Welche Folgen kann der Koalitionsvertrag für die Kommunalpolitik haben? (I)

(Der Artikel ist heute zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Kinderarmut und Familien

Hier gibt es einige begrüßenswerte Ankündigungen – wenn sie denn tatsächlich umgesetzt werden:
“Wir werden ein Maßnahmenpaket zur Bekämpfung der Kinderarmut schnüren: Dazu wollen wir zur Entlastung einkommensschwacher Familien, insbesondere auch Alleinerziehender und kinderreicher Familien, den Kinderzuschlag erhöhen. Gemeinsam mit dem Kindergeld soll der Mindestbedarf des sächlichen Existenzminimums (derzeit 399 Euro) gedeckt werden… Dabei müssen wir prüfen, wie Kinderzuschlag, Wohngeld, Kinderunterhalt und/oder Unterhaltsvorschuss besser aufeinander abgestimmt werden können. Die Beantragung dieser Leistung für Familien wollen wir entbürokratisieren und die Antragstellung dort, wo es möglich ist, mit Anträgen auf weitere Leistungen zusammenführen. Wir wollen erreichen, dass Berechtigte die Leistung tatsächlich erhalten. ” (Zeile 701 ff.)

“Auch die Leistungen für Bildung und Teilhabe werden wir verbessern, Hemmnisse der Inanspruchnahme beseitigen, die Wirkung prüfen und gezielt erhöhen. Leistungen sollen künftig möglichst pauschal abgerechnet werden. Dort wo es möglich ist, wollen wir Einzelanträge reduzieren und z. B. Schulen ermöglichen, gesammelte Anträge für die berechtigten Kinder diskriminierungsfrei zu stellen.” (Z. 720 ff.)

“Wir wollen die bestmögliche Betreuung für unsere Kinder und die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Dazu unterstützen wir Länder und Kommunen weiterhin beim Ausbau des Angebots und bei der Steigerung der Qualität von Kinderbetreuungseinrichtungen und dem Angebot an Kindertagespflege sowie zusätzlich bei der Entlastung von Eltern bei den Gebühren bis hin zur Gebührenfreiheit.” (Z. 735 ff.)

“Wir werden einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter schaffen. Dabei werden wir auf Flexibilität achten, bedarfsgerecht vorgehen und die Vielfalt der in den Ländern und Kommunen bestehenden Betreuungsmöglichkeiten der Kinder- und Jugendhilfe und die schulischen Angebote berücksichtigen.” (Z. 753 ff.)

“Wir respektieren geschlechtliche Vielfalt. Alle Menschen sollen unabhängig von ihrer sexuellen Identität frei und sicher leben können – mit gleichen Rechten und Pflichten. Homosexuellen- und Transfeindlichkeit verurteilen wir und wirken jeder Diskriminierung entgegen.” (Z. 793 ff.)

Seniorinnen und Senioren

Wenig konkret sind diese Aussagen:
“Wir wollen die Kommunen bei der Bewältigung des demografischen Wandels nachhaltig unterstützen und die Menschen in den Mittelpunkt stellen. Die Rahmenbedingungen vor Ort wie auch auf Bundesebene wollen wir weiter verbessern und Vereinsamung entgegenwirken. Das bedeutet vor allem eine gute Infrastruktur in unseren Kommunen und den Aufbau eines seniorengerechten Wohnumfelds und einer entsprechenden Nachbarschaft. Wir setzen auf einen weiteren Ausbau unterschiedlicher und ortsnaher Beratungs-, Bildungs- und Unterstützungsangebote sowie unterschiedlicher Wohnformen, um den vielfältigen Bedürfnissen und Wünschen älterer Menschen gerecht zu werden und die Selbstbestimmung im Alter zu ermöglichen.” (Z. 1084 ff.)

Allgemeine Bildung und Schulen

Auch hier darf man auf die Umsetzung gespannt sein:
“Zur Verbesserung der Bildung werden wir eine Investitionsoffensive für Schulen auf den Weg bringen. Diese umfasst zusätzlich zum laufenden Schulsanierungsprogramm die Unterstützung der Länder bei ihren Investitionen in die Bildungsinfrastruktur, insbesondere Ganztagsschul- und Betreuungsangebote, Digitalisierung und berufliche Schulen… Wir werden ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote für alle Schülerinnen und Schüler im Grundschulalter ermöglichen. Wir werden deshalb einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für alle Kinder im Grundschulalter schaffen. Dafür werden wir gemeinsam mit den Ländern die Angebote so ausbauen, dass der Rechtsanspruch im Jahre 2025 erfüllt werden kann. Der Bund stellt für Investitionen in Ganztagsschul- und Betreuungsangebote zwei Milliarden Euro zur Verfügung. Bei der Umsetzung des Rechtsanspruchs werden wir auf Flexibilität achten, bedarfsgerecht vorgehen und die Vielfalt der in den Ländern und Kommunen bestehenden Betreuungsmöglichkeiten der Kinder- und Jugendhilfe und die schulischen Angebote berücksichtigen und darauf aufbauen. ” (Z. 1141 ff.)

Berufliche Bildung

“Im Rahmen der Novelle des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) werden wir eine Mindestausbildungsvergütung im Berufsbildungsgesetz verankern. Das Gesetz soll bis zum 1. August 2019 beschlossen werden und zum 1. Januar 2020 in Kraft treten.” (Z. 1234 ff.)

“Um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern und mehr Menschen die Ausbildung zu ermöglichen, wollen wir eine Initiative zur stärkeren Nutzung der Teilzeitausbildung starten.” (Z. 1296)

Digitale Infrastruktur

“Unser Ziel lautet: Glasfaser in jeder Region und jeder Gemeinde, möglichst direkt bis zum Haus. Schulen, Gewerbegebiete, soziale Einrichtungen in der Trägerschaft der öffentlichen Hand und Krankenhäuser werden wir bereits in dieser Legislaturperiode direkt an das Glasfasernetz anbinden.
Dafür ist eine gemeinsame Kraftanstrengung von Telekommunikationsanbietern und Staat erforderlich. Wir gehen von einem öffentlichen Finanzierungsbedarf von zehn bis zwölf Milliarden Euro in dieser Legislaturperiode aus, die wir in einem Gigabitinvestitionsfonds verlässlich bereitstellen.” (Z. 1633 ff.)

Mobilität

Dies hat die GaGaGroKo im Kreistag des HSK gerade erst abgelehnt:
“Wir wollen, dass Mobilität über alle Fortbewegungsmittel (z. B. Auto, ÖPNV, E-Bikes, Car- und Ride Sharing, Ruftaxen) hinweg geplant, gebucht und bezahlt werden kann und führen deshalb eine digitale Mobilitätsplattform ein, die neue und existierende Mobilitätsangebote benutzerfreundlich miteinander vernetzt. Um dies zu erreichen, müssen einheitliche, offene Standards entwickelt und eingehalten werden. Damit können Echtzeitdaten über Verkehrsträger und -situation frei und zwischen allen öffentlichen und privaten Betreibern von Verkehrssystemen und Anbietern von Informationssystemen ausgetauscht werden, um die Einführung von bundesweiten eTickets zu ermöglichen.” (Z. 2133 ff.)

