochsauerlandkreis verbessern, damit Sie zukünftig klimafreundlicher unterwegs sind?” und 17 “Was kann der Kreis tun, um mehr für das Thema Erneuerbare Energien zu sensibilisieren?” . Dabei kann man daran erinnern, dass der Kreis eine Vorbildfunktion im Energiesektor hat und für den Nahverkehrsplan zuständig ist, mit dem die Rahmenbedingungen für den ÖPNV festgelegt werden.
Mehrere Fragen wiederholen sich fast identisch, so dass sich die Antworten mehrfach verwenden lassen.

Beim Fragebogen für Unternehmen muss – anders als bei der Version für die Bürger*innen – der Name des Unternehmens angegeben werden. Es wiederholen sich noch mehr Fragen als beim Fragebogen für die Bürger*innen. Und einige Bezüge auf vorhergehende Fragen sind unsinnig, weil offensichtlich nicht die Fragenummern der aktuellen Version verwendet werden. Trotzdem bleiben aber noch viele Möglichkeiten, Vorschläge einzubringen.

Wenn sich vom selben PC aus mehrere Teilnehmer*innen nacheinander an der Umfrage beteiligen möchten, funktioniert das nur, wenn zwischendurch die “Cookies” von “umfrageonline.com” gelöscht werden. Denn sonst meldet das System, dass man sich bereits an der Umfrage beteiligt habe.

Verbrannte Kommunalfinanzen – Fortsetzung

Symbolbild: züngelndes Feuer

Wie hier berichtet, wurde am Donnerstag beim Landgericht in Arnsberg über die Schadenersatzklage eines bayerischen Holzunternehmens gegen die Stadt Brilon verhandelt. Das Ergebnis: Das Landgericht entschied, dass die Stadt schadenersatzpflichtig ist.

(Der Artikel ist zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Der Verlauf der Verhandlung zeigte, dass die Stadt eindeutig vertragsbrüchig geworden war. Das könnte auch noch ein Fall für den Landrat als Kommunalaufsicht werden. Bereits im Jahr 2020 hatten sich zwei Briloner Ratsmitglieder wegen eines anderen Holzliefervertrages an den Landrat gewandt; damals schritt die Kommunalaufsicht jedoch nicht ein.

Worum geht es im aktuellen Verfahren? Im Jahr 2020 gab es wegen massiven Borkenkäferbefalls sehr große Mengen an Fichtenholz, die aus den Wäldern geholt und verkauft werden mussten. Das Problem hatten viele Waldbesitzer.

Die Stadt Brilon schloss im Herbst 2020 mit dem bayerischen Unternehmen zwei Verträge über insgesamt 80.000 Festmeter ab. Es handelte sich um sog. Selbstwerberverträge. Dies bedeutet, dass der Waldbesitzer zum einen Holz verkauft und zum anderen den Vertragspartner beauftragt, die Bäume zu fällen und selbst aus dem Wald abzutransportieren. Es handelt sich also um einen kombinierten Dienstleistungs- und Kaufvertrag. Der Auftraggeber und Verkäufer legt die Flächen fest, aus denen sich der Vertragspartner das Holz holt; den Rest erledigt das Unternehmen. Der zu zahlende Preis entsteht aus der Differenz zwischen dem Wert der Holzes und den Kosten für die Dienstleistungen.

Die zwischen der Stadt Brilon und dem bayerischen Unternehmen abgeschlossenen Verträge enthielten die Klausel, dass die Liefermenge um 30.000 Festmeter gekürzt werden könne, wenn nicht ausreichend Holz zur Verfügung stünde. Andere Gründe zur Reduzierung der Liefermenge waren nicht vereinbart.

Die Verträge hatten eine Laufzeit bis zum 31. Mai 2021. Als Mitte April 2021 noch 35.000 von den vereinbarten 80.000 Festmetern Holz fehlten, wandte sich das Unternehmen an die Stadt Brilon mit der Aufforderung, ihm Flächen zum weiteren Abholzen zu benennen. Die Stadt erklärte jedoch, die Verträge seien bereits “erfüllt” und gab dem Vertragspartner keine Möglichkeit zum weiteren Holzeinschlag. Einigungsversuche scheiterten; die Stadt Brilon bot eine Zahlung von nur etwa 1/10 des nun geforderten Betrages an.