Gute Arbeit

“Auch die Leistungen für Bildung und Teilhabe werden wir verbessern, Hemmnisse 2310 der Inanspruchnahme beseitigen, die Wirkung prüfen und gezielt erhöhen… Die Eigenanteile zur gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in Kitas und Schulen und für Schülerbeförderung entfallen. Im Rahmen des bestehenden Teilhabepaketes soll allgemeine Lernförderung auch dann möglich sein, wenn die Versetzung nicht unmittelbar gefährdet ist.” (Z. 2310 ff.)

“Wir wollen den Missbrauch bei den Befristungen abschaffen. Deshalb dürfen Arbeitgeber mit mehr als 75 Beschäftigten nur noch maximal 2,5 Prozent der Belegschaft sachgrundlos befristen. Bei Überschreiten dieser Quote gilt jedes weitere sachgrundlos befristete Arbeitsverhältnis als unbefristet zustande gekommen. Die Quote ist jeweils auf den Zeitpunkt der letzten Einstellung ohne Sachgrund zu beziehen.
Die Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes ist nur noch für die Dauer von 18 statt bislang von 24 Monaten zulässig, bis zu dieser Gesamtdauer ist auch nur noch eine einmalige statt einer dreimaligen Verlängerung möglich.” (Z. 2341 ff.)

“Im Teilzeit- und Befristungsrecht wird ein Recht auf befristete Teilzeit eingeführt. Insbesondere für Frauen ist es wichtig, nach einer Familienphase ihre beruflichen Pläne voll verwirklichen zu können. Gegenüber dem Referentenentwurf zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts werden folgende Änderungen vereinbart:
1. Es besteht kein Anspruch auf Verlängerung oder Verkürzung der Arbeitszeit oder vorzeitige Rückkehr zur früheren Arbeitszeit während der zeitlich begrenzten Teilzeitarbeit.
2. Der neue Teilzeitanspruch nach diesem Gesetz gilt nur für Unternehmen, die in der Regel insgesamt mehr als 45 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen.
3. Für Unternehmensgrößen von 46 bis 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird eine Zumutbarkeitsgrenze eingeführt” (Z. 2391 ff.)

Industrie und Klima

Unverbindlicher geht es kaum:
“Das gemeinsame Ziel, das sich die Weltgemeinschaft u. a. mit dem Pariser Abkommen gesetzt hat, ist die Realisierung einer emissionsarmen und klimaneutralen Mobilität. Hierzu müssen alle Potenziale genutzt werden. Es ist daher von besonderer Bedeutung, dass der Weg zu einer nachhaltigen Mobilität technologieoffen und ohne politische Technologiefestlegung erfolgt. Die Politik ist gefordert, die richtigen Rahmenbedingungen und Grenzwerte zu setzen und deren Einhaltung zu überwachen.” (Z. 2624 ff.)

Fachkräftebedarf

Wann zählt ein Ausländer als “Fachkraft”?
“Um Deutschland für qualifizierte internationale Fachkräfte noch attraktiver zu machen, wollen wir ein Fachkräfteeinwanderungsgesetz verabschieden, mit dem wir den Zuzug qualifizierter Arbeitskräfte nach Deutschland ordnen und steuern.
Wir wollen den Anteil der Frauen im Erwerbsleben in Deutschland erhöhen. Damit leisten wir auch einen wesentlichen Beitrag zur Fachkräftesicherung.” (Z. 2969 ff.)

Solide Finanzen

“Wir stellen die weitere Finanzierung der laufenden Maßnahmen zur Entlastung von Ländern und Kommunen bei den Flüchtlingskosten (Integrationspauschale, Kosten der Unterkunft, unbegleitete minderjährige Flüchtlinge) in den Jahren bis 2021 mit insgesamt weiteren acht Milliarden Euro sicher und gestalten sie gemeinsam – wo erforderlich – effizienter neu aus.” (Z. 3080 ff.)

Energie

“Eine Voraussetzung für eine erfolgreiche Energiewende und Klimaschutzpolitik ist ein weiterer zielstrebiger, effizienter, netzsynchroner und zunehmend marktorientierter Ausbau der Erneuerbaren Energien. Unter diesen Voraussetzungen streben wir einen Anteil von etwa 65 Prozent Erneuerbarer Energien bis 2030 an und werden entsprechende Anpassungen vornehmen. Der Ausbau der Erneuerbaren Energien muss deutlich erhöht werden, auch um den zusätzlichen Strombedarf zur Erreichung der Klimaschutzziele im Verkehr, in Gebäuden und in der Industrie zu decken.” (Z 3252 ff.)
“Wir werden …
• beim weiteren Ausbau der Windenergie an Land einen besseren Interessenausgleich zwischen Erneuerbaren-Branche einerseits und Naturschutz- und Anwohneranliegen andererseits gewährleisten;
• durch eine bundeseinheitliche Regelung beim weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien (EE) die Standortgemeinden stärker an der Wertschöpfung von EE-Anlagen beteiligen und die Möglichkeiten einer Projektbeteiligung von Bürgerinnen und Bürgern verbessern, ohne dass dies insgesamt zu Kostensteigerungen beim EE-Ausbau führt.” (Z. 3285 ff.)

Fortsetzung folgt!

Wie läuft das mit den Kita-Anmeldungen?

Kreisjugendhilfeausschuss tagt am 06.03.2018
Regelmäßig in der ersten März-Hälfte tagt der Kreisjugendhilfeausschuss, um den sog. Planungsbeschluss zu fassen. Damit werden die aus Sicht des Kreises erforderlichen Gruppen der einzelnen Kitas für das nächste Kita-Jahr festgelegt. Dieser Planungsbeschluss wird dann dem Landesjugendamt mitgeteilt, und erst im Mai steht fest, welche Gruppen (Anzahl, Typ, Plätze) in den einzelnen Einrichtungen angeboten werden können. Die meisten Kita-Träger warten daher mit ihren Zusagen an die Eltern der neu aufzunehmenden Kita-Kinder bis zum Mai oder Juni ab.

(Der Artikel ist heute zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Verträge werden offenbar früher ausgestellt als in den Vorjahren
Einige Träger scheinen dies jedoch nun anders zu handhaben. Von ihnen wurden bereits Verträge für neu aufzunehmende Kinder erstellt und den Eltern ausgehändigt. Da in diesem Jahr auf Wunsch der Kreisverwaltung die Anmeldungen noch einmal 2 Monate eher als bisher im HSK und sogar 3 Monate eher als in anderen Jugendamtsbezirken erfolgen mussten, sind die Auswirkungen dieser unter¬schiedlichen Verfahrensweisen besonders gravierend.

Irritationen bei den Eltern
Dieses Vorpreschen einiger Träger betrachten andere Träger als ungerecht und es irritiert die Eltern.

Anfrage der SBL/FW
Das ist der Grund, warum sich die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) zu einer Anfrage an den Landrat veranlasst sah.

Die Fragen
1.) Welche Vereinbarungen bestehen zwischen dem Kreisjugendamt und den Kita-Trägern über Zeitpunkt und Art der Rückmeldungen, der Aufnahme-Zusagen und der Ausgabe der Betreuungsverträge an die Eltern neu ange¬meldeter Kinder?

2.) Welche Empfehlungen bzw. welche Vorgaben des Landesjugendamtes gibt es dazu?

3.) Sind mit einem oder mehreren Trägern abweichende Vereinbarungen getroffen worden?
Falls JA: mit wem, wann und warum? Spielten dabei politische Gründe eine Rolle?

4.) Welche Informationen hat das Kreisjugendamt über von den getroffenen Vereinbarungen abweichende Verhaltensweisen einiger Träger?

5.) Welche Reaktionen des Kreisjugendamtes erfolgen darauf?

6.) Hat das Kreisjugendamt das Ziel, einen einheitlichen Ablauf in allen 9 ihm angeschlossenen Städten und Gemeinden zu erreichen?
Falls JA: Wie soll das erfolgen?
Falls NEIN: Warum nicht?

Die Anfrage wurde am 17.01.2018 an die Kreisverwaltung abgeschickt.

Antwort des Kreisjugendamts
Mit Schreiben vom 24.01.2018 antwortete die Kriesverwaltung folgendermaßen:

Zu Frage 1: „Es gibt keine Vereinbarungen zwischen dem Kreisjugendamt und den Kita-Trägern über Aufnahme-Zusagen. Die zeitliche Abfolge ergibt sich aus den gesetzlichen Bestimmungen. Unabhängig davon können die Kita-Träger den Eltern vorläufige Aufnahme-Zusagen erteilen.“

Zu Frage 2: „Die zeitliche Abfolge des Anmeldeverfahrens ergibt sich aus der Vorschrift des § 19 Abs. 4 KiBiz, die festlegt, dass die Höhe und Anzahl der auf eine Einrichtung entfallenden Kindpauschalen (Kindpauschalenbudget) bis 15. März eines jeden Jahres durch den Kreisjugendhilfeausschuss getroffen werden muss. Es ist beabsichtigt, dass dieser Planungsbeschluss in der Sitzung des Kreisjugendhilfeausschusses am 06.03.2018 gefasst wird.
Auf der Grundlage dieses Beschlusses erteilt das LWL-Landesjugendamt einen Bewilligungsbescheid, mit dem die im HSK Jugendamtsbezirk ab 01.08.2018 zugewiesenen Kindpauschalen zugeteilt werden. In den vergangenen Jahren erfolgte die Bescheiderteilung jeweils im Mai.
Unmittelbar nach Eingang dieses Bewilligungsbescheides erhalten alle Träger einen Bescheid vom Jugendamt über die Anzahl und die Höhe der bewilligten Kindpauschalen. Erst nach dieser Bescheiderteilung haben die Träger eine rechtssichere Zusage, über die Anzahl und Höhe der Kindpauschalen.“

Zu Frage 3: „Es wurden keine Vereinbarungen getroffen.“

Zu Frage 4: „Vereinzelt wird von Eltern nachgefragt, warum einzelne Träger bereits vor der formellen Kindpauschalen-Zuweisung, die in der Regel im Mai eines Jahres erfolgt, vorläufige Zusagen erteilen.“

Zu Frage 5: „Es wird regelmäßig darauf verwiesen, dass das Jugendamt vor der Bescheiderteilung des LWL keine endgültigen Angaben darüber machen kann, ob die in dem Planungsbeschluss des Kreisjugendhilfeauschusses beantragten Kindpauschalen auch tatsächlich bewilligt werden.“

Zu Frage 6: „Ja. Das Jugendamt hat aber nur bedingt Einfluss auf die Kommunikation zwischen Eltern und Kitas (siehe Antwort zur Frage 1).“

Die Kreisverwaltung macht dazu noch folgende Anmerkung:
„Abschließend sei darauf hingewiesen, dass es insbesondere in den Kernstädten für Eltern und Kita-Träger von Vorteil sein kann, wenn bei Mehrfach-Anmeldungen in verschiedenen Kitas eine frühe Zuordnung der Kinder zu den Kindertageseinrichtungen erfolgt. Dadurch kann ein Kind, das z.B. in der Einrichtung A aufgenommen wird, von der Warteliste der Kita B gestrichen werden.“

Eine Anmerkung zur Anmerkung:
Die beste Lösung zum Problem der Mehrfach- und Vielfach-Anmeldungen wäre die Einführung der Kita-Card, wie sie seit mehreren Jahren z.B. beim Stadtjugendamt Arnsberg, beim Kreisjugendamt Soest und beim Stadtjugendamt Soest schon existiert; wir haben öfters darüber berichtet. Damit könnte gleichzeitig der Anmeldeschluss um ein Vierteljahr nach hinten verlegt werden!
Dagegen ist es sehr merkwürdig, wenn das Kreisjugendamt es nun indirekt begrüsst, dass einige Träger (die ihm vielleicht besonders nahe stehen??) vorzeitig Betreuungsverträge erstellen, während andere Träger – wie bisher üblich – den Bewilligungsbescheid des Landesjugendamtes abwarten.

Sauerländer Bürgerliste kritisiert Berichterstattung der Westfalenpost: „Was ein Journalist durch Weglassen von Informationen bewirken kann… „

Auf ihrer Website kritisiert die Sauerländer Bürgerliste/FW einen Artikel in der heutigen Ausgabe der Westfalenpost Meschede über die Kreistagssitzung vom vergangenen Freitag. Dem Autor wird selektive Berichterstattung, das Weglassen von wichtigen Informationen, vorgeworfen.

Den WP-Artikel selbst kann ich hier leider nicht verlinken, da er (noch?) nicht im Internet zu finden ist. Wer die Papier-Ausgabe für Meschede hat, lese dort nach.

Das ausführliche eigene Protokoll der SBL/FW hatte ich gestern hier veröffentlicht.

Es folgt ergänzend die Stellungnahme der SBL/FW zum WP-Artikel:

„In den letzten Wochen gab es öfters Diskussionen über die Qualität der heimischen Lokalpresse.
Einen besonders drastischen Anlass für solche Diskussionen liefert in der heutigen WP-Ausgabe der Leiter der Mescheder WP-Redaktion mit seinem Bericht über die gestrige Sitzung des Kreistags unter der Überschrift “Beschluss über Asylverfahren abgelehnt”.
Das Problem dieses Artikels besteht nicht in unwahren Tatsachenbehauptungen bzw. in “alternativen Fakten”, sondern im Weglassen von mehreren wichtigen Informationen.

Dazu vier Beispiele:

1. “Linkspartei und SBL hatten den außerplanmäßigen Termin beantragt. Einzig wesentlicher Tagesordnungspunkt: die Dublin-III-Verordnung”.

Das ist formal richtig. Es fehlt aber, dass der Antrag der beiden Fraktionen ausgelöst wurde durch einen vorher auf Kreisebene nicht beachteten Offenen Brief des überparteiischen “Bürgernetzwerk Flüchtlingshilfe Sundern”. Die Flüchtlingshilfe hatte auf die jetzt im Winter besonders großen Gefahren bei vom Kreisausländeramt durchgeführten Abschiebungen z.B. nach Italien hingewiesen, infolge der Flüchtlingen dort drohenden Obdachlosigkeit.