In der Verhandlung stellte das Landgericht fest, dass der einzige denkbare Grund für eine Mengenkürzung – zu wenig Holz vorhanden – nicht vorlag. Die Stadt hatte selbst an anderer Stelle erklärt, dass ausreichend Holz zur Verfügung stünde. Also habe die Stadt den Vertrag rechtswidrig nicht erfüllt und sei daher schadenersatzpflichtig.

Über die tatsächliche Höhe des Schadenersatzes wurde noch nicht entschieden. Ein oder mehrere Gutachter sollen den nun feststellen. Dabei geht es u.a. um den maßgeblichen Zeitpunkt für den Holzwert, um den zu akzeptierenden Anteil an (minderwertigem) Industrieholz und um die Kosten für die Holzfällung und den Transport. Vor der Beauftragung der Gutachter wird das Landgericht jedoch abwarten, ob die Stadt Brilon beim Oberlandesgericht Hamm Berufung einlegt. Dann würde sich das Verfahren voraussichtlich über etwa zwei weitere Jahre hinziehen.

Politisch sollte über den Schadenersatz hinaus nun aber auch geklärt werden,
– wer das dem bayerischen Unternehmen zugesagte Holz tatsächlich erhielt und aufgrund welcher Umstände,
– wer für die Vertragsverletzung verantwortlich und ggf. haftbar ist,
– ob eine Beteiligung des zuständigen politischen Gremiums an den Vertragasabschlüssen erfolgte, oder ob der Bürgermeister eigenmächtig handelte.
Dies könnten spannende Fragen werden. Denn insbesondere wird zu klären sein, ob ein großes heimisches Unternehmen, dem sehr gute Beziehungen ins Briloner Rathaus nachgesagt werden, zusätzliche Holzmengen erhielt. Und in den einsehbaren Tagesordnungen des für solche Angelegenheiten zuständigen Haupt- und Finanzausschusses ist kein Tagesordnungspunkt zu finden, aus dem eine Beteiligung des Gremiums hervorgeht.

Wer das klären kann?

Naheliegend wäre, dass die Presse sich dafür interessiert und investigativ berichtet. Das wäre in vielen Regionen nun selbstverständlich, ist im HSK aber eher unwahrscheinlich. Statt dessen ist die Berichterstattung in der WP über dieses Verfahren ein weiterer Beleg für den Niedergang der Lokalpresse, denn in dem Artikel sind viele “Fakten” falsch, z.B. über die Mengen und über das weitere Verfahren. Kritische Fragen werden dort keine gestellt. Die Situation der Lokalpresse wurde jüngst im Blog “Zoom” erneut analysiert.

Und als zuständige Institution ist nun der Landrat als gesetzliche Kommunalaufsicht gefordert, wie oben schon erwähnt. Auch dort war aber die Knfliktbereitschaft mit dem Kommunen war in den letzten Jahren nicht sehr ausgeprägt.

Wenn Kommunen selbst ihre Finanzen “verbrennen” …

Feuer (Symbolbild)

Auch die Städte und Gemeinden im HSK stehen vor großen finanziellen Herausforderungen: Durch Corona, Klimakrise und die Folgen des russischen Krieges gegen die Ukraine gibt es Mehraufwendungen und Preissteigerungen. Jetzt werden auch noch Zinssteigerungen folgen, die besonders die Kommunen mit hoher Verschuldung treffen.

(Der Artikel ist zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Besonders ungünstig ist es, wenn Fehlverhalten einer Kommune noch zu weiteren finanziellen Belastungen in Millionen-Euro-Höhe führt.