2. “Linkspartei und SBL forderten, ‘alle vorhandenen zeitlichen und rechtlichen Spielräume vor allem während der Wintermonate auszunutzen’… Eine Mehrheit aus CDU, SPD und FDP stellte fest: Der Kreistag habe gar keine Kompetenz für einen derartigen Beschluss.”

Hier ist das Zitat unseres Antrag an entscheidender Stelle unvollständig. Denn der Resolutionsantrag begann mit den Worten: “Der Kreistag fordert den Landrat auf, … alle vorhandenen Spielräume …”. Bei derartigen Angelegenheiten darf der Kreistag tatsächlich keine verbindlichen Beschlüsse für ein Handeln oder Unterlassen des Landrats beschließen. Aber eine Aufforderung oder Empfehlung an den Landrat durch den Kreistag ist selbstverständlich immer und zu allen Angelegenheiten der Kreisverwaltung zulässig! In dem Artikel fehlt jeder Hinweis, dass bei der Zuständigkeit des Kreistags zu unterscheiden ist zwischen einem verbindlichen Beschluss über die Vorgehensweise und einer bloßen Aufforderung an den Landrat.

3. Und mit Bezug auf die vorherige Kreistagssitzung am 12.01.2018 steht in der WP: “Bereits in deren Vorfeld oder sogar in der Sitzung hätten die Antragsteller die Erweiterung der Tagesordnung beantragen können.”

Theoretisch stimmt auch das. Ein Antrag einer Fraktion muss dann in die Tagesordnung aufgenommen werden, wenn er 14 Tage vor einer Kreistagssitzung gestellt wurde. Nach Ablauf der 14-Tage-Frist können zwar weitere Tagesordnungspunkte wegen Dringlichkeit beantragt werden. Aber sie kommen nur dann auf die Tagesordnung, wenn der Kreistag die Dringlichkeit in seiner Sitzung ausdrücklich mit Mehrheit bestätigt. Das hat in den letzten Jahren in all diesen Fällen nicht funktioniert, weil die GroKo diese Anträge der Opposition ablehnte. Kurzfristig beantragte Punkte erscheinen dann nie auf der Tagesordnung.
Die einzige Möglichkeit einen Punkt auf die Tagesordnung zu bekommen, ist daher ein Antrag vor Ablauf der 14-Tage-Frist, und das ging nur im Rahmen einer weiteren Sitzung. Darauf haben die Antragsteller in der Kreistagssitzung am Freitag deutlich hingewiesen; im WP-Bericht wird es nicht erwähnt.

4. Zur Vollständigkeit einer seriösen Berichterstattung gehört auch die vom Landrat selbst zu Beginn der gestrigen Sitzung gegebene Darstellung, dass der Brief aus Sundern bereits am 14.12.2017 im Kreishaus eingegangen war, aber von der Kreisverwaltung erst am 04.01.2018 an die Kreistagsmitglieder weiter geleitet wurde. Der Landrat sagte gestern zu, dass das künftig besser klappen soll. Damit wurde deutlich, dass hier der für die Vorbereitung entscheidende Fehler im Kreishaus passiert ist. Denn wenn die Kreisverwaltung die Weiterleitung des Briefes innerhalb von 12 Tagen geschafft hätte, dann hätte jede Fraktion ihn rechtzeitig auf die Tagesordnung setzen lassen können. Auch zu dieser wesentlichen Ursache für die zusätzliche Sitzung schweigt die WP!“

Hochsauerlandkreis – Kreistagssitzung II-2018 … war eine der schnellsten: Sitzungsverlauf und Ergebnis.


Die gestrige Kreistagssitzung war eine der schnellsten. Beginn 15.00 Uhr, Ende knapp 15.25 Uhr – das ist so außergewöhnlich wie der Sitzungsanlass. Wir schreiben „Freitag, den 26.01.2018“.

(Der Artikel ist heute zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Grund und Anlass
Die Fraktionen DIE LINKE und Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) hatten am 15.01.2018 gemeinsam die unverzügliche Einberufung des Kreistags beantragt. Grund dafür war wiederum der „Offene Brief“ des Bürgernetzwerkes Flüchtlingshilfe Sundern vom 11.12.2017, den das Netzwerk an den Landrat geschickt hatte, auch zur Weiterleitung an die Kreistagsmitglieder.
In diesem Brief weisen die Autoren darauf hin, dass aus dem HSK z.B. nach Italien abgeschobene bzw. überstellte Flüchtlinge dort unter unmenschlichen Verhältnissen leben müssen, ohne Unterkunft und ohne medizinische Versorgung. Das sei besonders im Winter Anlaß zu sehr großer Sorge um das Schicksal dieser Menschen.

Die Mitglieder des HSK-Kreistags wurden leider aber erst mit ca. 3 Wochen Verspätung über den „Offenen Brief“ in Kenntnis gesetzt, also erst zu einem Zeitpunkt, als die Fraktionen keine Anträge für die Tagesordnung der Kreistagssitzung am 12.01.2018 mehr stellen konnten.

Ergebnis der von DIE LINKE und SBL/FW beantragten Kreistagssitzung
Das Resultat ist ernüchternd, wenn auch so erwartet. Salopp könnten wir es so beschreiben. Der Kreistag hat mit großer Mehrheit beschlossen, dass er nicht zu entscheiden hat. Mit 4 Gegenstimmen und 3 Enthaltungen (vorausgesetzt, wir haben das auf die Schnelle richtig mitbekommen) folgte der Kreistag der Auffassung der Verwaltung, dass es sich bei Rückführungen nach dem Dublin III-Abkommen um ein „Geschäft der laufenden Verwaltung“ handele und der Kreistag noch nicht einmal eine Empfehlung an den Landrat beschließen dürfe.

Wer war da?
Der Sitzungssaal war mit Kreistagsmitgliedern und Verwaltungsmitarbeiter/innen verhältnismäßig gut gefüllt. Vertreter der örtlichen Presse ließen sich nicht ausmachen. Auf der Tribüne saßen insgesamt acht Zuhörer/innen.

Was lag an?
DIE LINKE- und die SBL/FW-Fraktion brachten zu Sitzungsbeginn ihre gemeinsame Resolution ein. Ganz kurzgefasst lautet der Inhalt:
Der Hochsauerlandkreis solle bei der Überstellung von Flüchtlingen, die unter das Dublin III-Abkommen fallen, alle vorhandenen zeitlichen und rechtlichen Spielräume vor allem während der Wintermonate ausschöpfen.
Seitens der Verwaltung gab es dazu schon eine Beschlussempfehlung. Sie lautete: „Ablehnung!“
Was ja dann auch passierte. Siehe oben!

Zum Sitzungsverlauf
Wer äußerte was? (Achtung, nicht chronologisch und auch nicht vollständig!)