Das war erst im letzten Jahr in der Stadt Marsberg zu erfahren: Sie hatte 2,5 Mio Euro bei der Greensill-“Bank” angelegt, die nach der Pleite dieses Instituts nun wahrscheinlich komplett verloren sind. Im November 2021 wurde dem Marsberger Rat ein Gutachten eines Rechtsanwalts zur Ursachenanalyse vorgestellt, aber nur in nicht-öffentlicher Sitzung.

https://www.wp.de/staedte/altkreis-brilon/marsberg-das-gutachten-zu-greensill-pleite-liegt-jetzt-vor-id233767369.html
Eine saubere Aufarbeitung der gravierenden Fehler der Stadt müsste transparent und öffentlich erfolgen…

Ein ähnlicher Verlust droht nun der Nachbarstadt Brilon. Hier geht es zunächst um 2,3 Mio Euro Diese Summe fordert ein bayerisches Holzunternehmen von der Stadt als Schadenersatz, weil die Stadt ihre vertraglich vereinbarten Holzlieferverpflichtungen nicht eingehalten habe. Hinzu könnten Verfahrenskosten in sechsstelliger Höhe kommen.

Die Lokalpresse veröffentlichte heute einen Vorbericht über den Prozess gegen die Stadt Brilon, der am morgigen Donnerstag (28.07.2022) beim Landgericht in Arnsberg stattfindet.

https://www.wp.de/staedte/altkreis-brilon/unternehmen-verklagt-stadt-brilon-auf-2-3-millionen-euro-id235997509.html

Ungewohnt kritisch wird in dem Artikel der Lokalpresse über die Schadenersatzforderungen wegen Nichterfüllung des im September 2020 abgeschlossenen Holzliefervertrages berichtet:

50.000 Festmeter waren garantiert, die restlichen 30.000 Festmeter sollten abhängig von der Verfügbarkeit gemacht werden, so äußerte sich der Geschäftsführer der Firma im Dezember 2021 gegenüber der WP. Dass er in Brilon wegen des Holzkaufs vorstellig geworden sei, habe mit dem Bahnanschluss zu tun gehabt. Das Unternehmen, das nach Angaben des Geschäftsführers „eine mittlere sechsstellige Festmetermenge“ pro Jahr umsetzt, war indes nicht lange allein. Auch ein etablierter Großabnehmer sei hinter dem Holz her gewesen und habe die Stadt mit Tiefstpreisen an der ausgestreckten Hand verhungern lassen wollen.
Anfang 2021 “sei der Holznachschub ins Stocken geraten“. Der Geschäftsführer des klagenden Unternehmens “hätte ja sogar Verständnis gehabt, wenn kein Holz mehr verfügbare gewesen wäre. Aber es sei ja welches da gewesen. In der Klage soll es um 32.000 Festmeter gehen, die das Unternehmen aus Bayern nach seinen Angaben nicht mehr erhalten hat. Pro Festmeter macht die Firma einen Gewinnausfall von rund 50 Euro, je nach Charge, geltend… 1,7 Millionen Euro hat die Stadt bereits für eine ‘potenzielle Schadenersatzpflicht und mögliche Verfahrenskosten’ als Rückstellung nachträglich in ihre Haushaltsplanung 2022 aufgenommen.

Ob dabei auch ein Briloner “Großabnehmer” aus der Holzbranche, dem sehr gute Beziehungen ins Briloner Rathaus nachgesagt werden, eine wesentliche Rolle gespielt haben könnte, ist dem Artikel nicht zu entnehmen…

Auch dies sollte dringend aufgearbeitet werden, ebenso wie die Verantwortung des Briloner Bürgermeisters im Zusammenhang mit der Unterzeichnung der Holzlieferverträge.

Will die Deutsche Bahn den Fahrkartenverkauf im ländlichen Raum verhindern?

Vergittert – hier die Deutsche Bahn in Meschede (archiv: zoom)

Für viele Kundinnen und Kunden der Deutschen Bahn (DB) sind digitale Angebote für den Erwerb von Fahrkarten gut geeignet. Aber es gibt auch viele Fahrgäste, die lieber eine persönliche Beratung haben möchten. Für sie sind die Agenturen in Bahnhöfen und die Reisebüros mit DB-Lizenz die richtige Adresse.

(Der Artikel ist zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Noch ist das so, aber zum Jahresende könnte diese Möglichkeit weitgehend wegfallen. Dann könnte es Fahrkartenschalter fast nur noch in den “Reisecentern” in den Bahnhöfen der großen Städte geben; dort werden sie von der DB selbst betrieben.

Denn nachdem die DB die Konditionen für die Agenturen und Reisebüros in den letzten Jahren stetig verschlechtert hat, wurde nun zum nächsten Jahreswechsel ein weiterer radikaler Schnitt angekündigt. Die DB Vertrieb GmbH beendet die bisherigen Verträge und führt 2023 ein neues Agenturmodell ein. Reisebüros mit DB-Lizenz “ohne Vertriebspflichten” erhalten ab 2023 keine Provisionszahlungen mehr. Reisebüros mit DB-Lizenz, die eine Verpflichtung aus einem Verkehrsvertrag erfüllen, d.h. an einem Standort eine von einem Aufgabenträger geforderte Leistung im personenbedienten Vertrieb erbringen, erhalten danach künftig eine Provision von nur noch fünf Prozent auf Fernverkehrsangebote.

Bisher erhalten die verbliebenen Agenturen ohne Verkehrsvertrag noch bis zu sechs Prozent Provision, künftig wird der Vertrieb nicht mehr bezahlt.

Vom Deutschen Reiseverband hagelt es Kritik. “Mit dem ab Januar 2023 beabsichtigten neuen Agenturmodell wolle der Staatskonzern einem Großteil der Reisebüros, die noch eine DB-Lizenz zum Verkauf von Fahrkarten haben, die komplette Vergütung streichen, kritisiert der Deutsche Reiseverband (DRV). Das sei “insbesondere mit Blick auf den Klimaschutz beim Reisen eine strategisch komplett falsche Entscheidung”.

Die Bahn werbe intensiv damit, im Fernverkehr klimaneutral unterwegs zu sein und könnte insbesondere bei Urlaubsreisen nach Österreich, Italien und Frankreich eine sehr große Rolle spielen, betont der DRV, der als größter Tourismusverband viele tausend Reisebüros, Veranstalter und Dienstleister vertritt.”

https://www.countervor9.de/vertrieb/bahn-streicht-die-provision-fuer-reisebueros-komplett

“Dass die DB ausgerechnet jetzt, wo auch Urlaubsreisen mit der Bahn aufgrund von Klimaschutz-Überlegungen stärker nachgefragt werden, den Zugang zu den Reisebüros versperrt, „ist nicht nachvollziehbar und falsch”. Der DRV fordert, dass die aufsichtführenden Bundesministerien Finanzen, Verkehr und Wirtschaft im Dialog mit der Tourismuskoordinatorin Claudia Müller prüfen sollten, ob das Management der Bahn hier eine richtige und zukunftsweisende Entscheidung getroffen hat”.

Siehe: https://www.tn-deutschland.com/entscheidung-gegen-den-klimaschutz-bahn-fuehrt-null-provision-ein/

Seit 1. Juli gibt es im Bahnhof Marsberg keinen Fahrkartenverkauf mehr. Eine andere Bahnagentur, die bereit war, das Angebot in Marsberg aufrecht zu erhalten, wird das unter diesen Bedingungen nicht tun. Auch die anderen Verkaufsstellen im Kreisgebiet sind nun stark gefährdet.

Die Sauerländer Bürgerliste (SBL) will daher die politischen Gremien im Kreisgebiet auffordern, sich für den Erhalt des persönlichen Fahrkartenverkaufs einzusetzen. Dieser sei ein wichtiger Teil der Verkehrsinfrastruktur.

Hochsauerlandkreis: Naturschutzgegner CDU

Als extremer Feind des Naturschutzes erwies sich die CDU-Kreistagsfraktion in der Sitzung des Kreistags am 10. Juni.

(Der Artikel ist zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Es ging noch einmal um die alte wertvolle Eiche bei Meschede-Enste, die auf Wunsch der “Baumkontrolleure” der Kreisverwaltung und der Mescheder Stadtverwaltung gefällt worden war. Die Eiche stand zuvor auf der Liste der Naturdenkmale, wie nur etwa 100 weitere Bäume im gesamten Kreisgebiet. Wir hatten mehrfach darüber berichtet:

http://sbl-fraktion.de/?p=10482
http://sbl-fraktion.de/?p=10575
http://sbl-fraktion.de/?p=10591