Der Landrat
… eröffnet die Sitzung und entschuldigt die verspätete Weiterleitung des „Offenen Briefes“ mit „Weihnachten“ und „urlaubsbedingten Ausfällen“. Der Brief sei bereits am 14.12.2017 im Kreishaus eingegangen und erst am 04.01.2018 an die Kreistagsmitglieder weiter geleitet worden. Die Verspätung sei keine Absicht gewesen. Künftig solle dies nicht mehr vorkommen.
… äußert dann, sie wüssten von den vielen mit den Abschiebungen verbundenen Schicksalen.
Seine Behörde arbeite jedoch nach geltendem Recht.
… betont, über Einzelfälle sei ihm nichts bekannt.
… antwortet auf die Frage des SPD-Fraktionsvorsitzenden zum Dringlichkeitsantrag, wenn es zur letzten Kreistagssitzung einen Dringlichkeitsantrag gegeben hätte, wäre der auch auf die Tagesordnung gekommen.

Reinhard Loos, Sprecher der SBL/FW-Kreistagsfraktion
…. stellt klar, SBL/FW und DIE LINKE hätten nicht behauptet, dass der „Offenen Brief“ mit Absicht von der Verwaltung verzögert worden sei und bat, mit Hinweis auf einen ähnlichen Fall, zukünftig solche Infos zügig weiter zu leiten.
… stellt als Reaktion auf die vom Landrat beantwortete Frage vom SPD-Vorsitzenden nach dem Dringlichkeitsantrag fest, dass solche Anträge bisher immer von der Mehrheit des Kreistags abgelehnt worden sind, die Angelegenheit dann nie auf die Tagesordnung gekommen wäre und betont: „Wir hatten keine andere Möglichkeit mehr.“
… weist daraufhin, dass die ½ -Jahres-Frist für die Rücküberstellung eines Flüchtlings in ein EU-Land nicht ab Bescheid sondern ab Zustimmung (des aufnehmenden Landes) gilt.
… macht eine Anmerkung zu der Problematik „Wohnsitzauflage – entfernter Arbeitsplatz“ und fragt, wieso der HSK diesbezüglich eine andere Regelung darstelle als beispielsweise die Bezirksregierung.
… widerspricht entschieden der Auffassung des Landrats die besagt, Empfehlungen des Kreistags seien bei Angelegenheiten, die der Landrat als „Geschäft der laufendes Verwaltung“ betrachtet, nicht zulässig und deswegen könne sich der Kreistag auch gar nicht damit befassen.

Stefan Rabe, stellvertretender Sprecher der SBL/FW-Kreistagsfraktion
…hinterfragt die Zahl der betroffenen Personen sowie die der noch nicht bearbeiteten Fälle.
… macht auf eine Widersprüchlichkeit in der Verwaltungsvorlage aufmerksam.

Dietmar Schwalm, Sprecher der Kreistagsfraktion DIE LINKE
… fragt die Verwaltung, ob sich die Ausländerbehörde dafür interessiert, die Lage der aus Sundern nach Italien ausgewiesenen Geflüchteten zu hinterfragen, und ob sich die Kreisverwaltung beim Bürgermeister der italienischen Partnerstadt von Sundern nach der Situation der Flüchtlinge erkundigt habe.

Toni Vollmer, Fraktionssprecher der Kreistagsfraktion der Grünen…
… bestätigt, die Verwaltung arbeite nach Recht und Gesetz. Jedoch sollte die Ausländerbehörde ihren Ermessensspielraum ausschöpfen.
… spricht das aktuelle Kirchenasyl in Meschede an und fragt, ob es im Kreisgebiet weitere Fälle von Kirchenasyl gibt.
… hinterfragt, die 1/2-Jahresfrist bei Dublin III-Fällen

Reinhard Brüggemann, Vorsitzender der SPD-Kreistagsfraktion
… erkundigt sich beim Landrat, ob nicht die Möglichkeit bestanden hätte, den „Offenen Brief“ als Dringlichkeitsantrag auf die Tagesordnung der letzten Kreistagssitzung zu nehmen.

Ludwig Schulte, Vorsitzender der CDU-Kreistagsfraktion
… bestätigt, er sei der gleichen Auffassung wie die Verwaltung. Der Kreistag sei nicht zuständig und kritisiert, dass die Ausländerbehörde des Hochsauerlandkreises mit der Ausländerbehörde der Stadt Arnsberg verglichen wird.

Leiter der Ausländerbehörde
… betont, das Ausländeramt habe keine Ermessensspielräume.
… bestätigt zwei aktuelle Kirchenasylfälle im Zuständigkeitsbereich des Kreisausländeramts und merkt an, in diesen Fällen sei das Ausländeramt außen vor.
… stellt klar, dass bei Dublin III-Fällen die 1/2-Jahresfrist grundsätzlich gelte, unabhängig vom Kirchenasyl.
… stellt dar, für den Fall, dass der Bescheid vollziehbar ist, müsse zeitnah zurückgeführt werden (gemeint sind die Rückführungen von Geflüchteten in das Land, über das sie zum ersten Mal einen EU-Mitgliedsstaat betreten haben. Im Fall der abgeschobenen Flüchtlinge aus Sundern ist es Italien).
… antwortet auf die Frage von Dietmar Schwalm, die Beurteilung der Lage in Italien sei Sache des Bundesinnenministeriums und des BAMF. Seines Wissens gebe es in der Partnerstadt in Italien keine Probleme.
… informiert, ein Asylbewerber dürfe sich maximal drei Tage außerhalb seines Wohnsitzes aufhalten, damit ihn die für ihn bestimmte Post erreiche.

Soweit zum Sitzungsverlauf und zum -ergebnis.

Siehe auch:
http://sbl-fraktion.de/?p=8233

Wie geht es weiter?
Es geht weiter. Mehr dazu in Kürze.

Dublin III und Abschiebepraxis im HSK: Sondersitzung des Kreistags auf Antrag von DIE LINKE und Sauerländer Bürgerliste/FW

Wie gestern berichtet, haben sowohl die Partei DIE LINKE als auch die Sauerländer Bürgerliste die unverzügliche Einberufung des Kreistags gemäß § 32 Abs. 1 Satz 3 Kreisordnung NRW mit folgenden Tagesordnungspunkten beantragt:

  1. Bericht des Landrats und der Kreisverwaltung über die Vorgehensweise bei sog. Überstellungen von Flüchtlingen in andere Mitgliedsstaaten der EU aufgrund des Dublin III-Abkommens.
  2. Beschlussfassung der Kreistags über eine Empfehlung des Kreistags an den Landrat zum Umgang mit sog. Dublin III-Fällen.

Der Landrat hat dem Antrag unverzüglich stattgegeben. Die Sitzung wird am 26. Januar um 15 Uhr stattfinden.

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Der Antrag von DIE LINKE und Sauerländer Bürgerliste kann hier als PDF nachgelesen werde:
SBL_LINKE_Antrag Dublin III-mU_15.01.2018

DIE LINKE und Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) beantragen gemeinsam die unverzügliche Einberufung des Kreistags

Anlass des gemeinsamen Antrags von DIE LINKE und Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) ist der Offene Brief des Bürgernetzwerkes Flüchtlingshilfe Sundern vom 11.12.2017 an Landrat und Kreistag.