In der Sitzung des Umweltausschusses am 18. Mai stand dieses Thema auf Antrag der SBL auf der Tagesordnung. Es bestand weitgehende Einigkeit, dass dieser wertvolle Baum nicht hätte gefällt werden dürfen. So unterblieb z.B. eine Untersuchung der Wurzeln, und es wurde nicht geprüft, ob – falls überhaupt irgendeine Gefährdung bestanden hätte – nicht eine Kürzung der Krone als “milderes Mittel” erfolgen konnte. Der Ausschuss beschloss einstimmig, dass künftig Naturdenkmale erst dann gefällt werden dürfen, wenn zuvor ein vereidigter Baumsachverständiger dies in einem Gutachten bestätigt hatte. Dafü stimmten auch alle im Ausschuss anwesenden Mitglieder der CDU-Fraktion.

Im Kreistag wurde auf Wunsch des Fraktionsvorsitzenden der CDU der Beschluss des Ausschusses gekippt. Damit stellte sich die CDU-Fraktion sogar gegen den Vorschlag ihres Landrats, der kein Problem darin sah, in den etwa 2 bis 3 relevanten Fällen pro Jahr einen Gutachter zu beauftragen.

Der Kreistag entschied mit 26:23 Stimmen gegen den Natur- und Baumschutz. Unterstützung erhielt die dabei CDU nur von ihrem treuen Partner FDP, aber das reichte leider für eine knappe Mehrheit.

Alle anderen Fraktionen äußerten sich sehr kritisch über das Vorgehen der CDU. Es wird Zeit, dass es im HSK andere Mehrheiten gibt. Und diese CDU ist für alle naturverbundenen Menschen als Koalitionspartner ungeeignet.

SBL-Fraktion beantragt, den Naturschutzpreisträger Norbert Panek als Sachverständigen in den Umweltausschuss einzuladen.

Monokulturen, Waldböden
Spätestens seit der Flutkatastrophe im Sommer 2021 lassen sich auch für unsere Region die verheerenden Auswirkungen des Klimawandels nicht mehr leugnen. Aus kleinen Bächen und Flüssen wurden durch den Starkregen in kürzester Zeit reißende Flüsse mit zerstörerischer Gewalt. Greenpeace und etliche andere Umweltverbände gehen davon aus, dass die fehlende Schutzfunktion der Mittelgebirgswälder zu diesem Desaster beigetragen hat. Denn Monokulturen und die starke Bewirtschaftung der Wälder bewirkten eine Verdichtung der Waldböden und verringerten somit dessen Fähigkeit, Wasser zu speichern.

(Der Artikel ist zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Hier im Sauerland
Wie wir allerorten im Sauerland sehen können, kommen auch in unseren von Stürmen geschädigten Wäldern vermehrt schwere Forstmaschinen zum Einsatz. Die brachialen Geräte verdichten die Böden bekanntlich sehr stark. Dadurch können sich die für Waldböden und eine gesunde Natur so wichtigen Pilze und Bakterien nur schlecht entwickeln. Das beeinträchtigt wiederum das Baumwachstum und führt letztendlich, neben diversen anderen schädlichen Auswirkungen, wieder zu der bereits oben erwähnten reduzierten Wasserspeicherfähigkeit der Waldböden.

Antrag der Fraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL)
Um die Art und Weise der Waldbewirtschaftung im Sauerland besser beurteilen zu können beantragte die SBL-Fraktion am 29.04.2022, den Waldschützer Norbert Panek als Referenten in den Umweltausschuss einzuladen. Der Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten tagt voraussichtlich am 18.05.2022.

Herr Panek möchte bitte darstellen:

  • Wie sich kurz- und langfristig eine nicht naturschonende und wenig sachgemäße Waldbewirtschaftung (mit Harvestern und anderem schweren Gerät) in unseren Wäldern und unseren Waldböden auswirken wird,
  • wie sich diese Form der Waldbewirtschaftung bei Extremwetter-Ereignissen auswirken kann,
  • wie elementar wichtig ein natürlich gewachsener und gesunder Lebensraum Wald für Mensch, Tier und Umwelt jetzt und in Zukunft ist.

PS: Die Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten ist öffentlich.

B7n auf dem Weg in die Kostenfalle?

Es geht um die Fortsetzung der A 46 vom jetzigen Autobahnende bei Nuttlar bis nach Brilon. Hierfür ist im 2016 beschlossenen Bundesverkehrswegeplan eine Schnellstraße vorgesehen. Im Auftrag des Bundes soll sie von der Landesstraßenbauverwaltung (“Straßen NRW”) mit Sitz in Meschede geplant und gebaut werden.

(Der Beitrag ist in ähnlicher Form zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Um die Trasse gibt es viele Auseinandersetzungen. Wasserschutzgebiete, FFH-Gebiete, ein neues faktisches Vogelschutzgebiet und Raubwürgerhabitate können betroffen sein, ebenso wie wertvolle Täler.

Im Juni 2020 begann eine Bürgerbeteiligung, die nach einer Unterbrechung im Oktober 2021 wieder aufgenommen wurde. Es gibt vor allem 3 Arten von Veranstaltungen:

  • 30 Zufallsbürger*innen, die ein eigenes Gutachten erstellen und am 15.03.2022 vorstellen,
  • einen Politischen Begleitkreis, zu dem Abgeordnete der Parlamente, kommunale Fraktionen aus dem HSK und aus 3 Gemeinden und Behörden eingeladen werden,
  • und öffentliche Informationsveranstaltungen.

Das sind die aktuell diskutierten Trassenvarianten:

Hier liegen die Schutzgebiete (relevant sind vor allem die orange markierten FFH-Gebiete und die violetten Vogelgebiete):

Im Laufe des Verfahrens sind diverse Varianten für die 4 Abschnitte vorgestellt worden. Nachdem sich die Mehrheit der Lokalpolitiker zunächst trotz gravierender Umweltbedenken auf die nördlich verlaufende Variante 1 festgelegt hatten, ist mittlerweile auch ihnen klar geworden, dass diese Variante rechtlich nicht umsetzbar wäre. Jetzt setzen viele Politiker auf die Variante 15. Sie wäre aber sehr teuer und könnte ein FFH-Gebiet und ein Raubwürgerhabitat gefährden.

Im Politischen Begleitkreis wurden von der Landesstraßenbauverwaltung erstmals auch Kosten für die einzelnen Varianten genannt. Erstaunlicherweise ist aber von dieser Sitzung auch nach 2 Wochen noch keine Präsentation veröffentlicht, im Gegensatz zu den vorhergehenden Veranstaltungen:
https://www.strassen.nrw.de/de/wir-bauen-fuer-sie/projekte/b7-neubau-zwischen-bestwig-nuttlar-und-brilon/aktuelles.html

Schauen wir uns die Kosten näher an. Im Bundesverkehrswegeplan waren sie noch mit 58 Mio Euro angegeben worden, und daraus war ein positiver Nutzen-Kosten-Faktor für das Projekt errechnet worden. Für die Variante 15 wurden am 23.02.2022 nun 122 Mio Euro genannt. Aber das ist noch nicht alles, denn im Gegensatz zur Angabe im Bundesverkehrswegeplan wurden hier die Planungskosten komplett “vergessen”. Die Planungskosten betragen etwa 15% der Baukosten. Hinzu kommen die Kosten für den Unterhalt der Strecke. Die Unterhaltskosten z.B. für Brücken liegen jährlich etwa 1,6% der Baukosten, also für die angenommene Nutzungsdauer von 42 Jahren etwa 67%.

Damit erreichen die reellen Kosten für diese Variante fast 200 Mio Euro und übersteigen den Nutzen.

Und wenn man die Umweltschäden nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 29.04.2021 zum Klimaschutz neu bewertet, wird das Verhältnis zwischen Nutzen und Kosten noch schlechter.

Fazit: Die Politiker, die weniger umweltschädliche Varianten ablehnen, könnten damit die gesamte B7n ins Abseits führen, weil sie zu teuer wird. Bürgerliste und Grüne haben konkrete Vorschläge eingebracht, wie – wenn überhaupt – die B7n weniger umweltschädlich gebaut werden könnte. Aber vielleicht gibt es ja einige “wichtige” Grundstückseigentümer, die andere Interessen und viel Einfluss haben?

Wohnkostenlücke im HSK schließen!