(Der Beitrag ist heute zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Verzögerungen
Bedauerlicherweise hat die Kreisverwaltung diesen Brief erst 3 Wochen nach Eingang an die Kreistagsfraktionen weitergeleitet. Damit hatten die Fraktionen aus Fristgründen keine Möglichkeit mehr, den „Offenen Brief“ auf die Tagesordnung der Kreistagssitzung am 12.01.2018 setzen zu lassen. Es wäre auch wünschenswert gewesen, wenn der Landrat den Kreistag bereits in der vorletzten Sitzung am 15.12.2017 über diesen Brief informiert hätte.

Inhalt des „Offenen Briefes“
In diesem Brief weisen die Autoren darauf hin, dass aus dem HSK z.B. nach Italien abgeschobene bzw. überstellte Flüchtlinge dort unter unmenschlichen Verhältnissen leben müssen, ohne Unterkunft und ohne medizinische Versorgung. Dies führt insbesondere im Winter für die Betroffenen zu sehr großen Gefahren. “Wir machen uns extreme Sorgen um diese Flüchtlinge”, schreibt das Bürgernetzwerk. Unter dem Brief stehen 49 Namen.

Bürgerin aus Sundern nutzt Einwohnerfragestunde im Kreistag
In der Einwohnerfragestunde am 12.01.2018 hat eine Bürgerin aus Sundern die Situation in Italien und die Lage der dorthin aus Sundern abgeschobenen Menschen geschildert, wie es auch in dem Offenen Brief der Flüchtlingshilfe Sundern dargestellt ist. Die Fragestellerin äußerte, dass Italien mit der großen Zahl von Flüchtlingen überfordert sei. Frau H. bat darum, dass der HSK zumindest in den Wintermonaten auf Abschiebungen verzichtet. Sie fragte auch, warum aus dem Kreishaus keine Reaktion auf den Offenen Brief der Flüchtlingshilfe Sundern erfolgt ist und warum es so lange dauerte, bis er den Kreistagsmitgliedern von der Verwaltung zugestellt worden ist.

Dublin-Verfahren
Die zuständige Abteilungsleiterin antwortete im Auftrag des Landrats, sprach vom Dublin-Verfahren und dass das Kreisausländeramt die Anordnungen des BAMF auf der Basis von dessen Beurteilungen der Lage in anderen Ländern durchführen müsse. Der HSK hätte in diesen Fällen keine Möglichkeit, Duldungen auszusprechen. Die der Fragestellerin gegebenen Antworten waren nicht nur für sie, sondern auch für andere Besucher und für mindestens zwei Fraktionen völlig unbefriedigend.

Was die Statistik sagt
Gegen die Richtigkeit der Darstellung der Kreisverwaltung spricht bereits die Statistik. „Im Jahr 2015 wurden bundesweit 44.892 Übernahme-Ersuchen aus Deutschland an andere Mitgliedstaaten nach Dublin III gestellt; 29.699 davon wurde stattgegeben – im Endeffekt wurden 3.597 tatsächlich überstellt.“

[http://www.frnrw.de/fileadmin/frnrw/media/downloads/In_eigener_Sache/Newsletter/Newsletter_Februar_2017.pdf; Seite 4]

Nur bei 8,0% aller Übernahmeersuchen und nur bei 12,1% aller von den Partnerstaaten akzeptierten Übernahmeersuchen kam es im Jahr 2015 tatsächlich zur sog. Überstellung in ein anderes EU-Land. Es muss daher zahlreiche Möglichkeiten geben, Übernahmeersuchen nicht zu vollziehen.

Verfahrensweise der HSK-Ausländerbehörde im Vergleich zu der des Ausländeramts Arnsberg
Aus der ebenfalls zum Kreisgebiet gehörenden Stadt Arnsberg, die wegen ihrer Größe eine eigene Ausländerbehörde unterhält, ist uns eine andere Verfahrensweise bekannt. Dort wird sehr behutsam mit dem Instrument Abschiebung bzw. Überstellung umgegangen. Bisher wurde uns nicht bekannt, dass die Regierungspräsidentin bzw. der Regierungspräsident die Stadt Arnsberg zu restriktiverem Vorgehen bei Abschiebungen und Überstellungen gezwungen hat. Auch in der Sitzung des Arnsberger Ausschusses für Soziales, allgemeine Bürgerdienste und bürgerschaftliches Engagement am 07. März 2017 wurde die Arnsberger Verfahrensweise bestätigt. Die Arnsberger SPD-Ratsfraktion stellte in einem Antrag vom 14.06.2017 an den Stadtrat fest, dass die “eigene Ausländerbehörde auf Abschiebungen bislang fast vollständig verzichtet hat. Schon auf der Ebene des Kreises ist dies bereits anders.”

Die Situation in Italien und anderen EU-Ländern
In diversen aktuellen Lagebeschreibungen werden die katastrophalen Verhältnisse für Flüchtlinge in einigen anderen EU-Ländern benannt. Als Beispiel verweisen wir auf die Presseeinformation von “ProAsyl” vom 06.07.2017 “Flüchtlinge und Italien nicht im Stich lassen”
[https://www.nds-fluerat.org/25068/pressemitteilungen/pro-asyl-fordert-fluechtlingeund-italien-nicht-im-stich-lassen/].

Und noch einmal die Frage nach dem „WARUM“
Zwei Fraktionen im HSK-Kreistag stellen sich die Frage, warum die Ausländerbehörde des Hochsauerlandkreises Ermessensspielräume nicht feststellt und ausschöpft?

Nicht auf die lange Bank schieben!
Da derzeit Winter ist, duldet die Angelegenheit im Interesse der betroffenen Menschen keinen Aufschub, so dass die Fraktionen DIE LINKE und Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) eine umgehende Befassung des Kreistags mit der Angelegenheit für erforderlich halten. Die nächste Kreistagssitzung war bisher für den 16.03.2018 geplant und liegt damit zu spät für die zu beratenden Themen.

„Postausgang“ am 15. Januar
Wir haben hiermit den gemeinsamen Antrag der beiden Kreistagsfraktionen fast 1 zu 1 zitiert. Bleibt noch anzumerken, dass er am 15.01.2018 an Landrat Dr. Karl Schneider abgesandt worden ist.

Wie geht es weiter?
Einen Beschlussvorschlag zu TOP 2 werden DIE LINKE- und die SBL/FW-Fraktion einbringen, sobald ihnen nähere Auskünfte der Kreisverwaltung zu TOP 1 vorliegen, ggf. während der von ihnen beantragten Sitzung des Kreistags.

Die Fraktionsvorsitzenden Dietmar Schwalm und Reinhard Loos schreiben abschließend in ihrem Antrag an Herrn Dr. Schneider:
“Falls Sie, Herr Landrat, uns vorschlagen, dass Sie die Thematik erst in der Kreistagssitzung am 16.03.2018 behandeln möchten, muss aus unserer Sicht gewährleistet sein, dass bis zu diesem Zeitpunkt der Ermessensspielraum der Ausländerbehörde genutzt und keine Überstellung eines Flüchtlings aufgrund von Dublin III in ein anderes EU-Land vorgenommen wird. Unter dieser Voraussetzung wären wir damit einverstanden, dass die von uns beantragte zusätzliche Kreistagssitzung nicht stattfindet und die beantragten Tagesordnungspunkte erst am 16.03.2018 vom Kreistag erörtert werden.“

Zugausfälle und Verspätungen in der Silvesternacht: “Mehr Verkehr” – und was daraus wurde

Zugausfälle statt verlässlichem Nahverkehr (screenshot: sbl)

Groß angekündigt hatte der für den Schienenpersonenverkehr zuständige  Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) zusätzliche Züge in der Silvesternacht. Es wurden Flyer mit Fahrplänen verteilt und Pressemitteilungen herausgegeben.

(Der Artikel ist gestern in ähnlicher Form zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Im 2-Stunden-Takt sollten Züge in beiden Richtungen zwischen Dortmund und Willingen über Wickede – Arnsberg – Meschede – Bestwig – Olsberg – Brilon-Wald – Brilon-Stadt fahren.

Feuerwerk für den Nahverkehr in der Silvesternacht?

Doch ein großer Teil dieser Züge fuhr in der Silvesternacht nicht. An Bahnhof erschien die Anzeige, dass die Züge wegen “Verzögerungen im Betriebsablauf” ausfallen würden.

Erfahrene Bahnfahrer kennen diese Ansagen: Sie stellen eine allgemeine Umschreibung für Pannen bei der Bahn dar.

Realität in der Silvesternacht: Die Bahn fällt aus (foto: sbl)

Ärgerlich war das vor allem für diejenigen, die nachts auf einem Bahnsteig standen und vergeblich auf einen angekündigten Zug warteten. In der Silvesternacht gibt es wenig Alternativen!

Die Bahn in der Silvesternacht: Kommt sie oder kommt sie nicht? (foto: sbl)

Bereits in den letzten Wochen gab es zahlreiche Zugausfälle und erhebliche Verspätungen. Bleibt zu hoffen, dass sich “unsere” Vertreter in den Gremien des NWL ernsthaft mit den aktuellen Problemen im Schienenpersonenverkehr befassen.

Leider werden diese Gremien nach Parteiproporz besetzt, und häufig konnte man den Eindruck haben, dass Gremienmitglieder weder Experten für den noch selbst Nutzer des ÖPNV sind.

Kreistagssitzung: Kein neuer Haushalt, teures Gebäude in Winterberg, Resolution nach Düsseldorf

Wie erwartet, konnte der Kreishaushalt 2018 für den Hochsauerlandkreis auf der gestrigen Kreistagssitzung in Meschede nicht beschlossen werden, da alle Einwohnerinnen und Einwohner noch bis zum 03.01.2018 der Kreisverwaltung Bedenken gegen den Haushaltsentwurf mitteilen können.

(Auf ihre Website berichtet die Sauerländer Bürgerliste über wichtige Ergebnisse der Kreistagssitzung vom 15. Dezember.)

Wer überlegt seine Bedenken geltend zu machen, findet hier den kompletten Haushaltsentwurf. Hinweise dazu gibt gerne die Geschäftsstelle der SBL-Kreistagsfraktion, erreichbar unter sbl-fraktion@hochsauerlandkreis.de oder info@sbl-fraktion.de.

Am vergangenen Freitag wurden zwar sieben Haushaltsreden gehalten, aber nur einige wenige haushaltswirksame Anträge eingebracht und davon kein einziger abgestimmt.

Auch die Höhe der von den Städten und Gemeinden zu zahlenden Kreisumlage steht noch nicht fest. Alle dazu erforderlichen Anträge, Beratungen und Beschlüsse erfolgen erst in einer weiteren Sitzung des Kreistags am 12.01.2018.

Da dieser Aufschub absehbar war, hatte die SBL/FW-Kreistagsfraktion zu Beginn der Sitzung den Antrag gestellt, alle den Haushalt betreffenden Tagesordnungspunkte abzusetzen und sie in der nächsten Sitzung, also nur einmal, zu behandeln. Dieser Antrag wurde allerdings nur von der Kreistagsfraktion Die Linke unterstützt, alle anderen Fraktionen wollten nicht auf die doppelte Haushaltsberatung verzichten.

Neues Funktionsgebäude an der Winterberger Bobbahn

Gegen 7 Stimmen wurde bei einer Enthaltung mit den Stimmen von CDU, SPD und FDP beschlossen, ein neues Funktionsgebäude an der Winterberger Bobbahn zu errichten. Es soll mehr als 2,4 Mio Euro kosten, mit einem Eigenanteil des HSK und der Stadt Winterberg von zusammen ca. 840 TEuro. Damit wird die gerade erst eingeleitete Entschuldung um etwa 8 1/2 Jahre verzögert – falls der Kostenrahmen eingehalten wird, sonst noch länger. Ende 2016 war die Bobbahn-Gesellschaft mit mehr als 3,1 Mio Euro verschuldet. Das Gebäude dient vor allem der Bewirtung von VIPs und Sponsoren bei den (seltenen) Großereignissen an der Bahn. Etwa alle 5 Jahre findet dort eine WM, EM oder DM statt. Sonst wird sich der 250 Personen fassende Hauptraum nur selten nutzen lassen. Ein weiterer Nachteil ist die sehr ungünstige Lage: Das “Funktionsgebäude” liegt etwa 100 Meter unterhalb des vorhandenen Gebäudes der Zielarena und auf der anderen Seite der Bahn, die man schlecht erreicht, wo bisher wenig stattfindet und von wo man eine schlechte Sicht auf die Bahn hat.

Landeszuschuss zum Sozialticket

Einen kleinen Erfolg konnte die SBL/FW-Kreistagsfraktion doch verzeichnen. Mit Unterstützung aller Kreistagsmitglieder außer der FDP wurde beschlossen, dass der Landrat im Auftrag des Kreistags einen Brief an Landesregierung und Landtag schreibt, in dem er dazu auffordert, den Landeszuschuss zum Sozialticket langfristig beizubehalten. Dieser Zuschuss beträgt auf Landesebene bisher jährlich 40 Mio Euro, von denen der HSK ca. 380 TEuro erhält. Landesweit werden damit fast 300.000 Sozialtickets für den ÖPNV unterstützt. Der Landesverkehrsminister hatte geplant, diese Finanzmittel auf den Straßenneubau umzuverteilen. Im Kreistag zögerte die CDU-Fraktion zunächst, ließ sich dann aber vom Landrat überzeugen, unser Anliegen zu unterstützen. Das wünschen wir uns häufiger.

Sparpotential statt doppelter Haushaltsberatung: SBL fordert Absage der nächsten Kreistagssitzung.

Beim Spaziergang in Wilhelmshöhe haben mich diese kleinen „Lust“schlösschen zum Nachdenken gebracht. Was war da früher los? Das Bild steht in keinerlei Zusammenhang zum Kreistag. Oder? Der Pavillon ist rund. (foto: zoom)

Die SBL/FW hat den Landrat gestern Abend aufgefordert, die Sitzung des Kreistages am 15.12.2017 abzusagen. Warum?