Schon seit Jahren wird vielen Haushalten im HSK, die Grundsicherung (Alg2 oder Sozialgeld) erhalten, von der Kreisverwaltung nur ein Teil ihrer notwendigen Kosten für ihre Wohnung erstattet. Bisher wird das Problem von der GroKo aus CDU/SPD/FDP und der Kreisverwaltung ignoriert.

(Der Beitrag ist in ähnlicher Form zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Aktuell verschlechtert sich die Situation weiter, denn die Regelsätze für den Lebensunterhalt sind zu Jahresbeginn nur um 0,67% gestiegen, aber die Preise um mehr als 5%. Die Aufwendungen für Haushaltsenergie sind binnen Jahresfrist sogar um etwa 18% gestiegen.

Für die nächste Sitzung des fachlich zuständigen Gesundheits- und Sozialausschusses hat die SBL-Kreistagsfraktion folgenden Tagesordnungspunkt beantragt:

Wohnkostenlücke im HSK

mit folgendem Beschlussvorschlag:

„Landrat und Kreisverwaltung werden beauftragt, bis zur nächsten Sitzung des Ausschusses konkrete Vorschläge vorzulegen, um die Wohnkostenlücke bei den Kosten der Unterkunft (einschließlich aller Mietnebenkosten und Strombezug) zu schließen und dabei auch die Auswirkungen der drastischen Steigerung der Energiekosten zu berücksichtigen.“

Begründung und Erläuterung:

Bekanntlich sind die Angemessenheitsgrenzen für die Wohnkosten der Empfänger von Grundsicherungsleistungen (nach SGB II und SGB XII) im HSK zu niedrig.
Die konkreten Auswirkungen für den HSK ergeben sich aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage vom 19.07.2021 (BT-Drs. 19/31600): Für jede fünfte Bedarfsgemeinschaft reichen die Wohnkosten nicht aus.

Einige wesentliche Ergebnisse für das Jahr 2020:

  • Für 19,9% aller Bedarfsgemeinschaften, die Miete zahlen, sind die tatsächlichen Kosten der Unterkunft (KdU) höher als die anerkannten KdU.
  • Die ungedeckte Differenz beträgt durchschnittlich 71,57 Euro pro Monat.
  • Für Bedarfsgemeinschaften mit Kindern beträgt die ungedeckte Differenz sogar 89,75 Euro pro Monat.
  • Die gesamte Differenz im Kreisgebiet zwischen tatsächlichen und anerkannten KdU beläuft sich auf 1.086.859 Euro.

Wenn die KdU nicht voll übernommen werden, müssen die Bedarfsgemeinschaften die Differenz aus den für den laufenden Lebensunterhalt bestimmten Regelsätzen ausgleichen.

Die monatlichen Regelsätze pro Person betragen derzeit 449 Euro für Alleinstehende und 404 Euro für Paare. Zum 01.01.2022 sind sie nur um 0,67% gestiegen. Die Preissteigerungsrate zum Jahresende 2021 lag allerdings bei 5,3%, für Energiekosten (Kraftstoffe und Haushaltsenergie) sogar bei 18,3%. [https://www.destatis.de/DE/Themen/Wirtschaft/Preise/Verbraucherpreisindex/Tabellen/Verbraucherpreise-Sondergliederungen.html]

Dadurch wächst die Wohnkostenlücke weiter an, weil noch mehr Bedarfsgemeinschaften noch größere Anteile ihrer Regelsätze für die Wohnkosten verwenden müssen und ihnen daher nicht für den sonstigen laufenden Lebensunterhalt zur Verfügung stehen.

Diese Entwicklung ist aus sozialen Gründen nicht akzeptabel, so dass der Kreis als Träger der Grundsicherung geeignete Maßnahmen ergreifen muss.

Die Kreisverwaltung soll im Rahmen dieses TOP auch darstellen, wie sich die Wohnkostenlücke in den einzelnen 12 Städten und Gemeinden lokal auswirkt. Die konkreten Daten sind ja offensichtlich verfügbar, denn sonst hätte die Bundesregierung die o.g. Anfrage nicht so konkret beantworten können.

Mit freundlichen Grüßen

Reinhard Loos
SBL-Fraktionssprecher