(Der Artikel ist gestern auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienenen.)

Weil die Kreisverwaltung gestern (am 11.12.2017) Mittag mitgeteilt hat, dass die Haushaltssatzung des Hochsauerlandkreises in der Kreistagssitzung am Freitag dem 15.12.2017 aus formalen Gründen noch nicht beschlossen werden kann. Darum sei jetzt für den 12.01.2018 eine zusätzliche Kreistagssitzung angesetzt worden.

Kreistagssitzung überflüssig?
Nach Ansicht der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) erübrigt sich nun die für nächsten Freitag angesetzte Kreistagssitzung. Zeit und Geld könnten gespart werden!

SBL/FW stellt kurzentschlossen Antrag
Nachdem in der SBL/FW-Fraktionssitzung am 11.12.2017 abends der entsprechende Beschluss gefasst wurde, schrieb Fraktionssprecher Reinhard Loos umgehend Landrat Dr. Karl Schneider an:

Der Wortlaut des Antrags:

„Sehr geehrter Herr Landrat,

unsere Fraktion hat in ihrer heutigen Fraktionssitzung beschlossen, den Landrat aufzufordern, die für den 15.12.2017 einberufene Sitzung des Kreistags abzusagen, was wir Ihnen hiermit mitteilen.
Die noch vor dem Jahreswechsel zu beschließenden Tagesordnungspunkte sollten am 15.12.2017 vom Kreisausschuss beschlossen werden. Alle weiteren angekündigten TOPs sollten vom Kreistag am 12.01.2018 beraten und beschlossen werden.

Begründung und Erläuterung:
Der Kreiskämmerer hat dem Unterzeichner heute Mittag telefonisch mitgeteilt, dass die Haushaltssatzung am 15.12.2017 aus formalen Gründen noch nicht beschlossen werden kann. Das solle in einer weiteren Sitzung des Kreistags erfolgen, die für den 12.01.2018 geplant ist. Trotzdem solle laut den Angaben des Kreiskämmerers die Haushaltsdebatte im Kreistag bereits am 15.12.2017 stattfinden.

1. Wir weisen darauf hin, dass in der Sitzung am 12.01.2018 jede Fraktion und jedes einzelne Kreistagsmitglied neue Anträge zum Haushalt stellen kann, so dass es dann zu einer doppelten Haushaltsberatung käme. Es ist auch gut möglich, dass sich bis zum 12.01.2018 neue Grundlagen und Fakten ergeben, die haushaltsrelevant sind und die eine Anpassung des Kreishaushalts 2018 sinnvoll erscheinen lassen.

2. Aus ökonomischen und ökologischen Gründen sind zwei Sitzungen des Kreistags innerhalb von 4 Wochen nicht sinnvoll.

3. Im heute erschienenen Amtsblatt wird den Bürgerinnen und Bürgern zum Entwurf des Kreishaus-halts u.a. mitgeteilt: “Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung können Einwohner und Abgabepflichtige der kreisangehörigen Gemeinden bis zum 03.01.2018 bei der Kreisverwaltung … erheben.” Es wäre ein Affront gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern, wenn der Kreistag nun den Kreishaushalt schon vor dem Ende dieser Frist beraten und faktisch beschließen würde.

4. Zudem liegt unserer Fraktion bisher die Stellungnahme der Bürgermeister der 12 kreisangehörigen Gemeinden zum Kreishaushalt 2018 nicht vor (Drs. 9/869). Sie stellt eine wichtige Grundlage für Anträge unserer Fraktion dar. Da wir sie aber noch nicht kennen, konnten wie sie in unserer heutigen Fraktionssitzung nicht diskutieren und beraten.“

Ablehnung! Das Echo aus dem Kreishaus ließ nicht einmal einen Tag auf sich warten:

Darin steht u.a.:
“Ich werde die Kreistagssitzung am 15.12.2017 nicht absagen.

Unabhängig vom Verlauf der Sitzung am 15.12.2017 steht es natürlich jedem Kreistagsmitglied frei, am 12.01.2018 neue Anträge zu stellen und Sachbeiträge vorzutragen.

Einen Affront gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern vermag ich mit dem vorgeschlagenen Weg nicht zu erkennen.

Die Stellungnahme der Bürgermeister geht heute noch auf den Weg.“

So füllen am nächsten Freitag dutzende Kreistagsmitglieder unnötigerweise die Straßen und verbringen Zeit im Kreishaus, um dann 4 Wochen später noch einmal den Kreishaushalt 2018 zu beraten.

Die Stellungnahme der Bürgermeister ging tatsächlich heute Nachmittag bei unserer Fraktion ein, weniger als 3 Tage vor Beginn der Kreistagssitzung und viel zu spät, um sie vor der Sitzung in der Fraktion noch beraten zu können. Dem Landrat lag sie schon 13 Tage eher vor, wurde aber nicht weiter geleitet …

Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) lädt zur Fraktionssitzung in den „Pulverturm“ nach Meschede ein

Vom Turm noch 100 Meter bis zur Gaststätte „Am Pulverturm“ (fotoarchiv: zoom)

Am Montag dem 11.12.2017 um 20.00 Uhr treffen sich die Mitglieder der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) in der Gaststätte „Zum Pulverturm“, Pulverturmstraße 33 in Meschede, zu ihrer letzten Fraktionssitzung im Jahr 2017.

(Der Beitrag ist zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Die Sachkundigen Bürgerinnen und Bürger der SBL/FW-Fraktion und die beiden Kreistagsmitglieder Reinhard Loos und Stefan Rabe berichten zunächst über den Verlauf der jüngsten Ausschuss-Sitzungen und über dort getroffene Empfehlungen und Beschlüsse.

Breiten Raum wird dann auch die Tagesordnung der kommenden Kreistagssitzung (am Freitag dem 15.12.2017) einnehmen. Thematisch geht es Freitag im Kreishaus kreuz und quer durch das Hochsauerland.

Hier drei Beispiele:

  • Das MobiTicket im Hochsauerlandkreis: Fortführung in 2018? Höhere Ticketpreise? (diesen TOP hat die SBL/FW beantragt)
  • Der (kostspielige) Neubau eines weiteren Gebäudes an der Bob- und Rodelbahn in Winterberg („Funktionsgebäude Philosophenweg”)
  • Das Rechtsgutachten zur beantragten Befreiung und zu den haftungsrechtlichen Risiken für die Windenergieanlagenplanungen im Bereich der Hellefelder Höhe in Sundern.

Im Mittelpunkt dieser Kreistagssitzung wird die Haushaltsdebatte stehen. Zum Kreishaushalt 2018 wird die SBL/FW-Kreistagsfraktion mehrere Anträge einbringen, die in der Fraktionssitzung besprochen werden.

Die Kreistagsmitglieder Stefan Rabe und Reinhard Loos freuen sich gute Gespräche und einen spannenden Abend in Meschede.

Interessierte Gäste sind bei der SBL/FW immer gerne gesehen und herzlich willkommen!